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Hits: 4957 | 07.09.2011, 20:30 #1
Der Täter wird zum eigentliche Opfer umgedeutet
Ostern 2011 schockierten Videoaufnahmen aus einem Berliner U-Bahnhof die Stadt und löste auch im Hinblick auf zahlreiche ähnliche Vorfälle eine Debatte um die Sicherheit auf Berlins Bahnhöfen aus. Was war geschehen? Der 18-jährige Schüler Torben P. schlug einen Mann nieder und trat mehrfach wie besessen auf den Kopf des am Boden liegenden ein. Knapp dem Tode entronnen kam das Opfer im Krankenhaus zu sich. Nun findet der Prozess gegen Torben P. statt und das Opfer erhofft sich Gerechtigkeit sowie eine harte Strafe für den Täter. In den USA wäre das sicher der Fall aber wir sind in Deutschland und wie so oft bei ähnlichen Vorfällen tauschen Täter und Opfer im Verlauf des Verfahrens die Seiten. So wurde dem Opfer eine Mitschuld an der Eskalation des Streits gegeben. Hätte sich der Mann demütig davongeschlichen, wäre Torben P. sicher nicht dazu genötigt worden zuzuschlagen. So zumindest scheinen die Anwälte zu denken, die Torben P. verteidigen. Aber es kommt noch schlimmer. Ein Gutachten bescheinigt Torben P. dass er "leiden musste". Die familiäre Situation, seine unausgereifte Persönlichkeit und sein zur Tatzeit alkoholisierter Zustand kurz: Der arme Junge konnte gar nichts dafür. Er "realisierte" gar nicht, dass das Opfer am Boden lag und er immer wieder gegen dessen Kopf trat. Der Richter ist nicht zu beneiden aber wie ich das einschätze kommt Torben P. mit einer Bewährungsstrafe davon. Der Prozess finden in Berlin statt und nicht in Bayern
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07.09.2011, 22:09 #2
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AW: Der Täter wird zum eigentliche Opfer umgedeutet
Ich kenne einige Leute, die auch eine "Scheißkindheit" hatten und niemals sind sie straffällig geworden oder haben andere halbtot getreten. Was sollen das eigenltich immer für Verharmlosungs- und Entschuldigungsorgien sein?
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AW: Der Täter wird zum eigentliche Opfer umgedeutet
In einem anderen Beitrag mit dem selben Thema habe ich auch schon Stellung zu dem Thema bezogen.
Das mit der ach so schlimmen Kindheit war schon vor langer Zeit ein guter Psychotrick der Realitätsverdreher in der Justiz.
Seitdem Al Capone gelernt hat, sich mit vielen Anwälten aus schlimmen Affären zu winden, haben Anwälte Hochkonjunktur bei allen möglichen und unmöglichen Straftätern, damit ausgerechnet denen "Gerechtigkeit" wiederfährt. Bester Rechtsverdreher seiner Zunft in Deutschland ist der berühmt-berüchtigte Anwalt Bossi.
Selbstverständlich soll ein Gerichtsverfahren immer nach Rechtsstaatlichen Gesichtspunkten abgewickelt werden, aber was sich in den letzten Jahrzehnten an deutschen Strafgerichten abspielt, spricht jeglicher Rechtsprechung Hohn.
Da werden brutale Täter milde bestraft und deren Opfer müssen sich einen neuen Wohnort suchen, um nicht erneut von einem dieser ach so kläglich aufgewachsenen Hirnamputierten Kretins angegriffen zu werden.
Das ist nicht nur schlimm für die Opfer, nein, das ist genau das Gegenteil von Gerechtigkeit.
Opfer müssen nach schweren Verbrechen nicht selten alleine mit ihren Wunden und Schäden zurechtkommen, da bei den Tätern nichts zu holen ist. Gäbe es nicht den weißen Ring, würden viele Opfer niemals Entschädigungen erhalten.
Der lasche Rechtsstaat kümmert sich nicht um Opfer sondern nur um die Täter, damit sie eventuell wieder in die normale Gesellschaft eingegliedert werden können!
Was sind das für Idioten, die daran glauben?
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08.09.2011, 12:20 #4
AW: Der Täter wird zum eigentliche Opfer umgedeutet
die kommende "normale" gesellschaft soll doch nur noch aus nichdenkenden, brutalos bestehen,. so löst sich dann jedes problem von selber, obachlose, weil die werden zusammegetreten wo sie nur liegen stehen sitzen ect ,mit vollster berechtigung! soziale menschen die helfen wollen, haben auch ausgedient, die bekommen dann auch so eien verbraten ,das se vom glück sagen können ich kann nach den 13 hirn ops noch sabbern, usw also wenn man sich das wandelde bild der gesellschaft ansieht, kanns nur daraus hinauslaufen! denn gegengesteuert wird nicht!
Augen auf und SEHEN! Ohren auf und HÖREN, Hirn einschalten und eigenständig DENKEN!
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08.09.2011, 17:41 #5
AW: Der Täter wird zum eigentliche Opfer umgedeutet
Kinder, die von ihren Eltern vernachlässigt werden, zeigen bestimmte Verhaltensauffälligkeiten. Dabei muss man unterscheiden zwischen Gewalt gegen sich selbst und Gewalt anderen gegenüber. Vor allem Mädchen fügen sich selbst Verletzungen zu, Jungs attackieren meistens andere oder quälen Tiere. Nicht umsonst werden Minderjährige nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Aber wo ist die Grenze, ab wann ist man juristisch kein Kind mehr? Dieser Torben P. ist 18 Jahre alt, kann also heiraten, wählen, ist uneingeschränkt geschäftsfähig und darf Autofahren. Was würde er sagen, wenn ihm all das verwehrt würde, weil er vom Charakter her eben nicht in der Lage ist, wie ein Erwachsener zu handeln?
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08.09.2011, 18:11 #6
AW: Der Täter wird zum eigentliche Opfer umgedeutet
So ist es! Wer wie ein Erwachsener alle Rechte für sich in Anspruch nehmen will, hat auch wie ein Erwachsener alle Pflichten zu erfüllen. Und damit sollte eigentlich klar sein, dass in einem solchen Fall nicht nach Jugendgesetz sondern mit voller Härte abgeurteilt werden muss. Es muss langsam mal Schluss damit sein, dass Gesetz stets zugunsten der Täter zu beugen! Was soll denn das Opfer davon halten, wenn es durch ein Kuschelurteil öffentlich diffamiert und verhöhnt wird? Ist das der gerechte Lohn für die Pein, die es sowieso schon über sich ergehen lassen musste?
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19.09.2011, 17:46 #7
AW: Der Täter wird zum eigentliche Opfer umgedeutet
Das Urteil ist gesprochen und welch Wunder, es ist keine Bewährungsstrafe
Wegen eines brutalen Angriffs auf einen 29-Jährigen auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße ist der Angeklagte Torben P. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 18-Jährigen am Montag des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Trotz der Gefängnisstrafe bleibt der Gymnasiast aber wie bisher auf freiem Fuß, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Verteidigung kündigte Revision an, die Staatsanwaltschaft wollte sich noch nicht festlegen. Der Angeklagte war bereits kurz nach der Tat im April unter Auflagen von der Haft verschont. Ob P. seine Strafe im offenen Vollzug verbüßen kann, wird erst nach der Rechtskraft des Urteils ein Vollstreckungsleiter entscheiden.
http://www.abendblatt.de/vermischtes...vision-an.html
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