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  1. #11
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    AW: Wieviel abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben?

    die Zahlen summieren sich. Hier 800, dort 600 usw. alle dürfen bleiben. In Deutschland wird sich munter untereinander weiter vermehrt. Nimmt man noch die Geburtenrate der anderen "Bildungsfernen" und zu wohl 95% auch muslimischen Migranten dazu, + die Dunkelziffer der Leute die sowieso schon unerkannt bzw unbemerkt hier sind und rein kommen, dann rennt die Zahl bald wie die Schuldenuhr der BRD.
    Das Land platzt aus allen Nähten.
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

  2. #12
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    AW: Wieviel abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben?

    Die Wahl der Unterkünfte ist auch Schuld an dieser Misere.
    Ich wüsste ein paar Unterkünfte, die dafür sorgen würden, dass sich diese Leute nicht mehr darum reißen würden, hierher zu kommen.
    Schließlich haben Sinti und Roma eine ganze Reihe von einst guten und bewohnbaren Räumlichkeiten Migrantengerecht hergerichtet.

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    Geändert von holzpope (25.11.2012 um 20:48 Uhr)

  3. #13
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    AW: Wieviel abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben?

    Ganz schön krass diese Parole Holze und nicht ganz passend, aber es würde schon eine gewisse abschreckende Wirkung haben.
    Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
    In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.

  4. #14
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    AW: Wieviel abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben?

    Noch etwas zum Verfahren - so zumindest, wie die Regierung es öffentlich macht - und ein paar Informationen, wer in der Härtefallkommission, die letztlich entscheidet, ob ein abgelehnter Asylbewerber im Land bleiben kann, sitzt.

    Das die offizielle Verlautbarung über das Verfahren und die weiteren Möglichkeiten für Asylbewerber:

    Gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamtes steht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Ca. 80 Prozent der Asylbewerber, deren Asylantrag abgelehnt wird, machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.

    Soweit auch nach dieser Prüfung keine politische Verfolgung und sonstige beachtliche Gefahren (rechtliche Abschiebungshindernisse) im Heimatland drohen oder ein sicheres Drittland zur Aufnahme bereit bzw. verpflichtet ist, sind die abgelehnten Asylbewerber grundsätzlich ausreisepflichtig. Im Falle einer Weigerung können sie zwangsweise außer Landes gebracht werden. Für die Durchführung der Abschiebungen sind die Ausländerbehörden der Länder zuständig, für die alle Entscheidungen des Bundesamtes und der Verwaltungsgerichte aus den Asylverfahren verbindlich sind. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungen von den kommunalen Ausländerbehörden und dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten wahrgenommen.
    http://www.regierung-mv.de/cms2/Regi...inge/index.jsp

    Die Durchführung obliegt also den Länderbehörden.

    Vor einer Abschiebung kommt aber die Härtefallkommission. Um die Entscheidungen dieser Kommission beurteilen und nachvollziehen zu können, ist es auch wichtig zu wissen, wer in einer solchen Härtefallkommission sitzt:

    Die Härtefallkommission ist ein von der Landesregierung eingerichtetes behördenunabhängiges achtköpfiges Gremium

    aus dem Bereich der Kirchen, der Flüchtlingsorganisationen, der Wohlfahrtsverbände, der kreisfreien Städte und Landkreise sowie der Landesregierung.


    Die Härtefallkommission prüft, ob dringende humanitäre oder persönliche Gründe eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers, dem nach den allgemeinen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz keine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder verlängert werden kann, die weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen. Der Ausländer muss grundsätzlich den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen selbst sichern können; hiervon ist bei unverschuldeter Bedürftigkeit abzusehen.

    Wird ein Härtefallersuchen an das Innenministerium gestellt, so entscheidet dieses, ob eine Anordnung gegenüber der Ausländerbehörde zu treffen ist, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen oder zu verlängern. An die Entscheidung des Innenministeriums ist die Ausländerbehörde gebunden.
    Stellt die Härtefallkommission kein Härtefallersuchen an das Innenministerium, kann sie beschließen, der Ausländerbehörde eine Empfehlung zur Ermessensausübung zu geben. Diese ist für die Ausländerbehörde jedoch nicht bindend.

    http://www.regierung-mv.de/cms2/Regi...sion/index.jsp

    Mindestens die Kirchen, die Wohlfahrtsverbände und die Flüchtlingsorgansisationen - vor allem diese - haben kein Interesse an einer Abschiebung, sondern werden mit Sicherheit sich für den Verbleib eines abgelehnten Asylanten in Deutschland einsetzen. Da diese genannten Organisationen auch die Presse hinter sich haben (sowohl die Flüchtlingsorganisationen, die Wohlfahrsverbände als auch die Kirchen), werden die Stimmen dieser Organisationen auch ein solches Verfahren dominieren

    von anderen Schwachpunkten wie den "persönlichen Gründen eines Asylbewerbers", die gleich Gründe gegen eine Abschiebung sind, einmal abgesehen.

  5. #15
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    AW: Wieviel abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben?

    und am Ende dürfen alle bleiben, fassen sich an den Händen und singen darüber, wie toll es ist, sich gegenseitig lieb zu haben.
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

  6. #16
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    AW: Wieviel abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben?

    Aber es wurden doch noch gar keine Zelte im Pfarrgarten aufgeschlagen...!..?...

  7. #17
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    AW: Wieviel abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben?

    Zitat Zitat von malignus Beitrag anzeigen
    und am Ende dürfen alle bleiben, fassen sich an den Händen und singen darüber, wie toll es ist, sich gegenseitig lieb zu haben.
    Das bezweifel ich mal,obwohl so ist es wohl gedacht.
    Aber das Denken besonders das Nachdenken ist den Menschen schon immer sehr schwer gefallen.

  8. #18
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    AW: Wieviel abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben?

    Zumal ja auch immer noch schnell die Nazikeule rausgeholt werden kann. "Ihr bösen Deutschen!" Dabei ahben die Vorfahren der meisten Schreihälse damals begeistert mitgemacht!

  9. #19
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    AW: Wieviel abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben?

    KEINE ABSCHIEBUNG TROTZ URTEIL
    145 000 abgelehnte Asylbewerber noch da!
    Ministeriumsmitarbeiter zu BILD: „Deutschland ist Hauptzielland für illegale Einwanderer in Europa.“
    Die Bundesländer schieben seit Jahren zu wenige Flüchtlinge ab, deren Asylverfahren bereits von Gerichten in letzter Instanz entschieden sind! Nach BILD-Informationen sind rund 145 000 abgelehnte Asylbewerber immer noch in Deutschland.
    Das belegen jetzt interne Geheim-Zahlen des Ausländerzentralregisters (Geheimhaltungsstufe: „VS – Vertraulich), die BILD exklusiv vorliegen.
    ► So lag die Zahl der „vollziehbar ausreisepflichtigen Personen“ (sprich: der abgelehnten Asylbewerber) in Deutschland Ende August 2014 bei insgesamt 145 000 Personen.
    Nur zum Vergleich: Ende 2013 lag diese Zahl noch bei 131 598 Personen und Ende 2012 sogar noch bei 118 347 Personen.
    ► Von diesen abgelehnten Asylbewerbern waren Ende August 2014 rund 43 500 Personen „unmittelbar ausreisepflichtig“ (sprich: sie mussten ausreisen). Sie hätten also auf jeden Fall abgeschoben werden müssen, wurden aber von den dafür zuständigen Bundesländern bisher noch nicht abgeschoben.
    Nur zum Vergleich: Ende 2013 lag diese Zahl noch bei 37 090 Personen und Ende 2012 sogar noch bei 33 003 Personen.
    ► Von den insgesamt 145 000 „vollziehbar ausreisepflichtigen Personen“ hatten dabei mit Stand Ende August 2014 rund 101 500 Flüchtlinge einen sogenannten „Duldungs-Status“. Bei ihnen ist es laut Asylgesetz also zu einer „vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung“ gekommen. Damit sind sie zwar nicht rechtmäßig in Deutschland, werden jedoch nicht wegen illegalen Aufenthalts bestraft oder abgeschoben.
    Nur zum Vergleich: Ende 2013 lag diese Zahl noch bei 94 508 Personen und Ende 2012 sogar noch bei 85 344 Personen.
    „Deutschland ist zum Hauptzielland für illegale Einwanderer in Europa geworden. Das will aber niemand zugeben und abschieben will die Flüchtlinge aus Angst vor schlechter Presse auch niemand. Das Abschieben ist nämlich Ländersache, es kostet Geld und sorgt für unschöne Fotos am Flughafen“, sagt ein hochrangiger Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums (BMI) zu BILD.
    Bis zum Jahresende 2014 erwarten die Experten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Anstieg der jährlichen Asylbewerberzahlen auf 230 000 Personen. Im Jahr 2013 hatten bereits rund 127 000 Personen einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt.

    http://www.bild.de/politik/inland/il...6600.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #20
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    AW: Wieviel abgelehnte Asylbewerber werden abgeschoben?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    KEINE ABSCHIEBUNG TROTZ URTEIL
    145 000 abgelehnte Asylbewerber noch da!
    Ministeriumsmitarbeiter zu BILD: „Deutschland ist Hauptzielland für illegale Einwanderer in Europa.“
    Und von was leben diese Leute? Arbeiten dürfen sie offiziell nicht.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


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