-
Hits: 2028 | 20.06.2012, 19:08 #1
Urteil: Asylbewerber dürfen mit zugenähten Mündern protestieren
Urteil: Asylbewerber dürfen mit zugenähten Mündern protestieren
Bild: dpa
Iranische Asylbewerber in Würzburg dürfen bei ihrem Hungerstreik auch mit zugenähten Mündern in der Öffentlichkeit protestieren. Dies sei weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit, entschied das Verwaltungsgericht Würzburg am Dienstag in einem Eilbeschluss.
Vielmehr seien solche Aktionen vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt, selbst wenn diese Protestform in weiten Kreisen der Bevölkerung als abstoßend empfunden werde, befanden die Richter. Damit hob das Gericht ein Verbot der Stadt auf, das mit dem nötigen Schutz der Öffentlichkeit begründet worden war.
Lesen Sie auch: Nach 28 Jahren mit falscher Identität: US-Deserteur wieder aufgetaucht
Die iranischen Asylbewerber protestieren seit drei Monaten an wechselnden Orten in der Würzburger Innenstadt. Sie fordern ihre Anerkennung als politische Flüchtlinge und einen sofortigen Stopp der Abschiebungen. Mehrfach traten einige von ihnen zudem in einen Hungerstreik. Bis zum Ende der vergangenen Woche hatten sich sieben Männer und Frauen die Lippen zugenäht. Daraufhin hatten sich ehrenamtlich engagierte Ärzte und politische Unterstützer von den Asylbewerbern beziehungsweise ihren Protestmethoden distanziert.Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
http://www.burgfee.myblog.de
-
20.06.2012, 19:45 #2
AW: Urteil: Asylbewerber dürfen mit zugenähten Mündern protestieren
nun gerade einem Asylbewerber aus dem Iran würde ich eher glauben, dass er wirklich nicht in seine Heimat zurück kann und kein Wirtschaftsflüchtling ist... Mir scheint es fast so, dass überwiegend "die falschen" zuerst abgeschoben werden und Ali al A., der sowieso jedes Jahr einmal Urlaub im Irak macht aber hier als Asylant lebt, darf bleiben. Flüchtlinge aus dem Iran sind ja meistens auch "islamgeschädigt" und von daher auch kaum religiös und schon garnicht radikal... zumindest nach meiner Erfahrung zu urteilen.
"Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"
-
20.06.2012, 20:48 #3
AW: Urteil: Asylbewerber dürfen mit zugenähten Mündern protestieren
So ist es, Iraner fallen nicht negativ auf und gelten als am besten integrierte Ausländergruppe.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
-
20.06.2012, 23:28 #4
AW: Urteil: Asylbewerber dürfen mit zugenähten Mündern protestieren
Rassentheoretiker würden das sicher hiermit begründen:
Arier
Herkunft
Von der Wissenschaft wurden die sprachwissenschaftlich definierten Indogermanen auch als Arier bezeichnet. Im 19. Jahrhundert galten sie als Urvolk der indoeuropäischen Sprachgruppe. Belegt ist die Selbstbezeichnung arya jedoch nur aus dem Iran (Inschrift von König Darius in Naqsh-i Rustam) und Indien (Rigveda). Man stellte sie sich als Nomaden vor, die sich seit dem 3. Jtd. v. Chr. von ihrer Urheimat in den Steppen westlich des Urals in die zentralasiatische Steppe, nördlich des Kaspischen Meeres und des Aralsees, ausbreiteten und sich dabei in einen indischen (Indo-Arier) und einen iranischen (Irano-Arier) Zweig spalteten.[1]
Die Existenz eines zentralasiatischen nomadisierenden Hirtenvolkes, das sich Arier (Aryas) nannte, kann ausweislich heiliger Texte wie des Avesta und der Veden als gesichert gelten.[2] Im 2. Jahrtausend v. Chr. wanderte der indische Zweig der Arier (आर्य), deren Sprache Vedisch war, über den Hindukusch nach Nordwestindien ein, wo sie auf die Reste der Harappa-Kultur trafen.[3] Die iranischen Arier, die zu den Vorfahren der heutigen Perser, Paschtunen, Kurden und Belutschen wurden, wanderten im 11. bis 10. Jh. v. Chr. ein.[4] Die Migration der Arier in das Gebiet des heutigen Iran und Indiens ist in der Völkerkunde anhand der altiranischen heiligen Schriften des Avesta und der altindischen heiligen Schrift der Veden nachgewiesen.[2][3] Deswegen nennt man in der Sprachwissenschaft die heutigen indoarischen und iranischen Sprachen „arisch“.
Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
http://www.burgfee.myblog.de
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Ähnliche Themen
-
Nicht abgeschobene Asylbewerber dürfen bleiben
Von Hausmeister im Forum DeutschlandAntworten: 4Letzter Beitrag: 29.04.2016, 19:15 -
Asylbewerber: Dealer dürfen in Deutschland bleiben, auch bei 63-fachem Drogenhandel
Von Turmfalke im Forum DeutschlandAntworten: 8Letzter Beitrag: 12.08.2015, 22:15 -
Flüchtlinge Asylbewerber dürfen in öffentlichen Verkehrsmitteln schwarz fahren
Von Turmfalke im Forum DeutschlandAntworten: 5Letzter Beitrag: 05.08.2015, 20:04 -
Asylbewerber protestieren
Von Turmfalke im Forum DeutschlandAntworten: 14Letzter Beitrag: 19.07.2015, 09:25 -
Karlsruhe - Urteil durch - Asylbewerber bekommen nun mehr Geld
Von malignus im Forum DeutschlandAntworten: 26Letzter Beitrag: 29.07.2012, 20:38
DAS ist eine Wahrheit die 99%...
Migrantentäter mit Gedächtnislücken