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Gericht: Moslemischer Prediger darf bleiben
Das Gericht ist der Meinung, die Reden des salafistischen Predigers sind verfassungswidrig, aber es besteht ein Recht auf Meinungsfreiheit. Aha, kommt immer darauf an, wer die Reden hält. Bei einer Äußerung von einem NPD Mitglied, die nicht den Grundwerten der Verfassung entsprechen, würde das Gericht etwas anders reagieren. Auch die Justiz sollte so langsam mitbekommen haben, dass von diesen Hass-Predigern und Muslimbrüdern immer eine gewisse Gefahr ausgeht.
Göttingen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat die Ausweisung eines moslemischen Predigers abgelehnt, der wiederholt in Moscheen und islamischen Zentren aufgetreten war.
Die Begründung: Die Verbreitung verfassungsfeindlicher Überzeugungen stellt allein noch keine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar. Das Gericht gab damit einer Klage des ägyptischen Staatsangehörigen gegen die Stadt Göttingen statt. Diese hatte seine Ausweisung angeordnet, weil er in Vorträgen die Legitimität der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik bestritten habe. Nach Ansicht des Gerichts ist eine Ausweisung jedoch erst dann gerechtfertigt, wenn jemand konkret und in aggressiver Weise die verfassungsmäßige Ordnung bekämpft (Aktenzeichen 3 A 168/11).
Der Kläger hatte sich seit Ende 2001 wiederholt für seine Promotion und Studien in Deutschland aufgehalten. Als er die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragte, um am Seminar für Arabistik und Islamwissenschaft der Universität Göttingen an einer Studie zur Phonologie der semitischen Sprachen zu arbeiten, machte das niedersächsische Innenministerium Sicherheitsbedenken geltend.
Das Ministerium verwies darauf, dass der Ägypter nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden zwei Jahre als Imam in einem islamischen Zentrum tätig gewesen sei, das als Zweigstelle der Muslimbruderschaft in Deutschland diene. In seinen Reden habe er islamistische Positionen verfochten. Besucher der Moscheen, in denen er gepredigt habe, seien dem salafistischen Spektrum zuzuordnen. Die von ihm vorgenommenen Scharia-Auslegungen widersprächen den Grundwerten der Verfassung.
Die Stadt lehnte daraufhin die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ab und ordnete stattdessen die Ausweisung des Ägypters an. Nach Ansicht des Gerichts erlaubt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit keinen staatlichen Zugriff auf die Gesinnung. Der Staat dürfe erst dann eingreifen, wenn Meinungsäußerungen in konkrete Verletzungen oder Gefährdungen des Rechtsguts umschlagen. Es lägen indes keine Erkenntnisse vor, dass der Kläger einer extremistischen Organisation angehöre oder Aktivitäten zur Errichtung eines islamischen „Gottesstaates“ in Deutschland entfaltet habe oder von ihm eine konkrete Gefahr von Gewalttaten ausgehe.
Hier der ArtikelWer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.
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AW: Gericht: Moslemischer Prediger darf bleiben
Man kann es kaum glauben, was einige Richter in Deutschland unserem Volk und dem Staat antun.
Als rechter und konservativer Deutscher, auch ohne jede Zugehörigkeit zu einer extremistischen Organisation, steht man sofort unter Generalverdacht und wird bei jeder öffentlichen Äußerung umgehend inhaftiert und vorverurteilt.
Nachweislich sind solche Hass-Prediger eine große Gefahr für unser Land, aber seltsamerweise werden sie gelassen.
In Mali will man verhindern, dass sich die islamischen Terroristen eine neue Plattform als Rückzugsgebiet schaffen, aber hierzulande schaut man offenen Auges zu, wie sich diese gefährlichen Terroristen breitmachen und immer dreister werden.
Das passt hinten und vorne nicht zusammen.
Mali ist weit weg, aber hier im eigenen Land schaut man tatenlos zu, wie diese Radikalinskis unser Land erobern, ja man fördert sie regelrecht mit Urteilen dieser Art.
Da fühlen sich diese Lumpen doch noch bestätigt.
Wie beschränkt ist so ein Richter, wenn er so argumentiert?
Muss erst Blut fließen?
Müssen erst Menschen sterben, nur weil sich junge Muslime und Konvertiten ermutigt sehen, im Sinne dieser Islamisten handeln zu dürfen?
Wie blind muss man sein, um nicht zu erkennen, was man mit solchen Urteilen anrichtet.
Umgekehrt hätte man einem deutschen Prediger in Ägypten den Kopf abgeschlagen.
Mit solchen Missverhältnissen kann man die Islamisierung nicht aufhalten, im Gegenteil!
Irgendwas muss geschehen in unserem Rechtssystem, sonst müssen wir kritischen Bürger offenen Auges mit ansehen, wie unser Land von den Islamisten eingenommen wird.
Ich bin strickt gegen eine Volksbewaffnung wie in den USA, aber wegen dieser heraufziehenden Gefahr lehne ich eine Bewaffnung nicht ab, denn am Ende muss sich jeder selbst verteidigen gegen diese Islambrut.
Der Staat verweigert ja jetzt schon dem eigenen Volk jede Abwehrmaßnahme gegen die Islamisten im eigenen Land.
Da helfen auch keine kleinen Aktionen gegen angebliche Terrorzellen in Deutschland, das sind alles nur Scheinhandlungen die uns weismachen sollen, man passe ja auf.
Richterliche Urteile wie dieses, zeigen ein anderes Bild!
Geändert von holzpope (19.01.2013 um 16:06 Uhr)
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AW: Gericht: Moslemischer Prediger darf bleiben
Nach Ansicht des Gerichts erlaubt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit keinen staatlichen Zugriff auf die Gesinnung. Der Staat dürfe erst dann eingreifen, wenn Meinungsäußerungen in konkrete Verletzungen oder Gefährdungen des Rechtsguts umschlagen
Wie sieht es diesbezüglich hinsichtlich des Verbotes anderer extremer Vereinigungen statt?
Wie soll ich mir die Ansicht des Gerichts in der Praxis vorstellen: Ein Salafist, der die Minderwertigkeit von Deutschen predigt und zu deren Vernichtung aufruft, ist so lange nicht gefährdend, wie er nicht selber eine Bombe mit funktionierendem Zünder baut und diese an einem öffentlichen Ort mit dem nachweisbaren Willen, diese auch zu zünden, deponiert?
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19.01.2013, 15:54 #4
AW: Gericht: Moslemischer Prediger darf bleiben
Es ist das Zusammenspiel der Richter und Gutmenschen, die eine effektive Abschiebung nicht mehr zulassen.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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