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  1. #11
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    AW: "Mehmet" soll zurück nach Deutschland

    Sein Traum: „Ich möchte auf jeden Fall zurück nach Deutschland!“
    Mehmed,träume ruhig weiter, aber belästige uns nicht mit Deiner Anwesenheit und Deinen verlogenen Worten.
    Wir haben hier schon genug Mehmets Deiner Sorte.
    Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
    In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.

  2. #12
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    AW: "Mehmet" soll zurück nach Deutschland

    Wenn man die Türken hier so reden hört, ist Deutschland ein Scheißland und die Türkei das Paradies. Sollen sie im Paradies bleiben
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #13
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    AW: "Mehmet" soll zurück nach Deutschland

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Wenn man die Türken hier so reden hört, ist Deutschland ein Scheißland und die Türkei das Paradies. Sollen sie im Paradies bleiben
    Im Paradies wird man als Taugenichts aber nicht alimentiert!

  4. #14
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    AW: "Mehmet" soll zurück nach Deutschland

    Nun soll es also Präsident Gauck richten. "Mehmet", oder besser gesagt, Muhlis Ari, so der richtige Name, verfasste einen Brief an den Bundespräsidenten.
    In dem Schreiben, das der Zeitung "Die Welt" vorliegt, beklage "Mehmets" Anwalt Burkhard Benecken, dass seinem Mandanten insbesondere von Seiten der bayrischen Politik "Unrecht widerfahren" sei und bittet den Bundespräsidenten um Hilfe.

    In einem Brief seines Anwalts Burkhard Benecken, der der "Welt" vorliegt, bittet er Bundespräsident Joachim Gauck darum, "dass Sie als Staatsoberhaupt … möglicherweise auf die angeregte Diskussion einwirken können mit dem Ziel, dass eine sachliche … Diskussion entstehen kann".
    Weiter heißt es: "Ich glaube, dass Teile der Öffentlichkeit … derart aufgehetzt sind, dass sie die eigentlichen Tatsachen, … gar nicht kennen." Der Jurist erklärt den Brief damit, "dass die zuständigen Stellen, die über die Gesuche meines Mandanten zu entscheiden haben werden, nicht negativ zum Nachteil meines Mandanten beeinflusst werden".


    Nachdem kürzlich bekannt wurde, dass A. eine Befristung der Ausweisung zum 31. Dezember beantragen wird, regte sich Widerstand. "Wir wollen ,Mehmet’ hier nicht", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herr mann (CSU): "Im Jahr 2003 glaubten Jugendgerichte und Sozialpädagogen auch schon einmal an eine positive Entwicklung. Diesen Glauben machte ,Mehmet’ umgehend selbst zunichte, indem er seine Eltern mehrfach geprügelt, beraubt und mit dem Tode bedroht hat."
    "Erforderliche Mittel zur Gefahrenabwehr"

    Wegen dieser Taten wurde der damals 21-Jährige im Juni 2005 zu 18 Monaten Haft verurteilt. Weil er in die Türkei flüchte, verfügte die Stadt München seine Ausweisung.

    In dem Schreiben dazu, das A. 2006 in die Türkei geschickt wurde und der "Welt" vorliegt, heißt es: "Das öffentliche Interesse besteht an der Abwehr der Gefahr weiterer Straftaten, die von Ihnen ausgeht. … Sie begehen Körperverletzungen und verbreiten Angst und Schrecken, um eigennützig an materielle Dinge zu kommen, die Sie erstreben." Und weiter: "Die Ausweisung ist das geeignete, aber auch erforderliche Mittel zur Gefahrenabwehr."
    Problemkind Muhlis A. hatte schon mit 13 mehr als 60 Verbrechen verübt, für die er nicht bestraft werden konnte. Das Pseudonym "Mehmet" erhielt er, um seine Persönlichkeit zu schützen. Kurz nach seinem 14. Geburtstag überfiel er dann einen Mitschüler.

    Ein Jugendgericht verurteilte ihn zu einem Jahr Haft auf Bewährung, die Ausländerbehörde verlängerte seine Aufenthaltserlaubnis nicht. Der Junge wurde im November 1998 in die Türkei abgeschoben – gegen den Protest vieler, die darauf verwiesen, dass A. im Stadtteil Neuperlach geboren und aufgewachsen war.
    2002 die Rückkehr nach Deutschland

    Mit dieser Argumentation gelang A. dann 2002 die Rückkehr nach Deutschland. Das Bundesverwaltungsgericht stufte den Türken als "faktischen Inländer" ein. Zunächst hatte es den Anschein, als sei er geläutert. Der Junge machte seinen Hauptschulabschluss, ehe er dann aber 2005 seine Eltern terrorisierte. A. selbst sagte der "Welt", diese Tat sei sein einziges Vergehen nach der Rückkehr gewesen: "Ich hatte mich schon damals geändert."


    Laut Ausweisungsverfügung wurde A. aber zudem schon sieben Monate nach seiner Rückkehr mit fünf Gramm Haschisch erwischt. Die Staatsanwaltschaft beließ es damals bei einer Ermahnung.
    Nach dem Schulabschluss bemühte er sich – trotz Betreuung durch einen Bewährungshelfer – nicht um eine Lehrstelle. Er trat eine Teilzeitstelle an einer Tankstelle an, die er nach sechs Wochen wegen unentschuldigten Fehlens wieder verlor. Zudem täuschte er eine weitere Beschäftigung vor.
    Zum Verhältnis zwischen A. und seinen Eltern führt die Stadt München aus: "Ihre Eltern haben Sie … kontinuierlich sowohl persönlich als auch finanziell unterstützt. Sie konnten Ihnen aber keine Grenzen aufzeigen." Weiter heißt es, dass schon Anfang 2003 bekannt war, dass A. von seinen Eltern Geld "verlangte". Bis zum 2. März 2005 spitzte sich die Lage so zu, dass die Eltern ihn bei der Polizei anzeigten.

    "Mein Mandant ist nicht gefährlich"

    Dennoch ließ der Staat A. selbst danach noch nicht fallen. Bei der Urteilsverkündung am 2. Juni 2005 hieß es, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, falls der Täter bis Jahresende 100 Arbeitsstunden ableistet.
    Einen entsprechenden Nachweis legte A. laut der Ausweisungsverfügung auch vor, das Dokument stellte sich aber als Fälschung heraus: Der Mann hatte nur 40 Stunden gearbeitet. Aus diesem Grund und wegen des Tatbestands der Urkundenfälschung wurde ein Haftbefehl erlassen, woraufhin sich A. absetzte.
    Anwalt Benecken meint dennoch: "Die Grundlage, von der in der Ausweisungsverfügung ausgegangen wird, besteht nicht mehr. Mein Mandant ist nicht gefährlich, er ist resozialisiert." Sieben Jahre nach seiner Flucht gebe es keinen Grund mehr, "ihn von Deutschland fernzuhalten."
    Seinem Antrag auf Wiedereinreise und Erlass der Freiheitsstrafe will Benecken neben einem positiven türkischen Führungszeugnis auch ein Schreiben der Eltern beifügen: "Darin erklären sie, dass sie sich mit ihrem Sohn versöhnt haben und ihn niemals angezeigt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass er dadurch in Haft kommen würde. Die Anzeige sollte nur eine Erziehungshilfe sein."









    http://www.welt.de/politik/deutschla...geaendert.html





    Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass dieser Verbrecher wieder einreisen darf, dann sollte dem Anwalt, der sich dafür hergibt, dass der hochgradig Kriminelle nach Deutschland zurück kommen kann, alles in Rechnung gestellt werden, was dieser Kerl an Schaden anrichtet. Wer wirklich glaubt, dass dieser Türke sich geändert hat, der glaubt auch an den Weihnachtsmann
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #15
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    AW: "Mehmet" soll zurück nach Deutschland

    oha .....
    Teile der Öffentlichkeit.... derartig aufgehetzt.... Unrecht... nicht negativ zum Nachteil meines Mandanten beeinflusst werde
    wir haben schon verloren, dieses wunderbare Beispiel an menschlichem Bodensatz kommt postwendend zurück nach Nazi-Deutschland um die ihm so zu unrecht wiederfahrenen Schrecken gutzumachen. Dazu dürfte es auch keiner Hilfe von Gutmensch Gauck brauchen. Natürlich sind mehr Sabbelbacken immer gut....
    Auf ein Neues, lieber Muhlis!
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

  6. #16
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    AW: "Mehmet" soll zurück nach Deutschland

    Das Staatsoberhaupt muss sich um wichtige Angelegenheiten kümmern. Und dazu gehört mit Sicherheit nicht,einen ehemaligen Verbrecher zu unterstützen.
    Der folgende Satz ist doch ein Witz. Wie hätte sich Bayern verhalten sollen? Sollte er noch Zuspruch erhalten oder gar belohnt werden?
    beklage "Mehmets" Anwalt Burkhard Benecken, dass seinem Mandanten insbesondere von Seiten der bayrischen Politik "Unrecht widerfahren" sei und bittet den Bundespräsidenten um Hilfe.
    Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
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  7. #17
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    AW: "Mehmet" soll zurück nach Deutschland

    Warum sollte er sich und sein Wesen nach so vielen Straftaten geändert haben? "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht" besagt ein altes deutsches Sprichwort, welches sehr viel Wahrheit beinhaltet. Er hat zigmal gelogen! Sollte sich das Staatsoberhaupt dafür einsetzen, dass ein Schwerstkrimineller wieder auf die hiesige Gesellschaft losgelassen wird, wissen wir, mit was für einem System wir es zutun haben! Ich kann mir nicht vorstellen, dass Gauck sich dafür hergibt, sich zum Handlanger eines Schwerverbrechers zu machen, wenn er die ganze Geschichte erfährt. Zudem ist es wieder typisch, sich in die Opferrolle zu flüchten. Ist ja alles nicht so schlimm und stimmt ja nicht, was die Presse über den armen Jungen verbreitet hat. Sollte dem wirklich so sein, sollte sein toller Anwalt ihm empfehlen, gegen die gesamte deutsche Presse zu klagen. Gewinnt Muhlis den Prozess, ist er ein reicher Mann und auf die Alimentierung des bundesdeutschen Sozialstaates, um die es in diesem Fall zweifelsohne geht, nicht mehr angewiesen!

    Wir brauchen keine weiteren muslimischen Schwerverbrecher in der BRD. Davon haben wir weiss gott genug!

  8. #18

    AW: "Mehmet" soll zurück nach Deutschland

    Und wieviele ohne fremde Hilfe???

  9. #19
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    AW: "Mehmet" soll zurück nach Deutschland

    Der bekannte Journalist Peter Hahne schreibt in der Bild:

    Von PETER HAHNE


    Erinnern Sie sich noch an Mehmet? So lautete das Pseudonym jenes Münchner Deutsch-Türken, der in den 1990er-Jahren die Republik in Atem und die Justiz zum Narren hielt. Mit 13 Jahren hatte er bereits mehr als 60 Straftaten auf dem Kerbholz, mit 14 überfiel er einen Mitschüler. Monatelang wurde darüber gestritten, ob man dem Jungen eine neue Chance geben muss. Doch alle Formen moderner Resozialisierung halfen nichts. Die bayerischen Behörden schoben ihn schließlich in die Türkei ab.
    Jetzt hat sich Mehmet unter seinem richtigen Namen Muhlis A. zurückgemeldet, und die Debatte beginnt von Neuem. Der inzwischen 28-Jährige hat durch seinen Anwalt ein „Gnadengesuch“ an Bundespräsident Joachim Gauck gerichtet und sich darüber beschwert, die Behörden würden durch die „aufgeheizte Öffentlichkeit“ derart negativ beeinflusst, dass sie seine Bitte um Rückkehr ablehnten. Ihm sei „Unrecht widerfahren“.
    Dieser Mann, der sich zum Verfolgten der deutschen Justiz hochstilisiert, scheint nichts dazugelernt zu haben. „Man kann doch keinem 28-Jährigen heute noch Sachen vorwerfen, die er mit 14 Jahren getan hat“, lässt er die Kollegen der „Süddeutschen Zeitung“ wissen. Das rührt jedes Herz, da hat er sogar recht. Nur rechnen kann er nicht. Vor sieben Jahren, da war der „14-Jährige“ bereits 21, wurde er wegen gewalttätiger Angriffe auf seine Eltern verurteilt. Unsere Justiz sollte sich von Mehmet/Muhlis nicht am Nasenring herumführen lassen. Und den Bundespräsidenten um Nachsicht zu bitten, scheint mir ein reichlich dreistes Ansinnen. Wer – wie die Grünen – in der Härte der bayerischen Behörden eine „Hexenjagd“ vermutet, ignoriert, dass ein Rechtsstaat zwar Gnade kennt, sich jedoch nicht von unverbesserlichen Kriminellen zum Narren halten lassen darf.
    Warum schreibt er statt an das Staatsoberhaupt nicht an seine vielen Opfer, bittet sie um Vergebung, versucht den Schaden wiedergutzumachen?

    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #20
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    AW: "Mehmet" soll zurück nach Deutschland

    so ist es. Aber mit einem öffentlichen bettel-Brief an Gauck erreicht man mehr als mit ernstgemeinten Entschuldigungen an die Opfer. Diese würden in der Senke verschwinden wohingegen die Gutmenschen gerne auf seinen "ich bin das Opfer" Zug aufspringen und ihn ver der bösen und ausländerfeindlichen Justiz Nazi-Deutschlands in Schutz nehmen.
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

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