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  1. #1
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    Aktuelle Umfrage zur Eurokrise: 58% der Deutschen wollen D-Mark zurück

    Die Hiobsbotschaften reißen nicht ab. Nahezu jeden Tag werden Meldungen über gigantische Haushaltslöcher und Schulden in Milliardenhöhe der Euro-Staaten sowie über die europäischen Finanzrettungsschirme ESM, ESFM, EFSF oder Eurobonds veröffentlicht. Was alle Rettungspläne gemeinsam haben: Der deutsche Steuerzahler ist in jedem fiskal-politischen Planspiel die “Melkkuh” Europas. Egal, in welches marode Finanzsystem die Milliarden an Euro gepumpt werden sollen, der deutsche Staat, sprich der Steuerzahler, darf im Notfall finanziell bluten. Ein Beitrag von boersennews.de

    hier weiterlesen

    Allerdings erscheinen mir diese 58% aus der Umfrage noch zu wenig.Denn wenn man im täglichen Umfeld darüber Meinungen einholt, erhält man den Eindruck, dass es bedeutend mehr D- Mark Befürworter gibt.
    Es wird von der Politik die Rückkehr zur D-Mark als unmöglich und als Horror dargestellt. "Scheitert der Euro, dann scheitert Europa." Wenn aber am Euro weiter festgehalten wird, dann scheitert Europa am Euro.
    Europa hat doch jahrelang auch mit eigener Währung eng zusammengearbeitet und wahrscheinlich mit weniger Streit. Die einzelnen Mitgliedsstaaten müssen ihre eigenen Währungen wieder einführen, denn der Euro ist ganz klar gescheitert.
    Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
    In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.

  2. #2
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    AW: Aktuelle Umfrage zur Eurokrise: 58% der Deutschen wollen D-Mark zurück

    Was wäre die EU denn ohne uns Deutsche?
    Was wäre denn, wenn wir wieder die D-Mark einführen würden?
    Unsere bisher gezahlten Milliarden an Schuldenländer wären zwar weg, aber das sind sie so oder so.
    Weitere Zahlungen aber könnten nichtmehr in D-Mark geleistet werden, und somit wäre es ein Schrecken mit Ende und nicht anders.
    Aber das Nachsehen hätten dann Frankreich und andere noch liqiude EU-Länder.
    Der Holocaust-Büsser Deutschland könnte sich dann als endgültig emanzipiert geben und sagen, wir haben endgültig unsere Schuld bezahlt, seht mal zu, wie ihr ohne uns zurecht kommt.
    Das Geheule möchte ich dann hören.
    Sogleich würde dann umgehend die Nazikelue geschwungen und von der neuen Kriegsgefahr aus Deutschland geredet werden.
    Die alten, bislang nur noch unterschwelligen Ressantiments gegen uns deutsche, würden explosionsartig frei und der kalte Krieg würde wieder aufleben, allerdings ohne die Russen, denn die würden sich heimlich die Hände reiben.
    Ich sage "ja" zur D-Mark und "nein" zum Euro, denn der ist für uns alle zum Teuro geworden, ob es die Politdeppen wahrhaben wollen oder nicht.
    Wir Kritiker lassen uns nicht verarschen!

  3. #3
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    AW: Aktuelle Umfrage zur Eurokrise: 58% der Deutschen wollen D-Mark zurück

    Das Problem, welches uns immer mehr Europa aufzwingt, ist im Paragraph 23 GG manifestiert. Allerdings scheinen einige Volkszertreter garnicht schnell genug besagten Paragraphen in die Tat umsetzen. Es wird durch Schäuble und Co ordentlich aufs Gas getreten, um unumkehrbare Tatsachen zu schaffen. Deutschland muss offensichtlich als Grundstein für ein 'Vereinigtes Europa' eingebracht werden.

    Zitat Zitat von § 23 GG
    Artikel 23

    (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

    weiter
    Wie ich soeben hörte, will sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen Beratungen bzgl. des ESM möglicherweise Zeit bis zum Herbst lassen. Das sind gute Nachrichten, wird doch nicht wieder nur abgenickt, sondern offenbar sogar einmal geprüft. Wollen wir hoffen, dass die Richter diesmal einen Entschluss "in dubio pro populo" fällen.

  4. #4
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    AW: Aktuelle Umfrage zur Eurokrise: 58% der Deutschen wollen D-Mark zurück

    Zitat Zitat von fari14 Beitrag anzeigen
    Es wird von der Politik die Rückkehr zur D-Mark als unmöglich und als Horror dargestellt. "Scheitert der Euro, dann scheitert Europa."
    Die üblichen Angstmeldungen und Horrorszenarien, um die "alternativlose" verquere Europapolitik der BRD zu rechtfertigen und jegliche Fragen aus dem Volk im Keime zu ersticken!

  5. #5
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    AW: Aktuelle Umfrage zur Eurokrise: 58% der Deutschen wollen D-Mark zurück

    Der Artikel 23 Grundgesetz ist eine Überlagerung:

    Alte Fassung dieses Artikels:


    § 23/Artikel 23 Grundgesetz

    Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

    Grundgesetz: Stand Januar 1977

    Wie aus diesem Artikel der obige (Zur Verwirklichung Europas) mit völlig anderem Inhalt werden kann, ist mir unbegreiflich!

  6. #6
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    AW: Aktuelle Umfrage zur Eurokrise: 58% der Deutschen wollen D-Mark zurück

    Zitat Zitat von Seatrout Beitrag anzeigen
    Das Problem, welches uns immer mehr Europa aufzwing, ist im Paragraph 23 GG manifestiert. Allerdings scheinen einige Volkszertreter garnicht schnell genug besagten Paragraphen in die Tat umsetzen. Es wird durch Schäuble und Co ordentlich aufs Gas getreten, um unumkehrbare Tatsachen zu schaffen. Deutschland muss offensichtlich als Grundstein für ein 'Vereinigtes Europa' eingebracht werden.
    Nichts ist unumkehrbar. Die Sowjetunion löste sich auch in ihre Bestandteile auf.

  7. #7
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    AW: Aktuelle Umfrage zur Eurokrise: 58% der Deutschen wollen D-Mark zurück

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Wie aus diesem Artikel der obige (Zur Verwirklichung Europas) mit völlig anderem Inhalt werden kann, ist mir unbegreiflich!
    Ganz einfach: 1992, also kurz nach der Wiedervereinigung und dem Fall des Eisernen Vorhangs, machte man sich daran, den Artikel grundsätzlich zu überarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass dies als Gegenleistung für die Wiedervereinigung erfolgte. Er ebnete ebenso den Weg für den Vertrag von Maastricht, dem wir unter anderem die verquere EU-Politik zu verdanken haben. Dieser ermöglicht Brüssel sowohl in die Sicherheits-, wie auch die Innen-, Aussen- und Justizpolitik der einzelnen Staaten einzugreifen. Im Klartext: Hier ist die Mehrabgabe von Kompetenzen und Souveränität nach Brüssel geregelt!

  8. #8
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    AW: Aktuelle Umfrage zur Eurokrise: 58% der Deutschen wollen D-Mark zurück

    Zitat Zitat von Seatrout Beitrag anzeigen
    Ganz einfach: 1992, also kurz nach der Wiedervereinigung und dem Fall des Eisernen Vorhangs, machte man sich daran, den Artikel grundsätzlich zu überarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass dies als Gegenleistung für die Wiedervereinigung erfolgte. Er ebnete ebenso den Weg für den Vertrag von Maastricht, dem wir unter anderem die verquere EU-Politik zu verdanken haben. Dieser ermöglicht Brüssel sowohl in die Sicherheits-, wie auch die Innen-, Aussen- und Justizpolitik der einzelnen Staaten einzugreifen. Im Klartext: Hier ist die Mehrabgabe von Kompetenzen und Souveränität nach Brüssel geregelt!
    Ganz genau, die Siegermächte haben uns die Wiedervereinigung beschert unter diesen Auflagen.
    Die DDR wurde den Russen zu teuer, und die Franzosen und Engländer brauchten das besiegte Deutschland als zukünftigen Garanten für etwaige Fehleinschätzungen bezüglich der geplanten EU.
    Wie weise, dass bestätigt sich jetzt.
    Nichts geschieht in unserer Politik, ohne dass die Siegermächte sich einmischen, schließlich gibt es immernoch keinen Friedensvertrag mit Deutschland!

  9. #9
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    AW: Aktuelle Umfrage zur Eurokrise: 58% der Deutschen wollen D-Mark zurück

    Zitat Zitat von Seatrout Beitrag anzeigen
    Ganz einfach: 1992, also kurz nach der Wiedervereinigung und dem Fall des Eisernen Vorhangs, machte man sich daran, den Artikel grundsätzlich zu überarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass dies als Gegenleistung für die Wiedervereinigung erfolgte. Er ebnete ebenso den Weg für den Vertrag von Maastricht, dem wir unter anderem die verquere EU-Politik zu verdanken haben. Dieser ermöglicht Brüssel sowohl in die Sicherheits-, wie auch die Innen-, Aussen- und Justizpolitik der einzelnen Staaten einzugreifen. Im Klartext: Hier ist die Mehrabgabe von Kompetenzen und Souveränität nach Brüssel geregelt!


    Ich antworte mal mit einem interessanten Artikel, der die Abgründe (welche, verrate ich nicht!) auftut:

    Ist es rechtens, in einem bestehenden Gesetz einen Artikel einfach ersatzlos zu streichen und stattdessen einen anderen Artikel neu einzufügen?
    Ja, natürlich ist das möglich und auch rechtens. Allerdings mit einer Einschränkung: Der neue Artikel darf nicht an derselben Position des alten stehen, sodass die Gesetzeshistorie erhalten bleibt.
    Ein Beispiel: Man darf nicht einfach den kompletten Text von Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland entfernen und einen vollständig anderen Inhalt einfügen.
    Selbstverständlich wird sowas auch nicht gemacht – oder etwa doch?


    Man nennt diesen Fall “Überblendung”, wenn der ursprüngliche Inhalt eines Gesetzesartikels komplett entfernt und anstatt diesem ein ganz anderer Text mit anderem Sinn eingefügt wird. Um Überblendung zu vermeiden wird üblicherweise ein Zusatzartikel eingefügt, beispielsweise Artikel 23a. So bleibt die Geschichte des Gesetzes nachvollziehbar.
    Wenn dagegen wirklich eine Überblendung durchgeführt wird, dann besteht eindeutig die Absicht, etwas zu verbergen, was absolut unzulässig ist.

    Nun, wurde das denn wirklich schon einmal gemacht? Womöglich am Grundgesetz der BRD? Oh ja, schauen Sie hier. Grundgesetz Artikel 23 alte Fassung bis zum 29.09.1990:


    [Geltungsbereich des Grundgesetzes]
    Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
    Und das hier ist die heutige Fassung von Artikel 23:
    [Europäische Union]
    (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
    (2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
    (3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
    (4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
    (5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
    (6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
    (7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.


    Lassen Sie das mal auf sich wirken.

    Allein schon das Problem, dass sich viele frühere Gerichtsurteile auf diesen überblendeten Artikel 23 beziehen, macht diese Urteile nicht mehr nachvollziehbar. Schon direkt im Grundgesetz gibt es eine solche Referenzierung in Artikel 144:

    (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

    Und nun schauen wir nicht nur nach der “Überblendung”, sondern nach dem Inhalt. Was war die Bedeutung des Artikel 23 alte Fassung? Er legte den Geltungsbereich des Grundgesetzes fest. Denn wenn man keinen Geltungsbereich für ein Gesetz festlegt, für wen oder was gilt dieses dann? Es muss sich ja auf ein Gebiet oder eine Völkergruppe beziehen.
    In der Präambel des Grundgesetzes heißt es seit dem Wegfall von Artikel 23 alte Fassung:


    Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

    Zählt eine Präambel mit zum Gesetz? Ich denke nicht – aber für wen oder was gilt dann das Grundgesetz?
    Aber selbst wenn die Präambel Gesetzesgültigkeit hätte, was hat es mit dem Satz “…hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben” auf sich?

    Wer ist denn das Deutsche Volk? Sind wir das, Sie und ich? Haben Sie uns das Grundgesetz gegeben? Ich war es jedenfalls nicht, also wer bitte war es dann, wer ist das “Deutsche Volk”? Und was hat das mit “Selbstbestimmung” zu tun?

    Besteht die Möglichkeit, dass die BRD laut ihrem heutigen Grundgesetz gar kein gültiges Staatsgebiet mehr besitzt und es deswegen weggelassen wurde?
    http://www.wahrheiten.org/blog/2008/...esetz-der-brd/

  10. #10
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    AW: Aktuelle Umfrage zur Eurokrise: 58% der Deutschen wollen D-Mark zurück

    Verkohlt, verschrödert, abgemerkelt:

    http://www.kanzlerdaemmerung.de/7-0-...rtikel-23.html

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