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    Köln: Ermittlungspanne gegen Islamisten

    und nicht die erste.

    Die Jünger des Initiators der Koran-Verschenk-Aktion höhnen im Netz über die Blamage der Kölner Staatsanwaltschaft. Wegen einer Ermittlungspanne mussten die Staatsschützer den Fall des Kölner Islamisten Abou-Nagie einstellen.
    und das ging so, wie man hier in dem ganzen spannenden Artikel nachlesen kann:

    Im Kern geht es darum, dass Abou-Nagie wohl Ende 2010 oder Anfang 2011 vor einer Gruppe Schüler in Köln-Porz zur Tötung von Christen und Juden aufgerufen haben soll. Die Hetztirade, auf Video mitgeschnitten, soll auf YouTube zu sehen gewesen sein.

    Bei den Kölner Ermittlern geht Mitte Februar 2011 eine Strafanzeige gegen Abou-Nagie durch den Bürger B. ein. Der Mann war durch Zufall im Netz auf den vermeintlichen Hass-Clip gestoßen und hatte die Polizei eingeschaltet
    und nun geschieht dies, was immer dann geschieht, wenn man die Kreise, die man eigentlich bewachen und gegen die man ermitteln will, zwecks Quoten und Integration in die ermittelnden Behörden, in den Polizeiapparat, die Staatsanwaltschaft, das Justizwesen, einstellt.

    Im August 2011 erhebt der Kölner Staatsanwalt O. gegen den Prediger Anklage wegen des Aufrufs zu einer Straftat vor dem Amtsgericht. Die Ermittlungsakte nebst Beweis-CD-Rom mit dem kopierten Youtube-Auftritt geht zur zuständigen Richterin. Die Juristin lässt die Anklage zu und terminiert den Prozessbeginn auf den 30. Januar 2012.

    ...

    Am 2. Januar 2012 übernimmt Oberstaatsanwalt Willuhn die politische Abteilung. Das große Medienecho und die Warnung der Staatsschützer wecken sein Interesse an dem Verfahren.

    Zunächst klickt er auf YouTube das indizierte Video an. Zu seinem Erstaunen findet sich dort das Tötungsdiktat nicht wieder. Zunächst glaubt Willuhn an eine „bereinigte Fassung“. Am 13. Januar lässt er sich die gesamte Ermittlungsakte nebst der Beweis-CD-Rom kommen. Zu seinem „Erstaunen“ stellt der Chefermittler fest, dass auch diese Disc keine Hassrede „mit strafrechtlicher Relevanz“ aufweist....

    Willuhn wird nervös. Er zeigt Staatsanwalt O., der die Anklage verfasst hat, den Mittschnitt. Der kann sich die Sache nicht erklären. Gruppenleiter O. erklärt nach wenigen Sequenzen, dass sei nicht jener Clip, der „die Grundlage für die Anklageschrift“ gebildet habe.

    Das andere Video habe einen weitaus aggressiveren Inhalt enthalten. Zudem hätten auch zwei Rechtsreferendare sowie die Ermittlungsrichterin N. sich den Film angesehen und seien „ebenfalls äußerst negativ beeindruckt gewesen“.

    Nun nimmt der Fall skurrile Züge an: Chefermittler Willuhn hakt beim zuständigen Kriminalhauptkommissar der Staatsschutzabteilung nach. Freimütig erzählt der Kripo-Mann K., er habe sich ohnehin über die Anklage gewundert. Hätte das Video einen Tötungsbefehl enthalten, hätte er dies sicherlich in seinem Vermerk vom 14. Februar 2011 hineingeschrieben.

    Willuhn spielt das Beweisvideo auch der Amtsrichterin S. vor, die den Prozess eröffnet hat. Die Juristin erklärt, dass sie die strafbaren Textteile vermisse. Ohne den Tötungsaufruf „hätte sie das Hauptverfahren doch nie eröffnet“. Ob sie sich jemals zuvor das Video angesehen hat, lässt der staatsanwaltschaftliche Vermerk allerdings offen.
    Plötzlich sieht dieses Video also ganz anders aus. Wie geht das?

    Mit einem Hütchenspielertrick, der nur dann funktioniert, wenn Teile der Gruppierungen, gegen die ermittelt wird, selbst Teil des Systems sind:

    Wurde die Beweis-CD nachträglich manipuliert

    Willuhn befürchtet nun Schlimmes: Was, wenn es diese Todespassage nie gab? Was, wenn der radikale Geistliche am 30. Januar freigesprochen und wie ein Triumphator von seinen Anhängern aus dem Gerichtssaal getragen würde? Der Oberstaatsanwalt beantragt den Prozesstermin aufzuheben. Er will der Sache nun auf den Grund gehen.

    Willuhn hegt nun einen anderen Verdacht: Möglicherweise könnte auch der Verteidiger Abou-Nagies’, der Bonner Anwalt Mutlu Günal, die Beweis-CD-Rom nachträglich manipuliert haben. Einem Verteidiger stehen alle Original-Beweismittel der Anklage zur Verfügung, es wäre sicher ein Leichtes gewesen, die kompromittierende Sequenz zu löschen. Willuhn lässt die CD-Rom durch das Bundeskriminalamt (BKA) überprüfen. Dort aber schließt man schnell etwaige Manipulationen aus.


    Das Video wurde wohl nicht manipuliert, aber höchstwahrscheinlich ausgetauscht gegen eine zweite, existierende Version, die deutlich entschärft war. Wenn dieses Video 1:1 ausgetauscht wurde gegen das entschärfte, dann hat dies Anwalt Mutlu Günal vorgenommen.

    So ist die CD nicht manipuliert worden (richtig, das kann man nachweisen), sondern sie wurde einfach getauscht und zeitgleich wurde im Internet auf You Tube(siehe Textpassage weiter oben) ebenfalls die Version getauscht.

    So existiert nun nicht mehr, was die Islamisten belangen könnte und das Ende vom Lied ist das, was wir schon aus unzähligen Fällen vor allem, aber nicht nur aus der Kölner Ecke kennen:

    Mitte März schreibt der Oberstaatsanwalt seinen letzten Vermerk in der Causa: Er bietet dem Anwalt des Predigers an, das Verfahren einzustellen. Und der nimmt großzügig an und wird auch auf mögliche Schadenersatzforderungen verzichten: „Mein Mandant ist nicht nachtragend“, erklärt Anwalt Günal süffisant. „Er vergibt denjenigen, die den Fehler verursacht haben.“

  2. #2
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    AW: Köln: Ermittlungspanne gegen Islamisten

    Das ist ja schon filmreif
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Köln: Ermittlungspanne gegen Islamisten

    Ich dachte auch an einen Aprilscherz, als ich die Story kürzlich las! Die Einstellung des Verfahrens zeigt ganz deutlich, dass eine Aufklärung wohl auch nicht gewollt ist. Der Kreis derer, die für einen Austausch der CD infrage kommen, müsste sich eingrenzen lassen. Merkwürdig auch, dass in einer Bürokratie keine Kopie des Materials angefertigt wurde. Es zeigt sich leider immer wieder, dass dieses System sich selbst im Wege steht und letztendlich handlungsunfähig ist. Überall Ermittlungspannen, wo man auch hinschaut und hinhört. Man könnte fast behaupten, da steckt System dahinter. Vielleicht ist dieses System aber auch schon von extremistischen oder mit dem Islam sympathisierenden Kräften derart unterwandert, dass eine ordentliche Aufklärung überhaupt nicht mehr möglich ist. Das wäre dann der Lohn für ungezügelte Zuwanderung, Migrantenquoten im Staatsdienst, etc....

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