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  1. #1
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    Üppige Verteidigung auf Staatskosten

    Man kann wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln! Hierzulande ist scheinbar alles möglich, vorausgesetzt man besitzt einen Migrationshintergrund und befindet sich illegal im Land.

    Mehmet Y.: 3 Anwälte auf Staatskosten

    03. Mai 2012 20.20 Uhr, Anne Losensky Üppige Verteidigung auf Staatskosten. Und im Prozess verhöhnt er dann noch die Hinterbliebenen.

    Eigentlich dürfte er gar nicht mehr in Deutschland sein. Seine Frau hatte sich von ihm getrennt, ihm drohte die Abschiebung in die Türkei. Aber dann brachte Mehmet Y. (25) seine Schwiegermutter und seine Schwägerin um. Als mutmaßlicher Doppelmörder sitzt er seitdem in Haft – und wird seit Donnerstag von drei Anwälten auf Staatskosten verteidigt. Kriminalgericht, Saal 500. Zweiter Versuch, dem sogenannten Wedding-Killer den Mordprozess zu machen.
    Den ersten ließ er so platzen: Pflichtverteidiger abgelehnt („kein Vertrauen“), Kosten bis dahin etwa 2.000 Euro. Da der Aushilfskellner mittellos ist, erst einmal bezahlt vom Staat. Dann suchte sich der Wedding-Killer eine hübsche, neue Anwältin aus. Es heißt, diese habe aber noch so viele andere Termine, deshalb kam zur Verstärkung eine zweite Anwältin hinzu. Und weil die Richter fürchteten, dass ihr Angeklagter wieder das „Vertrauen“ verlieren könnte, verpassten sie ihm noch einen Sicherungs-Pflichtverteidiger, den er nicht mehr ablehnen kann.
    Drei Anwälte kosten den Steuerzahler pro Prozesstag jeweils 500 Euro, macht 1.500 Euro. Zehn Tage sind bisher geplant. Macht 15.000 Euro. Hinzu kommen 1.000 Euro Verfahrensgebühren, die jeder Anwalt bekommt. Mehmet Y. schweigt im Prozess. Plötzlich zischt er auf türkisch „ehrloses Schwein“ zu seinem Ex-Schwiegervater hinüber, der Frau und Tochter durch ihn verlor und auf der Nebenklägerbank sitzt.
    Er ist wegen zweifachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs angeklagt. Er hatte kaltblütig zwölfmal auf die fünf Menschen im Familienauto seiner Ex geschossen. Aus „Rache, Hass und Eifersucht“ habe er alle zerstören wollen, heißt es. Wird er schuldig gesprochen, kommt er ins Gefängnis. Allerdings bedeutet „lebenslänglich“ in Deutschland in der Regel mindestens 15 Jahre, danach kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Verurteilte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Justiz will sich die Staatsgelder natürlich zurückholen. Das kann man 30 Jahre lang bei Mehmet Y. versuchen, zum Beispiel von dem Geld, das Häftlinge im Gefängnis verdienen – wenn sie denn arbeiten wollen und einen der raren Jobs im Knast ergattern.

    Quelle
    Was nicht alles möglich ist, in der Bunten Republik???

  2. #2
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    AW: Üppige Verteidigung auf Staatskosten

    Diese 3 Verteidiger gäben nur Sinn, wenn eine Frist zur Abschiebung durch rechtzeitige Prozeßeröffnung und durch rechtzeitiges Urteil gewahrt werden könnte. So aber, da der Täter die Haft ja sowieso (warum eigentlich?) in Deutschland abbüßen wird (wie der Artikel anklingen läßt), ist das eine sinnlose Verschwendung von Steuergeldern - wieder einmal!

    Gebt lieber Omas und Opas in Deutschland genug zu Essen und eine altersgerechte Wohnung, bevor ihr Anatolien subentioniert!

  3. #3
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    AW: Üppige Verteidigung auf Staatskosten

    Der Mehmet Y. wird nie diese Summen zurückzahlen. Auch wenn er seine Strafe im Gefängnis absitzen sollte, zahlen solche Leute doch kein Geld zurück. Es wird wohl darauf hinauslaufen,dass der Steuerzahler das Geld nie wieder sieht und er frühzeitig entlassen wird. Schließlich ist er doch ein Türke und Diese werden doch bei uns ganz sanft behandelt.Oder sollte ich mich irren?

  4. #4
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    AW: Üppige Verteidigung auf Staatskosten

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    So aber, da der Täter die Haft ja sowieso (warum eigentlich?) in Deutschland abbüßen wird (wie der Artikel anklingen läßt), ist das eine sinnlose Verschwendung von Steuergeldern - wieder einmal!
    Weil in diesem Lande begangene Straftaten auch hier, so verlangt es das Gesetz, verbüßt werden müssen. Wieder einmal? Wie immer!!!

    Der Schwerverbrecher kann übrigens nach Verbüßung seiner Strafe nicht ins Herkunftsland abgeschoben werden, weil ihm dort möglicherweise die Todesstrafe droht. Der Typ bleibt uns somit erhalten, vorraussichtlich mit dem Status der Duldung! Für ne Einbürgerung reichts in diesem Gutmenschensystem noch nicht aus; wer weiss allerdings, wie es nach Absitzen seiner Tat aussieht? Im Nachhinein stellt sich mir allerdings die Frage, ob er genau diese Duldung mit seiner Tat erreichen wollte?

  5. #5
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    AW: Üppige Verteidigung auf Staatskosten

    Zitat Zitat von fari14 Beitrag anzeigen
    Der Mehmet Y. wird nie diese Summen zurückzahlen. Auch wenn er seine Strafe im Gefängnis absitzen sollte, zahlen solche Leute doch kein Geld zurück. Es wird wohl darauf hinauslaufen,dass der Steuerzahler das Geld nie wieder sieht und er frühzeitig entlassen wird. Schließlich ist er doch ein Türke und Diese werden doch bei uns ganz sanft behandelt.Oder sollte ich mich irren?
    Du irrst nicht! Es kommt voraussichtlich noch dicker! Er verbleibt mit Duldungsstatus unter uns und wird weiterhin von der Gesellschaft alimentiert, oder wollen wir lieber BELOHNT sagen?

  6. #6
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    AW: Üppige Verteidigung auf Staatskosten

    Er hat ja in der U-Haft sogar einen Mitgefangenen mit einem Kochtopf halbtot geschlagen, weil es der Meinung war, auch dieser Typ hätte mit seiner Frau geschlafen.
    Wie man sieht, machen sich diese Psychos nichts aus einer Inhaftierung.
    Warum auch, draußen tun sie nichts, im Knast erstrecht nicht. Alimentiert werden sie aber hier wie dort.
    Kommt er wieder frei, ist er ein Held in den Augen seiner Freunde und steigt bestimmt zum Gang-Boss auf.
    Ach wäre es schön, könnte man an einem Hebel drücken und diesen ganzen Spuk mit einem Schlag loswerden.
    Ich kenne einen, das ist der "Notfalls Per Dehumanisation"-Hebel!

  7. #7
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    AW: Üppige Verteidigung auf Staatskosten

    Zitat Zitat von holzpope Beitrag anzeigen
    -Vollzitat-
    Sagte nicht der Hosenanzug sehr zutreffend: "Wir können auf kein Talent verzichten!"?

  8. #8
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    AW: Üppige Verteidigung auf Staatskosten

    Wenn Deutsche Opfer einer beschränkten Justiz werden, müssen sie die Beweise für ihre Unschuld noch selbst zahlen


    888 Tage saß sie als Mörderin, schwere Brandstifterin und Versicherungsbetrügerin hinter Gittern: Nur mithilfe privater Gutachter gelang es einer zu Unrecht verurteilten Frau ihre Unschuld zu beweisen. Die Kosten für den Freispruch soll das Justizopfer jedoch teilweise aus eigener Tasche bezahlen.
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/...euro-1.1329352
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #9
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    AW: Üppige Verteidigung auf Staatskosten

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Wenn Deutsche Opfer einer beschränkten Justiz werden, müssen sie die Beweise für ihre Unschuld noch selbst zahlen
    Früher hieß es immer, Justizia ist blind. Heute kann man nur noch sagen: Justizia hat Schlagseite!
    Da der Islam und seine Apologeten immer kräftiger am Thron von Justizia sägen, neigt sich das Ganze immer mehr zur Seite der Scharia.
    Dabei verschiebt sich offensichtilich die Perspektive und der Blick für die deutschen Gesetze wird immer trüber.
    Hinterhofrichter und Imame nehmen immer häufiger das Recht in die Hand, und gehen großkotzig über deutsches Recht hinweg.
    Die deutsche Justiz lässt sich immer häufiger auf faule Kompromisse mit Museltätern ein, um dem Anspruch Deutschlands, ein gnädiges Einwanderungsland zu sein, gerecht zu werden.
    Die Vorgaben machen unsere neoliberalen Schwacköpfe in Berlin.
    Das Gutmenschentum reibt sich die Hände und die Asylantenarschkriecher können immer häufiger neue Erfolge für ihre Schützlinge verbuchen.
    Das eigene Volk wird dabei bewusst übergangen, da es ja noch reichlich mit der Vergangenheit gegängelt wird, die generationenübergreifend auch noch unsere Urenkel bewältigen müssen, so sie bis dahin nicht unter dem Halbmond heruntergekommen sind.
    Man sollte alle Richter, die sich des Volksverrats schuldig machen, öffentlich benennen und brandmarken.
    Es geht nicht an, dass sich Muslime immer mehr herausnehmen und wir Deutschen nichts dazu sagen dürfen.
    Wenn Deutsche Unrecht erleiden müssen, muss das zu Lasten des Staates geregelt werden, schließlich büssen wir alle ja auch schon für Verfehlungen von Banken und Versicherungen, die beileibe nicht zu Unrecht behandelt wurden, im Gegenteil.
    Diese besagte Frau bleibt jetzt auf 25.000 Euro sitzen, nur weil sie ihre Unschuld beweisen musste.
    Wenn das gerecht ist, dann stimmt in unserem Rechtssystem einiges nicht, denn für die Verurteilung nur eines Musellumpen wird ein Vielfaches ausgegeben.

  10. #10
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    AW: Üppige Verteidigung auf Staatskosten

    Ermessensspielraum heißt das Zauberwörtchen!

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