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  1. #21
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Zitat Zitat von Themis Beitrag anzeigen
    Ich sehe das ähnlich, nur zeigen die Reps keine echten Alternativen auf. Der Fingerzeig auf die Verfehlungen des VS ist da leider etwas schwach.
    Doch Themis, sie liefern eine Alternative: Alles bleibt, wie es ist!

    Warum etwas verändern, was bereits funzt? Nur, um die Reumütigkeit nach den Döner-Morden, die bis heute nicht bewiesen sind, noch zu unterstreichen? Das ists doch, worauf dieser Schwachsinn abzielt. Deutsche sollen schneller härter bestraft werden können. Es reicht der Ausspruch "Scheisstürke" für Knast, "Scheissdeutscher" wird hingegen mit Beleidigung geahndet! Das Strafrecht soll durch die Änderung zugunsten zugewanderter, nicht integrationswilliger und unbeherrschbarer Migranten bewusst gebeugt werden! So klar will man es nicht aussprechen, aber genau das ist gemeint! Die absolute Kapitulation des Rechtsstaates vor kriminellen Fragmenten!


    Die Gesetzesinitiative der Länder Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen sei zudem auch deshalb abzulehnen, weil sie ausweislich der Begründung generalpräventive Zwecke verfolge, die gerade bei der individuellen Strafzumessung nichts zu suchen hätten.
    Nun wird auch klar, weshalb geändert werden soll! Es handelt sich bei den Antragstellern genau um die Bundesländer, die am stärksten bereichert sind und deren Justiz und Exekutive schon lang nix mehr auf die Reihe kriegen. Um einem Unfähigkeitszeugnis zu entgehen, soll das Gesetz gebeugt werden, um das eigene Unvermögen bei der Rechtsprechung zu kaschieren! Berlin wurde bei den Antragstellern vergessen!

  2. #22
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Zitat Zitat von Seatrout Beitrag anzeigen
    Doch Themis, sie liefern eine Alternative: Alles bleibt, wie es ist!
    Stimmt, das ist eine Alternative, aber ich fordere eine „echte“ Alternative. :-)

    Warum etwas verändern, was bereits funzt?
    Funzt es denn? Dem erhöhten Aufkommen von hassgeleiteten Gewaltdelikten kann und sollte man schon irgendwie gesetzgeberisch Rechnung tragen, nur halte ich eine Änderung des § 46 II für den falschen Weg.

    Nur, um die Reumütigkeit nach den Döner-Morden, die bis heute nicht bewiesen sind, noch zu unterstreichen?
    Jein, die Dönermorde sind nur der Aufhänger. Derartige Erwägungen gibt es länger. Vor einigen Jahren war schon mal die Rede davon, die gefährliche Körperverletzung um einen qualifizierten Tatbestand zu erweitern, nämlich um einen § 224 a StGB.
    Da gab es damals Überlegungen, ob man sich am Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“ oder aber am inzwischen entfallenen Tatbestand des Völkermordes gem. § 220 a orientiert und beim Tatmotiv auf Vorurteile des Täters gegenüber „nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppen“ abstellt. An den niedrigen Beweggründen beißen sich die Richter oft die Zähne aus, aber eine Anlehnung am Völkermord wäre eigentlich nicht verkehrt gewesen. Man hätte das ja um Vorurteile gegenüber Behinderte und Homosexuelle erweitern können. Das wurde aber alles verworfen.

    Das ists doch, worauf dieser Schwachsinn abzielt. Deutsche sollen schneller härter bestraft werden können. Es reicht der Ausspruch "Scheisstürke" für Knast, "Scheissdeutscher" wird hingegen mit Beleidigung geahndet! Das Strafrecht soll durch die Änderung zugunsten zugewanderter, nicht integrationswilliger und unbeherrschbarer Migranten bewusst gebeugt werden! So klar will man es nicht aussprechen, aber genau das ist gemeint! Die absolute Kapitulation des Rechtsstaates vor kriminellen Fragmenten!
    Ob man gezielt darauf hinarbeiten will, glaube ich zwar nicht, aber natürlich will man auch Gesinnungen wie z.B. Antisemitismus bekämpfen, weil die deutsche Gesellschaft weiterhin als tolerant gelten will.
    Die Frage ist, wie behandelt man effektiv Rassismus, Antisemitismus, Schwulenhass und andere Geschwüre der Gesellschaft? Parteiverbote sind da eher zwecklos, denn man kann damit Rassisten, Antisemiten und Co. die Abscheu nicht austreiben. Was bleibt? Es geht offenbar nur über die Kriminalpolitik. Das Strafrecht wird seit eh und je für solche Zwecke instrumentalisiert. Alternativen? Echte?

    Nun wird auch klar, weshalb geändert werden soll! Es handelt sich bei den Antragstellern genau um die Bundesländer, die am stärksten bereichert sind und deren Justiz und Exekutive schon lang nix mehr auf die Reihe kriegen. Um einem Unfähigkeitszeugnis zu entgehen, soll das Gesetz gebeugt werden, um das eigene Unvermögen bei der Rechtsprechung zu kaschieren!
    Sehr richtig. Leider schöpfen die Richter das Strafmaß nicht so aus wie sie es könnten.

    Aber tröste dich, Seatrout irgendwann sind die Deutschen vielleicht in der Minderheit und bedürfen besonderen Artenschutzes. Dann wird der Gesetzgeber vielleicht ja den Spieß umdrehen.... *Ironie off*

  3. #23
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Die Frage ist, wie behandelt man effektiv Rassismus, Antisemitismus, Schwulenhass und andere Geschwüre der Gesellschaft?
    Vielleicht sollte man vor Gericht künftig folgendes Schema anwenden, was neuerdings bei Bewerbungen angeblich ja so vielversprechend verläuft: die Anonymität!

    Gehen wir einmal davon aus, dass sämtliche Boni vor Gericht gestrichen würden, gesetzliche Spielräume weitestgehend abgebaut und Vorstrafen ausgeblendet würden, sondern nur nach Paragraph und Strafe abgeurteilt würde, wäre dann die Rechtsprechung gerechter? Würde der Täter anstatt seines Namen nur mit einem Aktenzeichen der Justiz bekannt, könnte oder dürfte sie weder Rückschlüsse auf Familienverhältnisse, kulturelle Herkunft, etc. ziehen. Folglich würde aufgearbeitet, was der Beklagte seinen Opfern im Detail angetan hat. Hierfür gibt es vorher festgelegte Strafmaße. Diese werden je nach Härte des Vergehens "quasi am Fliessband" verabreicht. Verschwindet im Gerichtssaal die Persönlichkeit, gibts auch für Mihigrüler heftigere und gerechtere Urteile, weil der Migrantenboni nicht mehr zur Anwendung kommt, sondern lediglich die Tat als solche bestraft wird. Auch die Richter könnten gegenüber den Angeklagten anonym richten, alles womöglich noch ohne Sichtkontakt. Vorurteile und Bevorzugungen fallen somit weg und jeder weiss von vornherein, was ihm blüht, wenn er eine Frau vergewaltigt oder jemanden tötet. Eine Rechtsprechung, die auf persönliche Hintergründe keine Rücksicht nimmt. Würden alle möglichen Hintergründe, die tatverzerrend wirken und allzu oft den Tätern zugute kommen, ausgeblendet, dann würden Gesetzesänderungen, die ausnahmslos immer Aufweichungen und neue Schlupflöcher darstellen, unnötig!

  4. #24
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Seatrout, das würde nur funktionieren, wenn wir unsere moralischen und ethischen Ansprüche auf Null herunterschrauben würden. Aufrgund unsere Natur können wir das jedoch nicht.

    Ist es denn nach deinem persönlichen Rechtsempfinden kein Unterschied, ob jemand z.B. den Liebhaber seiner Frau aus Eifersucht den Kiefer bricht oder einem Fremden auf der Straße aufgrund seiner dunklen Hautfarbe? Sollte man für den betrogenen Ehegatten nicht mehr Verständnis haben und ihn milder bestrafen als den Rassisten, auch wenn der Schaden, den der jeweils Verprügelte erlitten hat, der gleiche ist?
    Oder hast du mit dem Vater einer vergewaltigten und ermordeten Tochter, der Selbstjustiz übt, indem er dem Mörder ein Messer zwischen die Rippen jagt, nicht mehr Verständnis als mit jemandem, der einen arg- und wehrlosen Behinderten attackiert? Dem Vater wurde von seinem Opfer schon zuvor Unrecht angetan. In einem anonymisierten Strafprozess würde man das nicht strafmildernd berücksichtigen. Wäre das nun gerecht...?

    Wie gesagt, gegen einen qualifizierten Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung hätte ich nichts einzuwenden, denn schließlich unterscheidet man schon seit der Antike zwischen Tötung und Mord. Warum soll man das bei der Körperverletzung nicht auch machen? Wenn man das Strafmaß anzieht, wird sich mancher (natürlich nicht jeder) Gesinnungstäter die Tat vorher dreimal überlegen. Damit hätten es die Gerichte mit einem anderen Strafmaß zutun und würden weniger Kuschelurteile fällen und das sicherlich nicht nur zum Nachteil deutscher Straftäter.

    Die Gesinnung sollte man nicht völlig aus dem Strafrecht herausnehmen, mir missfällt nur eben diese Tendenz zur Übermoralisierung, die sich mit der Änderung des § 46 II symbolisch abzeichnet. Ich habe den Eindruck, dass Deutschland nicht auf seine eigenen sozialen Probleme reagiert, sondern sich im Zuge der Globalisierung vom Rechtssystem und der Menschenrechtspolitik der USA (über die UNO) beeinflussen lässt. In der Stellungsnahme der Bundesregierung (Link im Eröffnungsbeitrag) hieß es schließlich:

    „Auch von Seiten internationaler, mit der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit befasster Gremien wird Deutschland empfohlen, in § 46 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Tatbegehung aus rassistischen Motiven ausdrücklich zu benennen (vgl. Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Rassismusfragen, Githu Muigai, über seinen Deutschlandbesuch, A/HRC/14/43/Add.2 vom 22. Februar 2010, Rn. 78; Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates, Bericht über Deutschland, vierte Prüfungsrunde, veröffentlicht am 26. Mai 2009, Rn. 22), wenngleich es insoweit keine bindende Vorgaben gibt, insbesondere auch nicht aufgrund des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (vgl. BT-Drs. 17/3124, S. 8).“
    Deutschland kann sich also dieser „Empfehlung“ vonseiten der EU und der UNO nicht entziehen, nimmt bei der Umsetzung aber wenig Rücksicht darauf, ob der Ausbau des Gesinnungsstrafrechts überhaupt dem Anspruch der deutschen Gesellschaft gerecht wird. Wir haben in Europa de facto nicht die identischen ethnokulturellen Konflikte wie die USA und müssen auf unsere speziellen Begebenheiten entsprechend anders reagieren.
    Ich formuliere es noch einmal deutlicher: mit den Döner-Morden hat die Gesetzesänderung rein gar nichts zu tun.

  5. #25
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Natürlich gibt es verschiedene Beweggründe für eine Tat, dennoch ist das Ergebnis das gleiche. Im schlimmsten Fall ist das Opfer tot, ob aus Eifersucht oder aus Lust am töten. In der heutigen Gesellschaft, in der mehr als je zuvor nach Ausflüchten seitens der Justiz gesucht wird, Schwer- und Schwerstkriminelle schuldig zu sprechen, die Resozialisierung dieser Leute wichtiger ist als Opferschutz, in einer solchen Gesellschaft fehlt der eiserne Besen, mit dem erstmal wieder Recht und Ordnung hergestellt werden muss! Die Kuscheljustiz, die Zuwanderern Straftaten bis zum Mord zubilligt, ohne diese dafür ernsthaft zur Verantwortung zu ziehen, hat den Hang zur Realität bereits verloren. Diese kann nur durch mehr Anonymität wieder hergestellt werden, denn wenn bekannt ist, wer der Täter ist, gibts gleich wieder den Migrantenbonus! Wir müssen weg von der Zweiklassenjustiz und hin zur gerechten Strafe. Bringe ich jemanden um, aus welchem Grund auch immer, und kenne von vornherein die Strafe dafür, überlege ich mir mein handeln sehr genau!

    Einzige Ausnahme: Notwehr!

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