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  1. #1
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    Muslim Woman Die Scharia stärkt die Rechte der Frau in Deutschland

    SIEGBURG/TROISDORF - Ein wohl deutschlandweit einzigartiger Vorgang beschäftigte gestern das Siegburger Amtsgericht. Dort wurde die Ehe eines iranischen Paares geschieden, zugleich nach deutschem und nach iranischem Recht, der Scharia. Ein Hojat-al Islam, ein iranischer Mullah, war aus Frankfurt angereist, um zu protokollieren, dass der Ehemann zu seiner Frau sagt: „Ich verstoße dich.“ Seine Mandantin habe lange für diesen Tag gekämpft, sagte ihr Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy. Denn diese öffentliche Verkündung in arabischer Sprache könne der Ehemann nicht widerrufen.
    Die Frau hatte die Scheidung eingereicht, nach deutschem Recht. Das gelte aber nicht im Iran, wo allein der Mann sich scheiden lassen kann, so Amtsgerichtspräsidentin Brigitte Niepmann. Die 34-Jährige, die mit den gemeinsamen Kindern ihre kranke Mutter in der Heimat besuchen möchte, könnte in diesem Fall im islamischen Gottesstaat verhaftet und dauerhaft festgehalten werden. Unter Umständen dürften Frau und Kinder nicht mehr nach Deutschland ausreisen, erläuterte der Rechtsanwalt, der wie der Mullah aus Frankfurt kommt. „Sie war bisher wie in einer Art Gefängnis“, so Iranbomy, „er konnte die Ausreise verbieten.“
    Seit 13 Jahren ist das Paar verheiratet, seit neun Jahren lebt es in Deutschland, seit vier Jahren getrennt. Mit der Ehescheidung waren beide Partner einverstanden, die Frau wollte auch das Sorgerecht für die neunjährigen Zwillinge zugesprochen bekommen und im Gegenzug auf die „Morgengabe“, 500 Goldmünzen im Wert von insgesamt rund 30 000 Euro, verzichten. Diese Brautgabe ist ein Zahlungsversprechen des Ehemanns an seine Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung im Falle einer Scheidung.
    Die Verhandlung stieß auf großes Interesse der iranischen Seite. Neben Verwandten und Bekannten fanden sich sowohl Angehörige der Botschaft wie auch islamische Geistliche im Amtsgericht ein. Nicht nur der Mullah, auch die iranische Botschaft müsste die Bedingungen überprüfen, unter denen die Scheidung vollzogen wurde, erklärte Iranbomy.
    Da die Verhandlung vor dem Familiengericht nicht öffentlich war, saß im Saal 136 neben der Richterin, den Rechtsbeiständen und dem Hojat-al Islam zunächst nur der 33-jährige Ehemann. Die Frau hatte das alles so sehr mitgenommen, dass sie in einem oberen Stockwerk ärztlich betreut werden musste

    http://www.rundschau-online.de/html/...2.shtml?mid=52

  2. #2
    Unregistriert Gast

    AW: Die Scharia stärkt die Rechte der Frau in Deutschland

    Gilt im Iran nicht auch die Todestrafe? Kreativ sind diese gottlosen Mohammedaner schon! Für Schwowereit könnten wir ja mal, so zum Spaß, iranisches Recht anwenden!

    Immerhin haben wir jetzt einen Präzedenzfall!

  3. #3
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    AW: Die Scharia stärkt die Rechte der Frau in Deutschland

    Unser Recht ist nicht mehr das, was die Verfasser unserer Gesetze damit bezwecken wollten.
    Wenn die Justiz so weitermacht, ist unser BGB nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.
    Jeder hergelaufene Muselpopel kann seinen islamischen Rechtsbeistand vor Gericht ziehen und in seinem Interesse agieren lassen, und er wird gelasen.
    Da kann man nur noch den Kopf schütteln und hoffen, dass wir bald aus diesem Albtraum erwachen.
    Wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe, ist das Maß voll mit der Selbstbesudelung!
    Müssen wir Deutschen in vielen Nachfolgenerationen eine Art Kollektivhaftung übernehmen und erdulden, nur weil wir den Krieg verloren haben?
    Es kann doch nicht sein, dass zweierlei Recht existiert, nur weil Muslime sich auf unverschämte und penetrante Weise eigene Privilegien erdreisten.
    In keinem Land der Welt gibt es sowas, aber wir Deutschen müssen uns das gefallen lassen, nur weil unsere Regierung ihre Arschkriecherhaltung nicht aufgeben kann oder will.
    Womöglich bekommt diese geschiedene Frau auch noch Begleitschutz, nur um ihre Mutter besuchen zu können?
    Für mich gehört der iranische Mann abgeschoben, da er sich unseren Gesetzen nicht beugen will, sondern seine landesübliche Scheidung durchgesetzt hat.
    Das mit der Überprüfung der Scheidungsbedingungen durch die iranische Botschaft, ist ja wohl das allerletzte.
    Was erdreisten sich diese Islampsychopaten?

    Wie schön wäre die Welt, gäbe es keinen Islam!


  4. #4
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    AW: Die Scharia stärkt die Rechte der Frau in Deutschland

    Die Scharia in Deutschland ist Realität, das kann niemand mehr leugnen

  5. #5
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    AW: Die Scharia stärkt die Rechte der Frau in Deutschland

    Wie weit sind wir noch vom Gottesstaat entfernt? Was hat dieser Islam und seine (un-) sitten bitte in einem deutschen Gericht zu schaffen?

  6. #6
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    AW: Die Scharia stärkt die Rechte der Frau in Deutschland

    Als ich die Überschrift las, fühlte ich mich zunächst veräppelt.

    Wenn man sich die Sharia durchliest, so sieht man ganz EINDEUTIG, dass die Frau im Ilsam nur die Hälfte wert ist.
    Das äußert sich unter anderem im Schadenersatz-Anspruch.
    Oder, behaupten 4 Männer, sie hätten die Frau beim Ehebruch beobachtet, so ist sie überführt (welche Frau lässt sich denn dabei beobachten?)

    Die Scharia ist so extrem frauenfeindlich, das es schmerzt, wenn man es nur liest.
    Deutsche Gesetze stärken die Rechte aller Frauen, auch die der moslemischen.
    Aber nein, ein solches Recht findet hier, wenn auch in diesem Fall für die Frau positiv, Anwendung.

    Das man damit, wenn auch nur versuchsballonhaft, zeigt, das sich der Bürger an die Scharia gewönnen muss, ist für mich unvorstellbar.
    Diese Zumutung löst bei mir so viel Wut aus, dass ich es körperlich spüre.

    Wo sind denn all die Frauenrechtlerinnen, wo bleibt ihr Aufschrei ?
    Hier testet man aus, wie weit der Islam in deutschland gehen kann, ganz offensichtlich.

    Und perfiderweise nimmt man dazu einen fall, wo einer moslemischen Frau dabei "Gutes" widerfährt.

    Wer will da noch protestieren.

    Widerlich, einfach nur widerlich.

  7. #7
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    AW: Die Scharia stärkt die Rechte der Frau in Deutschland

    Zitat Zitat von Janadsh Beitrag anzeigen
    Als ich die Überschrift las, fühlte ich mich zunächst veräppelt.

    Wenn man sich die Sharia durchliest, so sieht man ganz EINDEUTIG, dass die Frau im Ilsam nur die Hälfte wert ist.
    Das äußert sich unter anderem im Schadenersatz-Anspruch.
    Oder, behaupten 4 Männer, sie hätten die Frau beim Ehebruch beobachtet, so ist sie überführt (welche Frau lässt sich denn dabei beobachten?)

    Die Scharia ist so extrem frauenfeindlich, das es schmerzt, wenn man es nur liest.
    Deutsche Gesetze stärken die Rechte aller Frauen, auch die der moslemischen.
    Aber nein, ein solches Recht findet hier, wenn auch in diesem Fall für die Frau positiv, Anwendung.

    Das man damit, wenn auch nur versuchsballonhaft, zeigt, das sich der Bürger an die Scharia gewönnen muss, ist für mich unvorstellbar.
    Diese Zumutung löst bei mir so viel Wut aus, dass ich es körperlich spüre.

    Wo sind denn all die Frauenrechtlerinnen, wo bleibt ihr Aufschrei ?
    Hier testet man aus, wie weit der Islam in deutschland gehen kann, ganz offensichtlich.

    Und perfiderweise nimmt man dazu einen fall, wo einer moslemischen Frau dabei "Gutes" widerfährt.

    Wer will da noch protestieren.

    Widerlich, einfach nur widerlich.
    Der Mann, der so etwas behauptet, um seine Frau billig und für ihn schmerzlos zu entsorgen, muß doch noch nicht einmal vier Zeugen für die Behauptung, seine Frau habe Ehebruch begangen, beibringen. Sie gilt auch als überführt, wenn er mangels Zeugen dies viermal vor Allah schwört, ohne tot umzufallen (so steht es im Koran) und schon ist seine Behauptung bewiesen und ihre Schuld erwiesen.

    Die Frau ist übrigens in allem die Hälfte wert und hat durch den hälftigen Wert einen Status, der zwischen Gegenstand und einer unmündigen, nur teilweise geschäftsfähigen Person liegt. Die Rolle, die für sie vorgesehen ist, liegt zwischen Magd und Sexsklavin, irgendwo dazwischen. Das ist keine Behauptung von mir, sondern im Koran exakt so nachzulesen (nenne auch gerne die Suren und deren Inhalt).

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