Zitat Zitat von Tempelritter Beitrag anzeigen
Breivik´s Taten waren alternativlos. In seiner Verteidigung heute hat er die Kommunisten-Jünglinge nicht ohne Grund mit der HJ verglichen.
Wäre er in Deutschland aktiv geworden könnte er sich auf Artikel 20 GG berufen.
Entschuldige, aber das ist Unsinn. Offenbar hat dieser Blogger Michael Mannheimer diesen Irrglauben in der Islamkritikerszene erfolgreich gestreut. Er wäre besser damit beraten gewesen, sich mit seinem Appell auf ein natürliches Widerstandsrecht zu stützen.

Das verfassungsmäßige Widerstandsrechts gemäß Art. 20 Abs.4 GG gibt jedem Deutschen unter bestimmten Kriterien (!) das Recht, sich gegen hoheitliche Maßnahmen oder gegen eine konkrete Gesetzgebung aufzulehnen zu dürfen. Tötung von Politikern wird dadurch NICHT abgedeckt. Der Absatz war ursprünglich gar nicht im Verfassungstext vorgesehen, sondern wurde nachträglich als eine Art Beruhigungspille im Rahmen der Notstandsgesetzgebung mit ins Grundgesetz einbezogen. Einige Stimmen waren damals wegen der Notstandsgesetzgebung besorgt und bestanden darauf, ein solches Recht ausdrücklich statuiert zu bekommen.
Dabei geht es um den Schutz der verfassungsmäßigen Grundordnung und nicht um die Ermöglichung gezielter Maßnahmen gegen einzelne Staatsorgane. Abgesehen davon müssen ALLE legalen Mittel VOR der Wahrnehmung dieses Rechts ausgeschöpft worden sein.

Wenn Deutschland (wieder) in eine totalitäre Staatsform entgleisen sollte und die Verfassung durch eine andere ersetzt wird, ohne dass das deutsche Volk in freier Entscheidung eine neue verabschiedet hat (--> Artikel 146 GG), dann hätte das Volk das Recht zum Widerstand, um die freiheitliche demokratische Ordnung gemäß des Grundgesetzes, welches sich in diesem Szenario schließlich noch in Kraft befindet, wiederherzustellen.

Bei Graf von Stauffenberg, zum Beispiel, könnte man da schon eher eine Art Notwehr-/Nothilferecht aus einem natürlichen Widerstandsrecht ableiten, denn er wollte ein Regime beenden, dass unzählige Tote zu verbuchen hatte:

Die Tötung Hitlers hätte zum Fall des Regimes und zur Beendigung des Krieges geführt. Das hätte das Leben weiterer Juden und Kriegsgegnern gerettet. Eine gewisse Kausalität wäre in diesem Fall also vorhanden. Nicht ohne Grund feierte ihn die Bundregierung offiziell als Helden.

Stauffenberg und seine Komplizen leisteten Widerstand gegen einen totalitär entgleisten Unrechtsstaat. Sein Handeln zielte darauf ab Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen. Die Kernfrage ist daher, haben wir eine mit dem 3. Reich vergleichbare Situation?

Breivik gab wohl zu Beginn der gestrigen Sitzung zu Protokoll, dass er das Strafgericht nicht anerkennt. Vermutlich redet er sich ein, dass er sich in einem Unrechtsstaat befindet, denn in einem solchen System gefällte Urteile sind nicht gerecht, weil die Gerichtsbarkeit nicht unabhängig ist und die Rechtssprechung auf Missgesetzlichkeit beruht. Innerhalb seiner Realität mag das logisch erscheinen, aber eben NUR in seiner Realität.

Bei Breivik ist der Fall definitiv anders gelagert als bei Stauffenberg. Der Staat, den er zu verteidigen versucht, ist ein Staat, in dem Rechtsstaatlichkeit und Demokratie noch funktionieren und die heimische Kultur noch vorhanden ist. Die Bedrohung durch den Islam mag bestehen, ist aber noch nicht weit genug fortgeschritten. Norwegen ist meilenweit von einem islamischen oder sonst wie entgleisten Staat entfernt! Das gleiche gilt für den Rest Europas.

"Die Tat war alternativlos?" Töten ist also alternativlos? Ist das deine wahre Meinung oder wolltest du mit dieser Aussage die Diskussion künstlich anheizen?

Stauffenbergs Attentat war alternativlos. Breivik hätte die Mittel der Rechtsstaatlichkeit für seine politischen Ziele ausschöpfen können und müssen! Er hatte Alternativen!

Aussagen wie diese sind respektlos gegenüber den Opfern und ihre Angehörigen. Denk lieber noch mal darüber nach...