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  1. #11
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    AW: Net zam Dapockn - wie tief kann der ORF noch sinken?

    Zitat Zitat von Seatrout Beitrag anzeigen
    Ja Schurli, dass ist die kulturelle Vielfalt, die uns Frau Böhmer seit Jahr und Tag predigt. Hier mal ein Auszug aus einer Einbürgerungsfeier. Entsteht da nicht der Eindruck, dass unsere Staatsbürgerschaft der letzte Dreck ist, der einem Migranten hinterhergeworfen wird?



    Mir kommen fast die Tränen, wenn ich diesen Auszug lese. Nicht vor Rührung, sondern vor Erniedrigung meines eigenen Volkes!
    So erniedrigen tun sich die Österreicher hoffentlich noch nicht, ich habe versucht ähnliche Artikel für mein Land zu finden, wurde nicht fündig. Hier gibt es auch eine Zeremonie bei der Einbürgerung, man muß schwören, die Republik Österreich zu ehren, so weit ich das weiß. Ich persönlich wäre für einen verbindlichen Fahneneid, den jeder schwören muß, der die Staatsbürgerschaft angenommen hat. Egal in welcher Nation.

  2. #12
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    AW: Net zam Dapockn - wie tief kann der ORF noch sinken?

    Es würde schon reichen, wenn diese Leute in erster Linie auf ihre Pflichten hingewiesen würden. Stattdessen erzählt man ihnen nur, welche Rechte sie haben. Auf die Idee, dass man beim Kriminellwerden möglicherweise die Staatsbürgerschaft entziehen könnte, kommt kein Gutmensch. Wer drin ist ist drin und kann tun und lassen, was er will. Der deutsche Staat pampert nämlich in erster Linie seine Neuzuwächse, vorzüglich die aus dem islamischen Dunstkreis. Was dem autochthonen Hartz IVer an Leistungen verweigert wird, gehört quasi zur Grundausstattung des Mihigrülers. Man kann hierzulande oftmals garnicht mehr so viel essen, wie man kotzen möchte! Es fehlen einem buchstäblich die Worte. Getoppt wird schliesslich alles noch durch den Präsus der Islamisten, den Bundeswuffi.

  3. #13
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    AW: Net zam Dapockn - wie tief kann der ORF noch sinken?

    Zitat Zitat von Seatrout Beitrag anzeigen
    Es würde schon reichen, wenn diese Leute in erster Linie auf ihre Pflichten hingewiesen würden. Stattdessen erzählt man ihnen nur, welche Rechte sie haben. Auf die Idee, dass man beim Kriminellwerden möglicherweise die Staatsbürgerschaft entziehen könnte, kommt kein Gutmensch. Wer drin ist ist drin und kann tun und lassen, was er will. Der deutsche Staat pampert nämlich in erster Linie seine Neuzuwächse, vorzüglich die aus dem islamischen Dunstkreis. Was dem autochthonen Hartz IVer an Leistungen verweigert wird, gehört quasi zur Grundausstattung des Mihigrülers. Man kann hierzulande oftmals garnicht mehr so viel essen, wie man kotzen möchte! Es fehlen einem buchstäblich die Worte. Getoppt wird schliesslich alles noch durch den Präsus der Islamisten, den Bundeswuffi.
    Ich weiß nicht, aber ich vermute, daß viele Deutsche mit ihrer Geduld am Ende sind, ansonsten wäre das Buch von Sarrazin nicht so ein Erfolg gewesen. Egal in welcher Nation des cisatlantischen Abendlandes, man hat das Gefühl wie in der Tschechoslowakei in den Achtzigern. Bekannte aus Tschechien hatten mir erzählt, sie hätten bei einem Österreich-Aufenthalt beschlossen, alles hinter sich zu lassen und hier zu bleiben. Die waren weder besonders "politisch" noch mangelte es ihnen an etwas, aber die geistige Wüste dort dürfte so unerträglich gewesen sein, daß sie es nicht mehr ertragen konnten. Sie hätten nur ein paar Jahre warten müssen, aber der Zusammenbruch des Regimes war nicht abzusehen.

    Ähnlich verhält es sich in jeder Nation des cisatlantischen Abendlandes heute, nur daß sie halt keine Regimegegner einsperren, sondern anders fertig machen. In Deutschland scheint es am ärgsten zu sein. Hier ist es auch schlimm, man klopft im Privaten (sic) Gesprächspartner, die man nicht so gut kennt vorsichtig ab, ob man etwas Falsches sagen könnte. Oft staunt man wieviele Menschen ähnlich denken wie man selbst und keiner sich wirklich traut. Was ist das denn? Und dann reden die Nomenklaturen von Rede- und Meinungsfreiheit, gleichzeitig erweitert man den 283er Paragraphen, wo man zwar Österreicher, Christen, etc. beleidigen darf, aber wehe eh scho wissen.

    Wenn sie den Brachialkommunismus à la Kuba auf die harte Tour nicht durchsetzen können, versuchen sie es eben anders. Und die Islamisierung scheint ihnen offenbar ein Mittel dazu zu sein.

  4. #14
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    AW: Net zam Dapockn - wie tief kann der ORF noch sinken?

    Wie sich die Paragraphen doch gleichen!

    §283 StBG (Österreich)

    Verhetzung

    (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
    (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

    §130 StGB (Deutschland)

    Volksverhetzung


    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
    a) verbreitet,
    b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
    d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
    2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
    (5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
    (6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
    Anhand der ganzen Zusätze im deutschen StGB sieht man das Bürokratengeschisse, welches kaum noch Platz für Kritik an fremden Gruppen zulässt. Jede Äußerung eines Autochthonen kann diesen schon ins Gefängnis bringen! Das hat weder etwas mit Demokratie, noch mit Gleichberechtigung zutun.

    Fatal: Sagt ein Türke zu mir "Du Nazi" ist dies eine Beleidigung. Sage ich zu ihm "Du Scheisskanacke", greift schon Paragraph 130 StGB! Soviel zur Gleichheit verschiedener Ethnien vor dem deutschen Gesetz!

  5. #15
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    AW: Net zam Dapockn - wie tief kann der ORF noch sinken?

    Die Paragraphen gleichen sich, da eine EUdSSR-Richtlinie umgesetzt werden mußte, die anderen werden genauso lauten nur halt in einer anderen Sprache.

  6. #16

    AW: Net zam Dapockn - wie tief kann der ORF noch sinken?

    Man muß nur ein richtiger Dreharsch sein und schon wird man von den Linksmedien hofiert.

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