-
Hits: 1889 | 29.02.2012, 14:20 #1
Fatwa: “Ein Muslim darf einen Ungläubigen nicht grüßen – und nicht mögen.”
Von Michael Mannheimer Islam -. 1400 Jahre Apartheid gegenüber "Ungläubigen" Weder darf ein Muslim - so die vorliegende Fatwa von Scheich Salih al-Fausan, einem der einflussreichsten muslimischen Gelehrten Saudi-Arabiens, begrüßen - noch Sympathie für diesen verspüren. Denn auch Mohammed mochte Ungläubige nicht. Was sich für Islam-Unkundige anhört wie ein Witz, ist bitterer Ernst: in den [...]
Weiterlesen...
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Ähnliche Themen
-
Fatwa: “Ein Muslim darf einen Ungläubigen nicht grüßen – und nicht mögen.”
Von open-speech im Forum Islam - fundiertesAntworten: 5Letzter Beitrag: 27.04.2013, 22:48 -
Artikel: Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim in einem nicht-islamischen Land leben darf
Von Meister Yoda im Forum Fatwa'sAntworten: 9Letzter Beitrag: 08.12.2011, 15:22 -
Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim Juden und Christen grüßen darf - Institut für Islamfragen
Von open-speech im Forum PresseschauAntworten: 0Letzter Beitrag: 18.04.2011, 11:20 -
Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim einen Ungläubigen im Fastenmonat bewirten darf - Institut für Islamfragen
Von open-speech im Forum PresseschauAntworten: 0Letzter Beitrag: 23.09.2010, 17:10
Solinger Muslime vertrauen nach...
Solinger Muslime vertrauen nach Brandstiftung auf Behörden“ - Rheinische Post