Zitat Zitat von Fescher Fischer Beitrag anzeigen
Ich muss aber sagen, Ali Elz... verfehlt etwas in seiner Lageanalyse, und zwar sehr . So ein Fehler kann einem teuer werden.
Das stimmt:

§ 189

Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener


Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/189.html
Mich hätte ja mal interessiert, was 'Alis' inzwischen gelöschtes FB-Profil so hergab.