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16.07.2012, 18:10 #11
AW: CSU will Verbot der Partei "die Linke"
Wenn eine Partei eine andere verbieten möchte, dann finde ich das sowieso immer 'problematisch'. Vielleicht möchten sie sich ja gegenseitig verbieten? Aber so läuft das nicht. Die Parteien sind nicht der Souverän. Parteien werden gewählt oder eben nicht und der Souverän ist das Volk. Es wäre höchstens vorstellbar, wenn (unparteiische) Verfassungshüter eine Partei nicht zur Wahl zulassen würden, wenn ihr Programm gegen die Verfassung verstößt. Das wäre bei der gegenwärtigen Regierung schon längst eingetroffen. Aber auch die Linke bekannte sich zum (totalitaristischen und Verfassungsfeindlichen) Kommunismus.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...-a-737911.html
http://www.welt.de/politik/deutschla...chtigkeit.html
http://diepresse.com/home/politik/au...smusBekenntnis
http://www.n-tv.de/politik/Linke-Che...le2289741.htmlWas ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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AW: CSU will Verbot der Partei "die Linke"
. Es wäre höchstens vorstellbar, wenn (unparteiische) Verfassungshüter eine Partei nicht zur Wahl zulassen würden, wenn ihr Programm gegen die Verfassung verstößt.
Siehe der überschriebene Artikel 23
Geltungsbereich des Grundgesetzes
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden....(hier folgt eine Aufzählung der deutschen Gebiete, Bundesländer)...In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
(Alte Fassung)
Und nun kommt die neue Fassung:
Artikel 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Siehe dazu auch diesen Artikel:
"Verkohlt, verschrödert, abgemerkelt "
http://www.kanzlerdaemmerung.de/7-0-...rtikel-23.html
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28.07.2012, 18:14 #13
AW: CSU will Verbot der Partei "die Linke"
es ist ohnehin Zeit für eine neue Verfassung...
"Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"
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AW: CSU will Verbot der Partei "die Linke"
Wehret den Anfängen kann ich da nur sagen.
Wenn etablierte Parteien jede neue Partei, die ins Parlament einzieht, gleich verbieten könnten, dürfte jede Wahl zur Farce werden.
Gefälligkeitsparteien darf es in einer funktionirenden Demokratie nicht geben.
Wie so eine Gefälligkeitspolitik aussieht, erleben wir ja grade in Rumänien.
Da soll ein unbequemer, weil rechtsgläubiger Präsident abgewählt werden, damit ein angeblicher sozialdemokratischer Ministerpräsident seinen eigenen Staatspräsident einsetzen kann, der ihm dann nicht so auf die Finger schaut.
Und das innerhalb der EU. Sowas kennen wir nur aus Russland, wo Putin mit immer neuen Gesetzesänderungen seine Macht immer weiter ausdehnt.
Eines Tages krönt der sich noch zum Zar!
Jede Demokratie ist so gut, wie sie mit ihrem Volk und mit ihren Volksvertretern umgeht.
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17.09.2012, 01:46 #15
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17.09.2012, 01:50 #16
AW: CSU will Verbot der Partei "die Linke"
schon gelesen?
<i>Das Thema war in Deutschland bisher tabu. Doch nun sind zwei Politikwissenschaftler auf eindeutige Hinweise gestoßen, die auf systematische Unregelmäßigkeiten oder möglicherweise auf Manipulationen bei der Auszählung der Stimmzettel von Bundestagswahlen hindeuten.
</i>
http://www.cicero.de/berliner-republ...gswahlen/41893
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AW: CSU will Verbot der Partei "die Linke"
Manipuliert wird doch in vielen Bereichen, da liegt es doch nicht fern, dass bei Bundestags-bzw.Landtagswahlen die Auszählung der Stimmzettel nicht korrekt erfolgt.
Nie sind die Wähler, die Parteien oder der Bundeswahlleiter auf die Idee gekommen, einmal nachzuzählen oder nachzuprüfen.
Nun haben erstmals zwei Politikwissenschaftler der Universitäten Köln und Toronto die Ergebnisse der Bundestagswahlen zwischen 1990 und 2005 nachgerechnet.Wer die Faust ballt, kann die Hand nicht reichen.
In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt.
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AW: CSU will Verbot der Partei "die Linke"
Ist nicht neu und auch nicht nachgewiesen.
Aber möglich ist alles, siehe die geplante Einführung von Wahlautomaten.
Nichts ließe sich leichter manipulieren als diese elektronischen Helfer.
Wer soll dass später nachprüfen?
Da steckt auch nur ein Computer drin und kann nachträglich beeinflusst werden.
Der Versuch der Manipulation war also schon im Gespräch.
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AW: CSU will Verbot der Partei "die Linke"
Das ist spannend. Ich mach mal ein Thema draus mit hoffentlich freundlicher Genehmigung vom Feschen Fischer.
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26.09.2012, 23:34 #20
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