Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1

    Todesstrafe in SaudiArabien

    Saudi Arabien
    Regierungsform: Monarchie
    Todesstrafe: Ja
    Delikte: Mord, Vergewaltigung, bewaffneter Raubüberfall, Hochverrat, Drogenhandel, Ehebruch, Entführung, Gotteslästerung und Hexerrei
    Methode: Enthauptung (Steinigung,Hängen,Erschießen)



    Die Todesstrafe wird in Saudi Arabien für eine ganze Reihe von Delikten verhängt und vollzogen: Mord, Vergewaltigung, bewaffneter Raubüberfall, Hochverrat, Drogenhandel, Ehebruch, Entführung, Gotteslästerung und Hexerei. Die meisten dieser Verbrechen wurden traditionell, auf Grund des islamischen Rechts der Scharia, verhängt. Im März 1987 billigte der König einen Gesetzesvorschlag der Beratenden Versammlung, die Todesstrafe für die Einführung von Drogen in das Land zu verhängen. 1988 wurde die Todesstrafe für Sabotage- akte eingeführt, sowie für Verbrechen von Personen, die “korrupt auf Erden” sind. Zu letzteren gehört beispielsweise die Anwendung von Zauberei oder die Führung eines Bordells.

    Die übliche Hinrichtungsart ist die Enthauptung durch das Schwert auf einem öffentlichen Platz. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Hinrichtungen durch Erschießung und Steinigung vorzunehmen. Diese beiden Hinrichtungsarten sind seit Mitte der Achtziger Jahre nicht mehr vollzogen worden. Seit 1980 ist nur eine Erschießung bekanntgeworden, nämlich die des Ehebrechers Mansur Abdullah Hassan al-Baligh am 16. Dezember 1983 in Jizan. Außerdem gab es vier Steinigungen, und zwar wurde am 4. Dezember 1981 Tuwairish Bashir al-Halwi wegen eines Sexualmordes an einem Mann in Riyadh gesteinigt; am 23. Dezember 1983 in Makkah die Mörderin und Ehebrecherin Hind bint Ali Abdulghani Dighna; am 4. Jan. 1985 der Jemenit Ali Abdu Salim wegen sexuellen Mißbrauchs eines Jungen in Najran; und schließlich am 2. Mai 1986 der Vergewaltiger Mohamed bin Saleh al-Jawhar al-Yami in Sharura bei Najran.

    Die im Land übliche Enthauptung erfolgt in den Vormittagsstunden auf einem öffentlich zugänglichen Platz. Bis Anfang der Neunziger Jahre war es üblich, Hinrichtung am Freitag nach den Mittagsgebeten zu vollziehen, doch finden Hinrichtungen seit einer Reihe von Jahren auch an anderen Tagen statt. Das Ritual ist kurz: Der Delinquent wird mit einem Wagen vorgefahren und muß sich an einer bestimmten Stelle, einem Graben, gefesselt niederknien. Die Augen werden ihm verbunden. Der Scharfrichter gibt ihm einen Stoß in den Rücken, sodaß er sich aufbäumt, und schlägt im nächsten Moment mit dem Schwert zu. Bei einem geübten sicheren Schlag fällt der Kopf sofort zu Boden, das Blut fließt in den Graben. Doch gibt es auch Berichte von Scharfrichtern, die nicht so sicher zuschlagen, und deren vorgenommene Hinrichtung zu einer schrecklichen Schlachterei wird. Was mit dem Körper des Hingerichteten geschieht, und ob die Angehörigen die Leiche für eine Beerdigung erhalten dürfen, ist nicht bekannt.

    Saudi Arabien hat kein Strafgesetzbuch und keine Strafprozeßordnung, doch ist der Weg von der Verhaftung bis zur Hinrichtung klar vorgeschrieben. Die Polizei nimmt einen Verdächtigen fest, und untersucht die ihm vorgeworfene Straftat. Die Ermittlungen sind nicht öffentlich, und amnesty international wirft den saudischen Behörden seit vielen Jahren die Anwendung von Folter, die Verweigerung der Hinzuziehung von Anwälten und Dolmetschern und andere Benachteiligungen der Angeklagten vor. Wenn die Polizeibehörden die Schuld des Verdächtigten ermittelt haben, wird die Strafsache einem Richter vorgelegt, der auf Grund der Scharia oder anderer Strafgesetze das Urteil fällt. Dieses Urteil wird dann dem Berufungsgericht, sodann dem Hohen Justizrat und schließlich dem König zur Bestätigung vorgelegt. In der Regel dauert dies zwei bis drei Jahre, Abweichungen um viele Jahre sind allerdings dann möglich, wenn ein Mordopfer minderjährige Erben hat. Das saudische Recht räumt nämlich den Angehörigen von Opfern bestimmter Straftaten wie Mord und Vergewaltigung das Recht ein, dem Täter zu vergeben. Üblicherweise wird dafür ein Blutgeld (diya) bezahlt. Wenn die Kinder eines Mordopfers noch nicht volljährig, d. h. 18 Jahre alt sind, warten die Behörden solange, bis die Volljährigkeit erreicht ist, und fragen die nunmehr erwachsenen Kinder, ob sie dem Mörder ihres Vaters verzeihen wollen oder nicht. Es sind eine ganze Reihe von Fällen bekannt, in denen die Täter bis zu fünfzehn Jahre auf ihre Hinrichtung warten mußten, und schließlich auch hingerichtet wurden. Gnadenakte durch die Angehörigen sind sehr selten und zeugen von der großen Gläubigkeit der Menschen. Am 14. Juli 2000 sollte in Arar ein Mann enthauptet werden. Der Scharfrichter stand schon mit gezogenem Schwert neben ihm, als der Bruder des Mordopfers einschritt und den Täter begnadigte. Solche Begnadigungen erfolgen meist gerade angesichts des Todes, weil die Angehörigen kein weiteres Blutvergießen wünschen, dafür aber lieber eine gottgefällige Begnadigung vornehmen. Dieses Vorgehen wird von den Zuschauern der verhinderten Hinrichtung auch sehr begrüßt, sie loben die Angehörigen für ihre großmütige Tat, die nicht selbstverständlich ist, sondern große Überwindung kostet. Ein Gnadenakt ist allerdings auch jederzeit zwischen der Festnahme und der Hinrichtung möglich. Am 11. September 1997 erhielt Mohamed Saleh Obaid Zainum die Verzeihung der Mutter seines Opfers, 24 Stunden bevor er vor Gericht erscheinen sollte. Mörder und Opfer waren Freunde, die in einen Streit um Fußballergebnisse gerieten, der tödlich endete.

    Manchmal dauert es aus einem anderen Grund Jahre, bis es zu einer Entscheidung kommt. Im Dezember 1997 wurde nach sieben Jahren Verhandlungen zwischen seiner Sippe und der Sippe des Opfer der Mörder Muflih bin Mohamed bin Fheid vom al-Maraziqah Stamm begnadigt. Sein Vater hatte den Gouverneur der Provinz Khamis Musheit, Abdulaziz bin Musheia, um Hilfe gebeten. Schließlich schaltete sich auch Kronprinz Abdullah bin Abdulaziz ein, auf dessen Intervention hin die Familie des Opfers schließlich in einer öffentlichen Versammlung mit 5000 Zeugen nachgab und die Verzeihung gewährte.

    http://www.todesstrafe.de/todesstrafenatlas_Saudi%20Arabien.html

  2. #2
    Registriert seit
    22.05.2012
    Alter
    36
    Beiträge
    2.851

    AW: Todesstrafe in SaudiArabien

    oha Hexerei. Ja doch schon ein schwerer Tatbestand. Muss ich wohl beim nächsten Wüstenurlaub meinen Zauberkasten zuhause lassen.
    "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"

  3. #3
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: Todesstrafe in SaudiArabien

    Die Saudis haben Glück, dass Doofheit nicht mit der Todesstrafe geahndet wird. Das Land wäre sonst menschenleer.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
    Registriert seit
    15.11.2007
    Beiträge
    3.448
    Blog-Einträge
    2

    AW: Todesstrafe in SaudiArabien

    This text will be replaced


    http://open-speech.com/threads/60127...-Kaaba-geköpft

  5. #5
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.137
    Blog-Einträge
    1

    AW: Todesstrafe in SaudiArabien

    Zitat Zitat von der wache Michel Beitrag anzeigen
    This text will be replaced


    http://open-speech.com/threads/60127...-Kaaba-geköpft

    Gott gab diesen Affen Autos, Gott baute Straßen, Gott baute mehrstöckige Häuser, Gott gab ihnen Werkzeug.

    Also sind wir Gott! Das aber hat Gott nicht gewollt! Das wollten wir nicht!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Saudiarabien - mit dem Kind zur Enthauptung?
    Von burgfee im Forum Fatwa's
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 11.08.2014, 18:15
  2. SaudiArabien - Zementkrise
    Von burgfee im Forum Wirtschaft- Finanzen- Steuern- Arbeit
    Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 20.06.2012, 14:26
  3. SaudiArabien - Selbstmordattentäter-auktion
    Von burgfee im Forum Islam-Terrorismus
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 05.06.2012, 09:09
  4. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 13.10.2011, 20:20
  5. «Unruhen erreichen Saudiarabien» - Der Bund
    Von open-speech im Forum Presseschau
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 05.03.2011, 11:52

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •