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  1. #11
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    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Zitat Zitat von malignus Beitrag anzeigen
    so kommt mir das auch vor. vor 100 Jahren mag zwar der Islam anerkannt worden sein, danach ging aber nicht in den islamischen Teilen Österreich lustig das Steinigen von Frauen und das Töten von Ungläubigen los. Da hätte wohl auch die Regierung etwas dagegen gehabt.
    Das ist nur wieder Schönreden... War die Islamausübung damals nicht sogar moderater als die der heutigen Steinzeitmuslime?
    Dieses Gesetz wurde damals 1912 verabschiedet, da Bosnien-Herzegowina Teil Österreich-Ungarns wurde, der K&K-Monarchie, es blieb als Relikt nach Zerfall der Donaumonarchie in der Gesetzgebung erhalten, obschon Bosnien Teil Jugoslawiens war.

  2. #12

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Zitat Zitat von Schurliwurli Beitrag anzeigen
    Dieses Gesetz wurde damals 1912 verabschiedet, da Bosnien-Herzegowina Teil Österreich-Ungarns wurde, der K&K-Monarchie, es blieb als Relikt nach Zerfall der Donaumonarchie in der Gesetzgebung erhalten, obschon Bosnien Teil Jugoslawiens war.
    Da müßte man mal in Erfahrung bringen, ob man darüber Details in Erfahrung bringen kann, Wortlaut dieser Vereinbarungen etc.

    Und durch die österreichischenTüröffner von damals sollen die 100 Jahre Schariarecht auch für Deutschland gelten?

    Wie überaus entzückend, daß die Wahabiten nun mehr und mehr diktieren, was Islam zu sein hat.

    Im Zusammenhang mit dem Barcelonaprozeß war vom freien Geleit für den Islam geschrieben worden, ich habe da nie was gelesen, daß da nun relativiert werden soll, freies Geleit sofern mit dem Grundgesetz vereinbar oder so. Das freie Geleit kam stets absolut rüber, uneingeschränkt. Aber vielleicht kann mich ja jmd eines Besseren belehren?
    Geändert von burgfee (08.08.2012 um 22:57 Uhr)

  3. #13
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    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Es ist immer problematisch wenn man sich genehme Teile heraussucht. Die Scharia ist eine umfassende Regelung und wenn man sich ein paar Passagen herausnimmt und für legitim erklärt, kann man den Rest wie z.B. die Strafen, nicht einfach ausklammern.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #14

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Zitat Zitat von Schurliwurli Beitrag anzeigen
    Dieses Gesetz wurde damals 1912 verabschiedet, da Bosnien-Herzegowina Teil Österreich-Ungarns wurde, der K&K-Monarchie, es blieb als Relikt nach Zerfall der Donaumonarchie in der Gesetzgebung erhalten, obschon Bosnien Teil Jugoslawiens war.
    Bosnien-Herzegowina

    Bosnien (serbisch und türkisch Bosna), die ehemalige nordwestlichste Provinz der europäischen Türkei, bildete ein Wilajet, zu dem außer dem eigentlichen Bosnien auch die Krajina, die Herzegowina und das Sandschak Novipasar gehörten. Dieselben Gebiete umfassen die 1878 von Österreich-Ungarn "Okkupierten Provinzen Bosnien und Herzegowina". Ihr Areal beträgt ohne Novipasar 51.027 km² (926,7 Quadratmeilen). Die staatsrechtliche Stellung Bosniens beruht auf den Bestimmungen des Berliner Kongresses 1878. Demgemäß übernahm Österreich-Ungarn die Administration und Okkupation der türkischen Provinzen Bosnien und Herzegowina und erhielt das Recht, auch das unter türkischer Verwaltung bleibende Sandschak von Novibazar militärisch zu besetzen. Der Artikel 25 des Berliner Friedens (Berliner Kongress) vom 13. Juli 1878 bestimmte : "Die Provinzen Bosnien und Herzegowina werden von Österreich-Ungarn besetzt und verwaltet werden. Da die österreichisch-ungarische Regierung nicht den Wunsch hegt, die Verwaltung des Sandschaks von Novibazar zu übernehmen, welches sich zwischen Serbien und Montenegro in südöstlicher Richtung bis jenseits Mitrovitza erstreckt, so wird die ottomanische Verwaltung daselbst fortgeführt werden. Um jedoch sowohl den Bestand der neuen politischen Ordnung, als auch die Freiheit und die Sicherheit der Verkehrswege zu wahren, behält sich Österreich-Ungarn das Recht vor, im ganzen Umfang dieses Teils des alten Vilajets von Bosnien Garnisonen zu halten und Militär- und Handelsstraßen zu besitzen" Die zu Konstantinopel 21. April 1879 zwischen der Türkei und Österreich-Ungarn abgeschlossene Konvention erkennt ausdrücklich an, dass die Souveränitätsrechte des Sultans durch die Tatsache der Okkupation in keiner Weise berührt werden, sichert namentlich den Mohammedanern die Religionsfreiheit zu, bestimmt, dass die Einkünfte beider Länder nur zu deren Nutzen verwendet werden sollen, und räumt den türkischen Münzen auch fernerhin das Zirkulationsrecht ein. Der Einmarsch der österreichisch-ungarischen Truppen in Bosnien begann am 29. Juli 1878 und wurde unter blutigen Kämpfen durchgeführt. Im Sandschak Novibazar wurden die Punkte Priboj, Prjepolje und Bjelopolje ebenfalls besetzt.
    http://www.deutsche-schutzgebiete.de...erzegowina.htm

    Dort kommt es nicht rüber, daß Bosnien-H mit Österreich verschmilzt, sondern mehr eine Besetzung des Gebietes und für deren Einwohner war garantiert worden, daß sie auhc weiterhin ihren islamischen Glauben ausleben können.

    Durften die B.-H.-Einwohner sich denn damals überhaupt freizügig in Österreich bewegen?


    ****
    Am 5. Oktober 1908 wurde die Annexion von Bosnien-Herzegowina durch Österreich-Ungarn vollzogen, da die Türkei nach der Revolution der sogenannten Jungtürken im Juli des Jahres beschlossen hatte, in das von diesen wiedereingesetzte Parlament Abgeordnete aller Provinzen des Reiches zu entsenden. Darunter eben auch aus Bosnien-Herzegowina, das ja formal immer noch Teil des Türkischen Reiches war. Da das Gebiet aber seit dreißig Jahren von Österreich verwaltet, aufgebaut und modernisiert worden war, beschloss man in Wien Bosnien-Herzegowina nun auch offiziell dem Reichsgebiet einzuverleiben. Proteste kamen nicht nur von der Türkei, sondern auch aus Serbien,...

    Darüber hinaus war der Herrschaftsanspruch der k. u. k. Monarchie über Bosnien und Herzegowina lediglich auf einen Rechtstitel gegründet, den in Europa zunächst niemand anerkannte – ganz im Gegensatz zu der europaweit garantierten Rechtsstellung des Reiches in den Provinzen vor der Annexion. Das Habsburgerreich lief daher Gefahr, im Falle eines Angriffs auf Bosnien und die Herzegowina ohne die Hilfe von Verbündeten dazustehen.
    ...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Bosnische_Annexionskrise
    Geändert von burgfee (08.08.2012 um 17:09 Uhr)

  5. #15
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    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    http://www.deutsche-schutzgebiete.de...erzegowina.htm

    Dort kommt es nicht rüber, daß Bosnien-H mit Österreich verschmilzt, sondern mehr eine Besetzung des Gebietes und für deren Einwohner war garantiert worden, daß sie auhc weiterhin ihren islamischen Glauben ausleben können.

    Durften die B.-H.-Einwohner sich denn damals überhaupt freizügig in Österreich bewegen?


    ****

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bosnische_Annexionskrise
    Hab jetzt nachgelesen. Bosnien Herzegowina wurde 1908 gänzlich an Österreich-Ungarn annektiert. Somit war es Besitz des Kaiserhauses Habsburg. Das osmanische Reich war von innen sehr geschwächt, akzeptierte eine Zahlung als Entschädigung und schwieg. Es geschah auf Anraten des neuen Außenministers Alois Freiherr Lexa von Aerenthal.

  6. #16
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    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen

    [...] Was wir von “möglichst unvoreingenommenen” Veranstaltungen dieser Art zu halten haben, wissen wir mittlerweile. Das Buch sollte man sich ansehen, denn sicherlich wird es eine Reihe Empfehlungen geben, um den Islam “besser ins Völkerrecht zu integrieren”…

    E-Mails der Organisatoren der Uni Innsbruck:

    marie-luisa.frick@uibk.ac.at
    Andreas Th. Müller

    http://www.pi-news.net/2012/06/islam-gehort-zu-osterreich-seit-100-jahren/
    Wieder ein 08/15-Artikel im Herreschen Beobachter nach dem berüchtigten Peinlich Inkompetenten Standard-Muster.

    Gleiches Konzept, gleiche Folgerungen, gleiche Handlungsvorschläge.

    Man schämt sich noch nicht einmal, dem Klommentariat fixfertige Handlungsempfehlungen unter die Nase zu halten. Vielleicht stellt die Redaktion demnächst noch Mustertexte zur Verfügung, die dann nur noch ins E-Mail-Programm einkopiert werden müssen...

    Was wir von “möglichst unvoreingenommenen” Veranstaltungen dieser Art zu halten haben, wissen wir mittlerweile. Das Buch sollte man sich ansehen, denn sicherlich wird es eine Reihe Empfehlungen geben, um den Islam “besser ins Völkerrecht zu integrieren”…

    Dass das erwähnte Buch den Islam schonfärberisch darstellt, dürfte wohl selbstverständlich sein.

    Die Sachlage und die zugrundeliegenden Sachinformationen sind doch schon seit Jahren innerhalb der Szene bekannt, und Außenstehende können diese dem Artikel eben auch nicht entnehmen.

    Traditionell werden E-Mail-Adressen. im PIkariats-Deutsch schlicht 'E-Mails', angegeben:

    E-Mails der Organisatoren der Uni Innsbruck: [...]

    Sinn und Zweck, diese E-Mail-Adressen zu nennen, soll wohl PI-üblich darin bestehen, dass das wütende PIkariat diese mit den üblichen, wenig originellen Standard-Aussagen zumüllt, die noch dazu oft von quasi anonymen Absendern mit Fantasienamen stammen.

    Wie bei derlei Machwerken üblich, versucht die dortige 'Redaktion' - was für ein Euphemismus! - die Problematik auf die Ansichten, Aktionen und Reaktionen einiger weniger Einzelpersonen oder Institutionen zu reduzieren.

    Die goyim werden aufgehetzt und mit politisch sinnlosen bis schädlichen Aktionen beschäftigungstherapiert. Eine solide Argumentation bleibt wie üblich auf der Strecke.

    Beim Leidmedium macht man sich wie üblich keine Gedanken darüber, warum Nicht-Moslems wie eben die Philosophin Ass.-Prof. Marie-Luisa Frick und der Jurist Ass.-Prof. Andreas Müller, an einer nicht-moslemischen Uni eine Veranstaltung zum Islam organisieren, und es diesen offensichtlich von der Uni-Verwaltung genehmigt wird.

    Das gedankenlos, reflexartig und inflationär verwendete 08/15-Schlagwort 'Dhimmi' passt auch hier wieder einmal nicht.

    Könnte es dann vielleicht sein, dass es Interessengruppen gibt, welche an einer Stärkung des Islam in klassisch 'christlichen' Ländern Interesse haben?

    Könnte es sein, dass der bekanntermaßen stets beleidigte, aggressive, fordernde und mit allen Mitteln zur Expansion neigende Islam konkurrierende Religionen handzahm machen und so die Einführung einer von den Globalisten und der UNO angestrebte Eine-Welt-Religion erleichtern soll?

    Wird der Islam vielleicht von Nicht-Moslems ganz bewusst instrumentalisiert und als ethnisch-religiöse Massenvernichtungswaffe eingesetzt?

    Befürchtungsgemäß einsilbig, nichtssagend und beleidigend fallen demzufolge auch die Klommentare aus, z.B.:


    #1 nicht die mama (16. Jun 2012 14:36)

    [...] Da die Philosophin Ass.-Prof. Marie-Luisa Frick aber intellektuell oder ideologisch offensichtlich nicht in der Lage ist, die Rolle des Islam kritisch bzw. realistisch zu bewerten, muss es sich bei dem Wort “Ass. Prof.” eindeutig um eine englische Bezeichnung handeln.

    Eine weitere Professur für`n Arsch finanziert, liebe Österreicher.

    Ebensowenig wurde die historische Sonderrolle erkannt, welche der Islam durch Bosnien in Österreich hatte.

    OS-Kommentator Schurliwurli hingegen schrieb bereits am 25.03.2012:

    Das Gesetz wurde in Österreich-Ungarn verabschiedet, da Bosnien Teil der Monarchie wurde. http://alex.onb.ac.at/cgi-content/al...seite=00000875 (hier ist das Original)

    "Zu Hause" ist übertrieben. Es ging darum, die Ruhe in der Habsburgermonarchie zu wahren, man mußte auf die verschiedenen Nationalitäten Rücksicht nehmen. Der Islam war in Bosnien, also in Österreich-Ungarn, aber er war weder in Wien, noch in Budapest, noch in Prag, etc. Das Gesetz blieb nach dem Zerfall der Donaumonarchie Bestandteil der Gesetzgebung Österreichs.


    Österreichischer Moslem-Präsident: Islamfeindlichkeit ‘wie eine Krankheit’

  7. #17

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Ein Forum wie dieses hat eindeutig große Vorteile, man hat Raum und Zeit Meldungen zu verarbeiten, Fragen zu stellen, Infos zu sammeln :)

    Man braucht sich nicht mit standardisierten Antworten zufrieden zu geben.

  8. #18

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Sanac hält die Muslime in Österreich aber auch an, ihre “Hausaufgaben” zu machen.
    ...
    Wichtig ist, dass wir nicht mehr über den Islam, sondern über Muslime sprechen. Wenn wir nicht über die Menschen sprechen, dann können wir auch kein Problem lösen.”
    http://fakten-fiktionen.net/2012/03/...ine-krankheit/

    Jo dann fangt mal damit an, laßt den Islam einfach endgültig weg (so ganz, nicht nur im Schattendasein füttern bis er wohlgenährt aus der Reserve gelockt wird)

    :)

    ***

    http://de.wikipedia.org/wiki/Islam_i...u.k.-Monarchie

  9. #19

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Islamgesetz 1912

    in Deutsch, Englisch und Französisch
    Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder
    LXVI. Stück – ausgegeben und versendet am 9. August 1912
    159.
    Gesetz vom 15. Juli 1912,
    betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islam nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft
    Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrates finde Ich anzuordnen, wie folgt:
    Artikel I.
    Den Anhängern des Islam nach hanefitischem Ritus wird in den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern die Anerkennung als Religionsgesellschaft im Sinne des Staatsgrundgesetzes vom 1. Dezember 1867, R.G.Bl. Nr. 142, insbesondere des Artikels XV desselben, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewährt.

    §1.
    Die äusseren Rechtsverhältnisse der Anhänger des Islam sind auf Grundlage der Selbstverwaltung und Selbstbestimmung, jedoch unter Wahrung der Staatsaufsicht, im Verordnungsweg zu regeln, sobald die Errichtung und der Bestand wenigstens einer Kultusgemeinde gesichert ist.
    Hierbei ist insbesondere auf den Zusammenhang der Kultusorganisation der im Inland lebenden Anhängern des Islams mit jenen Bosniens und der Hercegowina Bedacht zu nehmen. Auch vor Konstituierung einer Kultusgemeinde können fromme Stiftungen für religiöse Zwecke des Islams errichtet werden.

    §2.
    Für das Amt eines Religionsdieners können mit Genehmigung des Kultusministers auch Kultusfunktionäre aus Bosnien und der Hercegwowina berufen werden.
    §3.
    Findet die Regierung, daß einer den Gottesdienst betreffenden Anordnung der Veranstalter desselben öffentliche Rücksichten entgegenstehen, so kann sie dieselbe untersagen.
    §4.
    Ein Religionsdiener, welcher verbrecherischer oder solcher strafbaren Handlungen schuldig erkannt worden ist, die aus Gewinnsucht entstehen, gegen die Sittlichkeit verstoßen oder zu öffentlichem Ärgernis gereichen, oder dessen Verhalten die öffentliche Ordnung zu gefährden droht, ist von seinem Amt zu entfernen.

    §5.
    Die Staatsbehörde hat darüber zu wachen, daß die Religionsgesellschaft der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus, deren Gemeinden und Organe ihren Wirkungskreis nicht überschreiten und den Bestimmungen der Gesetze sowie der Aussicht genommenen Verordnung über die äußeren Rechtsverhältnisse dieser Religionsgesellschaft und den auf diesen Grundlagen erlassenen Anordnungen der staatlichen Behörden nachkommen. Zu diesem Ende können die Behörden Geldbußen in einer den Vermögensverhältnissen angemessenen Höhe sowie sonst gesetzlich zulässige Zwangsmittel in Anwendung bringen.

    §6.
    Die Religionsgesellschaft der Anhänger des Islams nach hanefitischem Ritus genießt als solche sowie hinsichtlich ihrer Religionsausübung und ihrer Religionsdiener denselben gesetzlichen Schutz wie andere gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaften. Auch die Lehren des Islams, seine Einrichtungen und Gebräuche genießen diesen Schutz, insofern sie nicht mit den Staatsgesetzen im Widerspruch stehen.

    §7.
    Rücksichtlich der Ehen der Anhänger des Islams und der Führung ihrer Geburts- Ehe- und Sterberegister bleiben die Bestimmungen des Gesetzes vom 9. April 1870¸ R. G. Bl. Nr. 51, in Kraft. Die religiösen Verpflichtungen in Ansehung der Ehe werden durch diese Bestimmung nicht berührt.

    §8.
    Durch Verordnung wird bestimmt, ob und in welcher Weise Religionsdiener des Islams zur Mitwirkung bei der Führung der Geburts-, Ehe- und Sterberegister herangezogen werden können.

    Artikel II.
    Mit dem Vollzug dieses Gesetzes sind Mein Minister für Kultus und Unterricht, Mein Minister des Innern und Mein Justizminister beauftragt.

    Bad Ischl, am 15. Juli 1912
    Franz Joseph m.p.
    Hochenburger m.p. Heinold m.p. Hussarek m.p.


    http://www.derislam.at/?c=content&cs...vid=886&par=10

  10. #20

    AW: Deutschland bereits seit 100 Jahren Scharia-Land ?

    Dann ist ja nun schon mal zumindest von den religiös-rechtlichen Grundlagen her eine gute Basis geschaffen, daß sich in Östereich 350.335.000 Hanafiten-Anhänger wohlfühlen könnten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Hanafiten

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