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  1. #1
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    Prozesskostenbeihilfe soll abgeschafft werden

    Früher nannte man das ganze "Armenrecht", seit 1981 dann Prozesskostenbeihilfe. So sollte es auch armen Leuten möglich sein, ihr Recht vor Gericht einzuklagen. Ob es an der Flut der Prozesse gegen Bescheide des Job-Centers liegt, oder andere Gründe hat, sagt man natürlich nicht. Nun soll also diese Beihilfe gestrichen werden. 65 Millionen Euro sollen gespart werden, 130000 mögliche Gerichtsverfahren sollen damit von vornherein abgewürgt werden.



    http://www.shortnews.de/id/1007801/a...hilfe-soll-weg
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  2. #2
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    AW: Prozesskostenbeihilfe soll abgeschafft werden

    Das hat sicherlich mit den ganzen Hartz IV Klagen zutun. Zudem wäre interessant zu erfahren, wer die Klägerschaft in erster Linie ist? Sicherlich sind jede Menge Migranten darunter, die durch die NGOs aufgestachelt, Taler einklagen, wo es nur geht. Vielleicht findet sich diesbezüglich irgendwo eine Statistik im Net?

  3. #3
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    AW: Prozesskostenbeihilfe soll abgeschafft werden

    Die Bundesregierung plant ein Gesetz, welches in erster Linie wieder nur die Armen treffen wird. Die Prozesskostenhilfe soll abgeschafft werden. Diese wurde im Jahr 1981 von Innenminister Gerhart Baum (FDP) während der rot-gelben Koalition eingeführt.

    In Zukunft werden Arme ihr Recht nur noch einklagen können, wenn sie einen Kredit bekommen. Damit sollen die Bundesländer um 65 Millionen Euro entlastet werden.

    Man rechnet damit, dass es so 130.000 Fälle weniger gibt, die es vor Gericht schaffen. Gerhart Baum kritisiert: "Was jetzt geschieht, ist eine Aushöhlung der Rechte, insbesondere für Niedriglohnbezieher. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht verabschiedet wird."

    Die Prozeßkostenhilfe löste das Armenrecht ab. Faktisch gab es sie eigentlich schon immer, um die Rechte des Bürgers gegen den Staat zu schützen. (Ansonsten hätten viele Bürger gar keine Möglichkeit mehr, sich gegen Maßgaben des Staates beispielsweise ausreichend zur Wehr setzen zu können).

    Da die Prozeßkostenhilfe auch heutzutage nur bei ausreichender Erfolgsaussicht gewährt wird, ist es sehr durchsichtig, was der Staat plant, nämlich einer verarmenden Bürgerschaft seine Rechte zu entziehen.

    Das Beratungsrecht für Kleinverdiener und Arbeislose würde natürlich auch gekappt, weil dies mit der Prozeßkostenhilfe verzahnt ist.

    Die Prozesskostenhilfe muss beim jeweils zuständigen Gericht beantragt werden. Das bedeutet, dass der Antrag an das Gericht zu richten ist, bei dem der Prozess anhängig ist oder bei dem er anhängig gemacht werden soll. Neben der Bedürftigkeit, die anhand einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu belegen ist, werden auch die Erfolgsaussichten des zu führenden Prozesses einer summarischen gerichtlichen Vorprüfung unterzogen. Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Hat die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur zum Teil hinreichende Aussicht auf Erfolg, werden auch nur insoweit die Prozesskosten übernommen. Darüber hinaus darf die Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheinen. Das bedeutet, es muss sich um ein Verfahren handeln, das eine nicht bedürftige, verständige Person in gleicher Weise führen würde.

    Für den außergerichtlichen Bereich wird (außer in den Bundesländern Bremen und Hamburg) anstelle der PKH Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) gewährt. Als Faustregel kann gelten, dass jemandem (Kläger wie Beklagtem) die Prozesskostenhilfe verwehrt wird, wenn nach Aktendurchsicht der Richter glaubt, dass die Gegenseite gewinnt.
    und

    Wird die Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt, werden die Gerichtskosten sowie die Anwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dann durch die Staatskasse getragen, wenn der Antragsteller den Prozess verliert. Wird der Prozess gewonnen, können also die Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden, so muss, außer bei arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz, der Gegner die Anwalts- und Prozesskosten tragen.
    Die Prozesskostenhilfe deckt nur die Gerichtskosten und die Gebühren des eigenen Anwalts – diese allerdings nach abgesenkten Sätzen – ab. Verliert die Partei den Prozess, muss sie die gegnerischen Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten im gleichen Umfang erstatten, wie dies auch bei nicht bedürftigen Personen der Fall ist, § 123Vorlage:§/Wartung/buzer ZPO. Eine Ausnahme bilden die arbeitsgerichtlichen Prozesse erster Instanz.
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe löst eine Forderungssperre hinsichtlich der Anwaltsgebühren aus, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Demnach ist es dem Rechtsanwalt verwehrt, direkt mit dem Mandanten abzurechnen.
    und

    Wird die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, ist hiergegen das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 567 ZPO möglich. Der ablehnende Beschluss hat eine Begründung zu enthalten, aus welcher sich ergibt, ob das Gericht meint, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat oder sie mutwillig erscheint oder der Antragsteller in der Lage ist, aus eigenen Mitteln seine Prozessführung zu finanzieren. Die Zurückweisung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe ist nicht anfechtbar, wenn der Streitwert der Hauptsache 600,00 € nicht übersteigt, soweit das Gericht nicht lediglich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint hat
    http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

    Man sieht also, daß hier ein Recht, das schon an sehr eng gefaßte Bedingungen geknüpft war, geschleift und beseitigt werden soll. Das ist das Recht des Bürgers in einem demokratischen Rechtsstaat, sich wehren zu können und zwar unabhängig von Stand und Besitztum.

    Um einen demokratischen Staat in einen totalitären transformieren zu können, ist die Kappung dieses Rechts eine Grundvoraussetzung.

  4. #4
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    AW: Prozesskostenbeihilfe soll abgeschafft werden

    Die ausschließlich von Hartz IV oder Sozialhilfe Lebenden soll es ja weniger treffen bzw. nur indirekt durch Einzelfallprüfungen, gegen die man sich noch viel schlechter wehren kann. Da aber viele eben nicht nur von Hartz IV ausschließlich, sondern zusätzlich noch von Arbeitslosengeld oder Eingliederungsmaßnahmen, Krankengeld oder Eigenverdienten, zu dem aufgestockt wird, oder das dazu verdient wird, vielleicht auch vom Geld des Partners, von Erwerbsunfähigkeitsrenten, Renten, Behindertengeld, Ausbildungsvergütung, Eingliederungsmaßnahmen der Arbeitsagenturen, Umschulungen etc. leben, ist damit die Mehrheit der Bedürftigen betroffen bzw. kann es das "Amt" auch sehr gut steuern, ob zum Zeitpunkt eines Klageanlasses andere Einkünfte vorliegen. Dazu dann noch die Arbeitnehmer mit geringem bis Durchschnittsgehalt, je nachdem, wie hoch ihre privaten Verpflichtungen sind und wie hoch die Kosten eines Prozesses.

    Dazu kommt, daß die meisten Prozesse, die Bürger gegen Behörden und behördliche Instanzen führen, mit Vergleichen enden. In diesem Fall muß jede Seite einen bestimmten prozentualen Satz zahlen, der zumindest in der Höhe der eigenen Unkosten liegt.

    Und so schaut eine Kommentarseite zum Thema aus

    Offenbarungseid der Unfähigkeit

    31. Januar 2013 - 9:21 — Sublime
    Viel besser kann man sich ja schon gar nicht mehr selbst diskreditieren:
    Das Bundesjustizministerium sieht dies weniger dramatisch und erklärte gegenüber tagesschau.de, es werde sich zeigen, welche Personengruppe betroffen sein würde. Eine Prognose sei derzeit nicht möglich.
    Unsäglich unerträglich!
    Wie schon die Überschrift sagt, ist dies ein Offenbarungseid der eigenen Unfähigkeit.
    Vielleicht sollte man eher Überprüfen, ob nicht mehr Einsparpotential durch Stellenkürzungen oder Neubesetzungen im Justizministerium möglich sind, als bei der Prozesskostenhilfe.

    ---


    Wohin führt das?

    31. Januar 2013 - 9:42 — H-W-A
    Sozial Benachteiligten ist jetzt schon der Zugang zu Bildung und Information erschwert - jetzt wird auch noch der Zugang zum Rechtssystem erschwert.
    Die Richtung ist klar erkennbar, sie sollen von der Gesellschaft abgetrennt werden.
    Aus ihnen soll billiges, williges und wehrloses Humankapital gemacht werden.

    ----


    und wenn

    31. Januar 2013 - 9:46 — DerStaat
    dann noch bedenkt, wie oft Probleme vor Gericht nur mit einem Vergleich enden, weil die Richter oft nicht willens sind, auch wirklich ein Urteil zu fällen, das dann ja eventuell in der nächsten Instanz anfechtbar wäre, dann fällt auf, dass man hier nicht nur auf angebliche Sozialschmarotzer zielt, die für 50 Cent im Monat vor das Sozialgericht ziehen - was by the way dann eher die Schuld der kompetenzlosen Sachbearbeiter wäre, wenn nicht gar System dahinter steckt.
    Nein, man erwischt auch die, die sich für 500 Euro streiten und dann vor Gericht auf sagen wir 40 Prozent der Kosten sitzen bleiben, weil sie sich verglichen haben. Danach darf man dann die paar hundert Euro Anwalts und Gerichtskosten über Monate abstottern.
    Das Schlimme ist, dass die "Verursacher" solchen Schindluders auch noch teuer von unseren Steuergeldern bezahlt werden.

    ---


    Neskovic spricht von einem "Anschlag auf den Sozialstaat"

    31. Januar 2013 - 9:52 — gray
    Von welchem "Sozialstaat" spricht der Mann eigentlich? Dieser Terminus trifft auf Deutschland schon lange nicht mehr zu. Es geht höchstens noch darum, die verbliebenen Reste desselben vollends abzubauen, bis wir endlich wieder bei den Zuständen sind, die die Mächtigen gern hätten.

    ----


    Ich finde das ist eine gute

    31. Januar 2013 - 9:53 — tattom
    Ich finde das ist eine gute Idee.(Sarkasmus)
    Dann wirds halt Zeit sich auf andere Art und Weise zu wehren.Und genau das wird passieren.
    Bin mal gespannt wie lang es dauert bis der erste "Palast"brennt.
    Die spielen hier mehr als gefährlich mit dem Feuer.
    Sollen sie lieber dafür sorgen das z.B. die Argen anständig rechnen und man nicht bei jedem Falschrechnen sein Geld über Jahre hinweg einklagen muss.
    Manchmal könnte man meinen diese Betrügereien wären Absicht ,in der Hoffnung das der Betroffene nichts dagegen unternimmt.
    Naja, wenn wunderts bei einer Regierung deren oberstes Ziel die Sklavenhaltung ihres Volkes ist.
    Wehrt euch!
    Schickt die Bande bei der nächsten Wahl in die Wüste.

    ---


    Jetzt wird schon wieder unnötig eine Baustelle geschaffen

    31. Januar 2013 - 9:54 — Ryder.W
    Alles, was die Regierungen in den letzten 30 Jahren angefangen haben, wurde weitgehend ein Flop und bewirkte letztendlich nur Ungerechtigkeiten und Verarmung. Obwohl bislang kein Problem gelöst wurde, wird wieder ein neues geschaffen und das völlig unnötig. Es kann doch nicht sein, dass für Banken und Großinvestoren Milliarden locker gemacht werden können und bei den kleinen Leuten muss immer weiter gespart werden. Zudem werden die Rechte der Bürger immer weiter ausgehöhlt und abgebaut. Wie lange lässt sich das die Bevölkerung noch gefallen? Rechtschutzversicherungen sind keine Alternative. Diese sind nicht so billig und zahlen auch nicht alles.
    Ryder

    ---


    Einstieg in die Zweiklassenjustiz

    31. Januar 2013 - 10:03 — Didi
    Das ist die Etablierung der Zweiklassenjustiz ohne Wenn und Aber- weil Du arm bist, kannst Du Dich nicht wehren, Dein Recht einklagen...!
    Und dies geschieht unter der Rigide derjenigen, die sich die "Bürgerrechte" auf ihre Fahnen geschrieben haben wollen- eine Justizministerin der fdp ist hier die treibende Kraft für die Zweiklassenjustiz-dekuvrierend und bezeichnend zugleich!


    http://meta.tagesschau.de/id/69525/s...esskostenhilfe

    Diese Aussage:

    Das Bundesjustizministerium sieht dies weniger dramatisch und erklärte gegenüber tagesschau.de, es werde sich zeigen, welche Personengruppe betroffen sein würde. Eine Prognose sei derzeit nicht möglich.


    finde ich am schlimmsten. D.h. das Führungspersonal der Bundesrepublik Deutschland ist anscheinend nicht fähig, die Folgen des eigenen Handelns und seiner Gesetzgebung zu kalkulieren und dazu nicht willens, dies zu tun. Damit müßten solche Herrschaften eigentlich mit sofortiger Wirkung ihre Amtes enthoben werden, denn nicht nur verstoßen sie gegen ihren Eid, sondern ihnen ist es auch egal, welche Existenzen sie in dramatischer Form vernichten.

  5. #5
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    AW: Prozesskostenbeihilfe soll abgeschafft werden

    Der Ungerechtigkeit wird hier Tür und Tor geöffnet.
    Betroffen werden auch Frauen sein, die sich scheiden lassen wollen und kein eigenes Einkommen haben.
    Ebenso Soziale Härtefälle im Krankheitsfall.
    Dem kleinen Mann werden somit sukzessive immer mehr Rechte beschnitten, besonders hart dort, wo noch zusätzlich ein nach oben buckelnder Richter sein Unwesen treibt.
    Ich kann nur raten : Bürger bewaffnet euch, damit alle notfalls die Hochburgen der politischen Unvernunft stürmen können.
    Nur eine gewaltsame Revolution kann bald noch etwas ändern.
    Je mehr dieser Staat seine Macht ausdehnt, desto schwieriger wird es für den Normalbürger, sich gegen ihn aufzulehnen.
    In Frankreich gäbe es sowas nicht.
    Die haben ja auch keinen Holocaust hinter sich.
    Möge der Nazi in uns wieder hochkommen, sonst gehen wir alle baden.

  6. #6
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    AW: Prozesskostenbeihilfe soll abgeschafft werden

    Wenn wenigstens auch die Asylbewerber betroffen sind, kann ich dem ganzen wenigstens noch eine positive Seite abgewinnen. Ansonsten können sich auch Arme eine Rechtsschutzversicherung zulegen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #7
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    AW: Prozesskostenbeihilfe soll abgeschafft werden

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Wenn wenigstens auch die Asylbewerber betroffen sind, kann ich dem ganzen wenigstens noch eine positive Seite abgewinnen. Ansonsten können sich auch Arme eine Rechtsschutzversicherung zulegen.
    Du kannst nicht alles über Rechtsschutzversicherungen absichern. Ich bezweifele übrigens, daß Arme solche Versicherungen abschließen können. Sie sind zwar nicht so teuer, dem wirklich Bedürftigen bleibt aber nach Abzug seiner Lebenshaltungskosten auch nicht mehr so viel Geld zur Verfügung, je bedürftiger, desto weniger. Ein Kranker, der von dem Rest noch Medikamente zahlen oder zuzahlen muß, ein Elternteil, der den Rest für die magere Förderung seiner Kinder ausgibt, dem bleibt dieses Geld wahrscheinlich nicht.

    Ich sehe den Staat in der Pflicht, allen Bürgern den Klageweg offen zu halten, besonders dann, wenn die Rechte eines Bürgers durch staatliche Maßnahmen tangiert sind.

    Und nein: Asylbewerber sind nicht betroffen. Sie können (logischerweise), solange Asyl einklagbar ist (was eigentlich ein Unding ist) auch kostenlos durch die Instanzen streiten.

  8. #8
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    AW: Prozesskostenbeihilfe soll abgeschafft werden

    ich habe schon seit Jahren eine Rechtsschutz versicherung owbohl ich wenig verdient habe und nun Bafög beziehe. Wenn einem nun die Prozesskostenhilfe gestrichen wird, ist es eine Überlegung wert. Auch ich habe schon von meiner Versicherung profitiert.
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

  9. #9
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    AW: Prozesskostenbeihilfe soll abgeschafft werden

    Zitat Zitat von malignus Beitrag anzeigen
    ich habe schon seit Jahren eine Rechtsschutz versicherung owbohl ich wenig verdient habe und nun Bafög beziehe. Wenn einem nun die Prozesskostenhilfe gestrichen wird, ist es eine Überlegung wert. Auch ich habe schon von meiner Versicherung profitiert.

    Rechtsversicherungen greifen nicht bei Familiensachen - nur als Beispiel.

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