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  1. #1

    Neuregelung der Organspende

    Bundestag stimmt über Neuregelung der Organspende ab
    Brief soll Bürger zu Erklärung animieren
    AFPAFP – vor 43 Minuten

    Nach jahrelangen Debatten stimmt der Bundestag heute über die Neuregelung zur Organspende ab. Zuvor wollen die Abgeordneten über den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer sogenannten Entscheidungslösung debattieren. Die Bürger sollen danach künftig von ihrer Krankenkasse per Brief gezielt aufgefordert werden, eine freiwillige Erklärung über ihre Bereitschaft zur Organspende abzugeben.

    Damit soll erreicht werden, dass sich die Menschen stärker als bisher mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und die Zahl der dringend nötigen Organspenden steigt. Bei der Abstimmung wird mit einer breiten Mehrheit für den Gesetzentwurf gerechnet.


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    In Deutschland werden am häufigsten Nieren transplantiert, darauf folgen Leber und Herz. Bei allen Organen übersteigt der Bedarf die Zahl der transplantierten Organe.
    http://de.nachrichten.yahoo.com/bund...053030802.html

  2. #2
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    AW: Neuregelung der Organspende

    Nahsie tot, aber die Organe sind noch zu gebrauchen.

  3. #3

    AW: Neuregelung der Organspende

    Kürzlich sagte mir jemand, in seinem Bekanntenkreis sei eine Frau während ihrer Urlaubsreise in der Schweiz verstorben. Sie hatte keinen Eintrag über Organspendebereitschaft in ihrem Ausweis, daher sei es nach schweizerischem Gesetz legitim gewesen, die transplantierbaren Organe (ich meine er sprach von einer Herzentnahme) zu entfernen. Damit nicht genug sei die Organentnahme sogar der Familie in Rechnung gestellt worden. Er hat den genauen Betrag genannt, ich meine er hätte gesagt, die Familie der Verstorbenen hätte dafür 120.000euro bezahlen müssen.

    Hätte sie in ihrem Paß ausdrücklich geschrieben, daß sie nicht zu Organspenden bereit ist nach ihrem Tod, wäre die Entnahme auch in der Schweiz unzulässig gewesen.



    Hat davon jemand schon mal was gehört?

    Mal davon abgesehen wie die Schweizer das mit ihren eigenen Leuten handhaben, wundert mich, daß sie so leicht Zugriff auf ausländische Leichen bekommen und zudem noch die Angehörigen zur Kasse bitten können.

    Von daher sollten wir da mal genau hinschauen, wie das neue Gesetz aussehen wird!

  4. #4

    AW: Neuregelung der Organspende

    Grüne kritisieren Weitergabe von Organspender-Daten

    (AFP) – Vor 20 Stunden
    Berlin — Kurz vor der Bundestagsabstimmung über die Neuregelung zur Organspende haben die Grüne erneut Details des Gesetzentwurfs kritisiert. Die Grünen-Expertin Elisabeth Scharfenberg warnte im "Tagesspiegel" vor einer möglichen Weitergabe von Organspender-Daten an die Industrie. Dadurch könnten "hochsensible Informationen" über Organspender und -empfänger, etwa über deren Lebensweise oder ihre Vorerkrankungen, in die Hände der kommerziell arbeitenden Industrie gelangen.
    Hintergrund ist ein Passus im Gesetzentwurf, wonach personenbezogene Organspenderdaten auch ohne Einwilligung der Betroffenen für Forschungszwecke an die Pharmaindustrie weitergegeben werden dürfen. Voraussetzung ist, dass "das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schützenswerten Interessen der betroffenen Person überwiegt und der Forschungszweck nicht auf andere Weise zu erreichen ist".
    Das Gesundheitsministerium weist die Bedenken dagegen zurück. Es gehe nicht um die Kommerzialisierung von Daten, sagte eine Sprecherin der Zeitung. Allerdings gebe es ein starkes Interesse, die teilweise schweren Nebenwirkungen der lebenslang zu nehmenden Medikamente nach einer Transplantation durch mehr Forschung zu verringern.
    Der Bundestag entscheidet am Freitag über einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer so genannten Entscheidungslösung. Der Entwurf sieht vor, dass jeder Bürger künftig regelmäßig von der Krankenkasse informiert und befragt wird, ob er im Falle seines Todes zur Organspende bereit ist. Die Antwort kann auf einem Spenderausweis, aber auch auf dem Personalausweis, oder dem Führerschein vermerkt werden. Einen Zwang zur Entscheidung gibt es aber nicht.
    Bislang werden Bürger nicht gezielt nach ihrer Bereitschaft befragt. Als Organspender kommt nur in Frage, wer aus eigenem Antrieb heraus einen Organspendeausweis hat.
    In einer zweiten Stufe, möglicherweise ab 2017, sollen Krankenversicherte ihre Organspendebereitschaft auch auf der elektronischen Gesundheitskarte vermerken lassen können. Grüne und Linkspartei haben dies wegen datenschutzrechtlicher Bedenken kritisiert. Die Linken bemängeln zudem, dass die Reform des Transplantationsgesetzes keine Verbesserungen bei der Transparenz und Kontrolle von Organspenden schaffe.
    Derzeit warten rund 12.000 Patienten in Deutschland auf ein Organ, jährlich gibt es aber nur knapp 1400 Spenden. Die Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses, Carola Reimann (SPD) dämpfte die Erwartungen an schnelle Erfolge der Neuregelung. "Ich erwarte nicht, dass die Zahl der realisierten Organspenden rasch ansteigt", sagte sie der "Braunschweiger Zeitung". Wenn aber mehr Menschen bereits zu Lebzeiten eine Organspende-Entscheidung träfen, bedeute dies eine große Entlastung für die Angehörigen, die bisher mit solchen Fragen häufig völlig überfordert seien.
    Copyright © 2012 AFP. Alle Rechte vorbehalten. Mehr »
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    http://www.google.com/hostednews/afp...b0e509b2274.11


    Na klasse, Spenderbeitschaft schon gleich auf der Krankenkassenkarte vermerken, in Grenzfällen kann das leicht zum eigenen Todesurteil werden.

    Wo kann man was darüber lesen, ob die Angehörigen für die Oranentnahme zu zahlen haben bzw. von der Krankenkasse des Verstorbenen oder des Empfängers oder wer sonst die Kosten übernimmt geschrieben?

  5. #5

    AW: Neuregelung der Organspende

    Volltreffer!

    Große Gefahr! Auch tödlich verunglückten Touristen werden im Urlaubsland die Organe entnommen

    Ausländischen Touristen oder Geschäftsreisenden droht im Reiseland die Organentnahme, wenn sie dort tödlich verunglücken. Die Gefahr droht vor allem deutschen Staatsangehörigen, die sich aufgrund der deutschen Gesetzeslage in scheinbarer Sicherheit wähnen, auch wenn sie in Deutschland einer späteren Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen haben. Denn in Deutschland ist dafür eine Zustimmungserklärung des Betroffenen oder später seiner Angehörigen notwendig. Doch in den meisten europäischen Ländern gilt bei Organtransplantation die so genannte Widerspruchsregelung. Und liegt nirgends ein Widerspruch vor, wird auch ein deutscher Urlauber ungefragt zum Organspender. "In vielen Fällen hätten dann nicht einmal mehr die Angehörigen ein Widerspruchsrecht".
    Die Gefahr, gegen seinen Willen später "ausgenommen" zu werden droht z. B. in Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, Luxemburg, Schweden, Portugal, Slowenien, Tschechien und Ungarn. In Belgien, Finnland und Norwegen haben die Angehörigen wenigstens ein Einspruchsrecht.
    Der ADAC empfiehlt deshalb, vor Antritt einer Auslandsreise in einem Organspendeausweis festzulegen, ob im Ernstfall die Organe freigegeben werden oder nicht. Solche Ausweisen, auf denen auch ein Widerspruch vermerkt werden kann, sind in der Regel in Arztpraxen und Apotheken erhältlich. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung versendet auf Anfrage einen Ausweis in neun Sprachen (dpa, 26.10.2005).
    Aufsehen erregte vor einigen Jahren der Fall eines beim Skifahren in Österreich tödlich verunglückten jungen Deutschen, dem sofort nach dem Unfall die Organe heraus geschnitten wurden, ohne dass sich die Familienangehörigen dagegen wehren konnten (idea-spektrum Nr. 12/2007). Er hatte noch keine Widerspruchserklärung ausgefüllt.
    Sehr große Gefahr droht auch Urlaubern oder Geschäftsreisenden in Spanien oder Frankreich. Dort gilt bereits der Herzstillstand als ausreichende Todesfeststellung für die Organentnahme und nicht erst der so genannte Hirntod wie in Deutschland (in Frankreich gilt diese Regelung für bestimmte Kliniken). Denn man kommt so schneller an die begehrten Organe.

    Wer z. B. als Deutscher häufiger nach Österreich fährt, für den ist es eine zusätzliche Sicherheit, in Österreich direkt eine Widerspruchserklärung abzugeben. Dies dauert nur wenige Minuten. Das einfach verständliche Formular dafür kann im Internet herunter geladen werden. Die Erklärung kann dann gefaxt werden: Zentrales Widerspruchsregister für Organentnahme ÖBIG, Stubenring 6, 1010 WIEN. Dort wird man dann auch als Deutscher als Nicht-Organspender registriert. Sinnvoll ist es auch, wenn der nächste Verwandte auch hier eine Kopie hat. Normalerweise würde auch eine einfache Widerspruchserklärung reichen, die man z. B. im Portemonnaie mit sich führt. Doch ob diese dann rechtzeitig gefunden wird und ob überhaupt jemand danach sucht, ist eben die Frage. Von daher sollte in jedem Fall der nächste Angehörige darüber informiert sein, wenn man keine Organentnahme wünscht. Obwohl dies in Österreich nichts nützt, wenn keine persönliche Widerspruchserklärung vorgelegt werden kann.
    Siehe dazu: http://www.oebig.org/index.php?set_l...en_ebene3=9999

    Gesetzliche Regelungen für die Entnahme von Organen zur Transplantation in Europa
    Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung
    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
    http://www.organspende-kampagne.de/i...n_organspende/

    Land Gesetzliche Regelung
    Belgien Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen
    Dänemark Erweiterte Zustimmungsregelung
    Deutschland Erweiterte Zustimmungsregelung
    Finnland Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen
    Frankreich Informationsregelung; Achtung! Organentnahmen in mehreren Kliniken bereits nach Herzstillstand
    http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...559972,00.html
    Griechenland Erweiterte Zustimmungsregelung
    Großbritannien/Irland Erweiterte Zustimmungsregelung
    Italien Widerspruchsregelung
    Luxemburg Widerspruchsregelung
    Niederlande Erweiterte Zustimmungsregelung
    Norwegen Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen

    Österreich Widerspruchsregelung
    Portugal Widerspruchsregelung
    Schweden Widerspruchsregelung in Verbindung mit Informationsregelung
    Schweiz Erweiterte Zustimmungslösung
    Slowenien Widerspruchsregelung
    Spanien Widerspruchsregelung; Achtung! Organentnahmen bereits nach Herzstillstand
    Tschechien Widerspruchsregelung
    Ungarn Widerspruchsregelung

    Zustimmungsregelung oder Erweiterte Zustimmungsregelung
    Der Verstorbene muss zu Lebzeiten, z. B. per Organspendeausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen über eine Entnahme entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.

    Widerspruchsregelung
    Hat der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, z. B. in einem Widerspruchsregister, so können Organe zur Transplantation entnommen werden. In einigen Ländern (siehe oben) haben die Angehörigen ein Widerspruchsrecht.
    Bei einer Widerspruchsregelung in Verbindung mit einer Informationsregelung geht der Gesetzgeber ebenfalls grundsätzlich von einer Bereitschaft zur Organspende bei fehlendem Widerspruch zu Lebzeiten aus. Allerdings müssen die Angehörigen in jedem Fall über die geplante Entnahme unterrichtet werden. Ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nicht zu.

    Spanien und bald auch Frankreich:
    Organentnahmen bereits nach 5 Minuten Herzstillstand

    Besonders krass ist die Situation in Spanien, wo man bereits wenige Minuten nach dem Tod oder vermeintlichen Tod mit dem Aufschneiden des Körpers zwecks Organentnahme beginnen kann. Organentnahme in Spanien: Gesetzliche Regelung - Kriterium Herzstillstand.
    Ähnlich soll es demnächst auch in Frankreich sein:
    http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...559972,00.html

    http://www.theologe.de/organe1.htm


    Und stimmt es wirklich, daß in der Schweiz die Organentnahmekosten den Angehörigen des Verstorbenen aufgedrückt wird?

    Wie sind die Organspendeausweise organisiert? Sind die Daten auf einer nationalen oder europäischen Datenbank hinterlegt? Und wie sichert sich der Inhaber des Ausweises ab, daß da das Kreuzchen versehentlich im Zentralrechner an die falsche Stelle gesetzt wurde? Kann er seine Zustimmung oder Ablehnung mit Gegenunterzeichnung einer Behörde (z.B. Gesundheitsamt) bei einem Notar hinterlegen? Kann man dazu ergänzen Organspende nur, wenn die Krankenkasse des Empfängers die Kosten übernimmt und die eigenen Angehörigen verschont bleiben?

    Oder wie sonst kann man sich absichern?


    Falls der Organspendeausweiskeinerlei Duplikate hat, die Inhalte nirgendwo hinterlegt werden ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß er bei einer Ablehnung der Organentnahme *übersehen* wird!

  6. #6

  7. #7

    AW: Neuregelung der Organspende

    Bundestag beschließt NeuregelungDas erwartet die Bürger künftig bei einer Organspende

    Donnerstag, 01.03.2012, 21:33

    Nach mehr als 15 Jahren ist der Politik ein Durchbruch bei der Organspende-Debatte gelungen. Möglichst alle Bürger sollen sich künftig für eine Spende entscheiden. Dabei müssen sie vor allem Eines: Sich immer wieder entscheiden.




    Jeder Erwachsene in Deutschland wird künftig regelmäßig per Brief aufgefordert, sich für oder gegen eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden. Angesichts des drastischen Organmangels soll diese grundlegende Reform die geringe Zahl der Spender spürbar und schnell erhöhen. Einen Zwang zur Entscheidung soll es nicht geben.

    Sobald der geplante Gruppenantrag im Sommer Gesetz geworden ist, sollen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Menschen schriftlich nach ihrer Spendebereitschaft fragen. Man kann dann die Bereitschaft erklären (Ja), sie verneinen (Nein) oder das Anschreiben einfach wegwerfen. Auch die Bereitschaft, nur bestimmte Organe zu spenden, soll man erklären können. Auch soll man bestimmte Organe ausdrücklich ausschließen können. Die Erklärung soll wie bisher auf einem Organspende-Ausweis aus Papier dokumentiert werden.

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    Ein gespendetes Organ unterwegs zu seinem Empfänger



    Bundestag beschließt Neuregelung: Das erwartet die Bürger künftig bei einer Organspende - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/gesundheit/gesun...id_719620.html




    Bürger sollen alle zwei Jahre angeschrieben werden

    Wenn dies technisch möglich ist, soll die Entscheidung auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Diesen Eintrag sollen die Versicherten selbst an Terminals etwa beim Arzt vornehmen können. Sie sollen das aber auch ihren Ärzte oder ihrer Krankenkasse überlassen können. Die technischen Möglichkeiten solle die für die Karte zuständige Gesellschaft der Akteure im Gesundheitswesen, die Gematik, bis 2013 entwickeln.

    Die erste Welle an Aufforderungen zur Entscheidung ohne Zwang soll binnen eines Jahres bis Mitte 2013 komplett verschickt sein. Dann sollen die Bürger den jetzigen Planungen zufolge ab Mitte 2015 und dann im Weiteren alle zwei Jahre auf dieselbe Weise nach ihrer Spendebereitschaft gefragt werden. Die Bürger sollen vor einer Entscheidung umfangreich informiert werden.

    Menschen sollen öfter mit dem Thema Organspende konfrontiert werden

    „Jeder Organspender ist ein Lebensretter“, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Wichtig sei: „Kein Zwang.“ Die Zahl der Organspender solle steigen. Dazu sei die Politik gegenüber den rund 12 000 Patienten auf den Wartelisten verpflichtet. „Uns ist wichtig, dass mit der Post die Diskussion auch in die Familien getragen wird“, sagte die Grünen-Expertin Elisabeth Scharfenberg.

    „Wir wollen die Menschen deutlich öfter mit dem Thema Organspende konfrontieren“, sagte der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn. SPD-Expertin Carola Reimann erklärt: „Wir hoffen, dass wir damit die Bereitschaft deutlich erhöhen können.“. Ihre Linke-Kollegin Martina Bunge hob hervor: „Es wird immer auch die Möglichkeit geben, die Entscheidung auch auf Papier zu dokumentieren.“ Die Linke steht der elektronischen Gesundheitskarte kritisch gegenüber.

    Zunahme an Spenderorganen für noch wichtiger als die Reform zur Entscheidung

    Parallel soll das bereits auf den Weg gebrachte Transplantationsgesetz den Bundestag passieren. Damit soll in den Kliniken die Organentnahme vorangetrieben werden. Kritiker der Zustände in deutschen Krankenhäusern halten dies für eine Zunahme an Spenderorganen für noch wichtiger als die Reform zur Entscheidung.

    Heute müssen die Menschen ihre Bereitschaft zur Spende aus eigener Initiative erklären – per Organspende-Ausweis oder gegenüber den Angehörigen. Fast 70 Prozent der Menschen sind laut Umfragen bereit, nach ihrem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Aber nur weniger als 20 Prozent haben ihre Entscheidung in einem Spendeausweis dokumentiert.


    Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation hatte die Zahl der Organspenden 2010 einen Rekordwert erreicht, ist aber im vergangenen Jahr wieder deutlich zurückgegangen. 2011 spendeten rund 1200 Menschen nach ihrem Tod Organe – 7,4 Prozent weniger als im Jahr zuvor.
    pie/dpa
    http://www.focus.de/gesundheit/gesun...id_719620.html

  8. #8

    AW: Neuregelung der Organspende

    Demnach gibt es noch kein Zentralregister:

    Die Autoren des neuen Gesundheitsmonitors 2011 von Bertelsmann Stiftung und Barmer GEK halten bei der Entscheidungslösung ein Zentralregister für „nahezu unvermeidlich“. Darin sollten bundesweit positive wie negative Erklärungen zur Organspende erfasst werden. Das heute oft schwierige Gespräch mit den Angehörigen eines möglichen Spenders in der Klinik könne stark erleichtert werden, so die Experten der Uni Halle-Wittenberge.
    ...
    Organspende: Zwei Drittel der Deutschen zu Spenden bereit - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/gesundheit/gesun...id_692047.html
    http://www.focus.de/gesundheit/gesun...id_692047.html

  9. #9

    AW: Neuregelung der Organspende

    Organtransplantation

    Die verschwiegenen Leiden
    von Organspender und Organempfänger



    ...


    Inhalt

    Einführung:
    Die wenigsten Menschen wissen, worauf sie sich einlassen
    Kirche ersetzt Wissen um Reinkarnation durch Lehren von "Erbsünde" und angeblich ewiger Hölle
    Vorbereitung zur Organentnahme statt liebevoller Sterbebegleitung
    Das geistige Wissen der Bibel und die Meinung der heutigen Mediziner
    Kirche und Transplantationsmedizin ignorieren das Leben der Seele
    Nierenspende eines Politikers oder Tod einer Politiker-Mutter als Türöffner für öffentliche Meinung
    Die egomanen und wirtschaftlichen Interessen

    Teil 1: Der grausame Schmerz der Organspender
    1. 1. Arzt übersieht Lebenszeichen des Patienten - gedanklich schon beim Organempfänger
    1. 2. Philippinen: Wegen Organen - Junger Mann offenbar im Krankenhaus getötet
    1. 3. Wie hirntote Menschen leben und sich mitteilen
    1. 4. Der klinische Tod ist noch nicht der Tod
    1. 5. "Tote" wehren sich - Seele des Organspenders ist noch voll schmerzempfindlich
    1. 6. Großbritannien: Trotz Abwehrreaktionen der Spender keine Betäubung
    1. 7. Mutter muss sich von sterbenden Sohn abwenden - er muss zur Organentnahme
    1. 8. "Widerstand" und Todeskampf der Hirntoten
    1. 9. Transplantationsmedizin vermittelt "Anspruch" auf fremde Organe
    1.10. Wenn der Scheintote aufgesägt wird - Schmerzen, die keiner ermessen kann
    1.11. Entführungen zum Zwecke der Organentnahme
    1.12. Während Organentnahme setzt plötzlich Atmung wieder ein - Beschleunigtes Verfahren?
    1.13. Spanien: Schon Herzstillstand reicht für Organentnahme
    1.14. Italien: Illegale Augenentnahmen
    1.15. Heute gesunde Menschen - früher in letzter Minute vor Organentnahme gerettet
    1.16. Österreich: Ohne Widerspruchserklärung Organentnahme auch ohne Zustimmung der Angehörigen
    1.17. Verwandte lassen Organspender notgedrungen allein und qualvoll sterben
    1.18. Gewebetransplantationen: Körperteile im Wert bis zu 100.000 Dollar
    1.19. USA: Hirntodfeststellung trotz Hustenreiz und Bewegung des Kopfes
    1.20. Indien: Spender von Organen zu Lebzeiten bleiben ärmer und kränker
    1.21. Venezuela: Unerträgliche Schmerzen bei Leichenöffnung - "Toter" wachte wieder auf
    1.22. Der medizinisch Totgesagte kann noch denken und fühlen, sich aber nicht mehr bewegen
    1.23. "Toter" wachte in letzter Sekunde auf dem Organentnahme-Tisch auf und wurde wieder gesund

    Teil 2: Das seelische Leiden der Organempfänger
    2. 1. Organempfänger nimmt Gefahren nicht mehr rechtzeitig wahr
    2. 2. Versteckte Todesphantasien von Organempfängern - Lebensuhr schon abgelaufen?
    2. 3. Organspender als ständiger Begleiter des Empfängers
    2. 4. Organempfänger fühlen sich wie "zwei Personen"
    2. 5. Etwas Undefinierbares macht sich im Bett breit
    2. 6. Sinnkrise bei einem Empfänger: Wozu bin ich noch da?
    2. 7. Organempfänger fühlt Seele des Spenders in sich weiterleben
    2. 8. Schreckliches Gefühl der Verwüstung und Selbstmordgedanken
    2. 9. Empfänger übernimmt Eigenschaften des Spenders
    2.10. Organempfänger wünscht sich seine eigenen Organe zurück
    2.11. Zwangstransplantation - Junges Mädchen gibt Kampf gegen Organempfang auf
    2.12. Patientin: Jede Krankheit hat eine Ursache
    2.13. Nicht auf Warnung vor Transplantation gehört - Junge Frau gestorben
    2.14. Mit Hepatitis C infizierte Niere transplantiert: Patient gestorben
    2.15. Weder Körper noch Seele akzeptieren das fremde Organ
    2.16. Wesensveränderungen: Spender lebt teilweise im Empfänger weiter
    2.17. Penistransplantation - Empfänger und Ehefrau machen Operation rückgängig
    2.18. Leiden von Gewebeempfängern
    2.19. Organempfänger heiratet erst Frau des Spenders und bringt sich dann wie Spender um
    2.20. Im Organ sind die Informationen des Totgesagten. Empfänger versucht deshalb, es abzustoßen

    Teil 3: Hinweise für Betroffene oder für Menschen, die sich entscheiden müssen
    Dankbare Organempfänger
    Unglückliche Organempfänger und verzweifelte Angehörige, die einst einer Organspende zustimmten
    Jeder muss selbst entscheiden
    Jede Situation unterscheidet sich von den anderen
    Warum die Blockierung der Gefühlsebene nicht erforscht wird
    Die schwere Krankheit ist kein geheimnisvoller Zufall, sondern hat eine tiefe Bedeutung
    Ganzheitsheilung und der rechte Zeitpunkt zum Hinübergehen

    Teil 4: Weitere Nachrichten
    Organspender-Show in den Niederlanden / Spanien: Organentnahme bereits bei Herzstillstand
    13-jähriges Mädchen: Lieber sterben als fremdes Herz?
    Organspender fordert vom Organempfänger Niere zurück
    Empfänger von fremdem Herzen geht wieder gerne zum Jagen
    Priester kann nicht mehr Seelsorger sein, weil er vor Organspende warnte
    Evangelisch-lutherischer Transplantationsmediziner ist Präsident des Ökumenischen Kirchentags
    CDU- und CSU-Politiker fordern: Wer nicht ausdrücklich widerspricht, dem sollen Organe entnommen werden können
    Ministerin und bekennende Lutheranerin wirbt im Namen des Staates für Organspende / Bundesregierung zieht nach
    Nun ist es wissenschaftlich bewiesen: Hirntote Menschen sind nicht tot
    Chefarzt kehrt um: Gott habe ihm deutlich gemacht, nicht mehr zu transplantieren
    Evangelische Kirche: "Nimm deine Organe nicht mit den Himmel!"
    Neues Transplantationsgesetz kommt in Deutschland noch 2011
    Sterbendem Ski-Star Burke wurden Organe heraus geschnitten / Teenie-Star Bieber wirbt Organspender
    Halbinsel Sinai: Gesunden Flüchtlingen werden bei lebendigem Leib die Organe gestohlen
    Papst ist kein Organspender, da seine spätere Leiche "der ganzen Kirche" gehöre
    Aktion "Organpaten" - Neues Gesetz in Deutschland: Entscheidungslösung statt Zustimmungslösung
    Transplantations-Professor verhöhnt warnende Stimme
    Deutschland ist Organ-Importnation
    Wie seit über 1700 Jahren: Kirchenvertreter führen das Land und die Menschen in die Irre
    Hirntoter Jugendlicher studiert heute Rechnungswesen - weil seine Eltern Organentnahme verweigerten

    Teil 5: Ein fremdes Herz - eine Erzählung

    Teil 6: Weitere Links und Literaturhinweise

    Hinweise
    1: Was lehren die Kirchen über den Hirntod eines Organspenders?
    2: Mit welchem Trick die Kirche das Gebot "Du sollst nicht töten" zu umgehen versucht
    3: Was lehren die Kirchen über den Organempfänger?
    4: Was lehren die Kirchen über den Körper eines Menschen als Ganzes?
    5: Was würde Jesus wohl heute sagen?





    ...
    http://www.theologe.de/theologe17.htm

    Hyperlinks im Originallink anklicken!

  10. #10

    AW: Neuregelung der Organspende

    ...

    Die zentralen Neuerungen der Gesetze:

    Auf einen fraktionsübergreifenen Gruppenantrag hin wird die bisherige erweiterte Zustimmungsregelung in eine sogenannte Entscheidungsregelung umgewandelt. Jeder Mensch wird regelmäßig von den Krankenkassen dazu aufgefordert, seinen Willen zum Thema Organspende zu dokumentieren. Die Erklärung soll später auch von den Krankenkassen auf der Gesundheitskarte festgehalten werden. Aus Angst vor einer Aufweichung der datenschutzrechtlichen Regel will die Opposition Änderungsanträge stellen.
    Um jeden potentiellen Organspender zu identifizieren, sollen alle Krankenhäuser, in denen eine Organentnahme möglich ist, einen Transplantationsbeauftragten benennen. Bislang gibt es diese Vorschrift nur in acht Bundesländern. Der Transplantationsbeauftragte muss die Voraussetzung und die Zustimmung zur Organspende klären, die Zusammenarbeit mit der DSO und den Transplantationszentren koordinieren und das Krankenhauspersonal mit allen Belangen einer Organspende vertraut machen. Die Finanzierung ist weitgehend ungeklärt.
    Eine neue Forschungsklausel soll es Ärzten erlauben, personenbezogene Daten zu Forschungszwecken an Dritte weiterzuleiten. Bislang waren diese Daten streng geschützt. Nun sollen die Daten zu Forschungszwecken sogar an Pharmafirmen vergeben werden, wenn "das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schützenswerten Interessen der betroffenen Person überwiegt". Und das ohne Einwilligung des Betroffenen oder Anonymisierung seiner Daten.
    Die Absicherung eines Lebendspenders soll verbessert werden: Die Krankenkasse des Organempfängers muss die Kostenübernahme aller in Zusammenhang mit der Organspende stehenden Folgekosten (Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen, Arbeitsausfall etc.) garantieren. Das gilt für gesetzliche wie für private Krankenkassen gleichermaßen. Derzeit bestehen mitunter Unstimmigkeiten, welche Kasse die Kosten trägt.
    Die Stellung der DSO als Aufsichts- und Koordinierungsstelle wird gestärkt, sie soll weiterhin für Sicherheit und Qualität sorgen. Kritiker bemängeln, dass die DSO selbst keiner Kontrolle unterliegt und wenig Transparenz schafft. Ende 2011 waren anonyme Vorwürfe erhoben worden, bei der DSO herrschten Vetternwirtschaft und Selbstbedienungsmentalität. Im April trat daraufhin einer der beiden Vorstände, Thomas Beck, zurück, die Stiftung wird nun komplett neu organisiert.


    ...
    http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...-a-834463.html

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