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  1. #1

    Recht auf Sterbehilfe auf dem Prüfstand

    Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte


    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet heute über die Frage, ob es ein Grundrecht auf Sterbehilfe gibt. Geklagt hat ein Witwer, dessen schwerstbehinderte Frau in Deutschland vergeblich eine Genehmigung für den Erwerb einer tödlichen Dosis Schlafmittel beantragt hatte. Weil das Bundesamt für Arzneimittel den Antrag ablehnte, nahm das Paar eine beschwerliche Reise in die Schweiz auf sich. Mit Hilfe der Organisation Dignitas setzte die 55-Jährige dort ihrem Leben ein Ende.
    Der Witwer sieht einen Verstoß gegen das Recht auf Schutz des Privatlebens. Die Bundesregierung macht hingegen geltend, ein Staat könne nicht verpflichtet werden, Hilfe zum Suizid zu leisten.


    http://de.nachrichten.yahoo.com/rech...050942724.html


    Hatte der Gerichtshof bereits über ähnliche Fälle zu urteilen?

  2. #2
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    AW: Recht auf Sterbehilfe auf dem Prüfstand

    Es ist schon makaber, wenn sich andere Menschen anmaßen darüber zu entscheiden, ob jemand aus dem Leben scheiden will, weil er eventuell nur noch unter größten Schmerzen leben kann, oder ob er total entstellt und keine Hoffnung auf Besserung hat, siehe Menschen mit Gesichtskrebs.
    Sicher kann sich der eine oder andere selbst etwas besorgen um aus dem Leben zu scheiden, aber anverwandte stehen dann trotzdem unter Generalverdacht, nachgeholfen zu haben.
    Erstrecht bei Menschen, die sich eben nicht mehr selber helfen können.
    Ich kann Betroffenen nur raten, rechtzeitig etwas zu besorgen, dass ihnen im Falle einer eintretenden Verschlimmerung einer Krankheit zum Suizid verhilft.
    Dann kann man nichts beweisen, ertsrecht, wenn er es anwendet, wenn niemand dabei ist.
    Nur auf Verdacht kann man keine Nachkommen verurteilen.
    Ansonsten finde ich es mehr als gerecht, wenn man jemand zuspricht, dass er in bestimmten Fällen selber bestimmen kann, wenn er aus dem Leben scheiden will.
    Bei unerträglichen Leiden hört für mich jede Pietät und jede Moral auf!
    Niemand hat das Recht darüber zu bestimmen, wann jemand sich das Leben nehmen will, wenn es krankheitsbedingt keinen Ausweg mehr gibt.
    Wer es dennoch tut, handelt anmaßend und bigott!

  3. #3
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    AW: Recht auf Sterbehilfe auf dem Prüfstand

    Das Thema Sterbehilfe ist wirklich sehr komplex. Ich meine, dass jemand, der aus belegbaren gesundheitlichen Gründen mit eigenen Worten den Wunsch nach Sterbehilfe äußert, auch entsprechende Hilfestellung bekommen sollte.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Recht auf Sterbehilfe auf dem Prüfstand

    Der Staat ist verpflichtet menschliches Leben zu schützen (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html). Aber es gibt Spielraum "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


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