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Der Kreiswahlleiter in Dessau-Roßlau hat Strafanzeige wegen Wählerbestechung gegen den FDP-Direktkandidaten Jörg Schnurre gestellt.
Das teilte die Stadt mit. Schnurre hatte Flyer an Erstwähler verteilt, auf denen er jedem zwei Euro versprach, wenn er in den Bundestag gewählt wird. Nach heftiger Kritik hatte der 37-Jährige die Aktion abgebrochen und nach eigenen Angaben eine Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Auf Wählerbestechung stehen laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Auswirkungen auf Schnurres Kandidatur hat die Anzeige nach Angaben der Landeswahlleitung nicht. Schnurre verliere dadurch nicht das Recht, gewählt zu werden. Die Wahl sei zudem bereits in vollem Gange - seit Anfang September kann bereits per Briefwahl abgestimmt werden. Nachdem der Kreiswahlvorschlag zugelassen wurde, sei laut Bundeswahlgesetz jede Änderung ausgeschlossen, erklärte eine Sprecherin der Landeswahlleiterin.

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Folgerichtig sollten wir jetzt auch Strafanzeigen gegen andere bestechende Politiker stellen. Versprochen wird viel, gehalten wird wenig. Wenn Herr Schnurre wirklich seinen Worten 2,-- Euro folgen läßt, ist dies auf jeden Fall mehr unter dem Strich als die teuren Versprechen anderer Politiker.