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  1. #1
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    Der öffentliche Nahverkehr streikt mal wieder

    Nach uns vorliegenden Informationen können - die Busse und Stadtbahnen der SSB, inklusive Sonder- und Schülerverkehre
    - die Zacke und die Seilbahn
    von Betriebsbeginn am 26.03.2012, 3:00 Uhr, bis Betriebsschluss am 27.03.2012, 2:00 Uhr, nicht fahren.
    http://www.ssb-ag.de/Geplante-Umleit...tml?newsID=502

    Der dritte Streik innerhalb eines knappen halben Jahres (der zweite ging über mehrere Tage!).

    Schmeißt sie doch endlich raus!

  2. #2
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    AW: Der öffentliche Nahverkehr streikt mal wieder

    Ein Hoch auf den Individualverkehr!
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  3. #3
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    AW: Der öffentliche Nahverkehr streikt mal wieder

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    Ein Hoch auf den Individualverkehr!

    Witzigerweise propagieren ja ausgerechnet die den Öffentlichen Nahverkehr (zur Not auch mit Zwang über eine Verteuerung des Individualverkehrs), die Streiks befürworten oder sogar zu ihnen aufhetzen!

    Kinder - die Schülerbeförderung wird an diesem Tag auch ersatzlos eingestellt - können noch nicht mit dem eigenen Pkw fahren: Daher eine absolute Sauerei!

  4. #4
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    AW: Der öffentliche Nahverkehr streikt mal wieder

    Für die Kinder, die zum Schwimmen ins andere Dorf müssen, weil das örtliche Schwimmbad geschlossen wurde, schon mühselig.

    Es lebe der Heimunterricht!
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  5. #5
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    AW: Der öffentliche Nahverkehr streikt mal wieder

    Nee, AL, da haste was völlig falsch verstanden. Wenn Schwimmbäder geschlossen werden, dann fällt auch der Schwimmunterricht aus. Wenn natürlich Turnhallen von der Schließung betroffen sind - so bei vielen dieser "Sportzentren", dann geht es zum Sportunterricht in die Nachbargemeinde oder zu Fuß zur nächsten Turnhalle. Schwimmbäder wachsen in Deutschland nicht aus dem Himmel, selbst dann, wenn viele zur besten Badezeit mit muslimischem Damenschwimmen belegt sind.

    Es gibt aber sehr viele Fahrschüler, die ab der vierten Klasse auf den Schulbus angewiesen sind. Und nun werden genau diese Schulbusse mitbestreikt!

  6. #6
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    AW: Der öffentliche Nahverkehr streikt mal wieder

    Das zeigt, dass den Streikenden wohl alles egal ist. Kein Pflichtbewusstsein, keine Verantwortung. Die Botschaft wäre auch rüber gekommen, wenn die Schulbusse nicht bestreikt würden und das Verständnis der Bevölkerung wäre bestimmt auch größer, wenn sie signalisieren würden, dass sie bereit sind Kompromisse einzugehen (z.B. indem sie den Schulbusbetrieb aufrechterhielten).
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  7. #7
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    AW: Der öffentliche Nahverkehr streikt mal wieder

    Deshalb meine Bitte an die Verantwortlichen.....:

    (Lernen von den Franzosen....)

  8. #8
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    AW: Der öffentliche Nahverkehr streikt mal wieder

    Das Streiken lernen, oder damit umzugehen?
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

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  9. #9
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    AW: Der öffentliche Nahverkehr streikt mal wieder

    Die Busfahrer und Straßenbahnfahrer rauszuschmeißen und gegen andere zu ersetzen!

  10. #10
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    AW: Der öffentliche Nahverkehr streikt mal wieder

    Wenn die Gewerkschaft mitspielt, kann wohl nicht gekündigt werden...

    Kann der Arbeitgeber durch Abmahnungen oder Kündigungen auf Streiks reagieren?

    Aufgrund der obigen Definition würde man denken, dass solche Reaktionen rechtlich zulässig wären. Schließlich wird die Arbeit verweigert, obwohl eigentlich gearbeitet werden müsste. Es liegt ja kein Fall von Krankheit, Urlaub oder dgl. vor. Und eine "Arbeitsverweigerung" kann im allgemeinen eine Abmahnung oder in gravierenden Fällen sogar eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.


    Vor einer so heftigen Gegenwehr sind Arbeitnehmer aber im Allgemeinen geschützt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Streiks nämlich rechtlich erlaubt, so dass es dem Arbeitgeber verwehrt ist, die Streikenden mit Abmahnungen oder Kündigungen zu maßregeln.


    Ansatzpunkt der Streikerlaubnis ist Art.9 Abs.3 Grundgesetz (GG), d.h. die Koalitionsfreiheit, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein von staatlicher Einflussnahme weitgehend freies Betätigungsfeld bei der Regelung der „Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ eröffnet. Und da Gewerkschaften ohne die effektive und daher auch von der Rechtsordnung anerkannte Möglichkeit des Streikens nur ein Schatten ihrer selbst wären, d.h. mit der Arbeitgeberseite nicht „druckvoll verhandeln“ könnten, ist die Streikfreiheit als Grundrecht (!) von der Koalitionsfreiheit (Art.9 Abs.3 GG) mit umfasst.


    Diese Begründung der Streikfreiheit begründet von vornherein auch eine Begrenzung dieses Rechts: Jeder legale Streik muss von einer Gewerkschaft getragen und einen positiven Beitrag zur gewerkschaftlicher Tarifpolitik leisten, d.h. in diesem Rahmen sinnvoll sein.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Tarifpolitik
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