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  1. #1
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    Kinderehen und Ehen nach islamischen Recht auch in Deutschland

    So einfach ist das. Das geänderte Personenstandsrecht sorgt für Erleichterung:

    (2) Die Beurkundung der Eheschließung nach Absatz 1 erfolgt auch dann, wenn die Ehe im Inland zwischen Eheschließenden, von denen keiner Deutscher ist, vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Eheschließenden angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen worden ist.
    § 34 PStG


    Restlicher Gesetztestext hier:

    http://www.buzer.de/gesetz/7606/a148957.htm

  2. #2
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    AW: Kinderehen und Ehen nach islamischen Recht auch in Deutschland

    In den weiteren Ausführungen dieses Gesetzes steht aber, dass die Ehe durch ein Standesamt beurkundet sein muss.
    Da in muslischen Staaten der Imam die Ehen beschließt, kann also eine solche Ehe nicht von einem deutchen Standesamt übernommen werden.
    Also ist so eine Ehe nicht gültig.
    Mich würde aber interessieren, wie die Sachlage wirklich ist, bzw. wie die Musels damit umgehen und wie man behördlichrseits handelt.
    Da ich bis heute keinerlei Proteste seitens der Muslimverbände vernommen habe, gehe ich davon aus, dass auch solche Ehen anerkannt werden, auch wenn das Gesetz so eine Ehe nicht vorsieht.
    Also kann man davon ausgehen, dass auch in diesem Fall mit vorauseilendem Gehorsam den Wünschen der Muslime nachgekommen wurde.
    Vielleicht macht sich mal ein guter deutscher Beamter oder Stadtbediensteter daran, alle Missbrauchsfälle seitens deutscher Behörden aufzulisten und zu veröffentlichen, damit das deutsche Volk einmal darüber aufgeklärt wird, wie deutsches Recht im Sinne der Muslime gebeugt wird.
    Das würde dazu führen, dass die gesamte Justiz und die Ausländerbehörden vor den Kadi gezerrt werden müssen.
    Unser Recht gilt nur noch für rein deutsche Bürger, alle anderen werden mittlerweile nach Heimatrecht behandelt.
    Der Okzident verschwindet peu a peu im Nichts. Alles Kultur und schleichende Islamisierung! Deutschland und Europa auf dem Weg zur Orientalisierung!

  3. #3
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    AW: Kinderehen und Ehen nach islamischen Recht auch in Deutschland

    Zitat Zitat von holzpope Beitrag anzeigen
    In den weiteren Ausführungen dieses Gesetzes steht aber, dass die Ehe durch ein Standesamt beurkundet sein muss.
    Da in muslischen Staaten der Imam die Ehen beschließt, kann also eine solche Ehe nicht von einem deutchen Standesamt übernommen werden.
    Also ist so eine Ehe nicht gültig.
    Mich würde aber interessieren, wie die Sachlage wirklich ist, bzw. wie die Musels damit umgehen und wie man behördlichrseits handelt.
    Da ich bis heute keinerlei Proteste seitens der Muslimverbände vernommen habe, gehe ich davon aus, dass auch solche Ehen anerkannt werden, auch wenn das Gesetz so eine Ehe nicht vorsieht.
    Also kann man davon ausgehen, dass auch in diesem Fall mit vorauseilendem Gehorsam den Wünschen der Muslime nachgekommen wurde.
    Vielleicht macht sich mal ein guter deutscher Beamter oder Stadtbediensteter daran, alle Missbrauchsfälle seitens deutscher Behörden aufzulisten und zu veröffentlichen, damit das deutsche Volk einmal darüber aufgeklärt wird, wie deutsches Recht im Sinne der Muslime gebeugt wird.
    Das würde dazu führen, dass die gesamte Justiz und die Ausländerbehörden vor den Kadi gezerrt werden müssen.
    Unser Recht gilt nur noch für rein deutsche Bürger, alle anderen werden mittlerweile nach Heimatrecht behandelt.
    Der Okzident verschwindet peu a peu im Nichts. Alles Kultur und schleichende Islamisierung! Deutschland und Europa auf dem Weg zur Orientalisierung!
    Moment: Es steht dort: "Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden..."

    und weiter: "Die Beurkundung der Eheschließung nach Absatz 1 erfolgt auch dann, wenn die Ehe im Inland zwischen Eheschließenden, von denen keiner Deutscher ist, vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Eheschließenden angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen worden ist."

    Die Reihenfolge ist somit eine andere: Es wird nach dem Recht eines anderen Staates geheiratet (ohne Prüfung, ob das Recht unserem widerspricht) und danach wird diese Ehe in das deutsche Register aufgenommen.

    Was nichts anderes heißt, als als rechtmäßig registriert und von den Behörden abgesegnet mit allen Rechten, die einer solchen ehelichen Gemeinschaft gegenüber dem deutschen Staat und der Versichertengemeinschaft entstehen.

  4. #4
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    AW: Kinderehen und Ehen nach islamischen Recht auch in Deutschland

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Moment: Es steht dort: "Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden..."
    und weiter: "Die Beurkundung der Eheschließung nach Absatz 1 erfolgt auch dann, wenn die Ehe im Inland zwischen Eheschließenden, von denen keiner Deutscher ist, vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Eheschließenden angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen worden ist."

    Die Reihenfolge ist somit eine andere: Es wird nach dem Recht eines anderen Staates geheiratet (ohne Prüfung, ob das Recht unserem widerspricht) und danach wird diese Ehe in das deutsche Register aufgenommen.
    Was nichts anderes heißt, als als rechtmäßig registriert und von den Behörden abgesegnet mit allen Rechten, die einer solchen ehelichen Gemeinschaft gegenüber dem deutschen Staat und der Versichertengemeinschaft entstehen.
    Hast Recht, ist ja auch etwas verwirrend.
    Eine Schweinerei ist das auf jedenfall, denn wie kann es angehen, dass ein Ausländer Zuständigkeit hat über eine deutsche Behörde.
    Und dann wird es auch noch vom zuständigen Standesamt abgesegnet.
    Das ist nicht mehr Deutschland, dass ist ein Scherbenhaufen aus Multikultimist und islamisierter Polit-Arschkriecher.

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    Letzter Beitrag: 06.04.2010, 21:01

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