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  1. #1
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    Asylwerber kündigen Protestmarsch nach Wien an

    Hunderte Menschen wollen am Samstag von Traiskirchen nach Wien aufbrechen. In der City soll dann ein Protestcamp errichtet werden.

    Nun machen auch die Asylwerber egen die Zustände in der niederösterreichischen Aufnahmestelle Traiskirchen mobil. Am Samstag soll von Traiskirchen zum Asylgerichtshof in Wien marschiert werden, um "menschenwürdige Bedingungen" einzufordern. Das erklärte einer der Organisatoren, Hans-Georg Eberl, am Donnerstag.




    Die Flüchtlinge werden sich demnach ab 7 Uhr früh vor der aktuell mit rund 1400 Asylwerbern belegten Traiskirchener Erstaufnahmestelle versammeln. Um 9 Uhr sollen dann die rund 35 Kilometer entlang der Badner Bahn nach Wien in Angriff genommen werden. Läuft alles nach Plan, erreicht der Protestzug dann um 17 Uhr den Asylgerichtshof in der Laxenburger Straße.


    Nach einer Kundgebung dort will man in die Innere Stadt, konkret in den Sigmund-Freud-Park, weiterwandern. Dort soll ein mehrtägiges Protest-Zeltlager errichtet werden.


    Fehlende Winterkleidung, kaum Taschengeld


    Der Protest richtet sich nicht in erster Linie gegen die von der niederösterreichischen Landespolitik bekrittelte Überbelegung der Erstaufnahmestelle, sondern gegen die dortigen Bedingungen. Unter anderem beklagen die Flüchtlinge fehlende Winterkleidung, zu geringes Taschengeld, beengte Wohnmöglichkeiten und Schnellverfahren ohne entsprechende Berücksichtigung von Fluchtgründen.


    Wie viele Personen am Protestzug teilnehmen werden, konnten die Organisatoren noch nicht genau beziffern. Eberl geht aber davon aus, dass zwischen 200 und 500 Personen den Marsch von Traiskirchen nach Wien antreten werden. Beteiligen wollen sich Flüchtlingsgruppen unter anderem aus Afghanistan, Pakistan und Somalia. Letztere Gruppe hatte schon Anfang Oktober ein 50-stündiges Protestcamp vor dem Parlament in Wien errichtet.


    Der niederösterreichische VP-Landeshauptmann Erwin Pröll drohte indes erneut mit einer Sperre des Erstaufnahmezentrums, falls die anderen Bundesländer ihre Quoten zur Unterbringung von Asylwerbern nicht erfüllen.

    Quelle: http://diepresse.com/home/politik/in.../home/index.do

    Die Presse online

  2. #2
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    AW: Asylwerber kündigen Protestmarsch nach Wien an

    Interessant, wie sich doch die Ereignisse gleichen. Haben die österreichischen Asylbewerber und die Asylorganisationen möglicherweise von den Aktionen in Deutschland abgeschaut, von dem Marsch nach Berlin?

    Gibt es in Österreich zufällig auch eine Residenzpflicht für Asylbewerber, gegen die sie bei einem Marsch verstoßen würden?

    Welche Vereine organisieren das Ganze? Welche Organisationen stecken dahinter? Wer feiert das Ereignis und wer plaziert die entsprechenden Jubelartikel? Wer organisiert die Verpflegung?

  3. #3

    AW: Asylwerber kündigen Protestmarsch nach Wien an

    ...in Österreich gibt es laut IM Herrmann im ersten Jahr "nur" Sachleistungen für Asylanten, dewegen meinte er , ziehen die Asylanten lieber weiter nach Deutschland.

    Daher verwundert mich die geplante Aktion und es würde mich ganz ehrlich freuen, wenn die nach hinten losginge!

  4. #4
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    AW: Asylwerber kündigen Protestmarsch nach Wien an

    Man scheint sich wirklich untereinander abgesprochen zu haben, denn hierzulande ist das Gummirückgrat Böhmer ja auch wieder mal eingeknickt. Schwachsinnigen Forderungen wurden allein durch die Anwesenheit von vielen Asylanten ohne Sinn und Verstand nachgegeben. Das scheint man in Österreich nun auch zu versuchen. Mal sehen, ob die auch so einknicken, wie unsere Schlappschwänze?

  5. #5
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    AW: Asylwerber kündigen Protestmarsch nach Wien an

    Kann schon sein, daß sich die von den Aktionen in Deutschland etwas abgeschaut haben, nach dem Motto "das probieren wir hier auch!"

    Asylwerber (der offizielle Ausdruck hier), sind einer Anwesenheitspflicht im Erstaufnahmezentrum von bis zu einer Woche unterworfen (dürfen das Gelände nicht verlassen). Ansonsten gilt für sie die in Österreich für alle gültige Meldepflicht (man muß eine offizielle Meldeadresse haben, wohin die Behörden Schriftstücke senden können).

    Bei Asylwerbern gilt folgende, besondere Regelung:

    (2) Zur Erfüllung der Meldeverpflichtung gemäß Abs. 1 haben sich Fremde, die nicht in einer Betreuungseinrichtung des Bundes versorgt werden, in periodischen, 48 Stunden nicht unterschreitenden, Abständen bei einer zu bestimmenden Polizeiinspektion zu melden. Die dafür notwendigen Angaben, wie insbesondere die zuständige Polizeiinspektion sowie Zeitraum und Zeitpunkt der Meldung, sind dem Fremden vom Bundesasylamt mit Verfahrensanordnung (§ 63 Abs. 2 AVG) mitzuteilen. Für Fremde, die in einer Betreuungseinrichtung des Bundes versorgt werden, gilt die Abwesenheit von mindestens 48 Stunden von der Betreuungseinrichtung als Verletzung der Meldeverpflichtung. Die Abwesenheit von der Betreuungsstelle ist auf geeignete nachvollziehbare Weise zu dokumentieren. Eine Verletzung der Meldeverpflichtung liegt nicht vor, wenn deren Erfüllung für den Fremden nachweislich nicht möglich oder nicht zumutbar war.
    Quelle: http://www.jusline.at/15a_Meldeverpf...ren_AsylG.html

    Es wird, soweit ich weiß, nicht gegen ein Gesetz verstoßen, wenn der Marsch druchgeführt wird.

    Welcher Verein genau dahinter steht, darüber ist in den spärlichen Medienberichten nichts erwähnt, aber es dürfte sich um "Familien und FreundInnen gegen Abschiebung" (kaum bekannt, dürfte sich um ein kleines Unternehmen der Asylindustrie handeln) handeln. Angabe ohne Gewähr!

    Das Ereignis wird höchstwahrscheinlich von den Mainstreammedien, hauptsächlich vom ORF und der lachsfarbenen Propagandapostille "Der Standard" (dessen Herausgeber Oskar Bronner regelmäßig an Bilderberg-Treffen teilnimmt), der einschlägigen NGO-Industrie und der grünen Partei gefeiert. Wer die Verpflegung stellt weiß man nicht, aber dafür wird sicher gesorgt sein.
    Geändert von Schurliwurli (22.11.2012 um 15:29 Uhr)

  6. #6
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    AW: Asylwerber kündigen Protestmarsch nach Wien an

    Dann sollte man den Einzelfall aber sehr genau betrachten bzw. ob dies zutrifft

    Asylwerber (der offizielle Ausdruck hier), sind einer Anwesenheitspflicht im Erstaufnahmezentrum von bis zu einer Woche unterworfen (dürfen das Gelände nicht verlassen).
    oder dies

    Zur Erfüllung der Meldeverpflichtung gemäß Abs. 1 haben sich Fremde, die nicht in einer Betreuungseinrichtung des Bundes versorgt werden, in periodischen, 48 Stunden nicht unterschreitenden, Abständen bei einer zu bestimmenden Polizeiinspektion zu melden...

    ..gilt die Abwesenheit von mindestens 48 Stunden von der Betreuungseinrichtung als Verletzung der Meldeverpflichtung. Die Abwesenheit von der Betreuungsstelle ist auf geeignete nachvollziehbare Weise zu dokumentieren

    Eins von beiden wird zutreffen!

  7. #7
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    AW: Asylwerber kündigen Protestmarsch nach Wien an

    Zitat Zitat von noName Beitrag anzeigen
    ...in Österreich gibt es laut IM Herrmann im ersten Jahr "nur" Sachleistungen für Asylanten, dewegen meinte er , ziehen die Asylanten lieber weiter nach Deutschland.

    Daher verwundert mich die geplante Aktion und es würde mich ganz ehrlich freuen, wenn die nach hinten losginge!
    Asylwerber bekommen Taschengeld, soviel ich weiß. Ansonsten ist die Grundversorgung eine Teilverantwortung zwischen Bund und Ländern.

    Beispiel Wien:

    Grundversorgungsleistungen für Personen in betreuten Unterkünften


    • Verpflegung/Lebensmittel oder Verpflegungsgeld im Wert von € 5,- pro Tag
    • € 40,- Taschengeld pro Monat

    Grundversorgungsleistungen für privat wohnende Personen


    • Mietzuschuss für Einzelpersonen von max. € 110,- pro Monat
    • Mietzuschuss für Familien von max. € 220,- pro Monat
    • Verpflegungsgeld für Erwachsene von max. € 180,- pro Person und Monat
    • Verpflegungsgeld für Minderjährige von max. € 80,- pro Person und Monat

    Darüberhinaus werden folgende Grundversorgungsleistungen unabhängig von der Wohnform angeboten


    • Bekleidungshilfe: nach Bedarf, max. € 150,- pro Jahr
    • Schulbedarf für SchülerInnen: nach Bedarf, max. € 200,- pro Schuljahr
    • Krankenversicherung (Wiener Gebietskrankenkasse)
    • medizinische Leistungen
    • Information, Beratung und Betreuung
    • Übernahme der Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen und Überstellungen
    Quelle: http://wohnen.fsw.at/grundversorgung/leistungen.html

    Randbemerkung: was bedeutet die Abkürzung "IM", darübe rhab ich schon oft gerätselt:

  8. #8
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    AW: Asylwerber kündigen Protestmarsch nach Wien an

    ganz nach Deutschem Vorbild.... Und siehe da, es geht um:
    zu geringes Taschengeld
    wer hätte das gedacht?
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

  9. #9
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    AW: Asylwerber kündigen Protestmarsch nach Wien an

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Dann sollte man den Einzelfall aber sehr genau betrachten bzw. ob dies zutrifft



    oder dies



    Eins von beiden wird zutreffen!
    Das traut sich hier keiner! Ansonsten zieht der Empörungssturm auf und hält tagelang, wenn nicht Wochen, an!

  10. #10

    AW: Asylwerber kündigen Protestmarsch nach Wien an

    IM sollte Abkürzung für Innenminister sein, im genannten Fall der Innenminister von Bayern, Herrmann.....

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