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  1. #1
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    Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus

    Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus



    Urteil: Das Aufenthaltsrecht für Ausländer wird ausgeweitet Foto: Thorben Wengert/pixelio.de
    LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Aufenthaltsrecht von Ausländern in Deutschland ausgeweitet. Die Richter entschieden am Mittwoch, daß einer Iranerin eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung auch dann erteilt werden muß, wenn diese nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt für ihre Familie aufzubringen.

    Die Ausländerin, die im Zuge einer Familienzusammenführung 1996 nach Deutschland kam, lebt seit 1999 mit ihren Kindern vom Ehemann getrennt. Zusätzlich zu ihrem Gehalt als Küchenhelferin erhält die Frau Arbeitslosengeld II. Da die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit hätten, müsse die Mutter jedoch nicht für deren Unterhalt sorgen, argumentierte das Gericht. Die Stadt Frankfurt am Main hatte die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zuvor abgelehnt.

    Der Integrationspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Memet Kilic, lobte die Gerichtsentscheidung und forderte eine neue Härtefallregelung, die auch bei ausländischen Kindern greifen müsse.

    20 Prozent der Hartz-IV-Empfänger sind Ausländer

    Bereits am Dienstag war bekannt geworden, daß der Ausländeranteil unter den Hartz-IV-Empfängern bei mehr als 20 Prozent liegt. An der Gesamtbevölkerung dagegen beträgt er etwa zehn Prozent. Die hohe Arbeitslosigkeit liege vor allem an der schlechten Bildung vieler Einwanderer, teilte die Bundesagentur für Arbeit nach einem Bericht der Bild mit. (ho)
    http://www.jungefreiheit.de/Single-N...4e47cba.0.html

    Ein weiteres Paradebeispiel, wie die Gesetzgebung aufgeweicht wird. Das ein Herr Kilic dies befürwortet, war klar wie Klosbrühe. Zudem auch wieder die Mär von den 10%! Kein Wunder, so können wir nur noch mit Erschrecken feststellen, wer mittlerweile alles eingebürgert wurde!

  2. #2
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    AW: Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus

    In einem Artikel der Jungen Freiheit lese ich grade etwas interessantes über diese Thema.
    Da heisst es z.B. ...Seit geraumer Zeit steigen die Asylbewerberzahlen mit alarmierenden Wachstumsraten an - im Jahre 2010 um fast 50%, und im ersten Halbjahr 2011 bereits um ein Drittel...
    Hier wird das Asylrecht zum Hintertürchen der illegalen Einwanderung mißbraucht.
    Dabei geht es immer weniger um Schutz vor Verfolgung, was man an den Herkunftsländern der Asylbewerber sehen kann: Neben Iran und Syrien findet man Länder wie Russland, Türkei, Serbien, Mazedonien.
    Im Juni 2011 z.B. wurden von 3000 entschiedenen Anträgen nur 1,5 % als berechtigt anerkannt. Mehr als die Hälfte wurde abgelehnt und mehr als ein Viertel wurde eingestellt bzw. zurückgezogen.
    16% erhielten aber den Flüchtlingsstatus und in 6% wurde eine Abschiebung als "subsidiärer Schutz" gewährt.
    Es gelten nicht nur die bekannten Gründe zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus wie : Gruppenverfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung und sozialer Zugehörigkeit, nein hinzu kommen auch Gründe wie: geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung.
    Klartext : wer irgendwo auf der Welt zwischen Bürgerkriegsfronten gerät, als Frau oder als Homosexueller diskriminiert wird, hat Aussichten auf dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.
    Unter subsidiärem Schutz versteht man übrigens, wem zu Hause ernsthafter Schaden droht durch Folter, nicht rechtsstaatliche Prozesse, Todesstrafe oder fehlende medizinische Betreuung auf westlichem Standard, also fast jeder!
    Weiter liest man:...diese Gummiparagrafen bieten der gut vernetzten Asyllobby....ein weites Betätigungsfeld. Nicht nur hauptamtliche Lobbyisten, Funktionäre und staatlich besoldete Betreuer und Sozialpädagogen, sondern auch Heerscharen von Rechtsanwälten leben nicht schlecht davon, die tief durch die Instanzen gestaffelte Rechtswegegarantie auszureizen.

    Traurige Gewissheit ist, dass durch unser Rechtssystem ausgerechnet die zu ihrem Recht kommen, die umgekehrt unser Recht mit Füßen treten und nur dann nach Paragrafen schreien, wenn sie wieder mal etwas durchsetzen wollen. Und dafür geben sich unsere Winkeladvokaten her, die vor lauter Geldgier ihre Würde und ihren eigentlichen Auftrag über Bord werfen.

    Wir haben keinen Rechtsstaat mehr, wir haben eine Rechtsanwälte-Hegemonie!

  3. #3
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    AW: Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus

    Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus



    Urteil: Das Aufenthaltsrecht für Ausländer wird ausgeweitet Foto: Thorben Wengert/pixelio.de
    LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Aufenthaltsrecht von Ausländern in Deutschland ausgeweitet. Die Richter entschieden am Mittwoch, daß einer Iranerin eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung auch dann erteilt werden muß, wenn diese nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt für ihre Familie aufzubringen.

    Die Ausländerin, die im Zuge einer Familienzusammenführung 1996 nach Deutschland kam, lebt seit 1999 mit ihren Kindern vom Ehemann getrennt. Zusätzlich zu ihrem Gehalt als Küchenhelferin erhält die Frau Arbeitslosengeld II. Da die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit hätten, müsse die Mutter jedoch nicht für deren Unterhalt sorgen, argumentierte das Gericht. Die Stadt Frankfurt am Main hatte die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zuvor abgelehnt.

    Der Integrationspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Memet Kilic, lobte die Gerichtsentscheidung und forderte eine neue Härtefallregelung, die auch bei ausländischen Kindern greifen müsse.

    20 Prozent der Hartz-IV-Empfänger sind Ausländer

    Bereits am Dienstag war bekannt geworden, daß der Ausländeranteil unter den Hartz-IV-Empfängern bei mehr als 20 Prozent liegt. An der Gesamtbevölkerung dagegen beträgt er etwa zehn Prozent. Die hohe Arbeitslosigkeit liege vor allem an der schlechten Bildung vieler Einwanderer, teilte die Bundesagentur für Arbeit nach einem Bericht der Bild mit. (ho)
    Genau das hatte ich befürchtet. Mit der Änderung des Staatsbürgerrechts (im deutschen Staatsbebiet Geborene erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft) sind der Trickserei Türen und Toren geöffnet.

    Diese Argumentation halte ich allerdings dennoch für abenteuerlich

    Da die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit hätten, müsse die Mutter jedoch nicht für deren Unterhalt sorgen
    aber auch ohne Unterhaltsverpflichtung wäre ein Verbleib der Mutter in Deutschland unter der genannten Konstellation mithilfe der Auslegung gutmeinender Kreise möglich:

    Zwar muß die Mutter nach dieser Rechtsauslegung nicht für den Unterhalt sorgen, sich wohl aber um die Kinder kümmern. ...

    Wir müssen uns glücklich schätzen, in diesem Staat praktizierender Nächstenliebe zu leben. Wir helfen jedem und die Butter auf dem Brot zahlen unsere Rentner und Arbeitnehmer. Deswegen laufen Rentner mittlerweile auch verstärkt zahnlos herum, weil sie sich das Gebiß nicht mehr leisten können und auch die Brille fast schon in den Bereich des Unmöglichen geraten ist.

    "Schaden vom deutschen Volke abzuwenden...": Das Volke wird gerade uminterpretiert!

  4. #4
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    AW: Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus

    Die Grünen behaupten ja schon lange, dass jeder Mensch da leben sollte, wo er will. Das ist natürlich ne absolute Milchmädchenrechnung, da alle nur dahin wollen, wo sie alimentiert werden und nicht arbeiten müssen. In Westeuropa ist dies fast überall der Fall. Ohne jegliche Bildung sind die Dahergelaufenen im Vergleich zu ihren Herkunftsländern als Hartz IV Alimentierte quasi Millionäre. Das macht die Runde und es kommen immer mehr, vorzugsweise aus den bildungsresistenten Staaten des Maghreb, Arabiens und Afrikas. Sie kommen und wollen ein besseres Leben führen. Kann man verstehen. Das dies aber nur auf Kosten derer geht, die ihr Leben lang dafür gearbeitet haben, begreift dieser Mob, inkl. rotgrün einfach nicht. Für die Grünen kommt der Strom ja auch aus der Steckdose und nicht aus dem AKW.

    Es gilt so schnell wie möglich eine rechtskonservative Partei an die Macht zu bringen, vorzugsweise Die Freiheit, damit die Asylgesetzgebung, die mittlerweile zu Recht als das Einfallstor zur dauerhaften Bleibe bezeichnet wird, nicht noch weiter aufgeweicht, sondern gestrafft wird. Es reicht schon, dass uns vorenthalten wird, dass mittlerweile tausende Zigeuner aus Rumänien Berlin in einen absolut chaotischen Müllhaufen verwandeln und das hunderte von Flüchtigen aus dem Maghreb und Schwarzafrika uns überlaufen. Es ist Zeit, die Notbremse zu ziehen. Und das funzt nur, indem Brüssel spürbar weniger, als immer mehr Macht bekommt.

  5. #5
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    AW: Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus

    Ich halte diesen 20%-Anteil der Ausländer an den Hartz4-Empfängern für viel zu niedrig. Da wurden wohl die Statistiken gefälscht.

  6. #6
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    AW: Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Ich halte diesen 20%-Anteil der Ausländer an den Hartz4-Empfängern für viel zu niedrig. Da wurden wohl die Statistiken gefälscht.
    Klar doch, es heißt ja auch "Ausländer" wohlgemerkt! Da viele der ehemaligen Migranten mittlerweile die Deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind es ja quasi keine Ausländer mehr!

  7. #7
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    AW: Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus

    Man darf auch nicht vergessen, dass Hartz4 nur denen zusteht, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Diese ganzen Asylanten und Geduldeten bekommen Geld aus anderen Kassen und fallen so aus der Statistik. Darüberhinaus gibt es auch noch die Sozialhilfe, von der seit langem keine Statistik mehr veröffentlicht wurde

  8. #8
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    AW: Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Ich halte diesen 20%-Anteil der Ausländer an den Hartz4-Empfängern für viel zu niedrig. Da wurden wohl die Statistiken gefälscht.
    Nimm die Eingebürgerten, die die EU-Rente beziehen, die, die Sozialleistungen aus Asyl beziehen, die, die sich mit irgendwelchen Sonderprogrammen hier ansiedeln dürfen, nimm die, die aus der Statistik herausfallen, weil sie gerade an einer mehr oder weniger sinnvollen Schulung teilnehmen, die oft auch noch vom Staat vergoldet wird (halal-Döner kochen), nimm die Bürgerkriegsflüchtlinge mit ihrem Sonderstatus und die anderen Trickserein. Die Kinder der ausländischen Klägerin (die ja nun in Deutschland bleiben darf) bekommen auch Hartz-IV, gelten aber als Deutsche. Sie selber erhält damit kein Hartz IV mehr, weil die Familie sozialrechtlich und einkommensmäßig nicht als Familie betrachtet wird. Da mittlerweile alle in Deutschland geborenen Kinder als Deutsche gelten, werden die ausländischen Eltern dieser deutschen Kinder dann natürlich auch nicht als Hartz-IV-Empfänger auftauchen, sobald sie auch nur einen steuerfreien Minijob haben. Denn: Da sie, sofern Leistungen bezogen werden können, plötzlich einkommensabhängig als Familie gesehen werden, erhalten sie auf jeden Fall die einkommensabhängigen Zuschläge, die es für Familien gibt, z.B. einkommensabhängige Hilfen und Wohngeld. In diesem Zusammenhang kann man auch ganz groß das erhöhte Kindergeld für diese Klientel nennen, was ihnen zusteht, damit sie nicht Hartz-IV beziehen müssen. Es scheint fast so, als ob die Möglichkeit des erhöhten Kindergeldes ausschließlich für diese Klientel geschaffen wurde, denn deutsche Kleinverdiener kommen, da hier keine einseitige Berücksichtigung stattfindet, kaum in den Genuß dieses erhöhten Kindergelds, weil sie entweder zuviel oder zuwenig verdienen.

    Womit wir beim nächsten Trick unserer Regierenden wären.

    Daß die Statistik trotzdem nicht stimmt, ist sehr wahrscheinlich.

    Aber es ist ja auch nur noch eine Frage von ca. 15 Jahren, bis es letztlich selbst bei erhöhter Zuwanderung kaum noch Ausländer in diesem Land gibt und wenig später auch niemand mehr von Migranten sprechen wird/darf/kann.

  9. #9
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    AW: Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus

    Hierzulande wird zu sehr mit dem Geld um sich geschmissen! Das muss ein Ende haben! Es spielt keine Rolle mehr, aus welchen Töpfen das Geld stammt, es spielt nur noch eine Rolle, das es überhaupt da ist!

    Und genau das muss sich ändern! Sobald für jeden Hergelaufenen Tantiemen da sind, spricht es sich herum. Für die Grünen ist es selbstverständlich, dass genügend Geld für alle Deppen da ist. Bei diesen Gehirnlosen fragt man sich ja auch nicht, dass dieses Geld erstmal verdient weren muss; es ist ja schon darrr!!!

    Wann wird endlich einmal im Bundestag die Frage gestellt, wer neben der Griechenlandrettung auch noch die ganzen Asylanten bezahlen soll?


    Das ist die Frage, die jeden Steuerzahler zuerst interessieren sollte! Durch die Verschleierungspolitik werden uns derart wichtige Fragen selbstverstndlich vorenthalten! Und das mit "klügster" Berechnung. Würde der Steuerzahler nämlich wissen, was mit seinen Geldern passiert, wäre hierzulande Mord und Totschlag angesagt! Es wird allerhöchste Zeit für mehr Aufklärung und erheblich mehr Intoleranz gegenüber EUROPA und dem Thema Zuwanderung!

  10. #10
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    AW: Bundesverwaltungsgericht weitet Aufenthaltsrecht für Ausländer aus

    Zitat Zitat von Seatrout Beitrag anzeigen
    Hierzulande wird zu sehr mit dem Geld um sich geschmissen! Das muss ein Ende haben! Es spielt keine Rolle mehr, aus welchen Töpfen das Geld stammt, es spielt nur noch eine Rolle, das es überhaupt da ist!
    Es ist ja noch viel schlimmer! Es wird Geld verwendet, das genaugenommen gar nicht da ist. Für diese Leistungen werden Schulden aufgenommen, die, so wird beschönigend formuliert, eine nächste Generation zahlen müsse. So irgendwann einmal in der Zukunft (die meisten haben ja auch heutzutage keine Kinder mehr...) und einen selber nicht mehr tangierend.

    Es ist Fakt, daß das gesamte Steueraufkommen nicht ausreicht für die Schuldentilgung (bezogen auf den jetzigen Schuldenstand). Jetzt und hier müssen wir uns so langsam über die Zinsdienste Gedanken machen. Die Zinslast nimmt einen immer breiteren Raum ein! Bevor mit Schulden Projekte außerhalb unserer Gemeinschaft finanziert werden, müssen wir erst einmal schauen, jeden der hier lebenden Deutschen mitzunehmen. Wir können nicht ernsthaft an unseren Alten und Kranken sparen, unsere Schulen und unsere gesamte Infrastruktur verrotten lassen und außerhalb unserer Gemeinschaft immer mehr Projekte sponsorn und stemmen und zusätzlich immer weitere Einwanderer aufnehmen, die bestenfalls nach vielen Schulungen eine Stelle besetzen (sofern sie nicht hilfsabhängig bleiben), die ein Deutscher ebenso besetzen kann.

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