Jörg Uckermann hat während einer Demonstration in Kalk den grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck unter anderem als "Gauleiter" bezeichnet und muss dafür 2500 Euro zahlen. Uckermann verteidigte seine Aussagen als "Satire".




Köln - Der „Pro Köln“-Funktionär Jörg Uckermann ist erneut verurteilt worden. Wegen Beleidigung des grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck muss der Kölner Rechtsextreme 2500 Euro zahlen. Der Staatsanwalt hatte eine höhere Strafe gefordert, Uckermanns Verteidiger wollte einen Freispruch. Verhandelt wurde der Inhalt von Parolen, die das rechte Ratsmitglied bei einer Demonstration im November 2011 über einen Lautsprecherwagen in Kalk verbreitet hatte. Uckermann hatte Beck, der sich unter den Gegendemonstranten befand und zeitweise versucht hatte, zwischen den Fronten zu vermitteln, als „Gauleiter“ beschimpft. Der rechte Politiker sprach von „grüner SA“ und „Müsli-Nazi“. Das Gericht sah es als unzweifelhaft an, dass Uckermann damit Beck gemeint hat. Der Angeklagte hatte zu seiner Verteidigung gesagt, er habe „in satirischer Form“ die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner gesucht und nicht explizit Volker Beck gemeint.
Wichtigstes Beweismittel gegen ihn war ein Video, das ein Unbekannter im Internetportal „Youtube“ eingestellt hat. Hier sind Uckermanns Schmähungen zu hören. Ein anderes Video – von „Pro Köln“ selbst ins Netz gestellt – dokumentiert ähnliche Aussagen von Parteichef Markus Beisicht. Auch er attackiert über den Lautsprecherwagen Volker Beck. Er sehe „einen aufgeregten grünen Bundestagsabgeordneten“, der sich „als Obergauleiter dieser SA-Horden“ aufspiele. Das Verfahren läuft noch.


Rechtsextreme berufen sich auf Meinungsfreiheit



Der Prozess gegen Uckermann am Montag war ein Musterbeispiel für die Strategie der Rechtsextremen in der Öffentlichkeit: Das Ratsmitglied zeichnete einmal mehr das Bild einer benachteiligten politischen Bewegung, die zu Unrecht beschimpft und ausgegrenzt werde. So seien auch die verbalen Angriffe auf die Kalker Gegendemonstranten als legitimer Versuch zu verstehen, sich Recht zu verschaffen. Man habe das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit und der freien Meinungsäußerung ausüben wollen, argumentierte auch Uckermanns Verteidiger.
Genauso agieren die rechten Aktivisten im Stadtrat oder bei ihren öffentlichen Aktionen. Ein politisches Thema wird zum Vorwand, um sich als verfolgter Fürsprecher angeblicher Bürgerinteressen aufzuspielen. So war Uckermann auch vor Gericht in seinen Monologen kaum zu stoppen: Er sei ein Opfer „politischer Strafverfolgung“, hier sei die „Polit-Justiz am Werk“, das alles sei „mit Bereichen der ehemaligen DDR zu vergleichen“.



Kommentar :

Übrigens kommt hier wieder das alte Spiel mit den Nazibegriffen auf.
Uckermann wird in den bekannten Medien gerne als rechtsextrem oder auch als braun bezeichnet.

Nur ist er leider beides nicht.

Ebenso werden gerne Glatzen von der NPD als Foto zu den entsprechenden Artikeln eingefügt.
Was auch nicht der Wahrheit bei den Versammlungen der Pro entspricht.

Beispiel Tatsache:

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Beispiel Presse :

Name:  Neonazi-Demo-in-Hannover-wird-nicht-verboten_ArtikelQuerKlein.jpg
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