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Scheinehe u.a.: Staatsbürgerschaft läßt sich wieder entziehen
Und es geht doch, wie man in diesem Artikel liest: Eine auf unrichtigen Angaben oder einer Scheinehe basierende Staatsbürgerschaft läßt sich wieder entziehen
und der "Migrant" kann sogar ausgewiesen werden, selbst wenn er schon seit 14 Jahren in seinem Wunschland lebt:
Türke muss nach 14 Jahren heim
ST.GALLEN. Das Bundesgericht schützt einen Entscheid der St. Galler Migrationsbehörden: Ein Türke, der 14 Jahre in der Schweiz lebte, muss zurück in die Türkei. Der Mann hatte über Jahre eine klassische Scheinehe geführt.
URS-PETER INDERBITZIN
Fast 14 Jahre lebte ein Türke dank einer Scheinehe in der Schweiz. Jetzt muss der eingebürgerte Türke, dem der Schweizer Pass entzogen worden ist, zurück in seine Heimat. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid der St. Galler Migrationsbehörden geschützt.
Der heute 51jährige Türke hatte im Jahre 1987 in der Türkei eine Landsfrau geheiratet, mit der er einen gemeinsamen, 1988 geborenen Sohn hat. Anfang 1990 reiste der Türke illegal in die Schweiz und stellte vergeblich ein Asylgesuch. Im Jahre 1994 liess er sich von seiner türkischen Frau scheiden und heiratete ein halbes Jahr später eine um drei Jahre jüngere Schweizerin. Gestützt darauf erhielt der Türke erst eine Aufenthalts- und später eine Niederlassungsbewilligung.
Heiraten – scheiden – heiraten
Im September 2001 wurde der Türke erleichtert eingebürgert; schon vier Monate später lebte das Paar aber getrennt, zwei Jahre später erfolgte die Scheidung. Der Türke heiratete daraufhin postwendend seine ehemalige türkische Ehefrau, worauf diese bei der Schweizer Vertretung in Ankara für sich und den gemeinsamen Sohn im Rahmen des Familiennachzugs um Einreise in die Schweiz ersuchte.
Das Bundesamt für Migration wurde auf den Fall aufmerksam, erklärte die erleichterte Einbürgerung für nichtig und entzog dem Türken den Schweizer Pass wieder. Das vom Türken angestrengte Verfahren endete mit einer Niederlage, weil auch das Bundesgericht davon ausging, dass der Wille zu einer auf Zukunft gerichteten ehelichen Gemeinschaft mit der Schweizerin bereits im Zeitpunkt der Einbürgerung nicht intakt gewesen ist.
Das St. Galler Migrationsamt entzog dem Türken daraufhin auch die Niederlassungsbewilligung und setzte diesem eine Ausreisefrist bis spätestens Ende Juli 2009. ...
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Ein bekanntes Muster
Die Masche des Türken habe einem bekannten Verhaltensmuster entsprochen, begründet das Bundesgericht seinen Entscheid.
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Quelle
So ein konsequentes Vorgehen wünschte man sich auch seitens deutscher Behörden und Gerichte.
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04.12.2011, 20:58 #2
AW: Scheinehe u.a.: Staatsbürgerschaft läßt sich wieder entziehen
Hier gab es doch schon den Fall, dass sogar durch kriminelle Machenschaften erschlichene Staatsbürgerschaften gültig waren und nicht entzogen wurden
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