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Paragraphenschwachsinn
Eine Tankstellenpächterin aus der Steiermark wollte ihr Personal aufstocken und gab deshalb ein entsprechendes Stellenangebot in einem Inserat auf.
Darin schrieb sie, dass ein/e Tankstellenmitarbeiter/in mit guten Deutschkenntnissen gesucht wird.
Prompt wurde sie angezeigt, da sie gegen das "nomierte Gebot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung" verstoßen habe.
Laut Paragraph 23 ubd 24 des Gleichbehandlungsgesetzes sei die geforderte Sprachkompetenz für einen Tankwart "überzogen und unangemessen".
Eva Lang, Abteilungsleiterin der dem österreichischen Kanzleramt unterstellten Gleichbehandlungsanwaltschaft, wies darauf hin, dass damit ein Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache unter Umständen ausgeschlossen werde.
Und das sei seit 2004 verboten!
Cathrin Rohrbacher, die Tankstellenpächterin, hielt dagegen, dass die 200 seitige technische Sicherheitsvorschrift ihrer Tankstelle es bedinge, dass eben die deutsche Sprache erforderlich sei um sie zu verstehen.
Daraufhin bewies der Grazer Magistrat Großmut und verkündete " das Verschulden als geringfügig und sehe von einer Strafe ab, man belasse es bei einer Verwarnung.
(Quelle "Junge Freiheit" Ausgabe 30/31/12)
Da frage ich mich, wer wird denn hier diskriminiert?
Soll man andere Menschen gefährden, nur um einen Migranten, der nicht willens ist Deutsch zu lernen, einstellen und riskieren, seine Tankstelle zu verlieren?
Wie bescheuert sind Politker eigentlich, so einen Paragraphen zu erlassen?
Armes Österreich!
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22.07.2012, 13:19 #2
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AW: Paragraphenschwachsinn
Aus Großbritannien hört man Gleiches. Da hilft nur, nicht jede erforderliche Qualifikation mit auszuschreiben, sondern im stillen Kämmerlein mit völlig anderslautenden Begründungen, wenn erforderlich, zu entscheiden.
Es kann nur immer einer eine Stelle "gewinnen". Die Begründungen für Entscheidungsfindungen sind nun einmal vielfältig.
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22.07.2012, 13:28 #4
AW: Paragraphenschwachsinn
Hier finde ich es noch entscheidend: Hat ein besorgter Gutmensch die Justiz auf besagte Anzeige aufmerksam gemacht oder war da einem Beamten langweillig und man suchte nach Beschäftigung auf Kosten der normalen Bevölkerung?
Natürlich ist die Sache von beiden Seiten her betrachtet lächerlich.
Die Tatsache ist aber auch erschreckend, bei einer kleinen Verfehlung vor der (lächerlichen) Gesetzgebung, wird man sofort vor den Kadi gezerrt."Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"
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22.07.2012, 14:03 #5
AW: Paragraphenschwachsinn
Wenn also ein Türke einen Mitarbeiter sucht und mich ablehnt, weil ich kein Türkisch kann, dann darf ich ihn also wegen Diskriminierung verklagen. Noch besser eigentlich ist es, wenn ein Mitarbeiter gesucht wird, der bestimmte fachliche Qualifikationen mitbringen muss. Auch ich könnte mittels Skalpell einen Patienten aufschneiden, habe also rudimentäre Kenntnisse in der Chirurgie. Darf mich also ein Krankenhaus ablehnen?
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Paragraphenschwachsinn
Daran kann man sehen, wie die Europäer von diesen Bereicherern verachtet werden.Außerdem ist Bildung, in diesem Fall eine Sprache zu erlernen, kein Wert.Das schrieb einmal die Frankfurter Allgemeine Zeitung über das Denken dieser Leute Diese Leute sind nicht bereit die Sprache des Landes in dem sie sich ein besseres Leben erhoffen zu erlernen.Im Koran Sure3 Vers 110 steht eindeutig, dass nichts von fremden Kulturen und Religionen gelernt werden muss. Also muss auch die Sprache nicht gelernt werden.
Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.
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AW: Paragraphenschwachsinn
Also in der hiesigen Stellenanzeige wird türkisch als Vorteil,jedoch nicht als Bedingung angegeben.
In der Industrie wohlgemerkt.
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