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  1. #1
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    Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Änderung des Strafgesetzbuches: Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere Umstände der Strafzumessung.

    Zum Gesetzentwurf --> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709345.pdf

    Das wäre der neue Wortlaut (Neuerung fett markiert):

    § 46 Grundsätze der Strafzumessung
    (...)
    (2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab.
    Dabei kommen namentlich in Betracht:
    die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
    das Maß der Pflichtwidrigkeit,
    die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
    das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
    (...)
    Also so langsam steuert die Gesellschaft auf eine Übermoralisierung zu, die die menschliche Natur völlig verfehlt. Man kann mit keiner Gesetzgebung dieser Welt die Menschen davon abbringen, dass sie sich aus irrationalen Gefühlen heraus die Köpfe einschlagen. Wenn aber der Gesetzgeber dem Unrechtsgehalts bei den Hassdelikten unbedingt deutlicher Rechnung tragen will, warum erhöht er dann nicht einfach das Strafmaß bei den betroffenen Straftatbeständen...? Oder nimmt er, wie ich vermute, lieber kleine Schönheitskorrekturen vor, um sich vor den notwendigen "Operationen" zu drücken?

  2. #2

    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Im Umkehrschluß scheinen religiöse Motive wie Steinigung dann wohl ok zu sein , da menschenrechtskonform ?!?!

    Sind Selbstmordattentäter davon auch erfaßt? Wie werden Ehrenmorde gewertet?

    Das Raster sollte um den Begriff *einheimischenfeindlich* erweitert werden.
    Geändert von burgfee (23.04.2012 um 01:20 Uhr)

  3. #3
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Mir schwebt da in diesem Zshg. ein ganz anderes absurdes Fallbeispiel vor:

    Wenn jemand einem Kinderficker wegen dessen sexueller Orientierung die Rübe einschlägt, ohne dass es in der konkreten Situation z.B. durch Nothilfe gerechtfertigt war, dann müsste der gewissenhafte Strafrichter bei der Strafzumessung künftig umso mehr die menschenverachtende Gesinnung des Täters berücksichtigen. Das ist doch absurd!

    Eigentlich konkretisiert und akzentuiert der neue Wortlaut „die Gesinnung“ bloß, engt aber gleichzeitig den Beurteilungsspielraum bei der Strafzumessung ein. Die Formulierung "besonders auch" ändert nichts am Fokus auf die drei Fallgruppen und lässt andere Gesinnungen in den Hintergrund rücken.

    Ich glaub, das ist eine Modewelle aus den USA.

  4. #4
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Das nennt man Gesinnungsjustiz. Jetzt ist es endlich offiziell.

    Merke: Es gibt "gute" und "schlechte" Verbrechen/Morde. Ja, da kamen auch Kinder zu Tode, aber sie hatten schließlich die falsche Gesinnung (oder ihre Eltern), dann ist doch alles nicht so schlimm. Sie wären später wahrscheinlich auch so geworden...
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  5. #5
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    An sich ist die kleine Gesetzesänderung nicht tragisch, aber mich stört vorallem diese Tendenz zur Übermoral. Außerdem vermute ich, dass der Kampf gegen rechtsextreme Gewalt als Aufhänger für andere politische Zwecke benutzt wird.

  6. #6
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    menschenrechtskonform
    Gutes Stichwort übrigens. Es ist kein Geheimnis, dass Menschenrechtspolitik für machtpolitische Zwecke missbraucht wird.

  7. #7
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Hauptsache die Worte Rassismus und Diskriminierung kommen direkt oder in Abwandlung vor! Die Angst hat also mal wieder um sich gegriffen, dass derartiger Schwachsinn im StGB manifestiert werden muss. Und ich wette, wenn sich die Diskriminierung und der Rassismus auf Deutsche bezieht, findet dieses Gesetz keine Anwendung. Es gibt schliesslich keinen Deutschenhass in der BRD! Dieses System ist am Ende! Es ist nicht mehr in der Lage, seine eigenen Bürger zu schützen, sondern tut alles dafür, dass auch künftig Dahergelaufene nur behaupten brauchen, sie seien diskriminiert oder rassistisch beleidigt worden und schon gibts Freispruch! Diese Änderung ist, wenn sie denn durchkommt, der Täterschutz schwarz auf weiss. Wir Autochthonen dürfen uns hingegen auf noch empfindlichere Strafen einstellen!

  8. #8
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    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Zitat Zitat von Themis Beitrag anzeigen
    Wenn aber der Gesetzgeber dem Unrechtsgehalts bei den Hassdelikten unbedingt deutlicher Rechnung tragen will, warum erhöht er dann nicht einfach das Strafmaß bei den betroffenen Straftatbeständen...? Oder nimmt er, wie ich vermute, lieber kleine Schönheitskorrekturen vor, um sich vor den notwendigen "Operationen" zu drücken?
    Natürlich drückt er sich! Zudem stellt diese Neuerung nur eine Änderung für autochthone Deutsche dar! Allochthone werden durch diesen Zusatz weiter geschützt. Das wird sich übrigens sehr deutlich in künftigen Kriminalstatistiken auswirken. Es werden sehr viel mehr Deutsche kriminell sein, hingegen sehr viel mehr Migranten sich auf diesen Paragraphen beziehen und dadurch Freispruch erlangen! Recht muss nix mit Gerechtigkeit zutun haben. Das zeigt sich hier mal wieder ganz deutlich! Das Messen mit verschiedenen Massstäben!

  9. #9

    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Zitat Zitat von Themis Beitrag anzeigen
    Mir schwebt da in diesem Zshg. ein ganz anderes absurdes Fallbeispiel vor:

    Wenn jemand einem Kinderficker wegen dessen sexueller Orientierung die Rübe einschlägt, ohne dass es in der konkreten Situation z.B. durch Nothilfe gerechtfertigt war, dann müsste der gewissenhafte Strafrichter bei der Strafzumessung künftig umso mehr die menschenverachtende Gesinnung des Täters berücksichtigen. Das ist doch absurd!

    Eigentlich konkretisiert und akzentuiert der neue Wortlaut „die Gesinnung“ bloß, engt aber gleichzeitig den Beurteilungsspielraum bei der Strafzumessung ein. Die Formulierung "besonders auch" ändert nichts am Fokus auf die drei Fallgruppen und lässt andere Gesinnungen in den Hintergrund rücken.

    Ich glaub, das ist eine Modewelle aus den USA.
    Sicherheitshalber sollte man sich den Paß des Angreifers/ Vergewaltigers zeigen lassen bevor man eingreift, sich erkundigen, hat der Täter die deutsche Staatsangehörigkeit, dann braucht man sich keine großen Sorgen machen und kann sofort handeln. Bei Leuten mit EU oder Außer-EU-Länder ist Vorsicht geboten eh man später wegen angeblichem Rassismus härter bestraft wird.


    Und man sollte sich auch vorab schlau machen, ob der Täter Muslim ist oder ob er sonst wie unter Artenschutz steht.

  10. #10

    AW: Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches: menschenverachtende Tatmotive

    Das Positive an der Gesetzesänderung: Linguisten haben bessere Chancen einen Arbeitsplatz zu bekommen, wie dieses Beispiel eindrucksvoll belegt:


    9. April 2012, 17.18 Uhr:
    Kleine Anleitung zur notorischen Israelkritik

    von Ivo Bozic


    Sie würden auch gerne mal voll Grass abgehen? Das ist gar kein Problem! Unser Kollege Michail Pivnik hat einen kleinen rhetorischen Ratgeber verfasst.



    Zehn Gebote des zwanghaften Israelkritikers


    Von Michail Pivnik

    Es gelten folgende rhetorischen Grundsätze, die der »Israelkritik« erst so richtig Nachdruck verleihen.

    1. Die Geste des moralischen Leidens an den Umständen:

    »Ich muss das jetzt einfach loswerden!«

    Grass: »Das allgemeine Verschweigen […], dem sich mein Schweigen untergeordnet hat, empfinde ich als belastende Lüge und Zwang«; »mit letzter Tinte« sage ich…

    2. Das Behaupten eines angeblichen Tabus:

    »Man muss das doch mal sagen dürfen!«

    Bei Grass implizit: »Was gesagt werden muss“

    3. Die Behauptung, es handele sich bloß um Kritik an israelischer Politik (unter großzügigem Ausklammern der Geschichte Israels, des Antisemitismus und des Judentums; und vor allem der kausalen Zusammenhänge des Nahost-Konflikts):

    »Man muss doch wohl DEN STAAT Israel kritisieren dürfen!«

    Bei Grass: das »Land Israel«, die »Atommacht Israel«.

    4. Die Behauptung der besten Absichten:

    »Aber ich meine es doch nur gut; ich bin doch ein Freund!«

    Will heißen: »Ich werde Euch helfen!«

    Grass: »Israel, dem ich verbunden bin und bleiben will«

    Die Punkte 5.-7. umfassen drei beliebte rhetorische Varianten:

    5. Das Verstecken hinter angeblichen Fragen (in welche die eigene, ach so nachdenkliche Botschaft eingekleidet wird):

    »Aber ich stelle doch nur Fragen!«

    Grass: »Die Atommacht Israel gefährdet den ohnehin brüchigen Weltfrieden?« [sic!]

    6. Das Verstecken hinter »wissenschaftlichen« Statistiken (die gern einseitig selektiv, verzerrend oder falsch zitiert werden, gern auch ohne nachvollziehbare Quellen):

    »Hier steht es doch, also ist es empirisch bewiesen!«

    7. Das Verstecken hinter anderen »Israelkritikern«, die »das dürfen, weil sie ja selbst Juden/Israelis sind«.

    »Die Tochter von Heinz Galinski hat das aber auch gesagt!«; »Ilan Pappe sieht das aber genauso!«

    Die abschließenden Punkte werden teilweise vorweggenommen und direkt mit antizipiert, teilweise kommen sie aber erst als Reaktion auf negative Kommentare ins Spiel:

    8a. Die pathetische Stilisierung als Opfer:

    »Man verbietet mir den Mund, aber ich kann nicht schweigen, also HÖRT MIR ZU!«

    8b. Hinter allen negativen Reaktionen steckt die Verschwörung einer Machtclique, die eine »Gleichschaltung« und »Kampagne« (Zitate Grass) gegen den Wahr-Sprecher ausgeheckt hat.

    »Sie [wahlweise: die Medien] haben sich gegen mich verschworen!«

    9. Das Insistieren, in Besitz der einzig wahren, objektiven, richtigen Wahrheit zu sein:

    »Aber so ist es doch, genau so…!«

    Zitat Grass (Achtung, Tautologie): Ich kann/will mir nicht länger verbieten, »diese Tatsache als ausgesprochene Wahrheit dem Land Israel […] zuzumuten«.

    10. Schließlich folgt die Einbettung in das Kollektiv oder den Volkskörper:

    »Ich spreche doch nur aus, was ALLE denken und wissen!«

    Zitat Grass: »Es mögen sich viele vom Schweigen befreien«!
    http://jungle-world.com/jungleblog/1632/

    http://www.youtube.com/watch?v=fJUUz...eature=related

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