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  1. #1

    Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Friday, October 31, 2008

    Dhimmi behauptet: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land

    Bayerns designierter Integrationsbeauftragter Georg Barfuß (FDP) erhält für seine umstrittene Forderung nach der Berücksichtigung der Scharia im bayerischen Recht Unterstützung von einem führenden Islamrechtler. Barfuß habe zwar "unglückliche Worte gewählt, aber in der Sache hat er Recht", sagte der Erlanger Rechtswissenschaftler Mathias Rohe dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstagausgabe).
    Rohe betonte: "Die Scharia ist im deutschen Recht Realität - und zwar seit über hundert Jahren." Wenn ein Muslim nach den Regeln der Scharia bete und faste, übe er geltendes Verfassungsrecht aus. Denn das Grundgesetz schütze die Ausübung seiner Religion. Auch würden Regeln der Scharia vor Gericht beachtet. In die Gesetzgebung sei die Scharia eingeflossen, etwa ins Sozialgesetzbuch. Ein Muslim könne Rentenanwartschaften auf bis zu vier Ehefrauen verteilen. Damit werde die für deutsche Heiratswillige verbotene Polygamie für Muslime offiziell gebilligt.
    Seit 100 Jahren bereits Scharia im deutschen Recht ? Also auch zwischen 33 und 45 ! Das erklärt in der Tat so was wie "Entartete Kunst" und "Juden und Schwule ins KZ". Das islamische Recht darf also den Nationalsozialismus im deutschen Recht seit 1945 fortführen. Danke Deutschland !
    (ddp/JWD)
    http://fredalanmedforth.blogspot.de/...d-bereits.html

    ***

    «In der Sache hat er Recht»

    ddp on 31 Oktober, 2008 17:00:40
    Berlin/Erlangen (ddp-bay). Bayerns designierter Integrationsbeauftragter Georg Barfuß (FDP) erhält für seine umstrittene Forderung nach der Berücksichtigung der Scharia im bayerischen Recht Unterstützung von einem führenden Islamrechtler. Barfuß habe zwar «unglückliche Worte gewählt, aber in der Sache hat er Recht», sagte der Erlanger Rechtswissenschaftler Mathias Rohe dem Berliner «Tagesspiegel» (Samstagausgabe). Barfuß hatte in einem Interview gesagt, wo sich die Scharia mit dem Grundgesetz als vereinbar herausstelle, solle sie in Bayern erlaubt sein. Damit hatte er Kritik in der CSU und den ersten Krach in der schwarz-gelben Koalition ausgelöst.
    Rohe betonte: «Die Scharia ist im deutschen Recht Realität - und zwar seit über hundert Jahren.» Wenn ein Muslim nach den Regeln der Scharia bete und faste, übe er geltendes Verfassungsrecht aus. Denn das Grundgesetz schütze die Ausübung seiner Religion. Auch würden Regeln der Scharia vor Gericht beachtet. In die Gesetzgebung sei die Scharia eingeflossen, etwa ins Sozialgesetzbuch. Ein Muslim könne Rentenanwartschaften auf bis zu vier Ehefrauen verteilen. Damit werde die für deutsche Heiratswillige verbotene Polygamie für Muslime offiziell gebilligt.
    Zugleich machte der Rechtswissenschaftler deutlich, dass Scharia-Regeln nur so lange akzeptierbar seien, wie sie mit deutschem Recht vereinbar seien. »Nachteile für Frauen, wie sie im Sorgerecht oder im Erbrecht zur Scharia gehörten, können wir nicht hinnehmen«, sagte er. Rohe sprach sich auch dagegen aus, ein Scharia-orientiertes Schiedswesen für private Konflikte wie in Großbritannien zuzulassen. «Familiensachen sind keine Privatsachen» sagte er. Es gebe ein öffentliches Interesse daran, Fragen von Trennung, Unterhalt und Sorgerecht im Sinne eines gesellschaftlichen Konsenses zu lösen.
    (ddp)
    http://www.nealine.de/news/Politik/i...937783944.html


    Leider gibt es dazu keine Hintergründe und Erläuterungen, warum der Rechtswissenschaftler diese Ansicht vertritt.

  2. #2
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    10.321

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    "Die Scharia ist im deutschen Recht Realität - und zwar seit über hundert Jahren." Wenn ein Muslim nach den Regeln der Scharia bete und faste, übe er geltendes Verfassungsrecht aus. Denn das Grundgesetz schütze die Ausübung seiner Religion.
    Das ist so einfach nicht richtig. Er behauptet, dass die Religionsfreiheit der Religion quasi Narrenfreiheit böte. Er verabsolutiert die Religion (wie jeder Islamist) und versucht die Religion per Religionsfreiheit über das Grundgesetz zu stellen.

    Das war und ist niemals die Idee der Religionsfreiheit. Religion wird höchstens toleriert. Das Grundgesetz stellt der Religion aus reiner Nettigkeit (nicht weil es das müsste) einen Raum zur Verfügung. Und dieser Raum unterliegt ganz klaren Grenzen (die leider grundgesetzwiedrig immer weiter untergraben werden). Sobald ein Widerspruch zwischen Grundgesetz und Religion besteht, dann gilt ohne Zweifel das Grundgesetz. In einem demokratischen Rechtsstaat gilt nicht die Scharia (in der alle Macht von Allah ausgeht), sondern einzig und alleine das Grundgesetz bzw. die Verfassung. Wenn einzelne Elemente der Religionsfreiheit, die Grundgesetzkonform sind, zufälligerweise auch zum Scharia-Recht zählen (wobei Fasten und Beten eher Pflichten sind), dann kann niemand behaupten, dass die Scharia gelten würde. Einzig aus dem Grund, dass die Scharia rechtlich nicht relevant ist (auch nicht sein darf), sondern nur das geltende Grundgesetz.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  3. #3

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Da ist wieder der Punkt UNO - wahabitischer OIC - Menschenrechte

    Ich fürchte doch, daß die Religionsfreiheit zumindest des Islam sich absolutistisch in wahabitischer Auslegung durchgesetzt (hat). Der Punkt ist hier immer noch zu wenig beleuchtet worden.

    Der andere Punkt ist, wenn sich die 100 Jahre auf die Menschenrechte der UNO beziehen sollten. Die gabs damals noch nicht. Die wurde 1945 gegründet und die beiden Deutschlands traten 1973 bei.

    Die angeblichen 100 Jahre müssen sich anders begründen.

  4. #4

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?




    Muslime in Österreich: 100 Jahre Islamgesetz

    Gastbeitrag von Susanne Heine
    25. Jun 12
    Anlass zum Feiern: Jubiläumsfestakt im Rathaus und wissenschaftliche Tagung an der Universität Wien.



    Mit einem Festakt im Wiener Rathaus am 29. Juni 2012 feiert die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) 100 Jahre offizielle staatliche Anerkennung des Islams. Am Tag zuvor steht das Islamgesetz im Zentrum einer rechtswissenschaftlichen Tagung an der Universität Wien.
    Das Verhältnis zwischen dem christlich geprägten Europa und dem Islam war lange Zeit von einem religiös-politischen Gegensatz bestimmt, und die zweimalige Belagerung Wiens durch die Osmanen hat sich im kollektiven Gedächtnis niedergeschlagen. Das änderte sich für Österreich-Ungarn durch den Berliner Kongress von 1878, der den russisch-türkischen Krieg gegen die osmanische Herrschaft auf dem Balkan beendete. Im Zuge einer neuen Aufteilung der Gebiete wurde Bosnien-Herzegowina Österreich-Ungarn zunächst zur Verwaltung zugesprochen, etwas später, 1908, annektiert.



    Am Donnerstag, 28. Juni 2012, findet um 16 Uhr im Dachgeschoß des Juridicum die Tagung "100 Jahre Islamgesetz" statt.
    Nach einer Einführung durch Richard Potz, Vorstand des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht, beleuchten ExpertInnen das Islamgesetz in Geschichte und Gegenwart. Weitere Informationen


    Dies machte es notwendig, ein Gebiet mit einer mehrheitlich muslimischen Bevölkerung in das Rechtssystem der Monarchie einzugliedern und den Islam mit dem seit 1867 geltenden "Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger", das die durch Joseph II. initiierte Religionstoleranz ablöste, in Einklang zu bringen. Dort heißt es: "Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig", ist aber zugleich "wie jede Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen". Mit dieser Integration des Islams in die staatliche Rechtsordnung stellt Österreich einen singulären Fall dar.

    Der Weg zur Islamischen Glaubensgemeinschaft

    Dieses "Islamgesetz" ruhte nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Monarchie, und die Muslime in Österreich konnten sich erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wieder in Vereinen organisieren. Aufgrund der zunehmenden Zahl von Muslimen, die in den 1960er Jahren zunächst vor allem als Gastarbeiter nach Österreich kamen, wurde auf der Basis des Gesetzes von 1912 die Einrichtung einer Glaubensgemeinschaft betrieben, zu der es damals noch nicht gekommen war. Dem 1971 gestellten Antrag auf gesetzliche Anerkennung folgten dann nach vielen Verhandlungen mit dem Kultusamt die Genehmigung mit 2. Mai 1979 und die Konstituierung der IGGiÖ.



    Die offizielle staatliche Anerkennung der Religion des Islams trat per Gesetz vom 15. Juli 1912 in Geltung. Dieses hundertjährige Jubiläum feiert die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) mit einem Festakt im Wiener Rathaus am 29. Juni 2012.
    Weitere Informationen


    Das Gesetz von 1912 war auf die hanefitische Rechtsschule beschränkt, was der Verfassungsgerichtshof bereits 1987 aufhob, da es allein einer Glaubensgemeinschaft zukommt, sich selbst zu definieren. Der IGGiÖ gehörten daher laut Verfassung "alle Anhänger des Islams an, welche in der Republik Österreich ihren Aufenthalt haben" (Art. 1). Nach einer Verfassungsreform 2009 erlangte die "Islamisch Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IAGÖ) im Dezember 2010 die Anerkennung als eigene "staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft". Das macht eine weitere Verfassungsänderung notwendig.

    Ein Buch zum Thema

    Das Thema "Muslime in Österreich" beschränkt sich nicht nur auf die Rechtsgeschichte seit der Zeit der Donaumonarchie. Ob in kriegerischen oder friedlichen Zeiten, die Begegnungen mit dem Islam haben Österreichs Geschichte insgesamt nachhaltig bestimmt. Wie leben MuslimInnen heute in ihren verschiedenen Organisationen und Vereinen, mit ihrer religiösen Praxis oder mit ihren Migrationserfahrungen? Muslimische Jugendkultur und Frauenbewegungen, Geschlechterrollen und Eherecht oder Moschee- und Minarettbau sind in der öffentlichen Diskussion präsent; aber auch "heiße Eisen" wie Extremismus und Genitalverstümmelung oder Zwangsehen und "Ehrenmorde". Worin unterscheiden sich die islamische und die christliche Religion? Ist die eine kriegerisch, die andere friedlich?

    Diesen Themen und Fragen stellt sich das im Frühjahr erschienene Buch "Muslime in Österreich", das drei WissenschafterInnen der Universität Wien gemeinsam verfasst haben: der Jurist Richard Potz, der Islamwissenschafter Rüdiger Lohlker und die evangelische Theologin Susanne Heine. Die AutorInnen sehen sich einer Kultur des genauen Hinsehens verpflichtet und wollen einer unaufgeregten Politik dienen, die sich den Herausforderungen auf realistische Weise stellt. Es geht ihnen auch um Bildung, damit Menschen verschiedener Kulturen und Religionen einander besser kennenlernen, um gegenseitige Vorurteile und Missverständnisse aufzulösen und Unterschieden mit Respekt zu begegnen. Damit will das Buch "Muslime in Österreich" auch den interreligiösen Dialog fördern.



    In "Muslime in Österreich" geben Susanne Heine, Rüdiger Lohlker und Richard Potz fundierte Einblicke in Geschichte, Religion und Lebenswelt von MuslimInnen in Österreich.
    Mehr zum Buch
    http://medienportal.univie.ac.at/uni...e-islamgesetz/

  5. #5

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Islam gehört zu Österreich – seit 100 Jahren?

    Am 17. Juni feiert Österreich “100 Jahre gesetzlich anerkannter Islam” (ORF wird berichten). Weil man ja den Islam schon so lange “integriert” hat, ist es krank bzw. gesetzeswidrig, ihn zu kritisieren. Kein Wunder also, dass Österreich derzeit Tummelplatz allerlei hochkarätiger “Völkerrechts-Islamisten” ist:
    Laut Imzoom.Info tauschen sich momentan “renommierte Experten” an der Universität Innsbruck über „Islam and International Law“ aus (Hervorhebungen und Links durch PI):
    Am 14. und 15. Juni findet in Innsbruck die internationale Konferenz „Islam and International Law“ mit Vorträgen renommierter Forscherinnen und Forscher aus mehr als einem Dutzend Ländern statt; Keynote Speaker ist am Abend des 14. Juni Awn S. Al-Khasawneh, bis vor kurzem Premierminister von Jordanien und ehemaliger Richter und Vizepräsident des Internationalen Gerichtshofs (IGH).
    Unterstützt werden die islamischen Völkerrechts-Ambitionen offenbar von willfährigen westlichen Dhimmis. E-Mail-Adressen siehe unten.
    „Die Krisen des vergangenen Jahrzehnts haben uns gezeigt, dass die westliche Welt nicht mehr allein bestimmen kann“, sagt die Philosophin Ass.-Prof. Marie-Luisa Frick, die die Tagung gemeinsam mit ihrem Kollegen, dem Juristen Ass.-Prof. Andreas Müller, organisiert.
    „Der Islam kannte schon sehr früh Rechtsvorschriften, die den Umgang mit Nicht-Gläubigen und religiösen Minderheiten regelten“, erklärt Müller. Vor allem in der Zeit der islamischen Expansion vom 8. bis zum 10. Jahrhundert entstand zwangsläufig ein exaktes Regelwerk darüber, wie die muslimischen Eroberer mit Andersgläubigen umgehen durften und mussten. Dieses Regelwerk, die Siyar-Gesetze [Anmerkung: islamisches Kriegs- und Fremdenrecht], ist unter anderem Thema eines Vortrags von Asma Afsaruddin, Professorin für Islamwissenschaft und Leiterin des Instituts für Nahöstliche Sprachen und Kulturen an der Indiana University in Bloomington, USA.
    Man macht sich unter dem Oberbegriff “Menschenrechte” schon seit geraumer Zeit daran, die Scharia über die UN in das Völkerrecht hineinzudrücken. Ein Beispiel dafür sind die Bestrebungen, Kritik am Islam auf internationaler Ebene zu kriminalisieren.
    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist völkerrechtliches “Gewohnheitsrecht” (AEMR 1948) und wird von den Islamstaaten nicht anerkannt. Diese haben eigene Menschenrechtserklärungen entworfen, wovon die Kairoer Erklärung von 1990 die verbindlichste ist, da sie von den meisten Islamstaaten unterzeichnet wurde. Diese stellt die Scharia über die Menschenrechte. Offenbar wird auf dieser Konferenz weiter daran gestrickt, das islamische Recht der Scharia und das islamische Kriegs- und Fremdenrecht der Siyar ins UN-Völkerrecht hineinzuschmuggeln. Zunächst wird aber ehrlich dargestellt, dass es sich um zwei Welten von Menschenrechten handelt:
    Zu den zentralen völkerrechtlichen Dokumenten gehören heute unterschiedliche Menschenrechtsinstrumente. Auffällig ist, dass immer wieder muslimische Länder unter jenen Ländern aufscheinen, die unterschiedliche Menschenrechtspakte nicht unterzeichnet haben: So haben etwa Saudi-Arabien, der Oman und die Vereinigten Arabischen Emirate weder den UN-Zivilpakt, der grundlegende Menschenrechte festschreibt, noch den Sozialpakt, der darüber hinausgehende soziale Rechte fixiert, unterzeichnet. Dagegen haben muslimische Staaten bereits 1990 die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam verabschiedet, die in wesentlichen Punkten von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen abweicht: Sie nimmt unter anderem Einschränkungen hinsichtlich der Scharia vor, etwa im Bereich der Religionsfreiheit oder bei der Gleichbehandlung von Mann und Frau.
    Dem Themenbereich Menschenrechte ist ein großer Block der Tagung gewidmet, besonderes Augenmerk liegt auf den Rechten von Kindern und Frauen. So wirft Abdul Ghafur Hamid Khin Maung Sein, Professor für Völkerrecht an der Internationalen Islamischen Universität Malaysia, einen genaueren Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention – das einzige Menschenrechtsabkommen, an dem alle muslimischen Staaten teilnehmen – und deren Umsetzung in den muslimischen Staaten.
    „Mit der Tagung wollen wir Akzente in einem sehr kontroversen, aber auch hochaktuellen und gesellschaftlich bedeutsamen Feld setzen“, erklären die Organisatoren. Die Konferenz bringt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Ländern und Regionen der Welt mit unterschiedlichen theoretischen Hintergründen in einem interdisziplinären und offenen Diskurs zusammen und will dazu beitragen, das Verhältnis von Islam und Völkerrecht in ausgewählten Aspekten möglichst unvoreingenommen zu untersuchen. „Besondere Bedeutung legen wir dabei auf die Begegnung von etablierten Experten und vielversprechenden Nachwuchswissenschaftlern, außerdem verfolgen wir einen konsequent interdisziplinären Ansatz, der die Philosophisch-Historische und die Rechtswissenschaftliche Fakultät zusammenbringt“, betonen sie. Die Ergebnisse der Konferenz werden im einem Buch dokumentiert, das der bekannte wissenschaftliche Fachverlag Brill (Martinus Nijhoff) in sein Verlagsprogramm aufgenommen hat. Zur Tagung werden 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus über 20 Ländern erwartet.
    Was wir von “möglichst unvoreingenommenen” Veranstaltungen dieser Art zu halten haben, wissen wir mittlerweile. Das Buch sollte man sich ansehen, denn sicherlich wird es eine Reihe Empfehlungen geben, um den Islam “besser ins Völkerrecht zu integrieren”…
    E-Mails der Organisatoren der Uni Innsbruck:
    marie-luisa.frick@uibk.ac.at
    Andreas Th. Müller
    http://www.pi-news.net/2012/06/islam...it-100-jahren/

  6. #6
    Registriert seit
    04.03.2009
    Beiträge
    3.378

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen

    [...] Was wir von “möglichst unvoreingenommenen” Veranstaltungen dieser Art zu halten haben, wissen wir mittlerweile. Das Buch sollte man sich ansehen, denn sicherlich wird es eine Reihe Empfehlungen geben, um den Islam “besser ins Völkerrecht zu integrieren”…

    E-Mails der Organisatoren der Uni Innsbruck:

    marie-luisa.frick@uibk.ac.at
    Andreas Th. Müller

    http://www.pi-news.net/2012/06/islam-gehort-zu-osterreich-seit-100-jahren/
    Wieder ein 08/15-Artikel im Herreschen Beobachter nach dem berüchtigten Peinlich Inkompetenten Standard-Muster.

    Gleiches Konzept, gleiche Folgerungen, gleiche Handlungsvorschläge.

    Man schämt sich noch nicht einmal, dem Klommentariat fixfertige Handlungsempfehlungen unter die Nase zu halten. Vielleicht stellt die Redaktion demnächst noch Mustertexte zur Verfügung, die dann nur noch ins E-Mail-Programm einkopiert werden müssen...

    Was wir von “möglichst unvoreingenommenen” Veranstaltungen dieser Art zu halten haben, wissen wir mittlerweile. Das Buch sollte man sich ansehen, denn sicherlich wird es eine Reihe Empfehlungen geben, um den Islam “besser ins Völkerrecht zu integrieren”…

    Dass das erwähnte Buch den Islam schonfärberisch darstellt, dürfte wohl selbstverständlich sein.

    Die Sachlage und die zugrundeliegenden Sachinformationen sind doch schon seit Jahren innerhalb der Szene bekannt, und Außenstehende können diese dem Artikel eben auch nicht entnehmen.

    Traditionell werden E-Mail-Adressen. im PIkariats-Deutsch schlicht 'E-Mails', angegeben:

    E-Mails der Organisatoren der Uni Innsbruck: [...]

    Sinn und Zweck, diese E-Mail-Adressen zu nennen, soll wohl PI-üblich darin bestehen, dass das wütende PIkariat diese mit den üblichen, wenig originellen Standard-Aussagen zumüllt, die noch dazu oft von quasi anonymen Absendern mit Fantasienamen stammen.

    Wie bei derlei Machwerken üblich, versucht die dortige 'Redaktion' - was für ein Euphemismus! - die Problematik auf die Ansichten, Aktionen und Reaktionen einiger weniger Einzelpersonen oder Institutionen zu reduzieren.

    Die goyim werden aufgehetzt und mit politisch sinnlosen bis schädlichen Aktionen beschäftigungstherapiert. Eine solide Argumentation bleibt wie üblich auf der Strecke.

    Beim Leidmedium macht man sich wie üblich keine Gedanken darüber, warum Nicht-Moslems wie eben die Philosophin Ass.-Prof. Marie-Luisa Frick und der Jurist Ass.-Prof. Andreas Müller, an einer nicht-moslemischen Uni eine Veranstaltung zum Islam organisieren, und es diesen offensichtlich von der Uni-Verwaltung genehmigt wird.

    Das gedankenlos, reflexartig und inflationär verwendete 08/15-Schlagwort 'Dhimmi' passt auch hier wieder einmal nicht.

    Könnte es dann vielleicht sein, dass es Interessengruppen gibt, welche an einer Stärkung des Islam in klassisch 'christlichen' Ländern Interesse haben?

    Könnte es sein, dass der bekanntermaßen stets beleidigte, aggressive, fordernde und mit allen Mitteln zur Expansion neigende Islam konkurrierende Religionen handzahm machen und so die Einführung einer von den Globalisten und der UNO angestrebte Eine-Welt-Religion erleichtern soll?

    Wird der Islam vielleicht von Nicht-Moslems ganz bewusst instrumentalisiert und als ethnisch-religiöse Massenvernichtungswaffe eingesetzt?

    Befürchtungsgemäß einsilbig, nichtssagend und beleidigend fallen demzufolge auch die Klommentare aus, z.B.:


    #1 nicht die mama (16. Jun 2012 14:36)

    [...] Da die Philosophin Ass.-Prof. Marie-Luisa Frick aber intellektuell oder ideologisch offensichtlich nicht in der Lage ist, die Rolle des Islam kritisch bzw. realistisch zu bewerten, muss es sich bei dem Wort “Ass. Prof.” eindeutig um eine englische Bezeichnung handeln.

    Eine weitere Professur für`n Arsch finanziert, liebe Österreicher.

    Ebensowenig wurde die historische Sonderrolle erkannt, welche der Islam durch Bosnien in Österreich hatte.

    OS-Kommentator Schurliwurli hingegen schrieb bereits am 25.03.2012:

    Das Gesetz wurde in Österreich-Ungarn verabschiedet, da Bosnien Teil der Monarchie wurde. http://alex.onb.ac.at/cgi-content/al...seite=00000875 (hier ist das Original)

    "Zu Hause" ist übertrieben. Es ging darum, die Ruhe in der Habsburgermonarchie zu wahren, man mußte auf die verschiedenen Nationalitäten Rücksicht nehmen. Der Islam war in Bosnien, also in Österreich-Ungarn, aber er war weder in Wien, noch in Budapest, noch in Prag, etc. Das Gesetz blieb nach dem Zerfall der Donaumonarchie Bestandteil der Gesetzgebung Österreichs.


    Österreichischer Moslem-Präsident: Islamfeindlichkeit ‘wie eine Krankheit’

  7. #7

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Ein Forum wie dieses hat eindeutig große Vorteile, man hat Raum und Zeit Meldungen zu verarbeiten, Fragen zu stellen, Infos zu sammeln :)

    Man braucht sich nicht mit standardisierten Antworten zufrieden zu geben.

  8. #8

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Sanac hält die Muslime in Österreich aber auch an, ihre “Hausaufgaben” zu machen.
    ...
    Wichtig ist, dass wir nicht mehr über den Islam, sondern über Muslime sprechen. Wenn wir nicht über die Menschen sprechen, dann können wir auch kein Problem lösen.”
    http://fakten-fiktionen.net/2012/03/...ine-krankheit/

    Jo dann fangt mal damit an, laßt den Islam einfach endgültig weg (so ganz, nicht nur im Schattendasein füttern bis er wohlgenährt aus der Reserve gelockt wird)

    :)

    ***

    http://de.wikipedia.org/wiki/Islam_i...u.k.-Monarchie

  9. #9

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Islamgesetz 1912

    in Deutsch, Englisch und Französisch
    Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder
    LXVI. Stück – ausgegeben und versendet am 9. August 1912
    159.
    Gesetz vom 15. Juli 1912,
    betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islam nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft
    Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrates finde Ich anzuordnen, wie folgt:
    Artikel I.
    Den Anhängern des Islam nach hanefitischem Ritus wird in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern die Anerkennung als Religionsgesellschaft im Sinne des Staatsgrundgesetzes vom 1. Dezember 1867, R.G.Bl. Nr. 142, insbesondere des Artikels XV desselben, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt.

    §1.
    Die äusseren Rechtsverhältnisse der Anhänger des Islam sind auf Grundlage der Selbstverwaltung und Selbstbestimmung, jedoch unter Wahrung der Staatsaufsicht, im Verordnungsweg zu regeln, sobald die Errichtung und der Bestand wenigstens einer Kultusgemeinde gesichert ist.
    Hierbei ist insbesondere auf den Zusammenhang der Kultusorganisation der im Inland lebenden Anhängern des Islams mit jenen Bosniens und der Hercegowina Bedacht zu nehmen. Auch vor Konstituierung einer Kultusgemeinde können fromme Stiftungen für religiöse Zwecke des Islams errichtet werden.

    §2.
    Für das Amt eines Religionsdieners können mit Genehmigung des Kultusministers auch Kultusfunktionäre aus Bosnien und der Hercegwowina berufen werden.
    §3.
    Findet die Regierung, daß einer den Gottesdienst betreffenden Anordnung der Veranstalter desselben öffentliche Rücksichten entgegenstehen, so kann sie dieselbe untersagen.
    §4.
    Ein Religionsdiener, welcher verbrecherischer oder solcher strafbaren Handlungen schuldig erkannt worden ist, die aus Gewinnsucht entstehen, gegen die Sittlichkeit verstoßen oder zu öffentlichem Ärgernis gereichen, oder dessen Verhalten die öffentliche Ordnung zu gefährden droht, ist von seinem Amt zu entfernen.

    §5.
    Die Staatsbehörde hat darüber zu wachen, daß die Religionsgesellschaft der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus, deren Gemeinden und Organe ihren Wirkungskreis nicht überschreiten und den Bestimmungen der Gesetze sowie der Aussicht genommenen Verordnung über die äußeren Rechtsverhältnisse dieser Religionsgesellschaft und den auf diesen Grundlagen erlassenen Anordnungen der staatlichen Behörden nachkommen. Zu diesem Ende können die Behörden Geldbußen in einer den Vermögensverhältnissen angemessenen Höhe sowie sonst gesetzlich zulässige Zwangsmittel in Anwendung bringen.

    §6.
    Die Religionsgesellschaft der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus genießt als solche sowie hinsichtlich ihrer Religionsausübung und ihrer Religionsdiener denselben gesetzlichen Schutz wie andere gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften. Auch die Lehren des Islams, seine Einrichtungen und Gebräuche genießen diesen Schutz, insofern sie nicht mit den Staatsgesetzen im Widerspruch stehen.

    §7.
    Rücksichtlich der Ehen der Anhänger des Islams und der Führung ihrer Geburts- Ehe- und Sterberegister bleiben die Bestimmungen des Gesetzes vom 9. April 1870¸ R. G. Bl. Nr. 51, in Kraft. Die religiösen Verpflichtungen in Ansehung der Ehe werden durch diese Bestimmung nicht berührt.

    §8.
    Durch Verordnung wird bestimmt, ob und in welcher Weise Religionsdiener des Islams zur Mitwirkung bei der Führung der Geburts-, Ehe- und Sterberegister herangezogen werden können.

    Artikel II.
    Mit dem Vollzug dieses Gesetzes sind Mein Minister für Kultus und Unterricht, Mein Minister des Innern und Mein Justizminister beauftragt.

    Bad Ischl, am 15. Juli 1912
    Franz Joseph m.p.
    Hochenburger m.p. Heinold m.p. Hussarek m.p.


    http://www.derislam.at/?c=content&cs...vid=886&par=10

  10. #10

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Dann ist ja nun schon mal zumindest von den religiös-rechtlichen Grundlagen her eine gute Basis geschaffen, daß sich in Östereich 350.335.000 Hanafiten-Anhänger wohlfühlen könnten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hanafiten

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