Bei der Suche nach Schutzgeldzahlungen zum Schutze der Kirchen fand ich überraschend diese Meldung:


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Mennonitenkirche
In Gödens fanden die Anhänger der verfolgten Täuferbewegung eine Zufluchtsstätte. Vor allem die holländischen Anhänger der Bewegung, die so genannten Mennoniten (nach Menno Simons) siedelten sich an. Nach dem Dreißigjährigen Krieg stellte die Herrlichkeit Gemeinschaftsschutzbriefe aus, die eine erneute Ansiedlung von Mennoniten aus Holland, Emden und Leer zur Folge hatte. Im 17. und 18. Jh. entwickelte sich der Ort daraufhin zur größten Mennonitensiedlung Ostfrieslands. 1741 wurde ihnen der Bau einer eigenen Kirche gestattet.
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Synagoge
Im Reich erachtete man Juden als recht- und schutzlos. Einzig der Erwerb eines Schutzbriefes sichert ihnen einige Rechte zu. Pro Person und Jahr mussten sie einen Dukaten und eine Gans als Schutzgeld an die Herrlichkeit bezahlen. Dafür durften sie sich frei bewegen, Handel treiben und ihren Gottesdienst frei abhalten. Die Ausübung eines Handwerkes war ihnen generell untersagt. So fanden viele Juden als Schlachter und Viehhändler eine Beschäftigung. Mitte des 19. Jh. war jeder vierte Bewohner des Ortes jüdischen Glaubens. 1852 wurde auch ihnen der Bau einer Synagoge gestattet.
http://www.neustadtgoedens.de/2.php

Allerdings bestimmten damals die Einheimischen, wen sie für schützenswert erachteten und bestimmten die Konditionen. Nicht umgekehrt, nicht die Zugewanderten. Und auch nicht durch Gewaltattacken erzwungen.



Frondienste wurden am ausgeprägtesten in Osteuropa eingefordert; in Polen (zum Beispiel) werden sie 1600 auf sechs Tage je Woche ausgedehnt und im preußischen Schlesien wird 1798 fest.gelegt, daß die Bauern eine unbegrenzte Anzahl Frondienste zu leisten hätten. Auf den Staatsdomänen Friedrichs II. und in Ostpreußen herrschten .weniger strenge Regelungen, was unter anderem die Attraktivität dieser Neusiedlungen ausmachte.

Die Frondienste waren »notwendig«, damit der Gutsherr landwirtschaftliche Produkte über den eige.nen Bedarf hinaus exportieren konnte und sich seinen eigenen Neigungen, zum Beispiel dem Offi.ziersdienst in der Armee, hingeben konnte. Nach wie vor mußten die Pächter den alten (hergebrachten) Verpflichtungen nachkommen; schlesische Spinner und Weber zahlten nach ihrer »Befreiung« einen Grundzins, an manchen Orten außerdem Spinn- und Webezinsen, Schulgelder und Schutzgelder und mußten außerdem die alten Handdiensttage ableisten
http://www.kartoffel-geschichte.de/Z...ns_bauern.html