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  1. #1
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    Arbeitserlaubnis für Geduldete

    Es wird immer besser!

    Verbesserungen bei der Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge und Geduldete

    Meldung vom Freitag den 31.08.2012


    Am 01.08. dieses Jahres sind einige Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in Kraft getreten. Für Flüchtlinge von besonderem Interesse ist dabei die Tatsache, dass die sog. Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung der Beschäftigungserlaubnis abgeschlossen sein muss, andernfalls gilt die Zustimmung als erteilt.
    Es gibt noch weitere Änderungen, die sich auf unserer homepage hier finden.

    Geduldete Ausländerinnen und Ausländer haben bereits seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich einen uneingeschränkten Zugang zu betrieblichen Berufsausbildungen. Dazu ist in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) geregelt:

    „Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit wird ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt
    1. für eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf …“


    Die Arbeitserlaubnis für eine Berufsausbildung „wird erteilt“, es besteht somit ein Anspruch. Es erfolgt keine Vorrangprüfung, ob Deutsche oder bevorrechtigte AusländerInnen für den Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen. Sofern die betreffende Person bereits seit einem Jahr in Deutschland lebt, gibt es für eine Arbeitserlaubnis zur Berufsausbildung keine weitere Wartefrist (im Unterschied zum erforderlichen vierjährigen Aufenthalt für eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BeschVerfV für jede unselbständige Beschäftigung).

    weiter
    Und nicht vergessen:
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  2. #2
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    AW: Arbeitserlaubnis für Geduldete

    ich möchte mal wissen, wie viele der geduldeten Ausländer seit 2009 sich formgemäß für einen Ausbildungsplatz beworben, diesen erhalten und die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

    Es erfolgt keine Vorrangprüfung, ob Deutsche oder bevorrechtigte AusländerInnen für den Ausbildungsplatz zur Verfügung stehen.
    "bevorrechtigt", soll das heißen, theoretisch ist ein Ausländer für eine ausgeschriebene Stelle zu bevorzugen?
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

  3. #3
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    AW: Arbeitserlaubnis für Geduldete

    Moment ich las schon vor Jahren, daß es keine Vorrangprüfung mehr gibt (d.h. die Prüfung, ob eine vorhandene Arbeitsstelle auch durch Einheimische besetzt werden kann bzw. in dem Fall muß)!

    (Ich komme mir ja schon beinahe so vor wie zu der Zeit, in der ich recherchierte, daß die Verbeamtung für Nicht-EU-Bürger möglich und im Fall von Türken sogar gefördert wird - also die Verbeamtung von Menschen ohne deutschen Paß, die auch noch nicht einmal aus der EU kommen. Es wurde mir dann oft - wie den Bürgern auch publiziert, der Gesetzestext entgegengehalten, der die deutsche Staatsbürgerschaft als Bedingung nennt - dieser wurde nämlich trickreich nicht entfernt - der Zusatz zu diesem Gesetzestext bzw. dessen Erweiterung aber vorenthalten).

    Im übrigen: Was soll die Arbeitsmöglichkeit bringen? Es senkt nicht die Arbeitslosigkeit, denn eine Stelle kann auch nur durch eine Person besetzt werden und gerade bei den mittel- und geringqualifierten Tätigkeiten und Berufen ist die Arbeitslosigkeit besonders hoch und die Nachfrage der Deutschen auch besonders groß. Wenn nun aber die Stellen in der öffentlichen Verwaltung an Migranten vergeben werden (was ja zuerst geschieht, wenn der Staat regulierend eingreift), schauen die Deutschen in die Röhre und müssen sich, wenn sie überhaupt noch Stellen in diesen Bereichen finden, mit schlechter bezahlten und in jedweder Hinsicht schlechter abgesicherten Arbeitsverhältnissen zufrieden geben.

    Dazu kann man durch dieses Überangebot an potentiellen Arbeitskräften die Löhne immens senken, wieder zum Schaden der Deutschen.

    Den Migranten aber bietet man zusätzlich Möglichkeiten der unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis mit Abschiebungsschutz.

  4. #4
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    AW: Arbeitserlaubnis für Geduldete

    Die Arbeitserlaubnis für eine Berufsausbildung „wird erteilt“, es besteht somit ein Anspruch.
    Ob diese Bittsteller auch Zeugnisse und Bewerbungen vorlegen müssen, oder besteht wegen des Migrantenbonus ein Bedarf.

    Solidarität kostet Geld! Daher bitten wir um Spenden........
    Denn soll Claudi und sämtliche an ihrer Seite stehenden Gutmenschen mal ihr bestens gefülltes(Dank unserer Steuergelder) Geldsäckl ausräumen.
    Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
    In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.

  5. #5
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    AW: Arbeitserlaubnis für Geduldete

    Die wenigsten geduldeten Asylbewerber können auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden. Selbst gut ausgebildete Polen haben Schwierigkeiten in ihren Berufen hier arbeiten zu können. Was will man denn mit arabischen Märchenerzählern, kurdischen Schafhütern oder afghanischen Faulpelzen?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6
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    AW: Arbeitserlaubnis für Geduldete

    Im Prinzip finde ich das ok - temporär.

  7. #7
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    AW: Arbeitserlaubnis für Geduldete

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Die wenigsten geduldeten Asylbewerber können auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden. Selbst gut ausgebildete Polen haben Schwierigkeiten in ihren Berufen hier arbeiten zu können. Was will man denn mit arabischen Märchenerzählern, kurdischen Schafhütern oder afghanischen Faulpelzen?

    Demenzbetreuer werden dringend gebraucht und die älteren Herrschaften vergessen die Lügengeschichten schnell wieder.

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