Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1

    Forschungsfreiheit kontra Menschenwürde - Scharfe Proteste gegen die „Bioethik-Konvention“


    Einwilligung ist nicht nötig!

    Die „Bioethik-Konvention“ verbietet zwar die Herstellung von Embryonen für die Forschung, erlaubt jedoch „bei angemessenem Schutz“ die Forschung an Embryonen, wie sie bei der Laborbefruchtung überzählig anfallen.

    Auch „fremdnützige Forschung“ an Menschen, die nicht selbst einwilligen können, ist in der „Bioethik-Konvention“ unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Wörtlich:

    „Auch Forschung, die nicht das Potential eines direkten Nutzens für den Probanden hat“, ist erlaubt, wenn „die Forschung zum Ziel hat, durch beträchtliche Verbesserung des wissenschaftlichen Verständnisses über Zustand, Krankheit oder Störung des Probanden zur schließlichen Erreichung von Ergebnissen beizutragen, die in der Lage sind, der betroffenen Person oder anderen im gleichen Alter oder in der gleichen Lage oder mit der gleichen Beschwerde einen Nutzen zu bescheren.“

    Bei „nicht einwilligungsfähigen Menschen“ handelt es sich um Neugeborene, Kinder, Schwerstkranke, Altersdemente und Alzheimerkranke, um geistig Behinderte, Bewußtlose, Schlaganfall-Patienten, Koma-Patienten und Sterbende. Jeder von uns kann also heute, morgen oder übermorgen dazuzählen, ebenso unsere Kinder. Wenn kein anderer „Spender“ zur Verfügung steht, ist die gleiche Personengruppe auch vorgesehen für die Entnahme sogenannten regenerierbaren Gewebes, wie zum Beispiel Knochenmark oder Haut „zur Lebensrettung“....

    http://www.gral.de/aktuell/forschungsfreiheit_kontra_menschenwrde_-_scharfe_proteste_gegen_die_bioethik-konvention//seite/2?
    (S. 2)

    zu S. 1
    http://www.gral.de/aktuell/forschung...ik-konvention/

  2. #2

    AW: Forschungsfreiheit kontra Menschenwürde - Scharfe Proteste gegen die „Bioethik-Konvention“


  3. #3
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.219
    Blog-Einträge
    1

    AW: Forschungsfreiheit kontra Menschenwürde - Scharfe Proteste gegen die „Bioethik-Konvention“

    Ich habe mir schon von einer befreundeten Ärztin sagen lassen, daß Augenhornhäute von Toten ohne Einwilligung entnommen werden - offenbar regelmäßig - denn dies fällt i.d.R. nicht auf.

  4. #4

    AW: Forschungsfreiheit kontra Menschenwürde - Scharfe Proteste gegen die „Bioethik-Konvention“

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Ich habe mir schon von einer befreundeten Ärztin sagen lassen, daß Augenhornhäute von Toten ohne Einwilligung entnommen werden - offenbar regelmäßig - denn dies fällt i.d.R. nicht auf.
    Aus der Info ohne ergänzende Hintergrundmeldungen könnte man noch schließen, daß das illegal gemacht wird, man da die Augen zudrückt.

    Aber so wies aussieht sind die Dinge wesentlich dramatischer, werden Lebende Menschen ohne ihre Zustimmung um ihre Organe gebracht und das von der Bioethikkommission genehmigt, völlig legal. Da steht nicht mal was von Schadensersatz etc.

    Und sowas nennt sich Bioethikkonventon!

    Wie kann man sich dagegen schützen????

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.01.2016, 08:58
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 18.12.2014, 14:52
  3. EU unterschreibt UN-Konvention für Menschen mit Behinderung
    Von burgfee im Forum Gesellschaft - Soziales - Familie
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 15.08.2013, 18:32

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •