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  1. #1
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    Europolis will das Bundesverfassungsgericht vor dem europäischen Menschengerichtshof anklagen

    Eine Gruppe von über 55 deutschen Unternehmern bringt das Bundesverfassungsgericht vor Gericht. Vereinfacht gesagt, werfen sie dem höchsten deutschen Gericht Demokratie schädigendes Verhalten vor, weil dieses ihnen relevante rechtsstaatliche Verfahrensgarantien im Streit um die Euro-Politik der Bundesregierung verweigere. Deshalb sollen sich die deutschen Verfassungsrichter nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verantworten.

    Angeführt wird die sich „Europolis“ nennende Klägergruppe vom Berliner Wirtschaftsrechtler Markus C. Kerber. „In dieser rechtlichen Auseinandersetzung geht es um die rechtsstaatlich-demokratischen Grundlagen des deutschen Gemeinwesens, nicht nur um den Euro“, sagt Kerber im Gespräch mit “Welt Online“.[...]

    [...]Er rufe den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, weil sich auf nationaler und europäischer Ebene eine „Erosion des Rechts“ vollziehe. Fundamente der Europäischen Union als Rechtsgemeinschaft würden nachhaltig geschädigt und die in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen Rechte verletzt, darunter das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf Schutz des Eigentums.

    Denn mit ihrer Milliardenhilfe für Griechenland, Irland und Portugal, mit dem sogenannten Euro-Rettungsschirm und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) gefährde die Bundesregierung das Eigentum ihrer Bundesbürger, sagt Kerber.[...]

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  2. #2
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    AW: Europolis will das Bundesverfassungsgericht vor dem europäischen Menschengerichtshof anklagen

    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  3. #3
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    AW: Europolis will das Bundesverfassungsgericht vor dem europäischen Menschengerichtshof anklagen

    Grade Unternehmer wollen u.a. auf das Recht auf "Schutz des Eigentums" klagen. Das ich nicht lache.
    Man nehme Flughafenerweiterungen oder neue Bahntrassen die durch Naturschutzgebiete führen sollen, oder Eröffnungen von Tagebauunternehmen zur Braunkohlegewinnung in Wohngebieten, die dann weichen müssen.
    Wenn es um die Belange der Unternehmen geht, bringen die tatsächlich den Bundesgerichtshof vor Gericht. Das muss man sich mal vorstellen.
    Was bildet sich diese Habgier-Geier-Clique eigentlich ein?
    Stuttgart 21 wird gegen den Bürgerwillen gebaut und da scheren sich die beteiligten Unternehmer einen Dreck darum, was letztendlich auf den Steuerzahler zukommt.
    Die sehen bei dem Rettungsschirm nur ihre eigenen Interessen, und die basieren darauf, dass der kleine Mann blechen kann, ihnen aber mittels Steuerschlupflöchern eine Beteiligung an den Kosten erspart bleibt.
    Denn das dürfte letztendlich dabei herauskommen, wetten?

  4. #4
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    Das EU-Ermächtigungsgesetz à la Hitler

    Das EU-Ermächtigungsgesetz à la Hitler

    www.fakten-fiktionen.de

    Wer sich durch den Gesetzestext an das Hitlersche Ermächtigungsgesetz erinnert fühlt, liegt auf der richtigen Spur.


    “Bedingslos und unwiderruflich”, “Gauleiterrat Governeursrat”, “umfassende gerichtliche Immunität” stammt aus dem Wörterbuch für Diktaturen!


    Hier könnt ihr “eure” Abgeordneten raussuchen und ihnen vielleicht klarmachen, wer der Souverän in Deutschland ist! Oder ihm bei Verständnisschwierigkeiten nahelegen, demächst janz weit wech zu ziehen. Wer diesem ESM-Vertrag zustimmt, verrät ohne wenn und aber sein Volk!

    Weitere Details beleuchtet dieses Interview “Grundgesetz verbietet Abgabe des Haushalts- und Budgetrechts” mit dem Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis.


    Quelle: Fakten Fiktionen
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  5. #5
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    AW: Europolis will das Bundesverfassungsgericht vor dem europäischen Menschengerichtshof anklagen

    Sie haben es getan!

    www.fakten-fiktionen.de


    Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Gertrude Luebbe-Wolff (v.l.), Rudolf Mellinghoff, Andreas Vosskuhle, Udo di Fabio, Michael Gerhardt und Peter Michael Huber
    Der Volksgerichtshof Das Bundesverfassungsgericht weist die Klagen gegen Euro-Rettung ab

    10.01 Uhr: In Karlsruhe hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Deutschland mit seiner Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und seinen bilateralen Griechenland-Hilfen die Vorgaben des Grundgesetzes NICHT verletzt hat.

    Das Urteil der Richter: Die Beschwerden werden zurückgewiesen, die Bundesregierung damit gestärkt!

    Das Gericht hatte aus insgesamt 50 Klagen zwei ausgewählt – eine stammt von einer Professoren-Gruppe um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, die andere vom CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler.

    Weiterlesen >>>
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  6. #6
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    AW: Europolis will das Bundesverfassungsgericht vor dem europäischen Menschengerichtshof anklagen

    Das BVG ist schon lange nicht mehr ein verlässliches Verfassungsorgan, sondern nur noch Erfüllungsgehilfe entscheidungsunwilliger Regierungen.
    Dadurch wird den Richtern in diesem Organ immer mehr die Rolle von obersten Entscheidungsträgern zugetragen.
    Wenn über 500 Abgeordnete im Bundestag zu keinem tragfähigen Ergebniss kommen, müssen eine Hand voll Richter deren Aufgabe übernehmen.
    Das ist doch paradox!
    Wozu wählen wir dann überhaupt noch?
    Im Übrigen finde ich es gradezu lächerlich, dass permanent das BVG angerufen wird, nur weil sich die Damen und Herren Bundestagsabgeordneten nicht einigen wollen. Die sind zu feige, eine klare Entscheidung zu treffen, weil sie ansonsten die Gunst ihrer Wähler verlieren könnten.
    Das ist nicht das, was laut Grundgesetz vorgesehen ist.
    Nur die Legislative ist laut diesem Gesetz der Entscheidungsträger und nicht das BVG!
    Wie man sieht, sind auch diese Richter nicht eindeutig neutral, sondern auch Parteibuchabhängig.
    Wir sind gelinde gesagt, in den Händen von feigen Abstaubern und hinterfotzigen Provinzheinis, die nur ihr eigenes Kalkül im Hinterkopf haben.
    Den Eid auf das Volk bei ihrer Vereidigung zum Abgeordneten können sich diese Volksverräter sparen.
    Lumpen bleiben Lumpen, da helfen auch keine Nadelstreifenanzüge!


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