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  1. #1
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    Jobcenter-Killer: „Wenn ich in Wut bin, kenne ich keine Gesetze“

    Die Verteidiger von Ahmet S. fordern ein neues Gutachten, es muss schließlich berücksichtigt werden, dass er unter fast mittelalterlichen Verhältnissen aufgewachsen ist. Letztendlich wird mit allen Mitteln um ein mildes Urteil für dieses Schwein gekämpft. Das Opfer interessiert hier nicht mehr, es scheint nur auf das Wohlergehen des Täters herauszulaufen. Normalerweise müsste bei so einer Tat kurzer Prozess gemacht werden, es sollten nicht noch unnötig die Kosten für den Steuerzahler hochgetrieben werden. Diese Gelder wären bei der Familie des Opfers wohl besser aufgehoben.

    DÜSSELDORF –
    Die zwei Gesichter des Ahmed S. (52). Einerseits ist er fürsorglicher Vater (fünf Kinder), freundlich, übermäßig korrekt, kooperativ. So beschreibt ihn Gutachter Sven Kutscher. Aber auch das ist der Messerstecher vom Jobcenter: Wütend, misstrauisch, ungeduldig mit Behörden – und er fühlt sich ständig falsch behandelt, dramatisierte das dann gern.
    Doch keine Spur von Depressionen, Schizophrenie, Psychose oder sonstigen Krankheiten. Ahmed S. ist nach Gutachter-Meinung voll verantwortlich für den Tod von Sachbearbeiterin Irina N. (32).
    Kutscher gegenüber zeigte er in der JVA sein wahres Gesicht. Als er nach seinem Abendgebet (er ist streng gläubiger Muslim) nicht mehr zur Freistunde durfte, regte er sich über den Wachtmeister auf. Zum Gutachter: „Den hätte ich umbringen können. Wenn ich so in Wut bin, kenne ich keine Gesetze mehr.“
    Auch von Irina N. war er enttäuscht. Statt ihm eine Formular zu erklären, sagte sie nur: „Sie müssen sich das durchlesen, was sie unterschreiben.“ Ahmed S. zum Gutachter: „Da fühlte ich mich veräppelt, verarscht und betrogen.“ Die Messer hatte er gezielt eingesteckt. Entweder sein Sachbearbeiter konnte ihm alles erklären. Oder aber er wollte ihn verletzen.
    Die Verteidiger verlangten ein weiteres Gutachten. Ihr Mandant sei in einem kleinen Dorf in Marokko groß geworden in fast mittelalterlichen Verhältnissen. Um den Mann richtig zu verstehen, müsse ein Spezialist, der sich mit Berbern auskennt, eingesetzt werden. Der Prozess geht weiter.

    Hier der Artikel
    Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
    In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.

  2. #2
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    AW: Jobcenter-Killer: „Wenn ich in Wut bin, kenne ich keine Gesetze“

    Wer in einer modernen Hochleistungsgesellschaft leben will, hat sich dementsprechend anzupassen. Hier gelten die gleichen Rechte und Pflichten für alle. Das ist im GG manifestiert. Deshalb wäre es falsch, ständig auf Gepflogenheiten, Ethnie und Herkunft Rücksicht zu nehmen. Dies mildert die Tat nicht und rechtfertigt ein derartiges Vorgehen schon garnicht. Es sollten daher alle Möglichkeiten der Bestrafung ausgeschöpft werden, selbstverständlich mit anschliessender Ausschaffung. Auf solche Subjekte können wir hierzulande sehr gut verzichten, da wir davon selbst genug haben. Zudem ist es eine Zumutung, solch Leute auf des ehrlichen Steuerzahlers Kosten durchzufüttern. Der gesunde Menschenverstand verbietet es, derartige Kreaturen weiterhin auf die zivilisierte Menschheit loszulassen.

  3. #3

    AW: Jobcenter-Killer: „Wenn ich in Wut bin, kenne ich keine Gesetze“

    Zitat Zitat von fari14 Beitrag anzeigen
    Die Verteidiger verlangten ein weiteres Gutachten. Ihr Mandant sei in einem kleinen Dorf in Marokko groß geworden in fast mittelalterlichen Verhältnissen. Um den Mann richtig zu verstehen, müsse ein Spezialist, der sich mit Berbern auskennt, eingesetzt werden.
    ich muss den verteidiger an etwas erinnern:

    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt

    oder bevorzugt werden.

    Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    GG, Art. 3 (3)

  4. #4
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    AW: Jobcenter-Killer: „Wenn ich in Wut bin, kenne ich keine Gesetze“

    So ist das nun mal mit diesen Typen.
    Solange ihnen alles nach geworfen wird, ist ihnen unser Rechtsstaat genehm, sobald aber etwas nicht so läuft, wie sie es gerne hätten, rasten sie aus.
    Das mit ihrer mittelalterlichen Herkunft zu erklären, ist mehr als billig.
    Wenn man schon keine eindeutigen Kriterien schafft bei der Einreise solcher Subjekte, dann muss man dafür sorgen, dass sich diese Typen anpassen.
    Gelingt das nicht, muss die unmittelbare Abschiebung erfolgen, denn zum Schutz der eigenen Bevölkerung müsste das Pflicht sein.
    Aber was will man erwarten von Regierungen, die nur verwalten aber nichts für das Volk übrig haben.
    Immer weniger Polizeipräsenz und immer abdriftender Justiz in Richtung Scharia, machen solche Zustände erst möglich, die Hinterwäldlern Tür und Tor öffnen für ihre schizophrenen Gewalttaten.
    Das alles macht mich traurig. Meine Nachkommen tun mir heute schon leid. Es wird noch viel schlimmer kommen!

  5. #5
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    AW: Jobcenter-Killer: „Wenn ich in Wut bin, kenne ich keine Gesetze“

    Die Verteidiger verlangten ein weiteres Gutachten. Ihr Mandant sei in einem kleinen Dorf in Marokko groß geworden in fast mittelalterlichen Verhältnissen. Um den Mann richtig zu verstehen, müsse ein Spezialist, der sich mit Berbern auskennt, eingesetzt werden.
    Dies rechtfertigt ein solches Verhalten trotzdem nicht und kann deshalb auch nicht weniger hart bestraft werden. Wer hier leben will und sich offensichtlich von der hiesigen Gesellschaft alimentieren läßt, der hat sich auch dementsprechend unterzuordnen. Ansonsten kann er nicht in diesem Kreise verbleiben. Es kann nicht angehen, dass wir in ein und demselben Staat leben, jedoch beim Thema Rechtsprechung mit zweierlei Maß messen. Dies würde unsere Gesetzgebung, in diesem Fall das StGB, total infrage stellen und das geht nicht. Der Mann hat daher abgeurteilt, bestraft und anschliessend abgeschoben zu werden.

  6. #6
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    AW: Jobcenter-Killer: „Wenn ich in Wut bin, kenne ich keine Gesetze“

    Es ist schon beeindruckend, was das Gutmenschentum für Kapriolen zu schlagen im Stande ist. Hätte man dem Mörder vor seiner Tat gesagt, dass er in mittelalterlichen Strukturen aufgewachsen ist, dann hätte der das zum Anlass genommen sein Messer zu zücken und zuzustechen, weil er sich gedemütigt und rassistisch beleidigt fühlt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #7
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    AW: Jobcenter-Killer: „Wenn ich in Wut bin, kenne ich keine Gesetze“

    Ein gerechtes Urteil wurde gesprochen:

    5. April 2013 10:19

    Mord im Jobcenter Neuss

    Lebenslange Haft für Messerstecher


    Es war Mord: Im Prozess um den Tod einer Jobcenter-Mitarbeiterin hat das Düsseldorfer Landgericht den Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

    Im Prozess um die Tötung einer Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht befand den 52-Jährigen am Freitag des Mordes für schuldig.
    Mit ihrem Urteil folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger des Angeklagten hatten den Tatbestand des Mordes nicht als erfüllt betrachtet, sondern die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge oder Totschlag gewertet. In beiden Fällen wären 15 Jahre Haft die Höchststrafe gewesen.
    Die Staatsanwaltschaft wertete die Tat dagegen als heimtückischen Mord und beantragte die lebenslange Haft - ebenso wie die Anwälte der Nebenkläger, die Eltern der getöteten Frau, deren Ehemann und elf Jahre alter Sohn.
    Der Mann hatte im September 2012 eine Jobcenter-Angestellte in deren Büro erstochen. Das Motiv des Mannes konnte nie restlos geklärt werden; nach eigenem Bekunden hatte der Arbeitslose das Jobcenter verdächtigt, mit seinen Daten Missbrauch zu treiben. Die Tat hinterlasse ein großes Fragezeichen, sagte einer der Anwälte.In seinem letzten Wort vor Gericht hatte der Angeklagte Bedauern über seine Tat geäußert. "Durch Zufall ist das passiert", sagte der 52-Jährige. "Es tut mir leid." Zwei Gutachter hatten den Angeklagten als schuldfähig eingestuft.
    Nach der Tat wurde die Sicherheit in Arbeitsagenturen und Jobcentern, die teilweise täglich viel Publikum haben, verbessert.

    Quelle
    Hoffentlich wird nach Verbüssung der Strafe umgehend abgeschoben und nicht die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft zur Belohnung noch hinterher geschmissen!

  8. #8

    AW: Jobcenter-Killer: „Wenn ich in Wut bin, kenne ich keine Gesetze“

    Nee, nee das war ein Angriff auf den Staat und der wird nicht geduldet. Das ist ein ganz klares Signal.

    Ihr dürft fast alles, könnt so viele Kartoffeln treten wie ihr wollt, aber den Staat dürft ihr nicht angreifen.

    Jetzt sollte man sich darüber doch mal Gedanken machen.

  9. #9
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    AW: Jobcenter-Killer: „Wenn ich in Wut bin, kenne ich keine Gesetze“

    Zitat Zitat von Seatrout Beitrag anzeigen
    Ein gerechtes Urteil wurde gesprochen:



    Hoffentlich wird nach Verbüssung der Strafe umgehend abgeschoben und nicht die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft zur Belohnung noch hinterher geschmissen!

    Abgeschoben?! Ich verlinke Deinen Fund:

    https://open-speech.com/threads/6414...des-Asylrechts

    zumal schon in der Vergangenheit des öfteren als Abschiebungshindernis die gute Integration, die in deutschen Gefängnissen stattfand (kein Witz!), gewertet wurde.

  10. #10
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    AW: Jobcenter-Killer: „Wenn ich in Wut bin, kenne ich keine Gesetze“

    Man staune, endlich mal ein Urteil, welches schon eher angemessen ist. Die Verteidiger sind mit ihrer lächerlichen Version vom Todschlag nicht durchgekommen. Hoffentlich wird er anschließend auch in seine ursprüngliche Heimat abtransportiert.
    Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
    In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.

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