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  1. #1
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    Nur eine kurz eingeworfene Frage...

    In Österreich werden einem seit einiger Zeit (ist noch nicht so lang) bei der Beantragung eines Reisepasses die Fingerabdrücke elektronisch abgenommen. Wie ist das in Deutschland und der Schweiz (trodatt)? Würde mich nur interessieren!

  2. #2
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    AW: Nur eine kurz eingeworfene Frage...

    Zitat Zitat von Schurliwurli Beitrag anzeigen
    In Österreich werden einem seit einiger Zeit (ist noch nicht so lang) bei der Beantragung eines Reisepasses die Fingerabdrücke elektronisch abgenommen. Wie ist das in Deutschland und der Schweiz (trodatt)? Würde mich nur interessieren!
    Das ist der Stand der Dinge in Deutschland:

    Wegen Fingerabdruck: Biometrische Reisepässe rechtswidrig? Deutsche Mittelstands Nachrichten | 02.06.12, 01:32 | 32 Kommentare
    Das Verwaltungsgericht von Gelsenkirchen will, dass der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Fingerabdrücke in den neuen deutschen Reisepässen beurteilt. Die Richter zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme.


    Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat mit Beschluss vom 15. Mai 2012 eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu der Frage eingeholt, ob die europäische Verordnung, in der Normen über Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von EU-Mitgliedsländern ausgestellten Reisedokumenten aufgestellt werden, gültig ist.
    Der Kläger – ein Rechtsanwalt aus Bochum – hatte bei der Stadt Bochum die Ausstellung eines Reisepasses beantragt. Die Stadt Bochum weigerte sich, weil der Kläger die Erfassung seiner Fingerabdrücke nicht zuließ. Grundlage der ablehnenden Entscheidung der Stadt sind Regelungen im deutschen Passgesetz, die vorsehen, dass Reisepässe mit einem elektronischen Speichermedium zu versehen sind, auf dem u.a. Fingerabdrücke gespeichert werden. Das deutsche Passgesetz folgt mit diesen Bestimmungen verbindlichen Vorgaben aus einer europäischen Verordnung und setzt diese in nationales Recht um.
    Der Kläger hält die zugrundeliegenden europarechtlichen Bestimmungen der Verordnung für ungültig. Er meint, der Verordnung fehle die Ermächtigungsgrundlage. Darüber hinaus sei das Europäische Parlament nicht ordnungsgemäß angehört worden. Außerdem werde in unverhältnismäßiger Weise in das europarechtlich geschützte Recht auf Datenschutz eingegriffen.
    Zur Klärung dieser Fragen hat die Kammer beschlossen, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einzuholen.
    Schon seit fünf Jahren werden in den neuen deutschen Reisepässen biometrische Fingerabdrücke gespeichert. Schon damals hatte der Bochumer Anwalt Michael Schwarz gegen dieses Vorgehen geklagt.
    Ziel der Fingerabdruckpflicht in den Reisepässen war eigentlich, illegale Einwanderung zu verhindern. Doch selbst das könne dem Verwaltungsgericht zufolge nicht auf diesem Weg erreicht werden. So könnten illegale Einwanderer einfach einen echten Pass nutzen, dessen Identität sie sich aneignen. Die Nachteile für den Bürger überwiegen also


    Quelle

  3. #3
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    AW: Nur eine kurz eingeworfene Frage...

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Das ist der Stand der Dinge in Deutschland:



    Quelle
    Bei uns ist keiner auf die Idee gekommen, dagegen zu klagen. Ich weiß nicht wie lange es dauern wird bis sie uns Microchips in den Unterarm einpflanzen, Versuche diesbezüglich gibt es ja bereits. Die Klage wird aber auch nichts nützen, wird sicher abgeschmettert.

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