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  1. #1

    A 030 Extrawürste jetzt auch in Hessen?

    http://www.echo-online.de/nachrichte...art175,3387584

    ...falls wieder vorzeitig unzugänglich, hier das wesentlichste in Kopie:
    08. November 2012 | Von Johannes Bentrup
    Änderung des Friedhofsgesetzes und Abkehr von Sargpflicht in Hessen?

    Während Grüne und Linke den Vorstoß unterstützen, lehnt vor allem die CDU-Fraktion das Vorhaben ab

    | | Grabsteine von Muslimen in Frankfurt-Oberrad. Foto: dpa
    WIESBADEN.
    Auf hessischen Friedhöfen darf nur im Sarg beerdigt werden: Da aber gläubige Muslime im Tuch unter die Erde kommen wollen, ziehen sie meist ein Begräbnis in ihrem Herkunftsland vor. Die SPD will nun mit einer Gesetzesänderung Muslimen entgegenkommen. Sie wurde am Donnerstag im Landtag beraten.
    Bei der Anhörung im Innenausschuss warben muslimische Verbände eindringlich für eine Änderung des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes: „Heimat ist da, wo man leben und sterben darf“, sagte Hamza Wördemann vom Zentralrat der Muslime. Eine Neuregelung würde einen „sehr wichtigen Beitrag“ zur Identifikation der Muslime mit Deutschland leisten, ergänzte Selcuk Dogruer von der türkisch-islamischen Ditib.
    Derzeit würden rund 90 Prozent aller in Hessen lebenden Muslime nach dem Tod in ihr Herkunftsland zurückgebracht, meinte Ramazan Kuruyüz von der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen. Ein Grund sei, dass sie dort den muslimischen Riten entsprechend beerdigt werden können. Neben der Beerdigung ohne Sarg gehören dazu ein rasches Begräbnis nach dem Tod, eine rituelle Waschung sowie eine Ausrichtung des Verstorbenen in Richtung des Wallfahrtsorts Mekka. Wichtig ist zudem, dass die Gräber „ewig bestehen“ und nicht wie oft in Deutschland nach 20 Jahren geräumt werden. Entsprechend der Regeln gibt es in Hessen einige islamische Grabfelder.
    Der diskutierte SPD-Vorschlag geht nicht so weit. Er sieht lediglich vor, Bestattungen in Ausnahmefällen auch ohne Sarg zu erlauben, wie es bereits in anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beschlossen wurde.
    Während Grüne und Linke den Vorstoß unterstützen, lehnt vor allem die CDU-Fraktion das Vorhaben ab. Der Abgeordnete Christian Heinz mahnte, auch hygienische und gesundheitliche Risiken dürften nicht außer Acht gelassen werden. Dem widersprach Torsten Schmitt, Vertreter von Aeternitas, einer Verbraucherinitiative für Bestattungskultur: Ob ein Körper im Sarg oder in Tüchern verwese, habe keine hygienischen Auswirkungen.
    Keine Einigkeit bestand auch bei der Frage, ob Muslime schon jetzt Ausnahmen vom Sargzwang erreichen könnten: Die CDU und kommunale Vertreter wiesen darauf hin, dass in Einzelfällen der Sargdeckel weggelassen werden dürfe. Muslimische Vertreter entgegneten, dies werde in der Praxis oft nicht zugelassen. „Wir brauchen daher eine allgemeine Regelung“, sagte Kuruyüz.
    Bedenken gegen eine Aufhebung der Sargpflicht hegen die Kommunen. Es würde einen sehr hohen Verwaltungsaufwand für die Friedhöfe bedeuten, wenn immer zu prüfen sei, ob eine Ausnahmegenehmigung vorläge, sagte Sandra Schweitzer vom Städtetag. Einigkeit bestand aber bei der Frage, dass der Leichnam in jedem Fall in einem Sarg transportiert werden müsse – aus hygienischen Gründen.






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    KOMMENTARE
    Keine Diskriminierung | Von: Carsten_Schmidt | 08.11.2012, 22:13 Uhr
    Ich möchte aber darum bitten, dass es bei einer Änderung der Gesetze nicht zu einer Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Religion oder Herkunft kommt, d.h. dass auch für andere (Nicht-Muslime) eine Bestattung ohne Sarg möglich sein muss. Wenn Wahlfreiheit, dann sollte sie für alle gelten!
    | Antworten |
    Zustimmung | Von: Nemo | 10.11.2012, 23:08 Uhr
    ...dieses Recht auf "sarglose" Bestattung müsste laut GG dann auch JEDEM zustehen!
    Da ja zuweilen auch bei der Auswahl des Sarges immer häufiger gespart werden muss, käme das sicher manchen Angehörigen sehr gelegen, denn sogar das Sterben wird immer teurer für den Michel.
    | Antworten |
    Wir brauchen daher eine allgemeine Regelung... | Von: Sokrates2012 | 09.11.2012, 16:13 Uhr
    lt. Kuruyüz! Brauchen wir eben nicht, denn wir haben eine seit Jahhunderten bestehende Regelung! Wem das nicht passt, der soll seine Toten eben da beerdigen, wo es seinem Glauben entsprechend genehm ist. Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Basta. Und wenn ich mal wieder lesen muss, dass eine Neuregelung einen sehr wichtigen Beitrag zur Identifikation mit Deutschland - so Selcuk Dogruer - leisten würde, habe ich sofort "Bluthochdruck". Ein wahres Zeichen von Identifikation der in Deutschland lebenden Muslime mit Deutschland wäre z. B. sich auf jedem beliebigen Friedhof in Deutschland , auch - ach wen wundert es denn das dort überwiegend Christen beerdigt sind , sich neben eben solchen beerdigen zu lassen, Aber Nein, nicht mit den Muslimen. Die wollen immer eine Sonderbehandlung und der "Deutsche Michel" ist so bekloppt und und ermöglicht uinter dem Deckmantel der falsch verstandenen Integration jeden Blödsinn. Deutschland schafft sich ab 5.0!
    | Antworten |
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  2. #2
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    1

    AW: Extrawürste jetzt auch in Hessen?

    Ein Großteil der verstorbenen Muslime werden doch ins Heimatland überführt. Diese Regelung sollte beibehalten werden, auch schon wegen der unbegrenzten Liegezeit. Normale Gräber verfallen nach 20 oder 25 Jahren und werden dann neu belegt. Warum muss nun auch an deutschen Bestattungsgesetzen etwas geändert werden wegen muslimischen Riten.
    Es wurden vor Jahren sogenannte Bestattungsfonds eingerichtet, in diesem werden jährlich Gelder eingezahlt. Im Todesfall übernimmt der Fonds dann die Überführung in die Heimat und die Beerdigung. Die deutschen Friedhöfe entsprechen sowieso nicht vollständig den muslimischen Ansprüchen. Es werden wie Du schon sagst, eben immer Extrawürstchen gebraten für Muslime.
    Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
    In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.

  3. #3
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    AW: Extrawürste jetzt auch in Hessen?

    ....es geht hierbei nicht nur um Religion, in anderen Städten wurden abgetrennte Grabfelder NEBEN christlichen Gräbern bereits aus dem Grund abgelehnt, dass man sich durch christliche Symbole "in seiner Trauer gestört fühle"! Integrationsverweigerung noch NACH dem Tod!
    .....meinen Hund darf ich übrigens nach seinem Tod auch nicht in meinem Garten "beerdigen". aus diversen für mich und denkende Menschen verständlichen Gründen.
    Religionsfreiheit meint nicht, daß die Gläubischen jeder Couleur unbegrenzt Sonderrechte einfordern können. Sie soll jediglich das Privileg sichern, an alte Bücher und/oder den größten Unfug zu glauben, ohne dafür verfolgt zu werden. Das ist alles.
    deutsche Rentner sollen aus Kostengründen im alter im Ausland gepflegt werden und Muslime haben die Ehre in Deutschland ewige Gräber zu beziehen....
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

  4. #4
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    AW: Extrawürste jetzt auch in Hessen?

    Da es schon ein Unding ist als echter Türke außerhalb der heiligen Türkei zu leben, sollten diese Leute wenigstens nach dem Tod in ihre Heimat gebracht und beerdigt werden. Seltsam, dass hier die Ehre nie eine Rolle spielt
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    1

    AW: Extrawürste jetzt auch in Hessen?

    Zitat Zitat von fari14 Beitrag anzeigen
    Ein Großteil der verstorbenen Muslime werden doch ins Heimatland überführt.
    Wenn sie Sozialhilfe beziehen und staatliche Unterstützung zu den Beerdigungskosten gezahlt wird, sollte es genauer genommen gar keine Überführungen irgendwohin geben, sondern genau die Art der Bestattung, die auch allen anderen, die Hilfen in Anspruch nehmen müssen, zusteht.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Alles andere würde mein Gerechtigkeitsempfinden massiv stören.

  6. #6

    AW: Extrawürste jetzt auch in Hessen?

    Die Extrawürste werden gebraten:

    05. Dezember 2012 | ben
    Koalition will Sargzwang lockern

    Bestattung – Regierung kommt mit Gesetzentwurf der Forderung von Muslimen nach – Debatte von SPD angestoßen
    WIESBADEN.

    Bisher darf auf hessischen Friedhöfen traditionell nur im Sarg beerdigt werden, in Ausnahmefällen ist lediglich das Weglassen des Sargdeckels erlaubt: Da aber gläubige Muslime nur in einem Leichentuch bestattet werden wollen, strebt die CDU/FDP-Koalition nun die Änderung des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes an.
    Nach dem Gesetzentwurf, der kommende Woche in erster Lesung im Landtag beraten werden soll, wäre künftig erstmals eine Bestattung ohne Sarg aus religiösen Gründen erlaubt. Dies soll allerdings daran geknüpft werden, dass die Städte und Gemeinden dies in ihren Friedhofssatzungen festschreiben: „Die Kommunen können also selbst entscheiden“, sagte der CDU-Abgeordnete Christian Heinz dem ECHO. Er betonte jedoch, dass auch künftig alle Verstorbenen im Sarg transportiert und aufbewahrt werden müssten. Die neue Regelung soll zum 1. März kommenden Jahres in Kraft treten.
    Mit der geplanten Gesetzesänderung vollzieht die CDU/FDP-Koalition eine Kehrtwende: Die SPD-Fraktion hatte vor Monaten in einem Gesetzentwurf eine Aufhebung der Sargpflicht vorgeschlagen. Während Grüne und Linke die Pläne von Anfang an befürworteten, lehnten CDU und FDP sie ab. Vergangene Woche wurde der SPD-Gesetzentwurf formell im Landtags-Innenausschuss zurückgewiesen.
    Doch offensichtlich hat eine Landtagsanhörung zu dem Thema zu einem Umdenken geführt: Anfang November hatten Muslime eindringlich für eine Aufweichung des Sargzwangs geworben. Sie verwiesen darauf, dass derzeit rund 90 Prozent aller in Hessen lebenden Muslime sich nach ihrem Tod in ihre Herkunftsländer überführen lassen. Der Grund: Nur dort sei eine Beerdigung nach muslimischen Ritus erlaubt.
    Neben der Beerdigung ohne Sarg und nur im Leichentuch gehören dazu ein rasches Begräbnis nach dem Tod, eine rituelle Waschung sowie eine Ausrichtung des Verstorbenen in Richtung des Wallfahrtsorts Mekka. Wichtig sei zudem, dass die Gräber „ewig bestehen“ und nicht wie oft in Deutschland nach 20 Jahren geräumt werden. Entsprechend dieser Regeln gibt es in Hessen bereits einige Grabfelder.
    Wie der CDU-Abgeordnete Heinz sagte, wolle man mit der Gesetzesänderung den „berechtigten Interessen der Muslimen“ entgegenkommen, aber gleichzeitig die Bedenken der Kommunen berücksichtigen: Die Städte und Gemeinden hatten daraufhin gewiesen, dass ein Transport der Leichen ohne Sarg aus hygienischen Gründen problematisch sei.
    In einer ersten Reaktion begrüßte die SPD-Fraktion den Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb: „Es ist schön, dass die Regierungskoalition endlich zur Besinnung kommt und sich in die richtige Richtung bewegt.“ Es sei aber sehr verwunderlich, warum die Koalition einen eigenen Gesetzentwurf einbringe und nicht einfach den SPD-Plänen zustimme.
    Heinz hielt dem entgegen, dass die SPD allen Kommunen vorschreiben wolle, vom Sargzwang abzuweichen. Wichtig sei zudem, dass Leichen nicht – wie oft in muslimischen Ländern – ohne Sarg durch die Straßen transportiert würden.

    ARMES HESSEN; ARMES DEUTSCHLAND....


    ...und irgend ein schlauer Mensch wird demnächst feststellen, dass nicht nur Wohnungen für die Lebenden knapp werden und eben dann irgendwann mal fehlen....

  7. #7
    Registriert seit
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    AW: Extrawürste jetzt auch in Hessen?

    das zu erwartende Ergebnis - der Sarg wurde wegbeschnitten.
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

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