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  1. #11

    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Na dann fangt einmal gleich damit an. Das Verbot des menschenverachtenden Korans wäre ein erster Schritt.

  2. #12

    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Zitat Zitat von Störtebekker Beitrag anzeigen
    Na dann fangt einmal gleich damit an. Das Verbot des menschenverachtenden Korans wäre ein erster Schritt.
    Wäre ja mal interessant Protokolle von Debatten der UNO mit dem OIC zu lesen. Gab es je Bestrebungen von Seiten der UNO den radikalfundamentalistischen Islam infrage zu stellen?

  3. #13

    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Pressemitteilung zur UNO-Resolution gegen Diffamierung von Religionen

    UNO-Resolution schützt Islam auf Kosten der Menschenrechte


    B O N N (31. März 2010) Islamische Kräfte im UN-Menschenrechtsrat setzen sich nachdrücklich für eine Definition der Menschenrechte nach islamischem Verständnis ein. Darauf macht die Islamwissenschaftlerin Prof. Christine Schirrmacher vom Institut für Islamfragen anlässlich der jüngst erneuerten UNO-Resolution gegen Diffamierung von Religionen aufmerksam. Mithilfe der Resolution solle offensichtlich der Islam allein unter den Schutz der UNO-Verlautbarung gestellt und so vor jeglicher kritischer Auseinandersetzung insbesondere mit dem politischen Islam bewahrt werden. Das jetzt vom UNO-Menschenrechtsrat verabschiedete Dokument spricht im Titel zwar allgemein von Religionen, die nicht diffamiert werden sollen, aber im Text werde ausschließlich mehrfach der Islam namentlich genannt, erklärte Schirrmacher. Von der zunehmenden Diskriminierung und Verfolgung christlicher und anderer Minderheiten in islamischen Ländern ist dagegen an keiner Stelle die Rede. Stattdessen enthält die Resolution eine scharfe Verurteilung des Minarettverbots, ohne die Schweiz namentlich zu erwähnen. Als „Manifestationen von Islamophobie“ könnten solche Diskriminierungen, so das Papier in drohendem Unterton, zu einer „Polarisierung […] mit gefährlichen unbeabsichtigten und unvorhergesehenen Konsequenzen“ führen. Die EU, die USA und mehrere lateinamerikanische Staaten hatten gegen den Entwurf der Organisation islamischer Staaten (OIC) gestimmt, der mit 20 Ja-Stimmen bei 17 Gegenstimmen und acht Enthaltungen angenommen wurde.


    Islamische Staaten fordern abschreckende Strafen für Islamkritiker

    Pakistan hatte den Entwurf im Namen der OIC eingebracht. Das pakistanische Blasphemiegesetz bedroht jegliche Islamkritik mit dem Tod und, so Schirrmacher, werde immer wieder zur Unterdrückung religiöser Minderheiten und missliebiger Personen missbraucht. Die 57 Mitgliedstaaten der OIC hatten die Bekämpfung der Islamophobie bereits im Dezember 2005 während des Karikaturenstreits in ihr Zehnjahres-Aktionsprogramm aufgenommen. So sollten über die UN alle Staaten dazu aufgerufen werden, Gesetze gegen Islamophobie – also eine krankhafteund vermeintlich unbegründete Angst vor dem Islam - zu beschließen – und zwar einschließlich abschreckender Strafen. Dahinter steht laut Schirrmacher der Wunsch, die Überzeugung politisch umzusetzen, dass der Islam die allen anderen überlegene und vollkommene Religion ist, die das gesamte persönliche und gesellschaftliche Leben regelt. Aus offizieller OIC-Sicht kann es daher keine vernünftigen Einwände und begründeten Ängste gegenüber dem Anspruch des Islam geben.

    Menschenrechte nur in Übereinstimmung mit der Scharia

    Eine Islamisierung des Menschenrechtsverständnisses hätte laut Schirrmacher schwerwiegende Folgen. Im Vorwort der Kairoer Menschenrechtserklärung der OIC von 1990 wird mit Verweis auf den Koran die islamische Umma als die beste Gemeinschaft beschrieben. Die Gesetze der Scharia werden als verbindliche Gebote Gottes definiert. Wer sie einhalte, verehre Gott. Wer sie missachte oder verletze, begehe eine schreckliche Sünde. Menschen sind daher laut Artikel 1 durch die Unterwerfung unter Gott vereint. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit steht unter Schariavorbehalt (Art. 2). Meinungsfreiheit und Information darf „nicht dazu eingesetzt und missbraucht werden, die Heiligkeit und
    Würde der Propheten zu verletzen [oder] die moralischen oder ethischen Werte auszuhöhlen“ (Art. 22). Wenn daher Papst Benedikt XVI. in seiner Regensburger Rede vom September 2006 Muhammads Feldzüge kritisch beleuchte, überschreite er die Grenzen islamisch legitimierter Meinungsfreiheit. Auch der dänische Zeichner der Muhammad-Karikaturen kann sich aus dieser Perspektive nicht auf die Kunstfreiheit berufen. Eine solche Definition von Menschenrechten und Enthebung des Islam von jeglicher kritischer Betrachtung würde die universellen Menschenrechte erheblich einschränken, so Schirrmacher.

    Zum freien Abdruck, auch einzeln und auszugsweise – Belegexemplar erbeten.

    http://islaminstitut.de/Vollanzeige-...50066e3.0.html


    In letzter Konsequenz müßten wir folgerichtig unsere eigene Ermordung hinnehmen, da korankonform, auch wenns gegen unsere eigenen Gesetze steht, denn Menschennrecht geht vor Staatenrecht.

    Solange die UNO dem OIC Oberwasser gibt, ist nicht daran zu denken, den fundamentalistischen Islam in seine Schranken zu weisen.


    Es gibt 193 UNO-Mitgliedstaaten. Nur eine Minderheit hat sich an der Abstimmung beteiligt.

    Gibt es Versuche, diese auf unsere Seite zu ziehen und eineneue oder zumindest ergänzende Abstimmung in unserem Sinne zu initiieren? Darin sehe ich im Moment die einzige Chance, damit unsere Kultur überleben kann.
    Geändert von burgfee (23.04.2012 um 16:09 Uhr)

  4. #14
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Das Hauptproblem dabei ist, dass wenn zwischen zwei Beteiligten ein Konflikt besteht, dieser dann eskaliert und schließlich in einer Straftat endet, dann wird das eigentliche Motiv ausgetauscht; alleine aufgrund der "Rassenzugehörigkeit" der Beteiligten.

    Natürlich herrscht die Ideologie des rassistischen "Antirassismus" vor, was bedeutet, dass der ethnische Europäer aufgrund seiner "Rasse" immer im Unrecht ist, alle anderen Faktoren sind belanglos und werden nicht berücksichtigt.

    Wir erinnern uns an den Fall: http://www.berlinonline.de/lokalnach..._9081331224183

    Der 34-jährige Deutsche, der in obig verlinktem Artikel in Notwehr gehandelt hat, der hat das nur so lange, bis herauskommt, dass er jemanden kennt, dessen Cousin einmal nicht links gewählt hat. Dann kommt die Gesinnung ins Spiel.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  5. #15
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Gesinnung
    Dazu muß man erwähnen,das es eigentlich keine oder fast keine fremdenfeindlichen oder rassistischen Straftaten gibt.
    Die paar Naziverbrechen auch wenn sie schlimm sind kommen nicht einmal im Promillebereich an das heran,was Einwanderer oder von mir aus Hellsangels so anstellen.
    Von den Linken ganz zu schweigen,wobei die nur Krawall und Sachbeschädigung drauf haben.

    Mir kommt es vor als ob vorsorglich schon mal in die "Rechte Richtung" geschossen wird.
    Könnte ja sein,das da mal etwas kommt.

    Nur was ?

    Oder soll nur der Begriff Fremdenfeindlich,Rassistisch und Menschenverachtend hervorgehoben werden.
    Wen oder was wollen die denn bekämpfen ?

    Wen ?

    Übrigens ist Fremdenfeindlichkeit keine Gesinnung.
    Fremde sind wie das Wort schon sagt Fremde.
    Ob ich Fremde mag oder nicht ist meine Sache und hat nichts mit politischer Gesinnung zu tun.
    Also ist das schon mal Schwachsinn.

    Was ist Rassismus ?

    Feminismuss ist Rassismus.
    Rassismus sind auch der Kampf um den Arterhalt von bestimmten Molchen und Fröschen,wie es die Grünen so gerne machen.

    Was ist Menschenverachtung ?

    Die Politik der SPD,wenn wir mal das Thema Zeitarbeit nehmen.

    Also wieder einmal viel Müll um nichts,oder sie schießen schon mal vorsorglich in eine gewisse Richtung.
    Stärkt auch den Mainstream-> hier was da was....

  6. #16
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Sie kotzen mich langsam so richtig an.

  7. #17
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Wäre ok der Gesetzentwurf, wenn dieser so lauten würde: besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, islamistische oder sonstige menschenverachtende Tatmotive.

    Oder möchte jemand behaupten, dass islamistische Tatmotive nicht menschenverachtend ​sind?

  8. #18
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Zitat Zitat von No Islam! Beitrag anzeigen
    Wäre ok der Gesetzentwurf, wenn dieser so lauten würde: besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, islamistische oder sonstige menschenverachtende Tatmotive.

    Oder möchte jemand behaupten, dass islamistische Tatmotive nicht menschenverachtend ​sind?
    Wenn in der Änderung explizit auf islamistische Gewalt hingewiesen würde, wäre sie gleich hinfällig und unnötig! Die Abänderung hat nur den einen Zweck, rechtsextremen Tendenzen, die im Rahmen ungezügelter Zuwanderung und regelrecht explodierender Migrantenkriminalität überall zunehmen werden, beizeiten Einhalt zu gebieten. Man will eine Handhabe gegen rechtes Gedankengut haben. Genau deshalb erfolgt seit geraumer Zeit die absolute Indoktrination über das Ausufern rechter Gewalt in Form von NSU, NPD und Co.. Heute mussten wir auf N3 diesen Dreck ertragen:

    http://www.ndr.de/kultur/kino_und_fi...iessen103.html

    Da steckt System hinter!


    MERKE: Es gibt keine Migrantengewalt nur Gewalt von Deutschen gegenüber Migranten. Folglich muss durch Gesetzesänderung gehandelt werden um den deutschen Täter härter, schneller und früher aburteilen zu können!

  9. #19
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Die Menschrechte gehören aus dieser gefährlichen Mischung aus geostrategischen und wirtschaftlichen Interessen herausgelöst und sollten wieder ihrem ideologischen Ursprung zugeführt werden, nämlich dem Schutz die individuellen Rechte der Menschen gegen den Macht- und Willküranspruch des eigenen Staates. Wenn wir Europäer diese Kurve nicht kriegen, wird das ganz böse enden, weil diese Politik nur in den Krieg treibt. Die Menschenrechte werden von mächtigen Staaten, vor allem von den USA, schon lange bei Bedrohung der Souveränität durch schwächere Staaten instrumentalisiert. Auch die Kairoer MRK, die das Papier auf dem sie verfasst wurde nicht einmal wert ist und mit Recht von der IHEU kritisiert wird, ist nichts, das den Interessen der USA zuwiderläuft, weil die UNO überhaupt nicht in der Lage sind, Politik zu betreiben, mit der Washington nicht einverstanden ist. Nichts für ungut, aber die Amis pfeifen sogar auf Menschenrechte und Antifoltergesetze, wenn es ihnen gerade passt. Die CIA hat Terrorverdächtige extra nach Ägypten gebracht, um sie dort in aller Ruhe zu foltern. Doppelmoral!

    Da die Menschenrechtsphilosophie ihre Grundsteinlegung in Europa hat, stört sich hier natürlich auch niemand an der EU-Grundrechtescharta. Kaum jemand merkt aber, dass diese Grundrechte nicht mehr ihren ursprünglichen Zweck erfüllen, sondern nur noch der Globalisierung der neuen Weltordnung dienen und im Grunde tun sie noch nicht einmal das, sondern dienen, wenn auch nur mittelbar, immer den Interessen einzelner Staaten. Sie wird auch perfide gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker ausgespielt, denn wer sich für die Souveränität der europäischen Staaten ausspricht, wird als Feind der individuellen Menschenrechte denunziert. Ein echtes Dilemma!

    Solange die europäischen Nationen nicht aufwachen und kapieren, dass die EU von den USA aufgrund von politischen und wirtschaftlichen Interessen vor den Karren gespannt werden, sehe ich schwarz für den effektiven Kampf gegen die Islamisierung und dem Überleben unserer Kulturen. Bisher streitet man hierzulande hauptsächlich für Israel oder führt den amerikanischen „War on Terror“ fort. Das Schuldgefühl, welches den Deutschen aufgrund des Holocausts bis heute noch aufliegt, kommt sowohl Israel und als auch den USA nicht ungelegen und wird ein Stück weit schamlos ausgenutzt. Das darf man getrost kritisch hinterfragen, ohne gleich ein "notorischer Israelkritiker" zu sein.
    Wir Europäer sollten jedenfalls anfangen uns auf unsere eigenen Werte zu besinnen, unsere eigenen Interessen zu verfolgen und unseren eigenen Abwehrstrategien zu entwickeln und bei der Abwehr der islamischen Ideologie und Kultur nicht unnötig provozieren.

  10. #20
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Stellungnahme der Reps zur Gesetzesinitiative:


    Gesinnungsstrafrecht ist der falsche Weg

    Republikaner kritisieren Gesetzesinitiative des Bundesrates zur „Hasskriminalität“

    Der heute vom Bundesrat verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (BR-Ds. 26/12) stellt nach Ansicht der Republikaner einen bedenklichen Einstieg in ein allgemeines Gesinnungsstrafrecht dar, in dem nicht mehr auf die Einzeltat abgestellt wird. Grundsätzlich sei es zwar richtig, besondere Gesinnungsmerkmale bei der Einzeltatbegehung im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen, sagte der Bundesvorsitzende der Republikaner Rolf Schlierer. Dies werde jedoch bereits durch die Bestimmung in § 46 Abs. 2 des Strafgesetzbuches ausreichend berücksichtigt.

    Die jetzt geforderte Erweiterung umgehe zum einen den Einzeltatbezug und stelle stattdessen auf eine allgemeine Motivation ab, zum anderen sollten Tatmerkmale normiert werden, die unscharf, zeitgeistorientiert und überdies unvollständig seien. Die Gesetzesinitiative der Länder Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen sei zudem auch deshalb abzulehnen, weil sie ausweislich der Begründung generalpräventive Zwecke verfolge, die gerade bei der individuellen Strafzumessung nichts zu suchen hätten.

    „Dieser Gesetzentwurf stellt eine mißlungene Reaktion auf die sog. ‚Döner-Morde’ dar, der rechtspolitisch verfehlt ist und das erklärte Anliegen der Antragsteller nicht erreicht. Besser wäre es, wenn sich der Bundesrat intensiv mit den fragwürdigen Umtrieben der Landesämter für Verfassungsschutz befassen würde“, kommentierte der Bundesvorsitzende der Republikaner Rolf Schlierer den heutigen Beschluß des Bundesrates.

    Die Republikaner, Bundesgeschäftsstelle
    Pressemitteilung Nr. 20/12 vom 02.03.2012
    http://www.rep-schleswig-holstein.de...4-858ae991511f


    Ich sehe das ähnlich, nur zeigen die Reps keine echten Alternativen auf. Der Fingerzeig auf die Verfehlungen des VS ist da leider etwas schwach.

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