So wie es eine berechtigte und notwendige Entnazifizierung gab, muss es auch eine Entislamisierung geben. Die Forderung, Muslime, die ihrer Faschistoiden Idiologie nicht abschwören, auszuweisen, ist in diesem Zusammenhang eine zwingende und sehr weiche Maßnahme. Nach dem Vorbild der Entnazifizierung müssten es Masseninhaftierungen geben.

Die Forderung Klicke auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	die-freiheit-logo-bayern.png 
Hits:	2644 
Größe:	2,9 KB 
ID:	2099des Michael Stürzenberger ist deshalb als human einzuordnen. Im Gegenteil sind diejenigen, die den Islam tollerieren, verharmlosen oder fördern zur Verantwortung zu ziehen. Das die Partei "Die Freiheit" gegen Stürzenberger eine Ordnungsmaßnahme verhängt, ist grotesk.

------------------------------------------------------------------------


Landesvorstand fordert die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme nach § 7 der Bundessatzung gegen Michael Stürzenberger


Der Vorstand des Landesverbandes Bayern stellt beim Bundesvorstand den Antrag auf Ordnungsmaßnahmen gegen Michael Stürzenberger.
Der Vorstand des Landesverbandes Bayern hat am heutigen Sonntag, den 23. Oktober, den Bundesvorstand zur Verhängung einer Ordnungsmaßnahme nach § 7 der Bundessatzung gegen Michael Stürzenberger aufgefordert.
Der Entscheidung ging eine Veröffentlichung Michael Stürzenbergers voraus.
In dem am 19. Oktober bei PI-News erschienen Artikel http://www.pi-news.net/2011/10/these...islamisierung/ („Thesenpapier gegen die Islamisierung“) wurde die Forderung aufgestellt, Muslime, die nach einer umfassenden öffentlichen Diskussion und einer Volksabstimmung nicht von ihrem Glauben abschwören, zur Ausreise zu zwingen.
Welche Richtung die vorangegangene Diskussion nur nehmen kann, wird an der Aufforderung deutlich, alle Personen mit einer von dem Autor abweichenden Meinung bezüglich der Religionsfreiheit mögen sich in Therapie begeben.
Wir betrachten es als unsere Aufgabe, zu verdeutlichen, dass die von Michael Stürzenberger geäußerten Thesen weder die Position des Landesvorstandes, noch die des Landesverbandes Bayern darstellen. Auch mit dem Grundsatzprogramm der Partei DIE FREIHEIT ist die zitierte Forderung unvereinbar. Der Versuch eines Gespräches insbesondere über diesen Artikel blieb jedoch erfolglos.
Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Positionen eine “Privatmeinung” darstellen, sind dies dennoch keine Ansätze, die mit einer Politik und einer Partei vereinbar sind, die die Freiheit des Menschen von Zwang und dogmatischen Verengungen zum Ziel hat. Daher blieb uns als Vorstand des Landesverbandes Bayern keine andere Wahl als den Bundesvorstand zu einer Ordnungsmaßnahme aufzufordern. Ein Parteiausschlussverfahren kam aus unserer Sicht schon deshalb nicht in Betracht, da Bayern erst mit der Wahl des Schiedsgericht am 19. November über ein solches verfügen wird. Da aber nur das Gebietsverbands-Schiedsgericht über den Ausschluss entscheiden könnte, ist dieser Weg ohnehin derzeit noch verschlossen. Ein noch nicht existierendes Gremium anzurufen verträgt sich aus unserer Sicht nicht mit einem rechtsstaatlichen Verfahren.
Der Landesvorstand Bayern stellt klar, dass bis zur Entscheidung des Bundesvorstandes in dieser Angelegenheit Michael Stürzenberger mit Datum vom 19.Oktober 2011 von seinem Amt als Vorstandsmitglied und Pressesprecher enthoben wird.