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  1. #1
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    Wiedergutmachungspflicht für Täter

    Eine Wiedergutmachungspflicht für Gewaltverbrecher!



    In Deutschland wird das Thema Opferschutz leider immer noch zu wenig beachtet, da sich meist alle erstmal auf den Täter stürzen und diesen zum eigentlichen "Opfer" stilisieren, gerade im Jugendstrafrecht. Ohne Organisationen wie dem Weissen Ring wäre diese Situation noch trauriger. Fakt ist, dass die Gesellschaft in den meisten Fällen auf den Kosten und Schäden, welche von Gewaltverbrechern verursacht werden, sitzen bleibt. Die Täter, oftmals schon immer ohne Arbeit, geben einfach den Offenbarungseid ab und machen es sich weiter auf der Couch bequem, bis das nächste Opfer fällig ist. Damit muss Schluß sein!

    Mein Vorschlag:
    Die Täter werden im Falle eines Gewaltverbrechens wie Körperverletzung, Totschlag, Mord, aber auch Raub, Einbruch, Geiselnahme etc. als Auflage zu einer Wiedergutmachung verpflichtet, welche es auch beinhaltet, dass die Täter zur Begleichung von Schmerzensgeldern, Verdienstausfällen, Schadenersatz, Behandlungs-, Gerichts- und Anwaltskosten des Opfers zu Zwangsarbeit verpflichtet werden können. Gleichzeitig gehören solche Forderungen aus Gewaltstraftaten höher priorisiert, so dass diese auch noch vor Unterhaltsforderungen vollstreckt werden können. Wer dann immer noch nicht leistungsfähig ist, muss als Berufstätiger eben samstags einer Arbeitspflicht nachkommen, während Arbeitslose zu 40h / Woche herangezogen werden können. Der Erlös der Arbeit wird dann in voller Höhe zur Begleichung von Schmerzensgeldern und den restlichen Kosten verwendet.
    Das ist doch mal ein sinnvoller Vorschlag, der hier zur Abstimmung steht:

    https://www.dialog-ueber-deutschland...s_idIdea=11978

  2. #2

    AW: Wiedergutmachungspflicht für Täter

    ...meine Stimme hat dieser Vorschlag!

  3. #3
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    AW: Wiedergutmachungspflicht für Täter

    Möglicherweise schwierig umzusetzen... Aber meine Unterstützung hat der Vorschlag.

  4. #4
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    AW: Wiedergutmachungspflicht für Täter

    Mir gefällt der Vorschlag auch! Leider wird er daran scheitern, dass ein exorbitant hoher Anteil muslimischer Straftäter zu beklagen ist! Dieses wäre dann ja, auch wenn aus dem Zusammenhang gerissen, rassistisch und diskriminierend! Die Wahrheit darf ja nicht offen ausgesprochen werden.

  5. #5
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    AW: Wiedergutmachungspflicht für Täter

    In diese Richtung habe ich auch schon gedacht.
    Ich gehe aber noch viel weiter.
    Da in den Strafgesetzen die Straflänge von-bis geregelt wird, kann eine unbestimmte Zeit nicht hinzugefügt werden.
    Daher müsste eine Strafe, die zur Abarbeitung einer Schuld inkl. aller angerichteten Schäden und Schmerzensgelder ausgesprochen wird, so lange dauern, bis alles abgearbeitet worden ist.
    Dann besteht auch die Gewissheit, dass der Straftäter sich beeilt und sich anstrengt, besagte Auflagen gut und schnell zu erledigen.
    Nur wenn er auch so in der Lage ist, zu bezahlen, muss noch zusätzlich die Haftstrafe kommen.
    Bei einer Unwilligkeit, alles abzuarbeiten um das Opfer zu entschädigen, muss die Prügelstrafe her.
    Erst wenn der Delinquent bereit ist, endlich seine Strafe abzuarbeiten, wird nicht mehr geprügelt.
    Muslime bekommen auch während ihrer Haftzeit kein Halal-Essen.
    Schweinefleisch steht mindestens 2-3 mal pro Woche auf dem Speiseplan.
    Aussedem werden bei Überbelegung der Gefämgnisse wieder Aussenanlagen angelegt mit Stacheldraht herum.
    Einige haben wir ja noch!

  6. #6
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    AW: Wiedergutmachungspflicht für Täter

    na und im auftrag von allah darf man schweinefleisch essen alkohol trinken ect wenn es einem am leben hällt um den islam weiter zu verbreiten ;) taquiya scho vergessen
    Augen auf und SEHEN! Ohren auf und HÖREN, Hirn einschalten und eigenständig DENKEN!

  7. #7
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    AW: Wiedergutmachungspflicht für Täter

    aber mal davon ab is das vorsichtig anzugehen denn bereits ein streik oder eine demo kann menschen schaden, die dann ja nach so einem gesetz anrecht auf wiedergutmachung hätten ;) in der heutigen welt kann zum beispiel gewinnverlust als körperverletzung angeklagt werden da man dann jemanden seiner existenz beraubt !! deswegen mit vorsicht zu genießen
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  8. #8
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    AW: Wiedergutmachungspflicht für Täter

    Zitat Zitat von Kirlean Beitrag anzeigen
    aber mal davon ab is das vorsichtig anzugehen denn bereits ein streik oder eine demo kann menschen schaden, die dann ja nach so einem gesetz anrecht auf wiedergutmachung hätten ;) in der heutigen welt kann zum beispiel gewinnverlust als körperverletzung angeklagt werden da man dann jemanden seiner existenz beraubt !! deswegen mit vorsicht zu genießen
    Das muss eine Ermessenssache sein. Wann eine Körperverletzung beginnt oder ab wo ein Gewinnverlust anzusetzen ist, muss in dem Fall neu geregelt werden.
    In jedem Fall müssen Musels viel härter bestraft werden als Deutsche.
    Schließlich müssen die Musels erstmal lernen, anständig mit ihren Gastgebern umzugehen!
    Schon bei einer Festnahme müssen ihnen ein paar Zähne eingeschlagen werden, damit sie spüren, dass sie uns beleidigt haben. Umgekehrt machen die es ja auch so, ganz ohne Grund.
    Neben einer abzutragenden Schuld müssen Musels im Falle einer Schuldzuweisung noch zusätzlich eine Abgabe machen, damit sie lernen, dass sie unsere Sklaven sind und nicht umgekehrt.
    Hi hi hi hi.....

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