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    Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

    Ein weiterer Schritt zur Islamisierung unseres Vaterlandes wurde unternommen und uns nebenbei durch die Printmedien mitgeteilt. Man muss schon garnicht mehr erwähnen, dass die Kommentarfunktion selbstverständlich schon wieder gesperrt ist.

    Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

    Für deutsche Gerichte ist die Scharia kein Fremdwort. In Erbrechtsfällen, aber auch bei Scheidungen wird auch in Deutschland mitunter islamisches Recht angewandt.
    Vielen gilt die Scharia als Inbegriff von Menschenverachtung oder als Synonym für Unterdrückung und Gewalt. Wendet sich ein Muslim oder eine Muslimin aber an ein deutsches Gericht, kann durchaus die Scharia zur Anwendung kommen. Denn längst hat islamisches Recht auch an deutschen Gerichten Einzug erhalten.

    Die Scharia, sagt der Erlanger Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe, ist „ein hochkomplexes System religiöser und rechtlicher Normen des Islam“. Anders als in islamisch geprägten Staaten wie etwa dem Iran, wo die Scharia seit Ende der 1970er Jahre Hauptquelle der Gesetzgebung ist, ist der Rahmen in Deutschland allerdings eng gesteckt. Die Gerichtsentscheidung muss mit dem geltenden Recht vereinbar sein, sagt Rohe.

    Für Erbrecht und Scheidungen gilt Recht des Herkunftslandes

    „Alle Arten von Straftaten wie Fälle häuslicher Gewalt werden ausschließlich nach deutschem Recht behandelt.“ Wenn es aber um die private Lebensführung von Einwanderern geht, gilt das Internationale Privatrecht, nach dem etwa bei Scheidungsfällen oder in Erbrechtsfällen bei Ägyptern nach ägyptischem Recht, bei Iranern nach iranischem Recht geurteilt wird. „In Gestalt dieser Rechtsordnungen kommt dann auch die Scharia ins Spiel“, sagt Rohe.
    Die Frankfurter Juristin Svenja Gerhard, die als Beraterin bei dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften arbeitet, kennt zahlreiche Fälle aus der Praxis: Bei der Scheidung eines tunesischen Ehepaars etwa entschied ein deutsches Gericht, dass der Frau die Morgengabe – nach islamischem Recht eine Art finanzielle Absicherung der Braut – als nachehelicher Unterhalt ausgezahlt werden muss.
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    In einem anderen Fall erkannte ein Gericht eine Ehe an, die in Tunesien durch zwei Stellvertreter per Handschlag geschlossen worden war.

    Witwe muss Rente mit Zweitfrau des Mannes teilen

    In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Entscheidungen, die öffentliches Aufsehen erregten. Das Bundessozialgericht in Kassel lehnte etwa im Jahr 2000 die Klage einer aus Marokko stammenden Witwe ab, die sich weigerte, die Rente ihres Mannes mit der Zweitfrau zu teilen.
    Das Gericht entschied mit Verweis auf islamisches Recht zugunsten der Zweitfrau. Beide Frauen hätten Anspruch auf den gleichen Rentenanteil, entschieden die Richter.
    Für Irritationen sorgte auch eine Erbrechtsentscheidung aus dem vergangenen Jahr. Damals teilte das Amtsgericht einer Münchnerin nach dem Tod ihres aus dem Iran stammenden Mannes mit, dass ihr anstelle des Alleinerbes nur ein Viertel des Erbes zustehe.
    Die übrigen Dreiviertel gingen an Verwandte des Mannes in Teheran. Auch hier trat ausländisches Recht in Kraft: Stirbt ein Ehepartner, der keinen deutschen Pass besitzt, gilt das Erbrecht seines Herkunftslandes, in diesem Fall das iranisch-islamische Recht.

    Experte warnt vor islamischer Paralleljustiz

    Rohe betont, die deutsche Rechtsordnung billige grundsätzlich Eheverträge, in denen Ehefrauen nach islam-rechtlichen Vorstellungen eine Brautgabe versprochen wird oder Wirtschaftsverträge, die Zinszahlungen vermeiden wollen. Die Scharia könne angewandt werden, wenn das Ergebnis für den deutschen Staat erträglich sei, meint Rohe.
    Zugleich sieht er in dieser Form der Rechtsprechung auch ein Mittel, einer islamischen Paralleljustiz vorzubeugen. „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht Parallelstrukturen bekommen“, sagt der Gründungsdirektor des Zentrums für Islam und Recht in Europa an der Universität Erlangen.
    So könne Vertrauen in den Rechtsstaat bei manchen Migranten dadurch gestärkt werden, dass man ihre kulturellen Kontexte berücksichtigt und die Grundlagen europäischer Rechtsordnungen erklärt, ist sich Rohe sicher. „Vernünftige Vergleiche gibt es nur, wenn man mit den Leuten in ihrer Sprache spricht.“

    Türken würden Scharia-Gerichte in Deutschland nicht gerecht

    Während es in Großbritannien seit 2007 mit dem „Muslim Arbitration Tribunal“ eine offizielle islamische Schlichtungsstelle für Erbschafts-, Familien- und Handelsstreitigkeiten gibt, ist man in Deutschland in dieser Hinsicht zögerlich. Zwar gibt es immer wieder Stimmen, wie zuletzt der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff (SPD), die die Existenz islamischer Schiedsgerichte in Deutschland grundsätzlich für zulässig halten.
    Der Islamwissenschaftler Rohe verweist allerdings auf die Herkunft der meisten in Deutschland lebenden Muslime: Die Türkei habe 1926 das Schweizer Zivilgesetzbuch übernommen und sich damit von einer Scharia-Gesetzgebung distanziert. „Scharia-Gerichte in Deutschland würden der Rechtskultur der größten deutschen Minderheit also nicht gerecht“, schlussfolgert er.

    Quelle
    Wenn das nicht der Beweis dafür ist, dass der Islam das Grungesetz eben nicht achtet, sondern nach seiner eigenen Rechtsprechung verlangt. Und die Büttel-Justiz läßt sich darauf noch ein. Wir leben wirklich nicht in Deutschland, sondern in der BananenRepublikDummistan, kurz BRD. Allen, mit Ausnahme der Authochthonen, wirds recht gemacht. Es ist nur noch eine Frage der Zeit wann in einem Prozess Deutscher gegen Migrant nach Scharia geurteilt wird. Lang wirds jedenfalls nicht mehr dauern!

  2. #2
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    AW: Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

    Soll die Scharia für Muslime eingeführt werden. Köpfen inclusive
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

    Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht 

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ID:	2440Die Anwendung der Scharia in Deutschland

    Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste Nr. 85/08 (16. Dezember 2008)

  4. #4
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    AW: Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

    Das ist geltendes Recht. Ist das im Ausland auch so, dass man nach deutschem Recht verurteilt wird, wenn man was verbrochen hat? Glaube ich kaum. Jedenfalls habe ich davon noch nie gehört. Erst recht nicht in islamischen Ländern.

  5. #5
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    AW: Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

    Natürlich nicht! Das hierzulande gültige Recht unterwirft sich im Falle der Moslems der Scharia mit dem Hinweis, dies hätte religiöse Hintergründe! Der absolute Schwachsinn! Hier wird deutsches Recht de fakt ausgehebelt mit Zutun unserer Obrigkeit, die diese gesetzeswidrigen Vorgänge duldet! Wir leben in einer Zweiklassengesellschaft, die sich ihrerseits ihr eigenes Recht schafft. Deswegen auch meine obige Frage, was in absehbarer Zeit bei einem Verfahren Deutscher gegen Migrant herauskommt? Wonach würde geurteilt, wenn sich in einem Beziehungsdrama zwischen Moslem und Christin ersterer bei seinem Handeln auf die Scharia beruft?

  6. #6
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    AW: Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

    Zitat Zitat von Artikel
    Für Erbrecht und Scheidungen gilt Recht des Herkunftslandes
    Da kann man in diesem Fall nur folgerichtig und zynisch sagen: Weniger Herkunft aus diesen Ländern/Kulturkreisen bedeutet weniger Scharia!

    Was also bringt uns die Einwanderung aus diesen Ländern außer einer Stärkung der Islamverbände? Auch den Multikultibefürwortern dürfte klar sein, daß weniger Islam und Scharia auch wesentlich bunter ist. Der Rest gepriesener Vorteile einer multikulturellen Gesellschaft im Hinblick auf den Arbeitsmarkt läßt sich aus anderen Ländern erhalten!

  7. #7
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    AW: Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

    Zitat Zitat von turmfalke Beitrag anzeigen
    was also bringt uns die einwanderung aus diesen ländern außer einer stärkung der islamverbände?
    Nix!


  8. #8
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    AW: Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

    Zitat Zitat von Seatrout Beitrag anzeigen
    Nix!

    So sehe ich es auch! Auf Döner und, um beim Bunten zu bleiben, Handwerksprodukte zweifelhafter Qualität (darunter die orientalischen Teetassen und Teelichter etc., die schon bei oberflächlicher Betrachtung noch nicht einmal Ausschußware sind) kann diese Gesellschaft ohne Weiteres und ohne Innovationsverlust verzichten!

  9. #9
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    AW: Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

    Und nicht nur das TF! Wir können noch auf viel mehr verzichten in unserer Konsumgesellschaft. So z.B. auf:

    -unzählige Dönerbuden
    -Putzkollonen (sowohl im Reinigungs-, wie auch im Baugewerbe)
    -südländische Taxifahrer
    -unseriöse Gebrauchtwagenhändler
    -unzählige Gemüsehändler

    Sind wir nicht wirklich bescheiden und zurückhaltend? Und trotzdem zwingt man uns all diese Gewerbe auf, die so zahlreich in jeder Kleinstadt vorhanden sind, dass ein normaler Wettbewerb unter Gleichartigen nicht mehr möglich ist!

  10. #10
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    AW: Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle

    Der rheinland-pfälzische Justizminister, Jochen Hartloff (57, SPD), kann sich Scharia-Gerichte in Deutschland vorstellen. „Wenn das in Form von Schiedsgerichten geschieht wie im Handel oder im Sport, dann ist das vertretbar“, so der Politiker zur B.Z..
    Voraussetzung sei, dass beide Streitparteien ein solches islamisches Gericht akzeptieren. Dann sei auch die Scharia, das islamische Recht, als Grundlage vertretbar. Allerdings sei die Scharia nur in einer modernen Form akzeptabel. „Steinzeit werden wir nicht tolerieren. Steinigen ist menschenrechtswidrig.“Bei Straftaten dürften Scharia-Gerichte in Deutschland generell nicht tätig werden – aber bei Streit um Geld, bei Ehescheidungen oder Erbsachen. Hartloffs Vorstellungen stießen auf scharfe Kritik.„Emma“-Chefredakteurin Alice Schwarzer sagte der B.Z.: „Das islamisch geprägte Familienrecht hält Frauen lebenslang in Unmündigkeit: Sie sind Tochter eines Vaters, Schwester eines Bruders, Ehefrau eines Mannes. Es entrechtet sie weitgehend.“ In unserem Kulturkreis sei das seit der Frauenbewegung „sehr viel besser geworden“, nicht aber im islamischen Kulturkreis. „Scharia und Rechtsstaat widersprechen aneinander.“Auch der Autor Joachim Wagner („Richter ohne Gesetz: Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat“) lehnt solche Überlegungen ab: „Das ist die völlig falsche Richtung, weil es die ohnehin geringe Akzeptanz in einigen muslimischen Kreisen für das deutsche Recht weiter verringert.“Wagner: „In England gibt es schon solche Scharia-Gerichte. Dort hat man keine guten Erfahrungen damit gemacht.“


    http://www.bz-berlin.de/aktuell/deut...le1376757.html



    So so, Steinigen ist also nicht vorgesehen. Wenn jemand so einen Vorschlag macht, sollte er auch wissen, was für Strafen die Scharia fordert und Steinigungen sind nicht darunter. Gutmensch Hartloff sollte lieber in Zukunft den Mund halten
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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