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Hits: 1850 | 24.11.2012, 12:25 #1
Verstoß gegen Asylgesetzgebung
Folgender Artikel läßt aufhorchen:
23.11.2012
Würzburg: Fachtag Bildung und Arbeit für Flüchtlinge II
Am kommenden Montag veranstalten der Bayerische Flüchtlingsrat, der Ausländer- und Integrationsbeirat der Stadt Würzburg und der Caritasverband für die Diözese Würzburg den Fachtag „Bildung und Arbeit für Flüchtlinge II“. 120 TeilnehmerInnen aus Behörden, Flüchtlingsberatungsstellen, Jugendhilfe, Wissenschaft und Berufsschulen diskutieren die Handlungsmöglichkeiten und Bedarfe beim Bildungs- und Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge.
Würzburg: Fachtag Bildung und Arbeit für Flüchtlinge II
Montag, den 26. November, 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Matthias-Ehrenfried-Haus, Bahnhofstraße 4-6, 97070 Würzburg
Als Referenten sprechen:
Sven Meyer-Huppmann, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Eric Fincks, Städtische Berufsschule zur Berufsvorbereitung München
Dr. Barbara Weiser, Caritasverband Osnabrück
Goran Ekmescic, Bundesfachverband UMF e.V.
Oliver Sitko, BBW-Gruppe / IQ Netzwerk
Joachim Schürkens, Rechtsanwalt für Asylrecht
Tobias Klaus, Bayerischer Flüchtlingsrat Alexander Steinruck, Agentur für Arbeit Würzburg
Mona El-Faourie, Ausbildungsring Ausländischer Unternehmer e.V.
Claudia Geßl, Integrationsrat Nürnberg / BLEIB in Nürnberg
Die Öffnung der Berufsschulen und der ESF-BAMF Sprachkurse für Flüchtlinge zeigt, dass derzeit ein Umdenken stattfindet: Auch Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus sind, vor dem Hintergrund der Debatte um den Fach- und Arbeitskräftemangel, als Integrationssubjekte in den Fokus geraten. Mit dem Fachtag verfolgen wir zwei Ziele: Zum einen, sollen die neugeschaffenern rechtlichen Regelungen und Gesetze den Fachkräften aus den Bereichen Migration, Asyl und Schulsozialarbeit praxisnah vermittelt und ihnen ein Überblick über die bestehenden Bildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge gegeben werden. Zum anderen soll zum Erfahrungsaustausch angeregt und die bestehenden Regelungen und Angebote diskutiert werden.
Nicht zuletzt wollen wir mit diesem Fachtag auch ein Signal an die politischen und behördlichen EntscheidungsträgerInnen senden, zukünftig für einen besseren Zugang zu Bildung und Arbeit auch für Personen ohne sicheren Aufenthalt Sorge zu tragen. Denn immer noch leiden Flüchtlinge unter Ausbildungs- und Arbeitsverboten, Diskriminierungen beim BAföG und der Berufsausbildungsbeihilfe und haben keinen Sprachkursanspruch.
Der Fachtag wird im Rahmen der Netzwerke BAVF (Westbayerisches Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge) und FiBA Ostbayern (Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung) veranstaltet. Das Projekt wird gefördert im Rahmen des XENOS-Sonderprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds.
Quelle
Des Weiteren ist und war es gesetzmäßig nicht vorgesehen, das "Demographieproblem" durch Asylsuchende zu lösen!
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24.11.2012, 13:20 #2
AW: Verstoß gegen Asylgesetzgebung
Das Asylrecht ist in Deutschland komplett auf den Kopf gestellt worden. Es gibt kein Asyl mehr, nur noch Zuwanderung von unqualifizierten Arbeitskräften. Qualifizierte Fachkräfte verlassen das Land oder wandern erst gar nicht ein, aufgrund der massiven Steuern- und Abgabenlast, die Deutschland in diesem Bereich konkurrenzunfähig machen. Natürlich braucht der Sozialstaat dieses Geld, um dieses weiter in die Asyl- und Integrationsindustrie zu pumpen, mit der Folge daß diese weiter aufgebläht werden und noch mehr Kosten verursachen, was wiederum dazu führt, daß die Steuern- und Abgabelast noch weiter steigt - die Probleme beginnen sich dadurch zu potenzieren. Aber man muß es nicht verstehen. Es sind verrückte an Werk.
Zusammengefaßt: Qualifizierte Arbeitskräfte werden in Deutschland bestraft, damit man unqualifizierte belohnen kann. Wer kommt also ins Land?Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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AW: Verstoß gegen Asylgesetzgebung
Du hast noch vergessen, zu erwähnen, den Arbeitsmarkt vorrangig für Deutsche offen zu halten. Das war auch einer der Grundgedanken. Deshalb galt auch bei Gastarbeitern seinerzeit das Vorrangigkeitsgebot für Deutsche, d.h. Arbeitgeber durften nur dann Gastarbeiter einstellen, wenn sie nachweisen konnten, für diese Stelle - die Gründe waren fest vorgeschrieben - keinen Deutschen einstellen zu können.
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24.11.2012, 15:15 #5
AW: Verstoß gegen Asylgesetzgebung
Nee, hab ich extra nicht erwähnt, da mittlerweile das genaue Gegenteil der Fall ist. Per Quote soll der Migrant/ Asylant bevorzugt werden, um so seine Teilhabe am System zu sichern. Größtenteils sorgt dies allerdings für Irritationen, da vorwiegend Mihigrüler aus dem Dunstkreis des Islam die Mitgläubigen übervorteilen. Da besteht dringend Handlungsbedarf, wie uns kürzlich Bilkay Öney wieder bewies!
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