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Asylrecht: Tipps und Schliche
so liest sich der Artikel, der auch heißen könnte: Anleitung zur Einreise nach Deutschland
Es war einmal eine junge Frau aus Ghana namens Lordina:
Lordinas Mutter schaffte es als Bootsflüchtling nach Spanien.
Der ursprünglich aus Togo stammende Mann verschwieg ihr allerdings, dass er verheiratet ist und schon drei Kinder hat. Aber er verriet ihr, dass er in Augsburg lebt
Als N. merkte, dass sie schwanger war, schlug sie sich nach Augsburg durch, irgendwie. Einmal – es war schon Oktober – habe sie in einer Bushaltestelle geschlafen.
illegal eingereist – ohne Pass und ohne Visum
Ein richtiges Dach über dem Kopf bekam sie vorübergehend, weil sie sich durchfragte und so eine Familie kennenlernte, die ebenfalls aus Ghana stammt. Doch dort konnte sie wegen Platzmangels auf Dauer nicht bleiben. Ein Zusammenleben mit dem Vater ihres Kindes kam auch nicht infrage, weil dieser schon eine Familie hat. Noch unter dem Schock dieser Nachricht kam die Schwangere in die Migranten-Praxis von Dr. Lindner, der dann den Platz im Frauenhaus für sie fand.
Da sie aber irgendwie, ohne daß dies grundsätzlich auffiel, in Deutschland irgendwo niederkam, erhält das Kind folglich, da auch ausgestattet mit einem deutschen Vater, die deutsche Staatsbürgerschaft
Die Einreise war illegal, und das hat Folgen
Einziger Lichtblick: Der Augsburger erkennt die Vaterschaft an und bezahlt freiwillig 150 Euro im Monat. Der auf Ausländerrecht spezialisierte Anwalt Helmut Riedl beantragte deshalb für N. die Duldung, nicht Asyl. Dass die Frau jetzt doch in die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber umziehen musste, und zwar von heute auf morgen, kritisiert der Anwalt nicht. Denn obwohl ihr Baby wohl bald einen deutschen Kinderpass bekommen wird, sei die Mutter illegal eingereist – ohne Pass und ohne Visum
Der Artikel endet mit einem modernen Happy-End:
Für das schwarze deutsche Mädchen Lordina beginnt das Leben abenteuerlich. Seine Mutter ist mit ihm vom Vierbettzimmer im Frauenhaus in Augsburg in die Flüchtlingsunterkunft in Gersthofen umgezogen. In dem unscheinbaren Haus im Industriegebiet haben die beiden ein Zimmerchen für sich allein. Die schwarze Frau beklagt sich nicht. Sie hat ja eine Perspektive.
Dass sie als Mutter eines deutschen Kindes ein Aufenthaltsrecht hat, ist keine Frage. Aber einige Hürden sind doch noch zu nehmen. N. wartet auf einen Pass aus Ghana. Das dauert. Zudem, so der Anwalt, sei mit einem Strafverfahren wegen der illegalen Einreise zu rechnen, das mit einer Geldstrafe enden dürfte. Sechs Wochen vergehen dann erfahrungsgemäß noch, bis die Aufenthaltserlaubnis vorliegt und ein Auszug aus der Unterkunft möglich ist. So lange gibt es für Lordina kein Kindergeld und für die Mutter gilt das Asylbewerberleistungsgesetz. Ob Lordinas Vater den vollen Unterhalt von 340 Euro zahlen kann, wird eine der nächsten Fragen sein.
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AW: Asylrecht: Tipps und Schliche
Hört sich komisch an, ist aber durchaus üblich.
Inzwischen haben ja schon viele Migranten und Asylanten Kenntnis davon, wie man ein Bleiberecht in Deutschland bekommen kann.
Die dadurch gezeugten Kinder sind also der Pfand für die Zukunft der jeweiligen Ausländerinnen.
Da beißt sich die Katze in den Schwanz, denn unser Asylrecht garantiert Asylbewerbern Aufenthalt, bis die Lage geklärt ist, also Zeit genug, um ein Kind zu zeugen und um es aus zu tragen.
Sicher ist es nicht einfach für Menschen aus fernen Ländern, hier in der Fremde soviel Ausharrungsvermögen aufzubringen, aber wer wirklich in Not ist, der bringt schon einiges fertig.
So schlimm wie alles ist was mit Asylantentum zu tun hat, irgendwo sind wir alle Menschen, die besonders in unseren Breitengraden nicht so ohne weiteres mit ansehen können, wie andere leiden.
Auch nicht als Atheist!
Es darf halt nicht Überhand nehmen, denn am Ende sind wir die leidenden!
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27.01.2013, 17:51 #3
AW: Asylrecht: Tipps und Schliche
...deswegen kommen doch auch einige Frauen, die ihre Aufenthaltsgenehmigung bereits im Bauch tragen.
Jede verantwortungsvolle Mutter würde es sich zweimal überlegen, ob sie ihrem Ungeborenen eine solche Reise zumutet.....
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AW: Asylrecht: Tipps und Schliche
Zweischneidiges Schwert: Wenn das Ziel das gelobte Land ist.
Allerdings wurde die Dame ja erst während der Reise schwanger. So hat sie mit Hilfe der Schwangerschaft, sofern wir hier planvolle Absicht vermuten, eine bessere Zukunft für sich gesichert und nicht etwa eine bessere Zukunft für ihren Nachwuchs gewollt. Das Kind ist somit nur Pfand, nicht Anlaß!
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27.01.2013, 19:21 #5
AW: Asylrecht: Tipps und Schliche
Eine klassische win-lose Situation, in der das durch rotgrün geänderte Staatsangehörigkeitsrecht bei Neugeborenen zum Freifahrtsschein für alle Dahergelaufenen wird. Der Verlierer ist wie sooft die Gesellschaft, die tatenlos zusehen muss, wie sich besagtes Pack auf Volkes Kosten durchfüttern lässt. Auch sei an dieser Stelle nochmals erwähnt, dass nicht umsonst schon heute jeder dritte Euro in die Sozialsysteme fliesst!
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AW: Asylrecht: Tipps und Schliche
Ja die Kinder.
Sobald ein Asylant ein Kind hat und das hier zur Schule geht.
Ist mit Abschiebung Essig.
LOGISCH
Wer wird schon ein Kind,hier zwei Jahre in der Grundschue,in den Kongo schicken.
Das wissen die natürlich auch und Geld kriegt man auch noch dafür.
Ist ein Schlupfloch da,wissen es bald alle.
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AW: Asylrecht: Tipps und Schliche
Das stimmt nicht ganz, denn schon etliche Familien wurden trotz Schulkinder abgeschoben.
Aber es kommt immer darauf an, ob sie aus Muselländer kommen oder aus dem Kosovo.
Schlimm ist es dann für die Kinder, denn die haben sich hier eingewöhnt und müssen in eine ihnen fremdartige Gegend, die sie nicht kennen.
Aber das kann ganz heilsam sein, denn dann sehen sie den Unterschied zu hier und überlegen es sich, ob sie weiter im Elend aufwachsen wollen.
Bei Musels ist das anders, da gilt nur der Islamfaktor, und der heißt ungläubige töten und deren Kinder zu schlagen und die Mädchen zu vergewaltigen.
Die Kopftuchtussen kommen sich als etwas besonderes vor und verachten unsere Frauen und Mädchen.
Dafür bekommen sie Dresche und Pein ohne Ende von ihren zukünftigen, zwangseingeheirateten Muselmachos.
Aber sie würden niemals zugeben, dass es so ist, es sei denn, sie können ihrem Schicksal entfliehen.
Aber alles in allem wird viel zu schleppend und zu wenig abgeschoben.
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27.01.2013, 19:53 #8
AW: Asylrecht: Tipps und Schliche
Vor Jahren gab es eine richtige Invasion in Irland, weil die dort geborenen Kinder automatisch Iren sind. Heute müssen die Afrikaner nicht mehr soweit reisen. In Deutschland lebt es sich ja auch komfortabler. Es war die größte Schweinerei der Schröder-Regierung den hier geborenen Babys die Deutsche Staatsbürgerschaft zu schenken.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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28.01.2013, 13:01 #10
AW: Asylrecht: Tipps und Schliche
oh... mir blutet das Herz.
Kind hin oder her, zurück nach Ghana! Den "deutschen" Herr aus Togo gleich mit, dann kann er dort unten für sich und seine neue Familie sorgen."Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"
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