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Das Bundesverfassungsgericht und das Urteil am 12 Sep. über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den Europäischen Fiskalpakt
Es sind nur noch wenige Tage, bis das Urteil fällt.
Unser Finanzminister ist sich ja schon sicher,dass die Richter in Karlsruhe den Fiskalpakt und den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM nicht blockieren.
Weiterhin gab er von sich, dass kein Plan B existiert und auch nicht gebraucht wird.hier sind noch ein paar InformationenDer absolute Optimist ist unser Rolli.
Und nun wird das Verfahren durch ein Befangenheitsantrag gegen einen Karlsruher Verfassungsrichter belastet.
Wenige Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wird das Verfahren durch einen Befangenheitsantrag belastet. Wie die “Welt” am Donnerstag berichtet, richtet sich der Eilantrag der Privatklägerin Sarah Luzia Hasse-Reusing aus Wuppertal ausgerechnet gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Professor Peter M. Huber. Begründet wird er mit Hubers früherer Tätigkeit für den Verein Mehr direkte Demokratie e.V. Just über dessen Klage soll am 12. September vom Zweiten Senat aber entschieden werden.Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.
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