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  1. #1
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    Absurde Rechtsprechung

    Ein Mann wurde aus nichtigem Anlass totgetreten, seine Mörder wurden zu je drei Jahren Haft verurteilt. Nun wurden die Strafen deutlich reduziert. Was ist ein Menschenleben überhaupt noch wert in diesem Land?

    Im Juni 2009 wurde ein 44-jähriger Dachdecker von zwei Jugendlichen um 20 Cent gebeten. Als er sich weigerte, das Geld auszuhändigen, prügelten sie den Mann nieder und traten auch noch auf ihn ein, bis er besinnungslos liegen bleibt. Kurze Zeit später starb er an seinen Verletzungen im Krankenhaus.

    Ende 2010 wurde der der Haupttäter Onur K. zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Sein Komplize Berhan I. zu drei Jahren und zehn Monaten. Gegen dieses Urteil legten sie allerdings Einspruch ein und bekamen vor dem Bundesgerichtshof Recht. Das Urteil sei zu hart, so die Begründung.

    Deshalb wurde der Fall nun erneut vor dem Hamburger Landgericht verhandelt. Dieses mal wurde Onur K. zu zwei Jahren Bewährung verurteilt - mit der Auflage ein soziales Training absolvieren zu müssen.


    http://www.shortnews.de/id/991263/Ha...strafe-zu-hart
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  2. #2
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    AW: Absurde Rechtsprechung

    Gegen dieses Urteil legten sie allerdings Einspruch ein und bekamen vor dem Bundesgerichtshof Recht. Das Urteil sei zu hart, so die Begründung.
    Sie haben einen Mord begangen. Das ist das wohl schlimmste Verbrechen überhaupt, ein Schaden, der nicht rückgängig zu machen ist.

    Solche Urteile ermuntern lediglich zur Selbstjustiz. Wenn die Familie nun Blutrache gegen die Täter ausüben würde, fiele das Urteil des staatlichen Gerichts dann ebenfalls so milde aus?
    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Was ist ein Menschenleben überhaupt noch wert in diesem Land?
    Offenbar weniger als 20 Cent.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

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  3. #3
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    AW: Absurde Rechtsprechung

    passt doch perfekt ins Schema. Will der eine richter keinen Migrationsbonus aufs Urteil geben geht man eben in Berufung und hoft auf den nächsten Gutmenschen im Richterstuhl.
    Bewährungsstrafen für eine schwere Körpferverletzung mit Todesfolge, welche auch noch aus so einem Bagatellgrund hervorging, sind einfach nur ein Witz. Man brauch sich nicht wundern, wenn es kein Vertrauen mehr in die Justiz gibt oder ein Empfinden für Gerechtigkeit. Solche Urteile verstärken es ja nur noch.
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

  4. #4
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    AW: Absurde Rechtsprechung

    Da kommt mir ein Film in den Sinn.................


    "Ein Richter sieht rot" - Film-Inhalt und Kritik:

    Bei einer Verkehrskontrolle wird im Wagen von Arthur Cooms (Joe Regalbuto) und Lawrence Monk (Don Calfa) ein blutiger Kinderschuh gefunden - anscheinend eindeutiges Indiz dafür, dass die beiden die seit langem gesuchten Mörder eines kleinen Jungen sind. Richter Steven Hardin (Michael Douglas) leitet die Verhandlung gegen die beiden. In deren Verlauf muss er allerdings die Durchsuchung für unzulässig und damit die Beweise für nichtig erklären - ihm bleibt nur der Freispruch.

    Hardin verzweifelt an der Justiz. Sein Mentor, Richter Benjamin Caulfield (Hal Holbrook), erzählt ihm von einer Geheimorganisation namens "Star Chamber". Dort haben sich Juristen zusammengeschlossen um ihrer Meinung nach ungerechte Urteile doch noch nach ihrem Willen zu vollstrecken. Richter Hardin zögert - aber dann gibt er das Zeichen, einen professionellen Killer auf Cooms und Monk anzusetzen...

    "Ein Richter sieht rot" ist ein spannender Thriller mit äußerst fragwürdiger Moral und wurde von einigen als Aufruf zur Selbstjustiz (miss-)verstanden. Abgesehen davon ist es gute, teilweise etwas brutal geratene, Unterhaltung.
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  5. #5

    AW: Absurde Rechtsprechung

    ...die Mörder vom Alex werden ja , so wie es momentan aussieht, ebenfalls mit relativ milden Urteilen davonkommen, da man ihnen (das muss man sich mal vorstellen!) KEINE Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann.

  6. #6
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    AW: Absurde Rechtsprechung

    Zitat Zitat von noName Beitrag anzeigen
    KEINE Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann.
    Wenn man jemanden der auf dem Boden liegt immer und immer wieder mit voller Wucht auf den Kopf tritt, dann besteht meiner Ansicht nach eine Tötungsabsicht. Wie hätten sie denn nach Meinung der Verteidigung gehandelt, wenn sie eine Tötungsabsicht gehabt hätten? Wer regungslos am Boden liegt ist besiegt und der Kampf ist aus - der Sieger steht fest, man braucht ihn nicht noch darüber hinaus zu besiegen - zu töten.

    Wir hatten mal ein Video von einem solchen Angriff, ich glaube der ereignete sich in Frankreich, da gingen sie zu fünft auf einen los und als der auf dem Boden lag, sprangen sie mit vollem Körpergewicht auf seinen Kopf.

    Es war schockierend dies anzusehen. Aber so muß es auch Jonny ergangen sein. Mit diesen Bildern vor Augen ... Nein, das ist für mich nicht entschuldbar, wer eine solche Grausamkeit an den Tag legt, der muß die volle Härte des Gesetzes zu spüren kriegen.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

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  7. #7
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    AW: Absurde Rechtsprechung

    Vielleicht noch ein kleines Zitat dazu, auch passend zu den 20 Cent - Mördern, die nun ein extrem mildes Urteil erhielten ... DIE KAUSALITÄT IST GANZ KLAR GEGEBEN !!!!!

    Unerwähnt lassen die Anwälte in ihrer Erklärung allerdings, dass nach neuen kriminologischen und rechtsmedizinischen Untersuchungen mit Tötungsvorsatz handelt, wer gegen den Kopf eines Menschen tritt. Damit werde man sich natürlich noch eingehend auseinandersetzen, heißt es dazu aus der Kanzlei. Unerwähnt bleibt auch, warum die Verteidiger dann nicht schon viel früher diesen für ihren Mandanten so entscheidenden Unterschied der Öffentlichkeit mitgeteilt haben.

    Quelle: http://www.faz.net/aktuell/gesellsch...-11013907.html
    Ach, wieso läßt man das unerwähnt und teilt das nicht der Öffentlichkeit mit? Dann wüßten die Schläger heute vielleicht, daß sie das nicht dürfen...
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  8. #8
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    AW: Absurde Rechtsprechung

    Zitat Zitat von Bratak Beitrag anzeigen

    Das andere Signal ginge in Richtung der Deutschen: Schaut her, wir können jederzeit zuschlagen, wir haben Kräfte am Werk, die völlig straffrei oder mit geringem Strafrisiko jenseits des Gesetzes operieren dürfen. Wenn diese Kräfte Zufallsopfer treffen können, können sie erst recht gezielt treffen. Wehe dem also, der es wagt, die Errungenschaften der Bunten Republik in Frage zu stellen!

    Das ist der Grund.


    Der Worte sind genug gewechselt.

  9. #9
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    AW: Absurde Rechtsprechung

    Mich stört bei solchen Fällen immer die Abminderung, bzw. die Argumentationsweise der Richter, bzw. Verteidiger!
    Schwere Körperverletzung mit Todesfolge wäre die gewollte körperliche Schädigung des Opfers, ohne den Tod gewollt herbeizuführen. Da kann man sich im obigen Fall aber nicht mehr sicher sein, denn wer dreht wegen 20 Cent dermaßen durch? Es wären garantiert genügend andere da gewesen, die sich aus Angst hätten "abziehen" lassen. Demzufolge muss sehr wohl von einer gewollten, bzw. einkalkulierten Tötung des Opfers ausgegangen werden und nicht ständig die "Unwissenheit der Täter bezgl. ihres Tuns" in den Vordergrund gerückt werden!

    Gegen dieses Urteil legten sie allerdings Einspruch ein und bekamen vor dem Bundesgerichtshof Recht. Das Urteil sei zu hart, so die Begründung.
    Das Urteil ist nur für eine Partei zu hart! Und zwar für die Eltern, die jetzt mit erleben müssen, wie zwei Totschläger, bzw. Schwerstkriminelle für ihr Handeln noch belohnt werden! Was ist in diesem Land nur los??? PC, Migrantenbonus, Gutmenschentum, widrige Herkunftsverhältnisse, etc., alles das trägt dazu bei, dass sich diese Unterschicht hierzulande wie im Land der unbegrenzten Möglichkeiten fühlen kann! Heute ist wieder ein Tag, an dem das System ein unermäßliches Maß an zusätzlicher Verachtung für sein Tun und Handeln dazu erntet!

  10. #10
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    AW: Absurde Rechtsprechung

    Ich habe inzwischen vollstes Verständnis für den Schützen, der sich zu Ostern nicht lange hat beleidigen lassen


    http://www.morgenpost.de/berlin/arti...Neukoelln.html
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