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Hits: 1614 | 29.12.2011, 15:00 #1
Sonderrechte für Muslime: Vom Arbeitsplatz bis zur Witwenrente
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29.12.2011, 18:21 #2
AW: Sonderrechte für Muslime: Vom Arbeitsplatz bis zur Witwenrente
Sagen wir, dass es keine Sonderrechte sind. Dann sind aber die Nichtmuslime aufgrund ihrer Religion benachteiligt und das verstösst gegen das Grundgesetz!
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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29.12.2011, 18:41 #3
AW: Sonderrechte für Muslime: Vom Arbeitsplatz bis zur Witwenrente
Michael Manheimer ist mittlerweile zu einer der wichtigsten Menschen geworden, in der Szene. Mit einer unglaublichen Akribie legt er die Finger auf die Wunden und dokumentiert alles, was es an wichtigen Dingen gibt. Man kann nur hoffen, dass diese dokumentationen irgendwann einmal rechtdgrundlage für die Massenverurteilungen deuitscher Rechtsbrecher in Politik und Justiz wird!
Danke Michael. Mach weiter! und dokumentiere bitte alles was du schreibts auch offline und lege es auch bei vertrauenswürdigen personen regelmäßig ab. Es kommt der Tag an dem Recht gesprochen wird! Papier ist geduldig!
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