SIEGBURG/TROISDORF - Ein wohl deutschlandweit einzigartiger Vorgang beschäftigte gestern das Siegburger Amtsgericht. Dort wurde die Ehe eines iranischen Paares geschieden, zugleich nach deutschem und nach iranischem Recht, der Scharia. Ein Hojat-al Islam, ein iranischer Mullah, war aus Frankfurt angereist, um zu protokollieren, dass der Ehemann zu seiner Frau sagt: „Ich verstoße dich.“ Seine Mandantin habe lange für diesen Tag gekämpft, sagte ihr Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy. Denn diese öffentliche Verkündung in arabischer Sprache könne der Ehemann nicht widerrufen.
Die Frau hatte die Scheidung eingereicht, nach deutschem Recht. Das gelte aber nicht im Iran, wo allein der Mann sich scheiden lassen kann, so Amtsgerichtspräsidentin Brigitte Niepmann. Die 34-Jährige, die mit den gemeinsamen Kindern ihre kranke Mutter in der Heimat besuchen möchte, könnte in diesem Fall im islamischen Gottesstaat verhaftet und dauerhaft festgehalten werden. Unter Umständen dürften Frau und Kinder nicht mehr nach Deutschland ausreisen, erläuterte der Rechtsanwalt, der wie der Mullah aus Frankfurt kommt. „Sie war bisher wie in einer Art Gefängnis“, so Iranbomy, „er konnte die Ausreise verbieten.“
Seit 13 Jahren ist das Paar verheiratet, seit neun Jahren lebt es in Deutschland, seit vier Jahren getrennt. Mit der Ehescheidung waren beide Partner einverstanden, die Frau wollte auch das Sorgerecht für die neunjährigen Zwillinge zugesprochen bekommen und im Gegenzug auf die „Morgengabe“, 500 Goldmünzen im Wert von insgesamt rund 30 000 Euro, verzichten. Diese Brautgabe ist ein Zahlungsversprechen des Ehemanns an seine Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung im Falle einer Scheidung.
Die Verhandlung stieß auf großes Interesse der iranischen Seite. Neben Verwandten und Bekannten fanden sich sowohl Angehörige der Botschaft wie auch islamische Geistliche im Amtsgericht ein. Nicht nur der Mullah, auch die iranische Botschaft müsste die Bedingungen überprüfen, unter denen die Scheidung vollzogen wurde, erklärte Iranbomy.
Da die Verhandlung vor dem Familiengericht nicht öffentlich war, saß im Saal 136 neben der Richterin, den Rechtsbeiständen und dem Hojat-al Islam zunächst nur der 33-jährige Ehemann. Die Frau hatte das alles so sehr mitgenommen, dass sie in einem oberen Stockwerk ärztlich betreut werden musste

http://www.rundschau-online.de/html/...2.shtml?mid=52