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Aufstockung - neueste Urteile
Einem erwerbstätigen Aufstocker stehen Berufsauswendungen von monatlich 160 Euro maximal zu. Von diesem den Hartz IV übersteigenden Satz von rd. 350,-- Euro für eine alleinstehende Person (in Bedarfsgemeinschaften liegen die Sätze niedriger, von denen Strom-, Telefon-, anteilige Heizkosten etc. entrichtet werden müssen wie auch Ansparungen für Haushaltsgegenstände vorzunehmen sind) müssen Fahrtkosten und Verpflegungsaufwendungen bestritten werden. Das vorab.
Eine arbeitslose Frau nahm nun einen Halbtagsjob bei einer Vermögensberatung an und versuchte, die für diesen Job nötige Kleidung und Frisur als Mehraufwand, der ihr zu diesem Zweck verbleibt, geltend zu machen. Nichts da, urteilte das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B AS 163/11:
Nimmt eine arbeitslose Frau einen Halbtagsjob bei einer Vermögensberatung an, während sie zugleich Arbeitslosengeld II bezieht, kann sie Ausgaben für Business-Kleidung und den Friseur für den neuen ob nicht als Minderung des Einkommens geltend machen... Berücksichtigt werden Ausgaben, die zur Erzielung von Einkommen notwendig sind, wie das auf zuständige Berufskleidung zutrifft...
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30.08.2012, 16:32 #2
AW: Aufstockung - neueste Urteile
Naja der Staat hat auch nichts zu verschenken, ausser an Migranten, Einwanderer und aller Herren Länder. Jedenfalls nicht an legitime Deutsche.
"Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"
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AW: Aufstockung - neueste Urteile
Ich wüsste nicht, dass eine Büroangestellte ihre Kleidung und die Frisur von den Steuern absetzen kann.
Arbeitskleidung an einem handwerklichen Abeitsplatz kann man aber absetzen.
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AW: Aufstockung - neueste Urteile
Ja, nun war die Dame ja arbeitslos und fand eine Stelle, an der sie aber gerade in diesem Beruf - Vermögensberatung kann man nicht mit schlecht geschnittenen Haaren und Klamotten aus der Altkleiderkammer und mit abgelaufenen Schuhen glaubwürdig an den Mann bringen - nicht nur ordentlich gekleidet, sondern gepflegt auftreten muß und nicht unbedingt die Mittel dazu hat, sich in diesen Zustand zu bringen oder diesen Zustand durch regelmäßige Friseurbesuche etc. zu erhalten. Ich fände es durchaus gerechtfertigt, einen gewissen Beitrag für solche Belange zu berücksichtigen, zumal Migranten tatsächlich Führerscheine machen dürfen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und auch Busführerscheine und LKW-Führerscheine. D.h. diese haben noch nicht einmal eine Stelle und haben sich nicht beworben, bekommen dieses Geld aber tatsächlich vom Steuerzahler für diesen Zweck zwangsweise geschenkt.
Auch hier gilt wieder: Zweierlei Recht mit einer Bevorzugung bestimmter Ehtnien.
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30.08.2012, 21:55 #5selten da
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AW: Aufstockung - neueste Urteile
Definitiv hängt es am zuständigen Sachbearbeiter. Da spreche ich aus Erfahrung. Also auch diese Herrschaften sind ein Fall für Nürnberg 2.0. Auch von unsrer Seite muss der Druck steigen.
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