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Steuervorteil für Ausländer kostet 400 Mio. Euro
Berlin – Nutzen Ausländer im großen Stil ein deutsches Steuerschlupfloch?
Laut Einkommensteuergesetz können Geldgeschenke an bedürftige Familienmitglieder im Ausland bei uns von der Steuer abgesetzt werden. Eine Überprüfung durch die Finanzämter ist fast unmöglich. Steuerausfall: 400 Mio. Euro/Jahr!
Der Vizechef der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG), Manfred Lehmann: „Der Steuergesetzgeber muss sich die Frage stellen, ob sich der deutsche Steuerzahler an der Unterstützung Bedürftiger im Ausland beteiligen soll.“ Denn dabei komme es „immer wieder zu Missverständnissen und Steuermissbrauch“.
So funktioniert der Steuertrick: Wer in Deutschland Einkommen bezieht, kann Hilfen für bedürftige Angehörige als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen und dadurch Steuern sparen. Höhe: bis 8004 Euro/Jahr pro Person. Das gilt auch, wenn Angehörige (Eltern, Ehegatte, Kinder) im Ausland leben. Allerdings sind die Sätze je nach Herkunftsland geringer. Für die Türkei gilt z. B. der halbe Satz – also 4002 Euro.
Zwar müssen die Betroffenen die Hilfeleistungen belegen. Aber das können die Finanzämter fast nie überprüfen. Oft werden gefälschte Belege vorgelegt.
Stichproben des Landesrechnungshofs Hamburg ergaben: Nur 2 von 80 Steuererklärungen mit Auslands-Unterhaltshilfen waren korrekt geprüft. Beim Rest sei der Steuerabzug auch gewährt worden, „wenn die Steuerpflichtigen keine oder nur unvollständig ausgefüllte Unterhaltserklärungen vorgelegt hatten oder Zahlungsnachweise fehlten“.
Gegen den massenhaften Missbrauch wird jetzt auch die Politik aktiv. Der CSU-Finanzexperte im Bundestag, Hans Michelbach: „Der Steuerabzug von Hilfen für Bedürftige im Ausland sollte abgeschafft werden, weil er zu missbrauchsanfällig ist.“
Quelle : War die widerliche BildzeitungGeändert von murktimon (31.03.2012 um 17:14 Uhr) Grund: Legasthenie
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31.03.2012, 17:23 #2
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AW: Steuervorteil für Ausländer kostet 400 Mio. Euro
Zwar müssen die Betroffenen die Hilfeleistungen belegen. Aber das können die Finanzämter fast nie überprüfen. Oft werden gefälschte Belege vorgelegt.
Andere Variante, die sich an den Brautpreis anschließen könnte: Mehmet finanaziert sein Haus in der Türkei über absetzbare Verwandten-Bedürftigenzahlungen. Da die liebe Verwandtschaft hier den Hausbau besorgen muß und die Raten zahlt, kann man dies ebenfalls über Überweisungsbelege nachweisen. Angegebener Verwendungszweck auch hier: Bedürftige Verwandtschaft.
Eine andere Variante: Ehefrau und Kinder oder Kinder bleiben in der Türkei. Schließlich weiß jeder, daß das türkische Gesellschaftsleben sehr viel ehrenwerter und anständiger ist als das deutsche und eine Mädrasse, in der der Koran und das islamkonforme Leben gelehrt wird, wesentlich sinnvoller ist als eine deutsche Schule. Das Kindergeld wird ja schließlich auch in die Türkei überwiesen, sofern dort Kinder in Ausbildung leben. Da aber das Kindergeld aus einem bedürftigen Kind noch kein reiches Kind macht, gilt auch hier der Verwendungszweck: Unterstützung bedürftiger Verwandtschaft! (Oder will hier jemand behaupten, daß der Kindsvater nicht mit seinem Nachwuchs verwandt ist?).
Und dann wären da noch die Cousinen und Cousins, die Großeltern und die Geschwister, die Tanten und Onkel un die gesamte angeheiratete Verwandtschaft. Die Bedürftigen-Verwendungszwecke auf den Überweisungsformularen gehen also nie aus!
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31.03.2012, 18:11 #4
AW: Steuervorteil für Ausländer kostet 400 Mio. Euro
Das kenne ich auch. Ein Türke unterstützt seit Jahren seine arme Mutter und überweist fast 3000 Euro jährlich in die Türkei. Dass das Geld umgehend auf sein Konto zurück überwiesen wird, weiß das Finanzamt nicht. Die Mutter ist nur auf dem Papier bedürftig
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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31.03.2012, 18:13 #5
AW: Steuervorteil für Ausländer kostet 400 Mio. Euro
Er braucht ja nur 2 Konten bei verschiedenen Banken und schwuppdiwupp funzt das. Beim Finanzamt gibt er lediglich an, ein Konto zu haben!
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