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  1. #41
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    AW: Breivik vor Gericht

    Mann wirft im Gerichtssaal Schuh nach Breivik

    Zwischenfall im Osloer Prozess um die Terroranschläge von Anders Behring Breivik: Ein Zuschauer warf im Gerichtssaal einen Schuh auf den Attentäter und rief:
    "Du bist ein Mörder, fahr zur Hölle!"


    Beim Prozess zu den Anschlägen in Norwegen hat ein Zuschauer einen Schuh auf den Attentäter Anders Behring Breivik geworfen. "Du bist ein Mörder, fahr zur Hölle!", rief der Mann, wie ein AFP-Journalist am Freitag aus dem Gerichtssaal berichtete. Ein Teil der Zuhörer applaudierte. Der Vorfall führte zu einer Unterbrechung des Prozesses.

    Der Schuh traf nicht Breivik, sondern seine Anwältin Vibeke Hein Baera, die zwischen dem Angeklagten und dem Publikum saß. Sicherheitsbeamte packten den Mann nach dem Schuhwurf und führten ihn energisch aus dem Gerichtssaal. Dabei schrie der Schuhwerfer, der aus dem Irak stammt und auf Utöya seinen Bruder verloren hatte, immer wieder auf Englisch "Fahr zur Hölle!. Bei dem Vorfall gab es nicht nur Applaus, einige Zuschauer begannen auch zu weinen.
    "Glücklicherweise war es nur ein Schuh", sagte Breivik-Anwältin Hein Baera. Der Prozess wurde nach dem Vorfall einige Minuten unterbrochen. Breivik sagte nach der Wiederaufnahme des Verfahrens:"Wenn jemand etwas auf mich werfen will, dann soll er das tun, während ich rein- oder rausgehe – und nicht auf meine Anwältin." Es war der erste derartige Vorfall in dem Verfahren, das am 16. April begonnen hatte.

    Erschütternde Zeugenaussagen

    In den Prozesstagen zuvor hatten die Zeugenaussagen um Breiviks Morde begonnen. Eine Überlebende sagte dabei aus, Breivik habe vor Freude geschrien, als er bei dem Anschlag auf der Insel Utöya im vergangenen Jahr auf Jugendliche schoss.

    "Ich bin absolut sicher, dass ich Freudenschreie gehört habe", sagte Tonje Brenna mit klarer und entschiedener Stimme am Mittwoch vor einem Osloer Gericht. Die 24-Jährige, die als erste Überlebende in den Zeugenstand gerufen wurde, hatte sich während des Massakers auf Utöya in einer Felsspalte vor Breivik versteckt.

    "Wenn ich es buchstabieren müsste, wäre es Woo-hoo. Offensichtlich waren es Freudenschreie", sagte Brenna, Generalsekretärin der Jugendorganisation der Arbeiterpartei. Breivik, der seit Prozessbeginn am 16. April kaum Gefühlsregungen gezeigt hatte, schüttelte während der Aussage missbilligend den Kopf.

    Breivik drohen 21 Jahre Haft

    Bereits am 20. April hatte er vor Gericht erklärt, er habe während des Massakers nicht gelacht. "Warum hätte ich lachen sollen, als ich dort war? Das ist nicht wahr. Es war schrecklich. Ich habe nicht gelächelt", sagte er damals. Breivik will erreichen, dass das Gericht ihn nicht für geisteskrank hält.

    Der norwegische Rechtsextremist hatte am 22. Juli 2011 zunächst im Osloer Regierungsviertel mit einer Autobombe acht Menschen getötet, bevor er in einem Jugendlager der regierenden Arbeiterpartei auf Utöya 69 Menschen tötete.

    Der 33-Jährige gestand die Taten, plädierte aber auf nicht schuldig. Seinen Angaben zufolge waren die blutigen Anschläge "grausam, aber notwendig", um Norwegen vor einer angeblich drohenden "muslimischen Invasion" zu retten. Sollte das Gericht Breivik für geistig gesund erklären, drohen ihm 21 Jahre Haft.


    Quelle: http://www.welt.de/vermischtes/weltg...h-Breivik.html
    Da ging es wohl ganz schön rund im Gerichtssaal...

  2. #42
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    AW: Breivik vor Gericht

    Ich würde meinen Schuh nicht werfen, schließlich hätte ich keine Lust, den irgendwo auf Socken wieder aufzulesen!

  3. #43
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    AW: Breivik vor Gericht

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Ich würde meinen Schuh nicht werfen, schließlich hätte ich keine Lust, den irgendwo auf Socken wieder aufzulesen!
    Ich finde diese Aktion völlig daneben und der Trottel hat ja noch nicht einmal getroffen.

  4. #44
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    AW: Breivik vor Gericht

    Gutachten ächten oder achten

    01.06.2012 · Der Prozess gegen den Attentäter von Oslo und Utøya führt zu einer Debatte über die Rolle der Rechtspsychiatrie: die Diagnose einer Psychose zum Tatzeitpunkt führt in Norwegen automatisch zu Straffreiheit.

    Der Prozess gegen den Massenmörder Anders Behring Breivik vor dem Amtsgericht in Oslo nähert sich der entscheidenden Frage: Wird der Angeklagte zu einer Gefängnishaft verurteilt oder in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen? Mehrere der Zeugen, die Breiviks Verteidiger mit dem Ziel benannt hatten, die Straffähigkeit ihres Mandanten unter Beweis zu stellen, verweigern allerdings die Aussage; einer von ihnen, einer der bekanntesten Akteure der linken Szene in Norwegen, teilte den Anwälten per Zeitungsinterview mit, dass er sich von ihnen nicht wie ein Pausenclown durch die Manege führen lassen werde. Mit ähnlichen Worten hat die sonst keineswegs öffentlichkeitsscheue konservative Publizistin Hanne Nabintu Herland nachgelegt: Lieber lasse sie sich verhaften, als in diesem Verfahren auszusagen.

    Zu einem solchen Eklat wird es aber schon deshalb nicht kommen, weil die Verteidiger inzwischen beide von der ursprünglich knapp dreißig Namen umfassenden Liste ihrer „Fachleute für Geschichte, Politik, Religion und Gesellschaft“ gestrichen haben. Auch auf den Beamten, der in der norwegischen Statistikbehörde für Demographie und Einwanderung zuständig ist und eigentlich an diesem Freitag hätte aussagen sollen, haben sie kurzfristig verzichtet.

    Da er dafür bekannt ist, entsprechend den offiziellen Zahlen das Gewicht der vielen polnischen und schwedischen Einwanderer stärker hervorzuheben als das der Muslime in Norwegen, hätte er zu ihrer Verhandlungsstrategie vermutlich nicht viel beitragen können. An einem inzwischen wegen Morddrohungen verurteilten und inhaftierten Islamistenführer sowie dem früheren Vorsitzenden der rechtspopulistischen Fortschrittspartei, deren Aussagen für die kommende Woche vorgesehen sind, halten die Verteidiger indes fest.(...)
    weiterlesen: http://www.faz.net/aktuell/politik/a...-11771149.html

  5. #45
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    AW: Breivik vor Gericht

    Finale im Breivik-Prozess

    Staatsanwaltschaft:

    "Breivik ist Einzeltäter"
    Die Staatsanwaltschaft hält den Attentäter von Oslo für nicht schuldfähig. Seine Taten seien ein "nationales Trauma".
    (...)
    Ausschlaggebend für den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einweisung dürfte das Beharren Breiviks auf widerlegten Aussagen gewesen sein. Die Beschreibungen in seinem Manifest, in dem er sowohl auf seine Ideologie als auch seine Tatplanung eingeht, stimmten nicht mit der Realität überein, sagte Staatsanwältin Inga Bejer Engh.

    Breiviks behauptete Zugehörigkeit zu einem "Orden der Tempelritter" als politischem Netzwerk sei frei erfunden. In Wirklichkeit sei er von "Gewalt- und Mordfantasien" angetrieben gewesen.

    http://diepresse.com/home/politik/au...trie-einweisen

    "Im Zweifel geisteskrank"
    Eineinhalb Stunden nahm sich Staatsanwalt Svein Holden dafür Zeit, darzulegen, warum dieser Zweifelsgrundsatz auch bei Anders Breivik gelten sollte. Es fällt ihm nicht schwer, diese Zweifel zu belegen. Schließlich haben die beiden forensischen Psychiater Torgeir Husby und Synne Sørheim in dem ersten Gutachten bei dem Attentäter von Utøya eine paranoide Schizophrenie festgestellt.

    Aber während des Plädoyers wurde auch deutlich, wie groß die Vorbehalte gegen diese Diagnose selbst bei den Staatsanwälten sind. Holden konnte sich mit den Gegenargumenten bei dem zweiten Gutachten bedienen, das über Breivik erstellt wurde, und das ihn für zurechnungsfähig erklärt. Holden und seine Kollegin Inga Bejer Engh ließen keinen Zweifel daran, dass sie Breivik für einen Menschen halten, der getrieben ist von grandiosen Zwangsvorstellungen.

    Doch die beiden sind klug genug zu wissen, dass die Argumente der Erstgutachter für die Richter nicht stichhaltig genug sein könnten, mit der Folge, dass sie Breivik als schuldfähig aburteilen. In ihrer Anklageschrift haben die Staatsanwälte ihn noch als eindeutig geisteskrank dargestellt, jetzt haben sie umgeschwenkt auf den Trick mit dem Zweifel, der es gebiete, den Angeklagten für unzurechnungsfähig zu erklären.

    Die Taktik ist klug, weil sie der norwegischen Rechtsgeschichte folgt: Holden zählt Präzedenzfälle auf, in denen sogar so weit argumentiert wurde, eine Prozentzahl für den Zweifel festzulegen: 10, 20, 25 Prozent Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit könnten demnach ausreichen, den Angeklagten für geisteskrank zu erklären. In die Argumentation Holdens passt es deshalb hinein, die Vorbehalte gegen die Symptome aufzulisten, die die Erstgutachter für die Geisteskrankheit Breiviks ausführen. So versucht Holden, der Argumentation von Breiviks Verteidiger Geir Lippestad zuvorzukommen, der im Sinne seines Mandanten auf zurechnungsfähig plädieren und dafür genau jene Vorbehalte gegen das Erstgutachten verwenden wird.
    (...)

    http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-840243.html

    Verteidigung:

    "Freispruch oder Gefängnis!"
    11.30 Uhr: Lippestad beschließt sein Plädoyer: Breivik solle entweder wegen Notwehr freigesprochen werden oder als Gesunder in Haft kommen.

    13.00 Uhr: Fazit des Plädoyers von Breiviks Verteidiger Geir Lippestad: Entscheidend war für den Rechtsanwalt darzulegen, warum Breivik als zurechnungsfähig betrachtet werden soll. Er rief die Aussagen von Rechtsextremen in Erinnerung, die zeigten, dass Breiviks Auffassungen verbreitet und keine Hirngespinste seien. Breivik habe wie ein zynischer Terrorist gehandelt. Lippestad erläuterte, warum seiner Meinung nach eher den Psychiatern zu folgen sei, die Breivik als zurechnungsfähig einstufen. Am Ende beantragte Lippestad Freispruch – aus formalen Gründen: Er musste dies tun, weil sein Mandant sich nicht schuldig bekannte. Im Falle einer Verurteilung solle Breivik nicht in die Psychiatrie eingewiesen werden, sondern eine „möglichst milde Strafe“ erhalten. Dennoch machte Lippestad in seinem Plädoyer klar, dass er sich von seinem Mandanten distanziert. Er teile „voll und ganz“ die Meinung der Ankläger, dass Breivik eine grausame Terrorhandlung von kaum vorstellbarer Bösartigkeit begangen habe, sagte Lippestad zu Beginn.

    http://www.focus.de/politik/ausland/...id_771184.html
    ______________________________________________

    siehe auch:

    http://www.faz.net/aktuell/politik/a...-11794268.html
    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ess-plaedoyers
    http://www.welt.de/vermischtes/weltg...r-Breivik.html
    http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-840121.html

  6. #46
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    AW: Breivik vor Gericht

    Verrückt oder nicht verrückt, wer soll das abschließend klären? Breivik wollte sein Land retten, er erkannte die Gefahr, die durch die Islamisierung entsteht aber sein Weg war der falsche. Er spielte seinen Gegnern in die Hände und brachte die islamkritische Szene in eine schwere Glaubwürdigkeitskrise. Fast hätten es die linken Kräfte geschafft durch Verbote die unliebsamen Stimmen der Mahner zum Schweigen zu bringen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #47
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    AW: Breivik vor Gericht

    21 Jahre Haft plus Sicherungsverwahrung

    Anders Breivik ist zurechnungsfähig - und muss deshalb für die Anschläge von Oslo und Utøya ins Gefängnis. Ein Gericht in Norwegen verurteilte den Attentäter zu 21 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit folgten die Richter nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

    Oslo - Anders Breivik ermordete 77 Menschen - und muss dafür 21 Jahre ins Gefängnis. Damit verhängten die Richter die Höchststrafe. Zudem setzten sie eine anschließende Sicherungsverwahrung fest. Mit diesem Urteil fand das Verfahren gegen den Attentäter von Oslo und Utøya mehr als ein Jahr nach Breiviks Anschlägen ein Ende.

    Die Richter - die Vorsitzende Wenche Elisabeth Arntzen, ein Beisitzer sowie drei Laienrichter - stuften Breivik als zurechnungsfähig ein. Dies ist entscheidend dafür, dass Breivik nun als politischer Extremist verurteilt wurde und nicht als geistig gestörter Fanatiker in psychiatrische Behandlung geschickt wird. Das Urteil fiel einstimmig. Nach norwegischem Recht darf bei begründeten Zweifeln an der Zurechnungsfähigkeit keine Gefängnisstrafe verhängt werden.

    Möglicherweise kommt Breivik nie wieder frei. Das Ende der Sicherungsverwahrung ist nicht festgelegt, sie wird in regelmäßigem Abstand überprüft. Das Gericht kann sie verlängern, "wenn die zeitlich begrenzte Strafe zum Schutz der Gesellschaft nicht ausreicht". Voraussetzung ist zudem ein "schweres Gewaltverbrechen" und eine "naheliegende Wiederholungsgefahr".

    Die Frage nach Breiviks Zurechnungsfähigkeit stand im Zentrum des Verfahrens. Gutachter waren hierüber zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf unzurechnungsfähig plädiert. Es sei "schlimmer, einen psychotischen Menschen irrtümlich in Haft zu nehmen als einen nicht-psychotischen in eine Zwangspsychiatrie".

    Breivik nahm den Urteilsspruch im Gerichtssaal mit einem Lächeln auf. Der Angeklagte selbst hatte sich im Prozess vehement dagegen gewehrt, für unzurechnungsfähig erklärt zu werden. Breiviks Anwalt hatte am Donnerstag mitgeteilt, sein Mandant werde das Urteil nicht anfechten, sollte er für zurechnungsfähig erklärt werden.

    Tempelritter-Äußerungen wichtig für Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit

    Für die Entscheidung über die Zurechnungsfähigkeit seien Breiviks Äußerungen zum angeblichen Tempelritter-Orden wichtig gewesen, sagte Richterin Arntzen. Nachforschungen der Polizei hätten ergeben, dass die Organisation wahrscheinlich nicht existiere. Daraufhin habe Breivik seine Aussagen dazu während des Verhörs angepasst und die Darstellung aus seinem Manifest als pompös oder übertrieben bezeichnet.

    Richterin Arntzen sagte vor der Verkündung des Strafmaßes, das Urteil umfasse etwa 90 Seiten. Es wird erwartet, dass die Verlesung mehrere Stunden in Anspruch nimmt.

    Die Angehörigen von Breiviks Opfers nahmen den Richterspruch gefasst auf. Sie wirkten mitgenommen, aber zufrieden. Als Richter Arne Lyng eine Passage verlas, in der die Schicksale von Breiviks Opfern im Osloer Regierungsviertel geschildert wurden, stützten sich die Angehörigen gegenseitig. Einige weinten.

    Breiviks Täterschaft stand nie in Frage. Der 33-Jährige hatte gestanden, am 22. Juli 2011 im Regierungsviertel von Oslo acht Menschen mit einer Autobombe getötet und anschließend auf der Insel Utøya 69 Teilnehmer eines Ferienlagers erschossen zu haben. Breivik zeigte keine Reue, sondern rechtfertigte seine Taten als notwendige Maßnahme gegen eine angebliche islamistische Unterwanderung Norwegens und Europas.

    Der Prozess gegen Breivik war eine Belastungsprobe für das ganze Land - insbesondere, weil eine unabhängige Kommission zum Ergebnis gekommen war, dass die Attentate hätten verhindert werden können, wären die Sicherheitsorgane besser vorbereitet gewesen.

    Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justi...-a-851815.html
    Breivik wurde vom Gericht als schuldfähig eingestuft. (Ich hätte Wetten darauf abgeschlossen, wenn es nicht so pietätlos wäre....) Damit ist sein Wunsch in Erfüllung gegangen.

  8. #48

    AW: Breivik vor Gericht

    Denn die Waffen unsres Kampfes sind nicht fleischlich,
    sondern mächtig im Dienste Gottes, Festungen zu zerstören.
    Wir zerstören damit Gedanken und alles Hohe, das sich erhebt gegen die Erkenntnis Gottes,
    und nehmen gefangen alles Denken in den Gehorsam gegen Christus.
    (2. Kor. 10, 4-5)

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